Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsnummer

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.3 Meldung zur Sozialversicherung

Tz. 21 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Mit der Meldung zur Sozialversicherung übermittelt der Arbeitgeber (der Verein/Verband) bestimmte Angaben zur beschäftigten Person und zur Art der Beschäftigung an den jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger. Hinweis: Für kurzfristig Beschäftigte müssen die Meldungen zur Sozialversicherung und die Beitragszahlungen nicht mit der Minijob...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.20 Monatliche Meldungen zur Beitragserhebung (§ 28a Abs. 11)

Rz. 152 Die Vorschrift knüpft an Abs. 10 an und betrifft gleichermaßen den Personenkreis der Beschäftigten, die nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht befreit und Mitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind. Für solche Beschäftigten hat der Arbeitgeber der Annahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen monatliche Me...mehr

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Jansen, SGB IV § 28c Verord... / 2.2.3 Ermächtigung nach Nr. 3 (zusätzliche Angaben)

Rz. 15 Hiernach wird der Verordnungsgeber ermächtigt, das Nähere dazu zu bestimmen, welche zusätzlichen, für die Verarbeitung der Meldungen und Beitragsnachweise oder die Durchführung der Versicherung erforderlichen Angaben zu machen sind. Zusätzliche, die Meldungen betreffenden Angaben sind den §§ 5, 6 bis 13 DEÜV zu entnehmen. So müssen z. B. Meldungen die Betriebsnummer d...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) in das SGB IV eingefügt und zwischenzeitlich mehrfach geändert worden. Erhebliche Änderungen wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) und dem Zweiten Gesetz zur Änderung d...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.6 Meldungen in der Unfallversicherung (§ 28a Abs. 2a)

Rz. 94 Der Arbeitgeber hat für jeden in einem Kalenderjahr Beschäftigten, der in der Unfallversicherung versichert ist, zum 16.2. des Folgejahres eine besondere Jahresmeldung zur Unfallversicherung zu erstatten (§ 28a Abs. 2a Satz 1). Zu unterscheiden sind insoweit die allgemeinen Meldepflichten nach § 28a Abs. 1 Satz 1 und die besonderen Meldepflichten nach § 28a Abs. 2a (z...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.10 Sofortmeldung für Beschäftigte in bestimmten Wirtschaftszweigen

Rz. 110 Der Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses ist in den in § 28a Abs. 4 Satz 1 genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen spätestens bei Beschäftigungsaufnahme unmittelbar an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) zu melden. Das 2. SGB IV-ÄndG (dazu Rz. 1) hat mit Wirkung zum 1.1.2009 für Arbeitgeber in den in Abs. 4 genannten Wirtschaftsz...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.7 Meldeinhalt (§ 28a Abs. 3)

Rz. 100 Welche Angaben eine Meldung zu enthalten hat, ergibt sich aus Abs. 3. Die Meldeinhalte sind so gestaltet, dass die notwendigen Informationen für alle beteiligten Versicherungsträger mitgeteilt werden. Die Meldungen enthalten hiernach insbesondere die in Satz 1 unter den Nr. 1 bis 9 und zusätzlich in Satz 2 unter den Nr. 1 bis 4 gelisteten Daten. Das Adverb "insbesond...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.11 Meldungen nach § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 (§ 28a Abs. 4a)

Rz. 123 Soweit bei einer versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigung die Einzugsstelle auf Grundlage eingegangener Entgeltmeldungen nicht ausschließen kann, dass die in dem sich überschneidenden Meldezeitraum erzielten Arbeitsentgelte die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung überschreiten (§ 22 Abs. 2 SGB IV), fordert sie den Arbeitgeber von Amts ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.15 Vereinfachte Meldung – Haushaltsscheck (§ 28a Abs. 7)

Rz. 136 Um den privaten Haushalten bei Einstellung von geringfügig entlohnten Beschäftigten das Meldeverfahren zu erleichtern, wird für die im privaten Haushalt Beschäftigten mit Abs. 7 anstelle der zuvor aufgezeigten Meldungen eine vereinfachte Meldung als Haushaltsscheck eingeführt (zum Haushaltsscheckverfahren im Übrigen vgl. Gemeinsame Verlautbarung zum Haushaltsscheck-V...mehr

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Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.4 Gemeinsame Grundsätze zum Haushaltsscheck (Abs. 2)

Rz. 20 Zufolge dieser Vorschrift obliegt es dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bundeseinheitlich die Gestaltung des Haushaltsschecks nach § 28a Abs. 7 und das der Einzugsstelle in diesem Verfahren zu erteilende Lastschriftmand...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.3 Meldeanlässe nach § 28a SGB IV

Rz. 56 Die Meldeanlässe listet § 28a Abs. 1 unter den Nr. 1 bis 20 auf. Die Vorschrift ist insoweit abschließend. Ungeachtet dessen folgen aus der DEÜV weitere Meldeanlässe, die neben jede des § 28a Abs. 1 treten. Das bedeutet jedoch nicht, dass in jedem der angeführten Fälle eine Meldung zu erstatten ist. Es gibt vielmehr Sachverhalte, bei denen auch nach der DEÜV keine Mel...mehr

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Corona-Wirtschaftshilfen, F... / 2.2 Was ist in Bezug auf andere Corona-Hilfen zu beachten?

