Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.6 Veräußerungsverluste/Teilwertabschreibung

Rz. 229 Veräußerungsverluste oder eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung werden bei einer natürlichen Person als Gesellschafter mit Betriebsvermögen nur zu 60 % erfasst, § 3c Abs. 2 EStG. Es kommt zu einer entsprechenden außerbilanziellen Hinzurechnung. Ist der Gesellschafter eine Körperschaft, ist der Veräußerungsverlust bzw. der Aufwand aus einer Teilwertabschreibun...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.4.3 Abgrenzung zu außerbilanziellen steuerlichen Merkposten

Rz. 26 Es gibt steuerliche Merkposten der Gewinnermittlung, die außerbilanziell zu führen sind und steuerlich nicht gesondert festgestellt werden. Diese außerbilanziellen Merkposten wirken sich, soweit ein weiterer Umstand eintritt, auf das zu versteuernde Einkommen aus. Im Gegensatz zu den außerbilanziellen Korrekturen wirken sich die außerbilanziellen Merkposten nicht im J...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.1 Anwendungsbereich: Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 211 Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG) unterscheidet nicht zwischen Beteiligungen und Portfolioanteilen/Streubesitz. Das geltende Recht sieht keine Mindestbeteiligung für die Anwendung von § 3 Nr. 40 EStG vor. Rz. 212 Nach § 8b Abs. 4 KStG wird die 95 %-Freistellung nur noch gewährt, wenn zum Beginn des Veranlagungszeitraums eine unmittelbare Beteil...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.6 Sonstige Angaben

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Ausführung einer Tätigkeit

Rz. 89 Nach Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL ist jemand Steuerpflichtiger, wenn er – neben weiteren Voraussetzungen – eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Hierunter fallen: Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden, einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gleichgestellten Berufe, sowie insbesondere die N...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.4 Verdeckte Einlage

Rz. 239 Die verdeckte Einlage wurde in Abschn. 2.1.1.2.2 behandelt. Sie ist ebenfalls eine Folge des Fremdvergleichs. Der Regelfall der korrespondierenden außerbilanziellen Korrektur ist in diesem Bereich das Aufstocken der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes, welches die Kapitalgesellschaft unter dem Marktwert von ihrem Gesellschafter erworben hat. Beim Gesellschafter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Geschäftsführungsleistungen bei einer Personengesellschaft

Rz. 135 Die umsatzsteuerliche Einstufung der Geschäftsführungstätigkeit bei einer Personengesellschaft – insbesondere die entgeltliche Geschäftsführung durch eine Kapitalgesellschaft bei einer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) – unterlag in der Vergangenheit unterschiedlicher Beurteilungen. Nachdem der BFH 1973[1] die Führung der Geschäfte einer KG durch eine GmbH, die d...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1 Allgemeines zu außerbilanziellen Korrekturen

Rz. 1 Der Begriff "außerbilanzielle Korrektur" beschreibt eine Technik. Er bildet die Klammer für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Vorgänge. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz (1. Stufe der Gewinnermittlung) erfolgen die außerbilanziellen Korrekturen außerhalb der doppelten Buchführung durch einfache Hinzurechnung oder Kürzung d...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.3 Verrechenbarer Verlust nach § 15a EStG

Rz. 32 § 15a EStG schränkt die Berücksichtigung von Verlusten bei einem nur beschränkt haftenden Gesellschafter einer Personengesellschaft ein.[1] Die Regelung knüpft für diese Zwecke an das bilanzielle Kapitalkonto des Mitunternehmers an. Aufgrund von außerbilanziellen Korrekturen kommt es nun zum Auseinanderfallen der Entwicklung des Kapitalkontos und des zuzurechnenden Ge...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.1 Gesellschafterdarlehen an eine Personengesellschaft/Mitunternehmerschaft

Rz. 158 Gewährt ein Mitunternehmer seiner Personengesellschaft ein Darlehen und verliert dieses Darlehen an Wert, realisiert der Mitunternehmer diesen Wertverlust erst, wenn er aus der Gesellschaft ausscheidet bzw. wenn die Gesellschaft liquidiert wird. Das handelsrechtliche Imparitätsprinzip wird durch den Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung zwischen Mitunternehme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.1 Organträger als Unternehmer

Rz. 207 § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG bestimmt, dass Organschaft dann vorliegen soll, wenn eine juristische Person (zur Möglichkeit der Eingliederung einer Personenhandelsgesellschaft nach der Rechtsprechung von EuGH und BFH vgl. Rz. 182a ff.) in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Damit ist vorgegeben, dass der Organträger selbst die Unternehmereigenschaft nach den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Beginn der Unternehmereigenschaft natürlicher Personen und Personengemeinschaften

Rz. 276 Die Unternehmereigenschaft beginnt nicht erst mit der Erbringung von Ausgangsleistungen, sondern schon mit den Vorbereitungshandlungen, die in direktem Zusammenhang mit einer geplanten unternehmerischen Betätigung stehen. Solche Vorbereitungshandlungen liegen ab dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden des Unternehmers ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.7 Mehr- und Minderabführung bei Organschaft

Rz. 39 Bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft sind die Abführungsverpflichtung aufgrund des Gewinnabführungsvertrags und die steuerliche Zurechnung aufgrund der Organschaft zu unterscheiden. Abweichungen zwischen der gesellschaftsrechtlichen Gewinnabführungsverpflichtung und der steuerlichen Zurechnung führen zu sog. (Mehr- und) Minderabführungen (§ 14 Abs. 3, 4 KStG)....mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.4 Betriebsausgaben im Teileinkünfteverfahren/bei 95 %-Freistellung

