Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsausgaben

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 22. Zweites Steueränderungsgesetz 1971 vom 10.08.1971, BStBl I 71, 373

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz zur Änderung des EStG, des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, des Bewertungsgesetzes und des Entwicklungshilfesteuergesetzes – Zweites StÄndG 1971 – bringt vor allem die durch den BVerfG-Beschl 11.05.1970, BGBl I 70, 1145 notwendig gewordene Klärung hinsichtlich der Frei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 24. Steueränderungsgesetz 1973 vom 26.06.1973, BStBl I 73, 545

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das StÄndG 1973 brachte eine Einschränkung der Anwendung des § 7 Abs 5 (degressive AfA für Gebäude), die Streichung des Schuldzinsenabzugs als Sonderausgabe (nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben) und die Streichung der 24 000 DM-Grenze bei Anwendung des § 34a (Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn). Weitere Änderungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 103. Gesetz zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung vom 19.12.1997, BGBl I 97, 3121

Rn. 123 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit den am EStG, KStG und UmwStG vorgenommenen Änderungen wurde der starken Kritik an den Rückwirkungen der betroffenen steuerverschärfenden Regelungen Rechnung getragen, ua Hinweis auf Füger/Rieger, DStR 98, 64. § 52 Abs 2h EStG erhält die folgende Fassung: Zitat "§ 3 Nr 66 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 31. Die Änderungen des Jahres 1976 (EStÄndG/KStRG/EGAO)

Rn. 35 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 10d EStG, der erst durch das EStRG 1974 dergestalt geändert wurde, daß der Gewinn zwar durch Vermögensvergleich, jedoch nicht mehr aufgrund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt sein mußte, wurde durch EStÄndG vom 20.04.1976 (BStBl I 76, 282) erneut und nunmehr viel wesentlicher geändert. Den Verlustabzug können ab dem VZ 1975 alle Steuerpf...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Wichtige Entwicklungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Tz. 8 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Mit den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) besteht seit der Jahrtausendwende ein zunehmend anerkannter Standard für die (freiwillige) Berichterstattung über die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von Unternehmen (vgl. Rieth, 2009, Kapitel 7). Die Entwicklung der GRI-Vorgaben konkretisierte d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Das Zweite Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 20.04.1949, WiGBl 49, 69

Rn. 4 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Einen weiteren bedeutsamen Schritt in Richtung auf eine Konsolidierung und Normalisierung des EStRechts im Rahmen des Möglichen bedeutete das Zweite Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern für die amerikanische und britische Besatzungszone (Zweites Landesges zur Vorläufigen Neuordnung der ESt und KSt vom 20.09.1949 für Baden, Landesgeset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 50. Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG vom 25.07.1984, BGBl I 84, 1006

Rn. 58 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch das sog "Geldbußengesetz" wird durch § 4 Abs 5 S 1 Nr 8, § 9 Abs 5 und § 12 Nr 4 EStG rückwirkend (§ 52 Abs 3a, Abs 12b und Abs 19) der Abzug von Geldbußen, Ordnungsgeldern, Verwarnungsgeldern, Geldstrafen, Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen ausgeschlossen. Damit hat der Gesetzgeber den Beschlüssen des GrS des BFH v 21...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 18. Drittes Steueränderungsgesetz vom 22.12.1967, BStBl I 67, 488

Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Dritten StÄndG wurden Vorschriften getroffen, die sich aufgrund des UStG 1967 über die Einführung der Mehrwertsteuer (MWSt) ergaben. So wurde in § 6 Abs 2 bestimmt, daß die dort vorgesehene 800-DM-Grenze sich nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, bemißt. Zur Berücksichti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 28. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19.12.1974, BStBl I 75, 22

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem sog Betriebsrentengesetz wird die Altersversorgung durch Direktversicherung (§ 4b EStG 1975) im wesentlichen iSd bisherigen Rspr der Steuergerichte und der Praxis geregelt, wobei als besondere Neuerung zu vermerken ist, daß auch Einmalbeiträge zur Direktversicherung grundsätzlich als Betriebsausgabe beim Versicherungsnehmer abgesetzt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Steueränderungsgesetz vom 14.05.1965, BStBl I 65, 217

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das StÄndG 1965 bringt in einem Katalog von 19 Nrn mehr oder weniger bedeutsame Änderungen, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen. Von besonderem Interesse sind bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 die Vorschriften über die Behandlung durchlaufender Posten nach dem neuen § 4 Abs 3 S 2. Durchlaufende Posten sind Betriebseinnahmen, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Eigenleistungen / 2.5.1 Steuerbeträge erhöhen nicht die Herstellungskosten

