Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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zfs 11/2025, Umfang der Rec... / 2 Aus den Gründen:

A. Der Kl. steht bereits kein Anspruch auf Deckungsschutz nach § 125 VVG, § 25 VRB 2014 zu. 1. Die Parteien haben eine "Mehrfahrzeug-Verkehrs-Rechtsschutz inkl. Personen-Verkehrs-Rechtsschutz" Versicherung mit dem u.a. in § 25 VRB 2014 festgelegten Inhalt abgeschlossen … Der Versicherungsschutz erfasst allerdings – anders als die Kl. und ihm folgend das LG meinen – den hier i...mehr

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FF 11/2025, Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht

3. Auflage 2025, Deutscher Psychologenverlag GmbH, BerlinISBN 978-3-942761-92-5 Für Gutachten zu Kindschaftssachen stellen sich immer öfter auch komplexe Datenschutzfragen. Die Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten hat daher ihre Qualitätsstandards überarbeitet und um Hinweise zum Datenschutz ergänzt. Dabei wirkten Expertinnen und Experten der BRAK intensiv mit. Die Arbei...mehr

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FoVo 11/2025, Nichteintritt... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt den Vorinstanzen beim Streit um die Verjährungsunterbrechung Es begegnet keinen Rechtsbedenken, dass das OLG den nach Erlass des Versäumnisurteils fortlaufend gestellten Vollstreckungsanträgen des Antragsgegners und den daraufhin vorgenommenen Vollstreckungshandlungen, zuletzt in Form des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom 5.12.2019, zunächst nach § 212 Abs....mehr

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zfs 11/2025, Rotlichtversto... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und im Übrigen form- und fristgerecht begründete Rechtsbeschwerde hat in der Sache zumindest vorläufig Erfolg. Die vom AG getroffenen Feststellungen sind lückenhaft, weil sie dem Rechtsbeschwerdegericht keine Überprüfung dahingehend ermöglichen, ob die Betroffene, wie vom Amtsgericht angenommenen, nach Haltlinie und Amp...mehr

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FF 11/2025, Versäumung der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über Kindesunterhalt für die Antragstellerin. [2] Das Amtsgericht hat die Antragsgegnerin verpflichtet, für die Antragstellerin laufenden Unterhalt in Höhe von monatlich 482 EUR sowie rückständigen Unterhalt in Höhe von insgesamt 9.016 EUR zu zahlen. Der Beschluss, der der Antragsgegnerin am 6.9.2024 zugestellt worden ist, enthält folge...mehr

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zfs 11/2025, Entziehung der... / 1 Sachverhalt

Mit Strafbefehl vom 24.1.2022 verurteilte das AG Würzburg die Antragstellerin wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen und entzog ihr unter Festsetzung einer Sperrfrist von acht Monaten die Fahrerlaubnis. Dem lag zu Grunde, dass die Antragstellerin am 7.11.2021 gegen 3 Uhr nachts einen E-Scooter im Verkehr geführt hatte, obwohl sie inf...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.1.2 Exkurs: Die Feststellung des Trennungstages

Kann die Feststellung des Trennungszeitpunkts zum Gegenstand eines Zwischenfeststellungsantrags nach §§ 113 Abs. 1 S. 1 FamFG, 256 Abs. 1 ZPO gemacht werden? Diese Frage bewegt die Gemüter seit einiger Zeit – eine höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu liegt noch nicht vor. Jetzt hat das OLG Karlsruhe[5] (16. Senat) die Meinungsvielfalt zu diesem Thema um eine weitere Ents...mehr

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ZErb 11/2025, Zustimmung de... / 1 Gründe

A. Der Kläger verlangt von der Beklagten die Durchführung eines Grundstücksgeschäfts. Die Beklagte bestreitet die Wirksamkeit des Vertragsschlusses. Wegen des Sachverhalts wird auf die tatbestandlichen Feststellungen des LG verwiesen. Zusammengefasst: Die Beklagte ist bei angeordneter Testamentsvollstreckung die alleinige Erbin nach ihrem im Februar 2020 verstorbenen Lebensgef...mehr

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zfs 11/2025, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

II. 1. Die Berufung ist fristgerecht eingelegt worden. Allerdings fehlt es im Umfang einer Forderung von 164,64 EUR an einer den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügenden Begründung, so dass sie insoweit unzulässig ist. Danach muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren ...mehr

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zfs 11/2025, Abstellen von ... / 2 Aus den Gründen:

“… A. Die Beschwerde der Antragstellerin hat keinen Erfolg … Wird eine Straße ohne die erforderliche Erlaubnis benutzt, kann nach § 20 Abs. 1 S. 1 StrG LSA die für die Erteilung der Erlaubnis zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Beendigung der Benutzung oder zur Erfüllung der Auflagen anordnen. Die tatbestandlichen Voraussetzungen liegen nach der Rechtsauffassu...mehr

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ZErb 11/2025, Anwendung der... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Gesellschafter der … AG & Co. KG (A KG), der … GmbH & Co. KG (B KG) und der … mbH & Co. KG (C KG). An seinen Beteiligungen an den vorgenannten Gesellschaften räumte der Kläger mit notariellen Schenkungsverträgen vom … 2004 seiner am … geboren Tochter … (T) eine Unterbeteiligung i.H.v. jeweils 30 % ein. Die Einräumung der Unterbe...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolgen

Rz. 8 Im Zweifel ist für die Beurteilung, welche Personen der betreffenden Gruppe angehören, der Zeitpunkt des Erbfalls maßgebend. Dies gilt auch im Falle einer bedingten oder befristeten Verfügung. Für den Fall, dass im Zeitpunkt des Erbfalls keine Person vorhanden ist, welche dem bezeichneten Personenkreis angehört, ist die Verfügung unwirksam, es sei denn, es lässt sich d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Gesetzliches Verbot

Rz. 6 Ein Vermächtnis, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nicht erst nach § 2171 BGB, sondern bereits nach § 134 BGB nichtig.[16] Maßgebend ist auch hier die Beurteilung im Zeitpunkt des Erbfalls.[17] Im Falle einer aufschiebenden Bedingung oder eines Endtermins sind deren Eintritte maßgebend.[18] Verstößt das Vermächtnis gegen die guten Sitten, tritt Nichtigkei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Reichweite der Privilegierung

Rz. 3 Die Haftungsbeschränkung des § 2131 BGB bezieht sich lediglich auf die allg. Pflicht des Vorerben zur ordnungsgemäßen Verwaltung, nicht jedoch auf die dem Vorerben auferlegten besonderen Pflichten; so gilt für die aus den §§ 2116–2119, 2123 BGB folgenden Pflichten zur Hinterlegung von Wertpapieren, zur Eintragung eines Sperrvermerkes, zur mündelsicheren Anlage von Geld...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Rechtsmittel

Rz. 20 Gegen den Entlassungsbeschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG zulässig, anschließend die Rechtsbeschwerde (§§ 70 ff. FamFG). Ein eingelegtes Rechtsmittel gegen den Entlassungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung. Das Beschwerdegericht kann aber auf Antrag nach Eingang der Beschwerde durch eine einstweilige Anordnung den Testam...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Kenntnis vom Anfechtungsgrund

Rz. 10 Gem. Abs. 2 beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt. Um somit beurteilen zu können, ob und wann die Frist zu laufen beginnt, muss der Anfechtungsgrund feststehen.[8] Dieser muss also klargestellt werden.[9] Rz. 11 Kenntnis erlangen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Anfechtungsberechtig...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Prozessuales

Rz. 36 Wenn eine Partei eine von der gesetzlichen Regel des gemeinschaftlichen Testaments abweichende Auslegung geltend macht, trägt sie die Beweis- und Darlegungslast für die Umstände, die eine andere Beurteilung rechtfertigen sollen.[100]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Beurteilungsgrundsätze

Rz. 3 Auch wenn das Pflichtteilsrecht und insbesondere die zur Pflichtteilsberechnung vorzunehmende Bewertung des Nachlasses grundsätzlich vom Stichtagsprinzip des § 2311 BGB beherrscht wird,[9] ist i.R.d. Anwendung des § 2313 BGB eine Erweiterung dieses Ansatzes geboten. Denn bei der Beurteilung der Frage, ob ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld als unsicher, zweifelhaf...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums

Rz. 3 Der Eigenschaftsirrtum gem. § 119 Abs. 2 BGB beruht auf der unrichtigen Beurteilung verkehrswesentlicher Eigenschaften, also bspw. über den Bestand des Nachlasses. Soweit dieser Irrtum kausal für den Fristablauf gewesen ist, kann der Ausschlagungsberechtigte hierauf die Anfechtung stützen. Das Kausalitätskriterium erfordert hier jedoch, dass nur die bewusste Fristversä...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolgen

Rz. 7 Der Erbvertrag muss mindestens eine vertragsmäßige Verfügung enthalten, damit ein Erbvertrag vorliegt.[27] Vertragsmäßige Verfügungen, die von beiden Vertragsschließenden getroffen werden, erfolgen im Zweifel wechselbezüglich und führen bei Nichtigkeit im Zweifel zur Nichtigkeit des gesamten Erbvertrages (§ 2298 Abs. 1 BGB); für die Beurteilung, ob vertragsmäßige Verfü...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2274 ff.... / IX. Internationales Privatrecht

Rz. 11 Nach dem deutschen IPR richtet sich das Erbstatut mit Inkrafttreten der EuErbVO am 17.8.2015 nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (Art. 21 Abs. 1 EuErbVO). Es gibt Staaten, die aufgrund der Bindungswirkung sowohl den Erbvertrag als auch das gemeinschaftliche Testament ablehnen. Es ist daher stets zu prüfen, ob der Staat, in dem der Erblasser seinen ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Grundsatz

Rz. 10 Rechtsfolge des § 2068 BGB ist, dass die Abkömmlinge des verstorbenen Kindes an dessen Stelle treten. Maßgebend sind die Regelungen gem. § 1924 Abs. 2–4 BGB. Für die Beurteilung, wer unter den Begriff der Abkömmlinge fällt, ist der Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich.[14] Das Gleiche gilt für die Erbquote. Dies gilt auch dann, wenn die letztwillige Verfügung vor dem Ink...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Vergütung

Rz. 94 Gem. § 1888 Abs. 2 BGB wird die Nachlasspflegschaft entgeltlich geführt, wenn das Nachlassgericht bei der Bestellung[266] des Pflegers feststellt, dass der Nachlasspfleger die Nachlasspflegschaft berufsmäßig führt. Ob das der Fall ist, bestimmt sich nach § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB, § 1 Abs. 1 VBVG.[267] Für die Bemessung der Vergütungshöhe ist dann ausschlaggebend, ob der...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Ordnungsgemäße Verwaltung

Rz. 5 Der Nacherbe muss nur solchen Verfügungen zustimmen, die einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen. Die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit (vgl. dazu §§ 2038 Abs. 1 S. 2, 2130 BGB) ist unabhängig von der persönlichen und wirtschaftlichen Situation des Vorerben allein anhand der Verhältnisse des Nachlasses unter Berücksichtigung der Zeitumstände vorzunehmen.[10] Abzus...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zeugnis des GmbH-Geschäftsf... / 2 Zeugnisausstellung für den Geschäftsführer

Zuständig für die Ausstellung des Zeugnisses sind die Gesellschafter. Diese können die Aufgabe zur Erstellung auf ein anderes Organ (Beirat), auf einen Gesellschafter oder auch auf einen anderen Geschäftsführer übertragen. Achtung Qualifiziertes Zeugnis nur auf Verlangen Das qualifizierte Zeugnis wird nur auf ausdrückliches Verlangen hin ausgestellt. Der Geschäftsführer richte...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Folgenachteile

Rz. 9 Zu beachten ist, dass als Wegfall der Bereicherung nicht nur die nachteiligen Folgen des konkreten Vorteilserwerbs in Betracht kommen. Vielmehr ist bei der Beurteilung, ob eine Bereicherung bzw. ein Wegfall der Bereicherung des Erbschaftsbesitzers vorliegt, die Erbschaft als Ganzes in Betracht zu ziehen.[11] Dies führt dazu, dass grundsätzlich alle Folgenachteile des E...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Prozessuales/Beweislast

Rz. 5 Da die Testierfähigkeit in der Regel erst nach dem Tode des Erblassers angezweifelt wird, besteht die generelle Schwierigkeit neuropsychiatrischer Begutachtungen über die Testierfähigkeit darin, anhand der vorhandenen Unterlagen und aufgrund unterschiedlicher Interessenlage oft sehr unterschiedlicher Zeugenaussagen den wahren Zustand des Erblassers zum Zeitpunkt der Te...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Billiges Ermessen

Rz. 17 Bei der Ausübung des billigen Ermessens ist der Dritte an gesetzliche Teilungsregeln nicht gebunden.[69] Er kann daher die Aufteilung einzelner Nachlassgegenstände auf die Erben bestimmen, bspw. wenn eine Versilberung praktisch nicht möglich oder wirtschaftlich ist. Genauso kann der Dritte aber auch bestimmen, dass Hausrat vollständig zu entsorgen ist und keine – rege...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa) Allgemeines

