Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3.4 Die BFH-Rechtsprechung zur Bildung einer Ergänzungsbilanz in Zusammenhang mit der Vermögenseinlage des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA

Tz. 62b Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der BFH hat im Rev-Verf gegen das Urt des FG Ba-Wü v 22.09.2014 (Az: 10 K 1946/13; krit zu diesem Urt s Kempf, DStR 2015, 1905) mit Urt v 07.09.2016 (BFH/NV 2017, 423) die Bildung einer Erg-Bil für den Fall des oa KGaA-Modells abgelehnt, die Frage der grds Zulässigkeit einer solchen (nach einer ausführlichen Darstellung des Meinungsstandes)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.7 Zeitliche Aspekte des Fremdvergleichs

Tz. 141 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Veranlassung eines Vorgangs im Gesellschaftsverhältnis muss idR im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geprüft werden; zB s Urt des BFH v 18.12.1996, BStBl II 1997, 301 mwNachw. Dies gilt auch für Vertragsänderungen. Eine Vertragsänderung kann idR allerdings nur im Umfang der Änderung zu einer vGA führen, wenn bei Abschluss des urspr Vertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 96 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 1a Abs 3 KStG regelt die Rechtsfolgen der Option für die Gesellschafterebene: § 1a Abs 3 S 1 KStG enthält die Regelung zur Behandlung der Beteiligung an der optierenden Gesellschaft: Diese gilt für die Besteuerung nach dem Einkommen als Beteiligung eines nicht phG an einer Kap-Ges. Hierzu s Tz 97ff. § 1a Abs 3 S 2 bis 4 KStG regeln die Behan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Nicht umgesetzte Änderungen der Einbringungsvorschriften

Tz. 11 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Beratungen der Ges-Entwürfe zum SEStEG sind von den Verbänden, im Fachschrifttum und durch den B-Rat intensiv diskutiert worden (s Herlinghaus, in R/H/vL, 3. Aufl, § 20 UmwStG Rn 45–49). Neben vielen Änderungen und Ergänzungen im Laufe des Ges-Gebungsverfahren ist auch eine Zahl von (zunächst) geplanten Regelungen letztendlich nicht umge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Die "ausschüttende" Körperschaft

Tz. 17 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Grds gilt § 8 Abs 3 S 2 KStG für alle Arten von Kö iSv § 1 Abs 1 Nr 1 bis 6 KStG. Auch beschr stpfl Kö iSv § 2 Abs 1 KStG können Leistende einer vGA sein; s Urt des BFH v 21.12.1994, BB 1995, 1174, und s Kohlhepp (in Schn/F, § 8 KStG Rn 318). Allerdings muss es sich um Kö handeln, zu denen eine mitgliedschaftsrechtliche Beziehung bestehen kann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.5 Bruchteil eines Mitunternehmeranteils

Tz. 142 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 20 Abs 1 UmwStG enthält weder eine ausdrückliche Aussage dazu, ob der Bruchteil eines MU-Anteils begünstigter Sacheinlagegegenstand ist, noch, ob der Teilanteil von der Sacheinlage ausgenommen wird (anders als in § 16 Abs 1 EStG). Die EG-FRL enthält hierzu keine Regelung. Nach überwiegender Auff kann der Bruchteil eines MU-Anteils Gegenst...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / a. Erfasste Vorgänge

Durch Grundbesitzgesellschaften und die hier vielfältigen verschiedenen Übertragungsvarianten sind Grundstücksübertragungen unter Beteiligung einer Gesellschaft auf einer Seite (von natürlicher Person auf Gesamthand, von Gesamthand auf natürliche Person), aber auch unmittelbar zwischen Gesamthändern in den Fokus des Gesetzgebers gerückt, gerade um Steuerumgehungen zu vermeid...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Umwandlung von Personengesellschaften bei Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen

Tz. 164 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Sacheinlage nur unter Einschluss des wesentlichen Sonder-BV Bei der Umwandlung von Pers-Handels-Ges oder einer Partnerschaftsgesellschaft ergeben sich in stlicher Hinsicht Probleme bei der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG, wenn wes Betriebsgrundlagen enthaltenes Sonder-BV vorhanden ist. Die St-Vergünstigung des § 20 UmwStG erfordert, dass au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.1 Besteuerung nach allgemeinen Regeln