Die Einkommen- und Körperschaftsteuer gehören nicht zu den steuerlich abziehbaren Betriebsausgaben und damit auch nicht zu den Herstellungskosten.[1] Dies gilt auch für die Gewerbesteuer, die ebenfalls nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden kann.[2] Die Umsatzsteuer wird den Vertriebskosten zugeordnet und diese berühren nicht die Herstellungskosten.[3]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.2.2 ESRS E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 53 Angabepflicht ESRS E2-2 sieht die Offenlegung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Verschmutzung sowie der dazu bereitgestellten Mittel vor. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der wichtigsten Maßnahmen zu ermöglichen, die ergriffen wurden und geplant sind, um die Ziele und Vorgaben der verschmutzungsbezogenen Konzepte (Rz 45 ff.) zu erreichen (ESRS E2.16 f....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 1 Einführung in die Europ... / 6.3 Taxonomieangaben

Rz. 82 Die Vorschriften der Taxonomie-VO zur Berichterstattung werden durch den delegierten Rechtsakt zur Berichterstattung präzisiert, welcher durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 geändert wurde (Rz 74). Von Nicht-Finanzunternehmen anzuwenden sind der Anhang I zum Inhalt und der Methodik sowie Anhang II zur Darstellung der Taxonomieangaben (Art. 2 der Delegierten Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 1 Einführung in die Europ... / 6.1 Umwelttaxonomie als Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten

Rz. 72 Die Umwelttaxonomie-VO[1] (Taxonomie-VO) bildet das Kernstück des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums vom März 2018[2], welcher auch elementarer Bestandteil des EU Green Deal vom Dezember 2019 ist. Die Taxonomie ist ein Klassifikationssystem zur Bestimmung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten und beurteilt diese Wirtschaftstätigkeiten im ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.4 ESRS E2-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 102 Angabepflicht ESRS E2-6 sieht die Offenlegung der erwarteten finanziellen Effekte von wesentlichen verschmutzungsbezogenen Risiken und Chancen vor (ESRS E2.36). Die im Inhaltsverzeichnis zu Beginn des Themenstandards angegebenen Titel der Offenlegungspflicht weichen von der im Standard verwendeten Formulierung ab. Folgende drei Formulierungen treten auf: Erwartete fin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.25 Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Nicht abzugsfähig sind auch Aufwendungen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[1] Betriebsausgaben im Zusammenhang mit nach dem Teileinkünfteverfahren zu besteuernden Einnahmen sind nur zu 60 % zu berücksichtigen. In der EÜR sind diese jedoch zunächst in vollem Umfang als Betriebsgabe auszuweisen. Der nicht abzugsfähige...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2 Betriebsausgaben von A – Z

2.2.1 Abnutzbares Anlagevermögen Dies ist als Betriebsausgabe im Wege der Abschreibung (AfA) zu berücksichtigen. Wichtig Abzug kann nicht nachgeholt werden Sind Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abgezogen, sondern zu Unrecht als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst worden, kann bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 ES...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.27 Pauschale Betriebsausgaben

Grundsätzlich können nur die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. In Einzelfällen lässt die Finanzverwaltung für bestimmte Berufsgruppen einen pauschalen Betriebsausgabenabzug zu, wobei der Nachweis höherer Betriebsausgaben unbenommen bleibt. Selbstständig tätige Hebammen: 25 % der Betriebseinnahmen, max. 1.535 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Betriebsausgaben

2.1 Allgemeines § 4 Abs. 4 EStG definiert die Betriebsausgaben als "Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind". Alle nicht betrieblichen, insbesondere privaten Aufwendungen dürfen den Gewinn nicht mindern. Für Betriebsausgaben gilt, dass diese grundsätzlich im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.[1] Daneben gibt es insbesondere Sonderregelungen für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 4.2 Aufzeichnung von Betriebsausgaben

Betriebsausgaben können nur berücksichtigt werden, wenn sie auf Verlangen durch Vorlage von Belegen nachgewiesen werden,[1] auch wenn der Steuerpflichtige die Betriebseinnahmen und -ausgaben nicht aufzeichnen muss.[2] Praxis-Tipp Belege auf Thermopapier Um die Lesbarkeit während der Aufbewahrungsfrist zu gewährleisten, können die auf Thermopapier erhaltenen Unterlagen kopiert ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.31 Schenkung, gewährte

Schenkungen aus privatem Anlass sind als Entnahme zu behandeln und wirken sich nicht als Betriebsausgabe aus. Erfolgt eine Übertragung jedoch aus betrieblichem Anlass, ist nach Art des übertragenen Wirtschaftsguts zu unterscheiden: Anlagevermögen: Betriebsausgaben in Höhe des Restwerts; geringwertige Wirtschaftsgüter, Umlaufvermögen: keine Erfassung als Betriebsausgaben, da di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.3 Anzahlungen