Neben den oben genannten Corona-Wirtschaftshilfen haben Bund, Länder und Kommunen weitere aufeinander abgestimmte Corona-Hilfsprogramme konzipiert, um Unternehmen, die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten beziehungsweise in einen Liquiditätsengpass geraten sind, zu unterstützen. Um Doppelförderungen auszuschließen erfolgt i...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Meldepflichtiger Personenkreis

Rz. 1149 Nach § 28a SGB IV hat der Arbeitgeber oder ein anderer Meldepflichtiger der Einzugsstelle für jeden in der Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung kraft Gesetzes Versicherten oder nach dem SGB III Beitragspflichtigen bei bestimmten Anlässen eine Meldung zu erstatten. Dies gilt auch für Beschäftigte, für die Beitragsanteile zur Rentenversicherung zu entrichten sind...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Allgemeines

Rz. 204 Der Begriff des Arbeitsunfalls ist im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung von großer Bedeutung. Nur wenn ein Arbeitsunfall (oder eine Berufskrankheit) vorliegt, ist der Arbeitgeber i.d.R. von seiner Haftung ggü. dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen frei (§§ 104 ff. SGB VII). Gleichzeitig setzt der Anspruch eines versicherten Arbeitnehmers auf Leistungen der...mehr

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§ 16 Vertragstypen / h) Checkliste für die Abgrenzung der Selbstständigkeit von der Unselbstständigkeit (Beschäftigung) im Sozialversicherungsrecht

Rz. 911 Die nachfolgende Checkliste zeigt, welche Merkmale, die z.T. anhand äußerer Tatbestände leicht festzustellen und zu beweisen sind, für und gegen eine selbstständige Tätigkeit sprechen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass i.R.d. vorzunehmenden Gesamtwürdigung dem Vorliegen oder dem Nichtvorliegen eines der genannten Merkmale nicht das gleiche Gewicht zukommen muss und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 2.2 Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger untereinander (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger untereinander soweit Prüfungen von Beitragszahlungen und Meldungen nach Abs. 1 durchzuführen sind. Mit den in Abs. 2 enthaltenen Regelungen sollen Mehrfachprüfungen bei den zahlungspflichtigen Stellen i. S. v. Abs. 1 Satz 1 und 4 verhindert werden. Nach Abs. 2 Satz 2 haben sich die Rentenversicherungsträger ...mehr

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Jung, SGB VII § 136a Untern... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nachdem nach Maßgabe von § 224 die Mitgliedsnummern der gewerblichen Berufsgenossenschaften, der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Abstimmung mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. automatisiert auf die neue Unternehmernummer umgestellt wurden, wird zum 1.1.2023 die Unternehmernummer al...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.5.2.1 Arbeitgebermodell

Rz. 19 Beim Arbeitgebermodell wird der Budgetnehmer selbst wie ein Arbeitgeber tätig, indem er selbst Arbeitnehmer einstellt, damit er seinen Teilhabebedarf i. S. d. §§ 4 und 5 befriedigen kann. Das bedeutet, dass er auch alle Rechte (Weisungsbefugnis) und Pflichten, die ein Arbeitgeber hat (Zahlung von Lohn/Gehalt, Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung usw.), besitz...mehr

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Jansen, SGB VI § 212b Prüfu... / 2.3 Verweis auf Prüfvorschriften für sonstige Versicherte

Rz. 5 Nach § 212b Satz 2 gelten für die Durchführung der Prüfungen der Beitragszahlungen von versicherten Selbständigen die in § 212a Abs. 2 Satz 1 bis 3, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 6 Nr. 1 und 2 enthaltenen Regelungen entsprechend. Zuständig für die Prüfung der Beitragszahlung von versicherten Selbständigen sind die in § 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB I genannten Träger der gesetzlic...mehr

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Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 2.3.2 Vorschriften über die Betriebsnummer (Abs. 1 Nr. 1a)