Tz. 264 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Unbeschränkte StPflicht Das UmwStG enthält keine Regelungen, wie und in welchem Umfang ein der inl Besteuerung unterliegender Einbringungsgewinn zu versteuern ist. Der Gewinn aus dem eingebrachten BV rechnet nach den für unbeschr stpfl Einbringende geltenden allg Besteuerungsgrundsätzen für VG zu denselben Eink, denen auch die betriebliche S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Einbringung durch Vermögensanwachsung auf den letzten Gesellschafter einer Personengesellschaft

Tz. 160 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 "Umw" einer Pers-Ges in eine Kap-Ges durch Anwachsung Eine betrieblich tätige oder gew geprägte Pers-Ges kann in eine Kap-Ges/Gen umstrukturiert werden, indem das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft zivilrechtlich durch Anteilsvereinigung in einer Hand auf den letztverbliebenen Gesellschafter in der Rechtsform einer Kap-Ges/Gen anwächst. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.6 Die transparente Besteuerung der KGaA nach der BFH-Rechtsprechung

Tz. 42f Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die – lange erwartete – Entsch, dass auf der Ebene des phG die Anwendung des Halb-/Teileink-Verfahrens in Bezug auf die ihm über den Gewinnanteil anteilig zugerechneten lfd Beteiligungseink der KGaA anzuwenden ist, hat der BFH in dem Urt v 01.06.2022 (Az: I R 44/18) uE eher "beiläufig" gefällt und nicht mit der in diesem Urt besonders hervo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3 Einbringung durch eine Körperschaft

Tz. 269 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die in § 1 Abs 1 KStG aufgezählten Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen können als Einbringende an einer Sacheinlage beteiligt sein (inkl der optierenden Pers-Ges iSd § 1a KStG). Dies ist der Fall, wenn die Kö usw unmittelbar einen begünstigten Sacheinlagegegenstand einbringt oder eine Pers-Ges umgewandelt wird oder eine Pers-Ges sel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.5 Eigene Rechtsauffassung

Tz. 42e Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Aus den ges Regelungen, die sich mit der Besteuerung einer KGaA bzw ihres phG beschäftigen, lässt sich uE eine in sich schlüssige Regelung nicht herleiten (ebenso s Burek/Thoß, StuB 2022, 167; aA s Urt des BFH v 01.06.2022, Az: I R 44/18): Die Tatsache, dass § 1 Abs 1 Nr 1 KStG die KGaA ohne Einschr als Kap-Ges nennt, spricht zunächst einmal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Steuerbelastungen ab 2009

Tz. 724 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das System der Besteuerung von vGA bleibt durch die UntStRef 2008 grds unberührt. VGA führen nach wie vor zu einer (außerbilanziellen) Einkommenskorrektur nach § 8 Abs 3 S 2 KStG. Es ist jeweils auch im Abflussjahr zu prüfen, ob eine Verwendung des Einlagekontos und / oder des EK 02-Bestands erfolgt. Aufgrund der Änderung des § 38 KStG durch...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.6.1 Einführung einer Entstrickungsbesteuerung nach Wegzug ins Ausland (§ 50i EStG idF des AmtshilfeRLUmsG)

Tz. 227a Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist zur Verhinderung von St-Ausfällen von in gew geprägten oder infizierten Pers-Ges stneutral überführten WG und anschließendem Wegzug ins Ausl (mit DBA) die spezielle "Entstrickungsbesteuerung" des § 50i EStG eingeführt worden. Geregelt werden Fälle, in denen vor Gesetzesverkündung WG des BV oder wes Beteiligunge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.4 Aufteilung der Anschaffungskosten auf einbringungsgeborene Anteile alten Rechts und übrige erhaltene Anteile

Tz. 300 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Sind im BV der Sacheinlage auch einbringungsgeborene Anteile alten Rechts (iSd § 21 UmwStG aF) enthalten, gelten diese insoweit weiterhin als "einbringungsgeboren" mit der Folge, dass die zukünftige Versteuerung dieser Anteile insoweit sich von der stlichen Behandlung der übrigen erhaltenen Anteile (iSd § 22 Abs 1 UmwStG) unterscheidet (s §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.6 Übergang von Anschaffungskosten bei Kapitalerhöhung