Anzahlungen, die für sofort abzugsfähige Betriebsausgaben (z. B. Waren) geleistet werden, sind im Kalenderjahr der Zahlung als Betriebsausgaben zu erfassen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.1 Allgemeines

§ 4 Abs. 4 EStG definiert die Betriebsausgaben als "Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind". Alle nicht betrieblichen, insbesondere privaten Aufwendungen dürfen den Gewinn nicht mindern. Für Betriebsausgaben gilt, dass diese grundsätzlich im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.[1] Daneben gibt es insbesondere Sonderregelungen für die Anschaffung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.4 Arbeitslohn

Arbeitslohn sowie Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung sind Betriebsausgaben. Sie stellen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben dar.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.43 Versicherungsbeiträge

Versicherungsbeiträge sind Betriebsausgaben, soweit sie betrieblich veranlasst sind.[1] Beispiele für betriebliche Versicherungen: Versicherungen für das Kfz im Betriebsvermögen, Feuerversicherungen, Zukunftssicherung der Arbeitnehmer (Lebensversicherung, Unfallversicherung), Betriebsunterbrechungsversicherung. Keine Betriebsausgaben: Kranken-, Krankentagegeld- oder Lebensve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.35 Steuern

Betriebliche Steuern sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Unter die betrieblichen Steuern fallen z. B. die USt, Kfz-Steuer für Betriebsfahrzeuge, Grundsteuer für Betriebsgrundstücke. ESt und SolZ sind private Steuern, die unter das Abzugsverbot des § 12 EStG fallen.[1] Für die Gewerbesteuer gilt ein Abzugsverbot ab 2008. Gewerbesteuernachzahlungen für Jahre vor 2008 sind a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.1 Abnutzbares Anlagevermögen

Dies ist als Betriebsausgabe im Wege der Abschreibung (AfA) zu berücksichtigen. Wichtig Abzug kann nicht nachgeholt werden Sind Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abgezogen, sondern zu Unrecht als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst worden, kann bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG der Abzug nicht in späteren V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.41 Verlust von Wirtschaftsgütern

Der Verlust von Wirtschaftsgütern darf sich als Betriebsausgabe nur auswirken, wenn eine betriebliche Veranlassung vorliegt und bisher eine Berücksichtigung als Betriebsausgabe noch nicht erfolgte. Somit bleibt ein Warendiebstahl ohne Auswirkung, da der Wareneinkauf bereits als Betriebsausgabe erfasst wurde; bei Anlagegütern ist der Restwert Betriebsausgabe.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.33 Sponsoring

Sponsoring ist die Gewährung von Geld oder Sachbezügen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlichen Bereichen, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Die im Zusammenhang mit dem Sponsorin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.45 Zahlungsempfänger

Betriebsausgaben und andere Ausgaben sind steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige dem Verlangen der Finanzbehörde nicht nachkommt, die Empfänger genau zu benennen.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.11 Betriebsübertragung, unentgeltlich

Wird ein Betrieb unentgeltlich durch Schenkung oder durch Erbfolge übertragen, sind die Wirtschaftsgüter mit den bisherigen Werten (des Rechtsvorgängers) fortzuführen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.36 Strafprozesskosten

Nach der Rechtsprechung des BFH kommt ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug von Strafverteidigerkosten nur bei einer Tat in Betracht, die eindeutig der steuerbaren beruflichen Sphäre zuzuordnenden ist.[1] Die Kosten eines Strafprozesses sind aber auch dann nicht steuerlich absetzbar, wenn eine Straftat auf einem Verkehrsunfall beruht, der sich bei einer Dienstreise ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.9 Betriebseröffnung

Die gewerbliche Tätigkeit beginnt schon mit den Vorbereitungshandlungen, daher sind auch im Zeitraum bis zur Aufnahme der Tätigkeit anfallende Ausgaben als Betriebsausgaben abzugsfähig.[1] Für Zwecke der Gewerbesteuer ist die tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit maßgebend. Verluste, die in der Gründungsphase entstehen, mindern zwar den Gewinn für Zwecke der ESt, bleiben bei d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.13 Damnum

Damnum, Disagio, Bearbeitungs- und Auszahlungsgebühren sind in Höhe des gezahlten Betrags als Betriebsausgaben abziehbar, soweit die marktüblichen Beträge nicht überschritten werden.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.19 Gesetz- oder sittenwidrige Ausgaben