Rz. 41 Für die Beurteilung, ob überhaupt ein Irrtum vorliegt, der zur Anfechtung berechtigt, sind die subjektiven Vorstellungen des Erblassers von entscheidender Bedeutung.[76] Im Hinblick auf die Vorstellungen des Erblassers sind folgende Fälle zu unterscheiden:mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Inhaltskontrolle bei Eheverträgen

Rz. 51 Nach der Entscheidung des BVerfG im Jahr 2001[63] stellte der BGH im Jahr 2004[64] erste, später verfeinerte und ergänzte Grundsätze für die Beurteilung von Regelungen in Eheverträgen auf.[65] Nach der sog. "Kernbereichslehre" wird ein Ehegatte unzumutbar einseitig belastet, je mehr durch den Vertrag in den Kernbereich des gesetzlichen Scheidungsfolgenrechts eingegrif...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Auseinandersetzung länger als ein Jahr ausgeschlossen

Rz. 57 § 2038 Abs. 2 S. 3 BGB enthält eine Ausnahme des Grundsatzes, dass die Früchte der Erbengemeinschaft erst bei der Auseinandersetzung zu teilen sind (siehe Rdn 55). Diese – einzige – Ausnahme gilt nur bei Ausschluss der Auseinandersetzung für einen Zeitraum von länger als einem Jahr. Die Jahresfrist ist seit dem Erbfall zu berechnen, Rechtsgedanke aus § 188 Abs. 2 BGB....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 1 Zuordnung zum Arbeitsentgelt

Die Energiepreispauschale zählte nicht zum Arbeitsentgelt, da sie keine Einnahme aus einem Beschäftigungsverhältnis darstellte.[1] Für die Pauschale fielen somit keine Beiträge zur Sozialversicherung an. Die Energiepreispauschale wurde nicht bei der Einkommensanrechnung von Sozialleistungen berücksichtigt und hat keinerlei Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Beurteil...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Ausschlagung des Hinterlassenen

Rz. 29 Ist ein (näherer) Pflichtteilsberechtigter auf einen unbelasteten Erbteil eingesetzt, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils erreicht oder übersteigt, und schlägt er diesen Erbteil aus, verliert er seinen Pflichtteilsanspruch.[131] Die Voraussetzungen des § 2303 BGB liegen nicht vor. Stattdessen gilt der Ausschlagende gem. § 1953 Abs. 2 BGB als vor dem Erbfall verst...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 In außergewöhnlichen Katastrophenfällen, in denen weder ein Notar noch ein Bürgermeister greifbar ist, und bei drohender Todesgefahr wollte der Gesetzgeber dem Erblasser die Errichtung eines Testaments ermöglichen. Es handelt sich beim Dreizeugentestament um eine Privaturkunde von Laien, die grundsätzlich juristisch nicht vorgebildet sind. Daher ist die Rspr. großzügig...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Person des Schenkers

Rz. 7 Pflichtteilsergänzungsansprüche können nur durch solche Schenkungen ausgelöst werden, die der Erblasser selbst ausgeführt hat.[29] Der "erweiterte Erblasserbegriff", dem zufolge i.R.d. Ausgleichung neben Zuwendungen des längstlebenden Elternteils auch solche des Vorverstorbenen berücksichtigt werden können, § 2052 BGB,[30] gilt hier ausdrücklich nicht.[31] Daraus folgt...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Maßgeblicher Zeitpunkt

Rz. 10 Für die Beurteilung der Frage, ob eine Anstands- oder Pflichtschenkung vorliegt, ist auf den Zeitpunkt der Schenkung bzw. des Schenkungsvollzugs abzustellen und nicht auf den Zeitpunkt des Erbfalls.[22] Hierbei ist maßgeblich auf die Sichtweise abzustellen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Schenkung bei einer vorausschauenden Betrachtung haben musste, welche sämtlic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Tathandlung des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 14 Abs. 1 Nr. 2 sanktioniert Verbrechen und schwere vorsätzliche Vergehen, derer sich der Pflichtteilsberechtigte gegen den in Abs. 1 Nr. 1 genannten Personenkreis schuldig gemacht hat. Die Begriffe "Verbrechen" und "Vergehen" sind im strafrechtlichen Sinne zu verstehen. Es gelten § 12 Abs. 1 bzw. Abs. 2 StGB.[47] Verbrechen sind gem. § 12 Abs. 1 StGB Straftaten, die mit...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 11.3 Umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 17b UStG