Tz. 153a Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Es stellt sich die Frage, ob im Fall der Kap-Erhöhung mit Einlagen unter dem Wert der Altanteile nicht nur stille Reserven von den Altanteilen abgespalten werden, sondern auch AK von den entreicherten Altanteilen zunächst auf das Bezugsrecht und sodann auf die jungen Anteile übergehen. Dies wird von der hA – sowohl für GmbH-Anteile als auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Grundsätzliches

Tz. 6 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei KGaA und bei vergleichbaren Kap-Ges ist nach dem Wortlaut des § 9 Abs 1 Nr 1 KStG der Teil des Gewinns abzb, der an phG auf ihre nicht auf das Grundkap gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt wird. Der Zusatz "… und bei vergleichbaren Kap-Ges" wurde durch das SEStEG v 12.12.2006 (BGBl I 2006, 278...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 20 UmwStG gehört zu den Einbringungsvorschriften des Sechsten Teils des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen (sog Sacheinlage, s § 20 Abs 1 UmwStG) und die Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges/Gen (Anteilstausch) in eine Kap-Ges oder Gen für Zwecke der ErtrSt regelt. Zur Bedeutung der Regelungen der §§ 20ff UmwStG s Vor §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Behandlung einer noch nicht abgeflossenen vGA

Tz. 720l Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die dargestellten Grundsätze (keine Rückgängigmachung einer vGA durch Einbuchung von Rückgewähransprüchen bzw durch tats Rückzahlung) gelten auch dann, wenn es im Zeitpunkt der Aufdeckung der vGA noch nicht zu einem Abfluss der vGA gekommen ist und nun nach Aufdeckung auch nicht mehr kommt. Beim AE ist in diesen Fällen zwar noch keine vGA z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.8 Verhältnis zum Tauschgutachten

Tz. 60 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 6 Abs 6 S 1 EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002 ist der Tausch von Einzel-WG des BV ein gewinnrealisierender Vorgang. Denn das im Tauschwege erworbene WG ist mit dem gW des eingetauschten WG zu aktivieren. Dies gilt für alle Arten von WG, ohne dass hier Ausnahmen zugelassen wären (zB für Anteile an Kap-Ges). Nach dem ausdrücklichen Wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 AG oder KGaA als Organgesellschaft

Tz. 31 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 304 Abs 1, 2 AktG lässt für die Bemessung von Az mehrere Methoden zu: Grundfall: Wiederkehrende Geldleistung in Form eines Festbetrags, der sich nach dem von dem außenstehenden AE gehaltenen Anteil am Nenn-Kap der OG richtet: Nach § 304 Abs 2 S 1 AktG richtet sich die Höhe des Prozentsatzes nach der bisherigen Ertragslage, den künftigen wirt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Besonderheiten beim Vermögensübergang auf mehrere Unternehmer

Tz. 42a Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Geht das BV einer TG iRe Aufwärts-Aufspaltung auf mehrere Kö als Gesellschafter der übertragenden TG über, ergibt sich, wie Förster/van Lishaut (FR 2002, 1257, 1265); Stimpel (in R/H/N, 2. Aufl, § 29 KStG Rn 62); und Endert (Ubg 2017, 15, 17) zutr ausführen, bei einer streng am Wortlaut des § 29 Abs 2 S 2 KStG orientierten Auslegung eine un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.7 Überlegungen zur Reform der Besteuerung der KGaA und der persönlich haftenden Gesellschafter

Tz. 42j Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine von der FinVerw eingesetzte Arbeitsgr soll Grundsätze für eine künftige einheitliche und konsequente Besteuerung der KGaA und deren phG erarbeiten. In den Überlegungen wird (wohl) die transparente Besteuerung favorisiert. Diese führt jedoch zu einer Reihe von Folgeproblemen, für die iRd Arbeitsgr nach Lösungen gesucht wird, zB: Welche A...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / d. Abgrenzung zur Übertragung von mehr als 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft (§ 1 Abs. 2 GrEStG)