Auch solche Ausgaben sind steuerlich als Betriebsausgaben zu erfassen. Ausgenommen sind Bestechungsgelder nach § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.24 Kosten der Lebensführung

Bei den Kosten für die Lebensführung, die durch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, ist ein Abzug als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten nicht zulässig, selbst dann, wenn diese Aufwendungen zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen.[1] Es geht dabei vor allem um Aufwendungen in der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.32 Schuldzinsen

Ist die Schuld betrieblich veranlasst, sind die darauf zu zahlenden Zinsen als Betriebsausgaben grundsätzlich abzugsfähig. Die Abzugsfähigkeit wird jedoch durch die Vorschrift des § 4 Abs. 4a EStG eingeschränkt.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.28 Reisekosten

Reisekosten sind als Betriebsausgaben absetzbar, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind. Auch bei einer privaten Mitveranlassung scheidet ein Abzug nicht in vollem Umfang aus. Soweit die Kosten einer gemischt veranlassten Reise nicht eindeutig dem betrieblichen bzw. privaten Bereich zuzuordnen sind, können diese im Wege sachgerechter Schätzung anhand der Zeitanteile aufg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.30 Renten, dauernde Lasten

Beruhen die Zahlungen auf Versorgungs- oder Unterhaltsleistungen, sind die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig; evtl. abzugsfähig im Rahmen der Sonderausgaben.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.38 Unfallkosten

Liegt ein Unfall auf einer betrieblichen Fahrt vor (z. B. Geschäftsreise, nicht jedoch Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte), sind die Kosten als Betriebsausgaben abzugsfähig, allerdings nicht bei Vorliegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss. Ist der Unfall anlässlich einer privaten Fahrt oder Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geschehen, liegt eine Nutzungsentnahme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.44 Wareneinkauf

Die Bezahlung der Rechnung stellt sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Aber: § 143 Abs. 1 AO Aufzeichnung des Wareneingangs.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.12 Bewirtungskosten

Bewirtungskosten sind Betriebsausgaben zu 70 % in angemessenem Rahmen und bei gesondertem Nachweis.[1] Voraussetzung sind getrennte Aufzeichnungen. Werden keine laufenden Aufzeichnungen geführt, sollten die Bewirtungsbelege im Rahmen der EÜR zumindest getrennt abgelegt werden.[2]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.16 Geldstrafen

Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder gehören zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben.[1] Mit dem sog. Jahressteuergesetz 2019[2] wurde das Abzugsverbots auf von anderen EU-Mitgliedstaaten festgesetzte Geldbußen ausgeweitet. So können Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die in anderen Mitgliedstaaten der EU nach dem 31.12.2018[3] festgesetzt werden,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.18 Geschenke

Geschenke an Arbeitnehmer sind als Betriebsausgaben abzugsfähig (evtl. lohnsteuerpflichtig). Geschenke an Geschäftsfreunde dürfen lediglich bis zum Gesamtwert von 50 EUR pro Person im Wirtschaftsjahr als Betriebsausgaben angesetzt werden. Voraussetzung sind fortlaufende und zeitnah getrennte Aufzeichnungen.[1] Auch Werbeartikel (z. B. Kalender) fallen unter diese Regelung. D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.34 Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten für die Erstellung der Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung, die Einnahmenüberschussrechnung sowie für die Ermittlung der Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Kosten, die auf die Erstellung des Mantelbogens bei der Einkommensteuererklärung oder der Erstellung einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.21 Incentives

Sie werden gewährt, um Geschäftspartner oder Arbeitnehmer zu belohnen und zu motivieren. Bei eigenen Arbeitnehmern sind die Kosten voll als Betriebsausgaben abzugsfähig, es liegt jedoch steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Bei Geschäftspartnern handelt es sich um Geschenke. Die anteiligen Aufwendungen für die Bewirtung sind nur zu 70 % abzugsfähig. Wird die Reise in sachlichem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.40 Verlust von Privatvermögen

Der Verlust von Privatvermögen darf als Betriebsausgabe berücksichtigt werden, wenn der Anlass betrieblicher Natur war, z. B. Unfall mit Totalschaden mit einem Privat-Pkw auf einer betrieblichen Fahrt. Anzusetzen ist ein fiktiver Restwert (Anschaffungskosten ./. fiktiver AfA) abzüglich Zeitwert nach Unfall (Schrottwert).mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.14 Erhaltungsaufwand

Erhaltungsaufwand ist sofort abzugsfähige Betriebsausgabe. Problematisch ist jedoch größerer Erhaltungsaufwand in zeitlicher Nähe zum Erwerb einer Immobilie (sog. anschaffungsnaher Aufwand). Dieser kann zu nachträglichen Anschaffungskosten führen.mehr