Krankenfahrten mit speziell ausgerüsteten KFZ In Ausnahmefällen sind Krankenfahrten sogar gänzlich von der Umsatzsteuer befreit. Hierzu zählen jedoch nur Beförderungen von kranken und verletzten Personen, wenn die Fahrzeuge mit besonders für solche Transporte vorgesehenen Einrichtungen versehen sind (z. B. bei Liegend-Transporten).[1] Gemäß Urteil des BFH v. 12.8.2004[2] ist ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Verwaltung des Nachlasses durch die Erbengemeinschaft stellt eines der großen praktischen Probleme im Recht der Erbengemeinschaft dar. § 2038 BGB ist eine von lediglich sieben Vorschriften, mit denen die Verwaltung der Erbengemeinschaft geregelt wird. Abs. 2 verweist ergänzend auf die entsprechende Anwendung ausgewählter Vorschriften der Bruchteilsgemeinschaft. Es ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Bedingte oder befristete Zuwendung (S. 2)

Rz. 9 Gem. der Auslegungsregel des S. 2 ist für die Beurteilung der Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung oder des Termins maßgeblich.[24] Somit kann auch eine Person, die erst nach dem Tode des Erblassers geboren wird, aber bereits vorher gezeugt war, bedacht sein.[25] Dies bedeutet, dass die Auslegungsregel des S. 2 für Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen gilt, wel...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Maßgebender Zeitpunkt – Darlegungs- und Beweislast

Rz. 7 Wie bei § 1990 BGB kommt als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob der Nachlass überschwert ist, der Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung im Verfahren über die Geltendmachung des Anspruchs in Betracht und nicht der Zeitpunkt der Geltendmachung (Erhebung) der Einrede (vgl. hierzu § 1990 Rdn 9). Im Streitfall ist es Sache des Erben dar...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Gegenstand des § 2301 BGB ist ein Schenkungsversprechen, das unter der Bedingung erteilt wird, dass der Beschenkte den Schenker überlebt. Ist die Schenkung noch nicht vollzogen, hat das Schenkungsversprechen die Wirkung einer Verfügung von Todes wegen und wird daher den erbrechtlichen Vorschriften unterstellt, Abs. 1: Der Schenker hat sich nur bedingt und nicht endgült...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Scheidungsantrag durch den Erblasser

Rz. 7 Vor seinem Tod muss der Erblasser, nicht hingegen sein Ehegatte, die Scheidung beantragt haben. Eine erbrechtliche Wirkung erlangt die Antragstellung (§§ 121, 124, 133, 134 FamFG) jedoch erst mit Rechtshängigkeit. Rechtshängigkeit tritt hingegen durch Zustellung an den Antragsgegner ein (§ 124 FamFG i.V.m. §§ 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO). Wenn sich dies auch nicht einde...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Andere Beeinträchtigungen

Rz. 12 Wie bereits erwähnt, ist die Aufzählung der Beschränkungen und Beschwerungen, die dem Pflichtteilsberechtigten ein Recht zur Ausschlagung (und anschließender Pflichtteilsgeltendmachung) eröffnen, abschließend; Analogien kommen nicht in Betracht.[77] Vor diesem Hintergrund muss der Pflichtteilsberechtigte z.B. familienrechtliche Anordnungen des Erblassers akzeptieren, ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen

Rz. 81 Derjenige, der sich auf die Anfechtung beruft, trägt die Beweislast für den Anfechtungsgrund, aber auch für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Irrtum und Verfügung bzw. Drohung und Verfügung.[223] Handelt es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, so gelten die Regeln über die materielle Beweislast. Diese kommen jedoch erst dann zum Zuge, wenn der ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums

Rz. 4 Sowohl der Inhaltsirrtum (§ 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB) als auch der Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB) können die Anfechtung des Fristablaufs rechtfertigen. Anders als beim Eigenschaftsirrtum liegt der Anfechtungsgrund nicht in einer fehlerhaften Beurteilung der Realität, sondern in einem Irrtum über die Erklärung selbst. Zu beachten ist hierbei aber, dass eine Wil...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Voraussetzungen der Haftung

Rz. 2 Voraussetzung der Haftung des Käufers ist der Abschluss eines wirksamen Erbschaftskaufvertrages.[5] Ist der Vertrag wegen Formmangels nichtig, besteht demnach keine Haftung des Käufers.[6] Ist der Verkäufer gar nicht der wirkliche Erbe, so geht auch die Haftung nicht auf den Käufer über.[7] Die Haftung des Käufers erlischt, wenn der Kaufvertrag vor seiner (auch nur tei...mehr