Wie die Anteilsvereinigung soll auch die Steuerbarkeit der Übertragung von mehr als 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden Personen- oder Kapitalgesellschaft, also jedweder grundbesitzenden Gesellschaft, Steuerpflicht auslösen. Auch hier ist zu sehen, dass insbesondere bei dem zum 1.7.2021 neu eingeführten Tatbestand für Anteile an Kapitalgesellschaften nach § 1 Abs. 2b G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hübner, Disquotale GA und Einlagen im SchenkSt-Recht – eine unendliche Geschichte, DStR 2008, 1357; Breier, SchenkSt bei verdeckter Einlage und vGA, Ubg 2009, 417; Benz/Böing, SchenkSt im Konzern?, DStR 2010, 1157; Tolksdorf, SchenkSt bei disquotalen Einlagen und GA, DStR 2010, 423; Berizzi/Guldan, VGA – neue Brisanz durch SchenkSt-Pflicht, BB 2011, 1052; Binnewies, Schenkstliche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Anwendung des § 28 Abs 1 und 3 KStG auf die Anpassung des Nennkapitals der umwandlungsbeteiligten Körperschaften

Tz. 50 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Was die in § 29 Abs 4 KStG enthaltene Anweisung, in Verschmelzungs- und Spaltungsfällen zwischen Kö nach Anwendung der Abs 2 und 3 des § 29 KStG für die Anpassung des Nennkap der umwandlungsbeteiligten Kö § 28 Abs 1 und 3 KStG anzuwenden, konkret bedeutet, wird nachstehend anhand eines Schaubilds dargestellt.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.3 Nicht maßgebliche Merkmale für das Vorliegen einer verdeckten GA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG

Tz. 176 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Für die Anwendung von § 8 Abs 3 S 2 KStG kommt es auf die Rechtsform des AE grds nicht an. Ob der Gesellschafter seine Beteiligung im PV oder im BV hält, ist für die Anwendung von § 8 Abs 3 S 2 KStG ebenfalls nicht entscheidend. Diese Fragen spielen nur für die Besteuerung einer vGA beim AE eine Rolle (insbes ab 2009 im zeitlichen Anwendungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.7 Verhältnis zum Umwandlungssteuergesetz

Tz. 12 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zu folgenden Fallkonstellationen enthält § 1a KStG Spezialregelungen gegenüber dem UmwStG: Option einer Pers-Ges zur KSt-Besteuerung:Nach § 1a Abs 2 KStG liegt ein fiktiver Formwechsel nach den §§ 1 und 25 UmwStG vor. Rückoption einer optierenden Pers-Ges zur MU-Besteuerung:Nach § 1a Abs 4 S 2 liegt ein fiktiver Formwechsel iSd §§ 1 und 9 UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Hintergrund und historische Entwicklung der gesetzlichen Regelung

Tz. 100 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 8 Abs 3 S 2 KStG mindern Ausschüttungen jeder Art auf Genussrechte, mit denen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös der Kap-Ges verbunden ist, das Einkommen nicht. Die Regelung bewirkt eine Gleichstellung der betroffenen Genussrechte mit (offenen oder verdeckten) Ausschüttungen, die sich ebenfalls nicht einkomm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Sonderfälle

Tz. 21 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In der Praxis kommen vereinzelt auch "negative Az" vor (s Dötsch, DK 2004, 716, 717). Insbes bei OG, die im Forschungsbereich tätig sind, während einer längeren Anlaufphase hohe Verluste erleiden und die folglich entspr Kap zur Finanzierung ihrer Tätigkeit benötigen, fordert in Einzelfällen der OT als Mehrheitsgesellschafter eine Beteiligung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.2 Veräußerung des Anteils des persönlich haftenden Gesellschafters