Rz. 7 Die Ordnungswidrigkeiten nach Nr. 1a betreffen die Meldepflichten der Arbeitgeber nach § 18i. Soweit die Gesetzesbegründung ausführt, dass wie bei allen anderen Meldungen zur Sozialversicherung auch falsche oder fehlerhafte Angaben zur Betriebsnummer in gleicher Höhe bußgeldbewehrt sind (BR-Drs. 117/16 S. 44), ist dies zur Höhe des Bußgeldes nicht nachvollziehbar. Denn...mehr

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Jansen, SGB IV § 95a Ausfül... / 2.2 Registrierung

Rz. 4 Die Nutzung der Ausfüllhilfe steht grundsätzlich allen Arbeitgebern und deren Bevollmächtigten (Steuerberater, Lohnabrechnungsunternehmen, Rechenzentren) frei, jedoch ist zum Schutz des Systems eine vorherige Registrierung bei der zuständigen Stelle gemäß Abs. 6 (Krankenkasse) erforderlich. Dabei dient insbesondere die Betriebsnummer der Erfassung der Arbeitgeber.mehr

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Jansen, SGB IV § 107 Elektr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift verpflichtet in Abs. 1 den Arbeitgeber die notwendigen Angaben für die Gewährung der genannten Entgeltersatzleistungen mitzuteilen. Dazu kann der Leistungsträger vom Arbeitgeber die Bescheinigung elektronisch anfordern. Der Arbeitgeber hat ebenso das Recht zur elektronischen Übermittlung. Er muss sich jedoch dazu einer verschlüsselten und gesicherten Dat...mehr

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Jansen, SGB IV § 100 Inhalt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In Abs. 1 werden die Mindestinhalte des elektronischen Lohnnachweises festgelegt. Aus der Verwendung des Wortes "insbesondere" wird deutlich, dass die Regelung nicht abschließend ist. Jedes Unternehmen hat eine Mitgliedsnummer, die besonders in Beitragsangelegenheiten sowie bei Entgeltnachweisen benötigt wird. Sie hat zwischen 6 und 17 Stellen. Dies ist abhängig vom zu...mehr

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zfs 8/2017, Tierhalterhaftung / 1 Aus den Gründen:

[2] "… Am 15.9.2011 gegen 5.50 Uhr befuhr der Angestellte des Kl. M mit einem Kleinbus des Kl. eine Staatsstraße. Der Angestellte B befand sich als Beifahrer in dem Fahrzeug. Auf der Gegenfahrbahn standen zwei Fahrzeuge mit eingeschaltetem Licht. Eines dieser Fahrzeuge betätigte die Lichthupe, um den Fahrer des Kleinbusses zu warnen. Als M an den Fahrzeugen vorbeifuhr, sah e...mehr

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Jansen, SGB IV § 8a Geringf... / 2.6 Meldungen für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten

Rz. 8 Als zuständige Einzugsstelle für geringfügig entlohnte Beschäftigungen – auch im Privathaushalt – ist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bestimmt worden, § 28i Satz 5. Dieser Einzugsstelle hat der Privathaushalt die erforderlichen Meldungen zuzuleiten (vgl. Komm. zu § 8 und zu § 28a). Als vereinfachte Meldung für die im privaten H...mehr

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Jansen, SGB VI § 127 Zustän... / 2.3 Konkretisierung des Verteilungsverfahrens

Rz. 16 Zuständig für die zentrale Vergabe der Versicherungsnummer ist nach Abs. 1 die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung. Geht nun von einer Krankenkasse, einem Rentenversicherungsträger oder der zu versichernden Person ein Antrag auf Vergabe einer Versicherungsnummer ein, so erfolgt in einem ersten Schritt eine regionale Zuordnung, wobei hierfür die bisherigen Be...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Arbeitgeber

Begriff Verein/Verbände haben bei arbeitsvertraglichen Regelungen/Vereinbarungen jeglicher Art die gleichen Arbeitgeberpflichten wie Unternehmen in der freien Wirtschaft vollumfänglich zu erfüllen. Es gehört auch zum Erhalt der gemeinnützigkeitsrechtlichen, förderungswürdigen Betätigung nach der Satzung mit den damit verbundenen steuerlichen Vorteilen, dass auch über eine n...mehr

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ZAP 7/2021, Neuregelung des... / 1. Erstmeldung zur Begründung des Versicherungsverhältnisses beim PSV

Die Meldung an den Pensionsversicherungsverein (PSVaG) über das Bestehen einer insolvenzsicherungspflichtigen betrieblichen Altersversorgung ist erst erforderlich, wenn eine Versorgungsanwartschaft gesetzlich unverfallbar geworden oder ein Versorgungsfall (laufende Leistungen) eingetreten ist, dann aber innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen dieser Voraussetzungen. Nach § ...mehr