Tz. 63 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Obwohl die KGaA eine Kap-Ges ist (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG und s Tz 8), liegt hinsichtlich des Kpl-Anteils des phG keine Beteiligung an einer Kap-Ges vor. Die Veräußerung des (ganzen) Anteils des phG ist ein Fall der Betriebsveräußerung (s § 16 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG; s Urt des BFH v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881; und s Urt des FG Hbg v 14.11.200...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 16 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wegen des Verhältnisses von § 13 zu den §§ 11 und 12 UmwStG s Tz 1. Über § 15 Abs 1 gilt § 13 UmwStG entspr in Fällen der Auf- und Abspaltung von Kö auf andere Kö (hierzu s Tz 61 ff). Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen des § 15 Abs 1 S 2 UmwStG auf der Ebene der übertragenden Kö (hierzu s § 15 UmwStG Tz 53ff) nicht vorliegen, scheidet ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Umfang, Grundsätze und Gegenstand der Bewertung

Tz. 190 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Das iRd Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV ist mit dem gW als Grundbewertungsmaßstab in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG). Dies entspr der allg Behandlung der Einbringung als tauschähnlicher Veräußerungsvorgang und somit Realisierungsakt (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Nur als Ausn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Veräußerung der aus einer Einbringung erhaltenen Anteile

Tz. 56 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die §§ 20ff UmwStG enthalten – anders als die bisherige Rechtslage (s § 21 UmwStG aF) – weder Sonderregelungen für die stliche Verstrickung der aus einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder dem Anteilstausch gem § 21 Abs 1 UmwStG erworbenen (Geschäfts-)Anteile noch für die Ermittlung und StPfl eines Anteils-VG (Ausnahme nur s § 22 Abs 4 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gemeiner Wert als Regelmaßstab der Bewertung

Tz. 9 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im UmwStG idF des SEStEG ist in den §§ 20–23 als Regelbewertung und zugleich betragsmäßige Bewertungsobergrenze für übergehendes Vermögen der Ansatz der gW eingeführt worden (s §§ 20 Abs 2 S 1, 21 Abs 1 S 1, 22 Abs 1 S 3 und Abs 2 S 3 UmwStG). Dies gilt nicht nur für diese Einbringungsvorschriften, sondern generell bei den übrigen im UmwStG g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital?

Tz. 121 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In den letzten Jahren war streitig, inwieweit allein die og hr-liche Einordnung eines Genussrechts als EK dazu führt, dass die dafür an den Genussrechtsinhaber gezahlten Vergütungen nicht als BA abzb sind. Wäre dies der Fall, müsste § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG in diesen Fällen nicht mehr geprüft werden. In der Lit war schon seit jeher weitge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Aufwärtsverschmelzung: Keine Hinzurechnung bei der Übernehmerin, soweit sie an der Überträgerin beteiligt ist (§ 29 Abs 2 S 2 KStG)

Tz. 23 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 29 Abs 2 S 2 KStG unterbleibt in dem Fall der Aufwärtsverschmelzung (upstream-merger) bei der übernehmenden Kö in dem Verhältnis des Anteils der Übernehmerin an dem übertragenden Rechtsträger die Hinzurechnung des Bestands des stlichen Einlagekontos nach S 1. Dies ist sachgerecht, weil durch die Hochverschmelzung der TG auf ihre MG im...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Einbringungen (Verschmelzungen und Spaltungen im Konzern und Einzelübertragungen), die bis 31.12.2009 im Register eingetragen bzw beurkundet werden

Tz. 50a Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der grestliche Erwerbstatbestand knüpft – ungeachtet der St-Vergünstigungen des UmwStG für die ErtrSt – an die tats zivilrechtlichen Verhältnisse bei der Einbringung durch Einzelübertragung oder (übertragende) Umwandlung an (eine wirtsch Betrachtung ist mit dem Charakter der GrESt als Rechtsverkehrsteuer nicht vereinbar). Hier kommt es näml...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.2 Ersparte Ausgaben des Gesellschafters

Tz. 438 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erspart ein Gesellschafter dadurch Ausgaben, dass ihm die Kö für eine Leistung ein zu niedriges Entgelt berechnet, liegt bei der Kö eine vGA in Form einer verhinderten Vermögensmehrung vor, die bei der Kö als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG zu korrigieren ist und gleichzeitig eine Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG darstellt. Beispiel 1: An der AB-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Grundsätze und allgemeine Vorbemerkungen

Tz. 800 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 VGA kommen auch und gerade in Unternehmensgr und Konzernen häufig vor. Die Tatbestandsmerkmale einer vGA sind in solchen Fällen grds identisch mit dem "normalen" Grundfall einer vGA. Dies gilt insbes für das Merkmal der Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis (dazu s Tz 100ff). Die Rechtsfolgen einer solchen vGA sind idR aber wes komplexer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.8 Verhältnis zum Gewerbesteuergesetz

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 2 Abs 8 GewStG gilt die Option nach § 1a KStG auch für die GewSt, dh die Besteuerung erfolgt nach den für Kap-Ges geltenden Grundsätzen. Damit besteht eine GewSt-Pflicht unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit und somit auch bei vermögensverwaltender oder freiberuflicher Tätigkeit (s Schiffers/Jacobsen, DStZ 2021, 348, 353 und s Adria...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / c. Teilweise keine persönlichen Befreiungen

In allen Fällen einer Anteilsvereinigung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft kann nur die Vorschrift des § 3 Nr. 2 GrEStG entlastend wirken, betreffend den unentgeltlichen Teil. Ist sie ausgeschlossen, tatbestandlich durch eine nichtsteuerbare Rückforderung eines zuvor mit Rückforderungsvorbehalt geschenkten Gegenstands oder bezüglich des entgeltlichen Teils, soweit be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Janssen, Gemischte Schenkung bei vGA an nahestehende Personen, BB 2008, 928; Winter, VGA zugunsten nahe stehender Personen – Zum Tatbestandsmerkmal der Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis, GmbHR 2010, 1073; Zipfel/Pfeffer, Verträge unter nahen Angehörigen, BB 2010, 343; Berizzi/Guldan, VGA – neue Brisanz durch SchenkSt-Pflicht, BB 2011, 1052; Binnewies, Schenkstliche ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Rechtsentwicklung

Tz. 20 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Anwendungsbereich des § 13 UmwStG idF des Ges zur Änderung des UmwStR v 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3267) war wie der des gesamten UmwStG auf Inl-Umw beschr. Zum Regelungsinhalt s § 13 UmwStG (vor SEStEG) Tz 1 ff. Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999 (BGBl I 1999, 304) wurde der Abs 4 (Übergang des Sperrbetrags nach § 50c EStG) neu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.4 Mittelbare Abwärts-Abspaltung von der Mutter- auf die Enkelgesellschaft

Tz. 42i Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach Verw-Auff (s Rn K.14 UmwSt-Erl 2011) gelten die dortigen Ausführungen zur Abwärtsspaltung entspr, wenn die übertragende MG mittelbar, zB über eine TG an der übernehmenden Kö, zB einer EG, beteiligt ist (dazu s auch Tz 29). Im Fachschrifttum (s Stimpel, in R/H/N, 2. Aufl, § 29 KStG Rn 48) wird dazu krit angemerkt, dass der BFH an anderer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberverband / 3 Aufbau und Organisation

Die Organe Die Organe eines Arbeitgeberverbands sind in der Regel die Mitgliederversammlung und der Vorstand, bei Spitzenverbänden als Dachorganisation mehrerer Einzelverbände noch das Präsidium. Dem Vorstand sind ein oder mehrere Geschäftsführer beigegeben, die im Rahmen der Vollmacht des Vorstands oder kraft Satzung die laufenden Geschäfte führen und den Verband gerichtlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Begünstigtes Vermögen

Tz. 20 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Gegenstände der Einbringung in eine Kap-Ges/Gen sind in § 20 Abs 1 UmwStG abschließend aufgezählt. Danach kommen für eine begünstigte Einbringung nur in Frage: ein Betrieb im Ganzen (s Tz 22ff), ein Teilbetrieb im Ganzen (s Tz 74ff), ein ganzer MU-Anteil (s Tz 116ff) oder der Bruchteil eines MU-Anteils (s Tz 142ff). Tz. 21 Stand: EL 109 – ET:...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2.2 Mitunternehmerinitiative

Tz. 121 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 MU-Initiative bedeutet vor allem Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen, wie sie zB Gesellschaftern oder diesen vergleichbaren Personen als Geschäftsführern, Prokuristen oder anderen leitenden Angestellten obliegen. Die Möglichkeit, Gesellschaftsrechte auszuüben, die wenigstens den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten angenähert s...mehr