Rz. 221 Die klassischen mit einem Anteil an einer Kapitalgesellschaft zusammenhängenden Betriebsausgaben sind die durch die Anschaffung des Anteils verursachten Finanzierungskosten. Die Behandlung der laufenden Betriebsausgaben ist für Gesellschafter, die natürliche Personen sind, und für Kapitalgesellschaften mit "Schachtel-" oder "Streubesitzbeteiligung" unterschiedlich ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Entwicklung der Organschaft

Rz. 175 Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht hat eine lange historische Entwicklung. Ursprünglich insbesondere durch die Rechtsprechung des RFH entwickelt, fand die Organschaft im Jahr 1934 Eingang in das UStG. Seit diesem Zeitpunkt ist die Organschaft – in unterschiedlicher Ausprägung – im deutschen Umsatzsteuerrecht verankert. Rz. 176 Die Organschaft hatte in dem vor 1968 g...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.9 Zusammenfassung

Rz. 234 Die sich aus der Anwendung des (Teil-)Freistellungsverfahrens ergebenden außerbilanziellen Korrekturen werden in Tab. 5 zusammengefasst:mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.2.2.2 Verdeckte Einlage in eine Mitunternehmerschaft

Rz. 79 Die Einlage in eine Personengesellschaft ohne entsprechende Gutschrift auf dem Kapitalkonto I des Gesellschafters stellt eine verdeckte Einlage in eine Personengesellschaft dar. Die handelsbilanzielle Unterscheidung zwischen Gewinnrücklagen und Kapitalrücklagen hat für die Personengesellschaften keine Bedeutung, da keine gesellschaftsrechtliche Ausschüttungssperre bes...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.3 Dividenden und vGA

Rz. 219 Dividenden (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG) und verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) werden beim Gesellschafter identisch behandelt. Bei natürlichen Personen ist 40 % der Ausschüttung einschließlich der Kapitalertragsteuer außerbilanziell zu kürzen, (§ 3 Nr. 40 Satz 1d) i. V. m. Satz 2 EStG. Bei einer Körperschaft ist der gesamte Beteiligungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Auslegungskriterien zur Nachhaltigkeit im Unionsrecht

Rz. 86 Während der BFH mit seinen Auslegungskriterien mehr auf die Nachhaltigkeit der Tätigkeit als solcher abstellt, geht die Rechtsprechung des EuGH mehr in die Richtung, die Nachhaltigkeit vor dem Hintergrund der nachhaltigen Einnahmeerzielung zu interpretieren (wirtschaftliche Tätigkeit zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen). Rz. 87 Der EuGH[1] hatte zu beurteilen, ob ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.6 Behandlung in der Buchführung

Rz. 49 Wie sich bereits aus dem Ausdruck der außerbilanziellen Korrektur ergibt, erfolgt ihre Berücksichtigung außerhalb der doppelten Buchführung. Es stellt sich also die Frage, wie das Rechnungswesen sicherstellen kann, dass das für die Erstellung der Steuererklärung erforderliche Datenmaterial zur Verfügung steht. Dies kann grundsätzlich über 2 Techniken erreicht werden. ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.4.2 Abgrenzung zu steuerbilanziellen Ausgleichsposten

Rz. 24 In einigen Fällen wird eine Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz durch einen Ausgleichsposten in der Steuerbilanz erfasst. Als Ausgleichsposten in der Steuerbilanz sind z. B. zu nennen: der Ausgleichsposten zur Anpassung des steuerlichen Eigenkapitals an die handelsrechtliche Eigenkapitalgliederung, der aktive Ausgleichsposten ("Luftposten") im Fall des § 20 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Leistungen des Gesellschafters an die Gesellschaft

Rz. 46 Ein Gesellschafter/Mitglied eines unternehmerischen Zusammenschlusses erlangt grundsätzlich nicht aufgrund seiner Gesellschafter- oder Mitgliederstellung die Unternehmereigenschaft. Der Gesellschafter bzw. das Mitglied muss durch eigene wirtschaftliche Tätigkeit (selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht) die Unternehmereigenschaft erlangen. Leistung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Auslegungskriterien zur Nachhaltigkeit im nationalen Recht

Rz. 78 Während die frühere Rechtsprechung[1] eher von quantitativen Aspekten bei der Prüfung der Nachhaltigkeit ausging, wird in der aktuellen Rechtsprechung vermehrt auf qualitative Kriterien für die Nachhaltigkeit Bezug genommen. Unter Berücksichtigung quantitativer Aspekte ergab sich eine nachhaltige Tätigkeit bei Vornahme mehrerer gleichartiger Handlungen, bei Vornahme ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.2.2.1 Verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 76 Die verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft (§ 8 Abs. 3 Satz 3 KStG) ist in Anlehnung an die vGA in R 8.9 Abs. 1 KStR 2022 wie folgt definiert: "Eine verdeckte Einlage i. S. d. § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person der Körperschaft außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlage einen einlagefähigen Vermögens...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.4 vGA im Konzern/Schwestergesellschaften

Rz. 126 Im Konzern kann die vGA zu einem Bündel von außerbilanziellen Korrekturen führen. Die unausgewogene Leistungsbeziehung zwischen 2 Schwestergesellschaften führt zu einer vGA von Tochter I an die Mutter und gleichzeitig zu einer verdeckten Einlage der Mutter in die Tochter II. (vGA im Dreieck) Praxis-Beispiel Beispiel Die Mutterkapitalgesellschaft hat 2 100%ige Tochterka...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Tätigkeit von Personenvereinigungen gegenüber ihren Mitgliedern

Rz. 113 Eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen stellt auch nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 1 S. 3 UStG jede Tätigkeit einer Personenvereinigung gegenüber ihren Mitgliedern dar. Rz. 114 Aus § 2 Abs. 1 S. 3 UStG ergibt sich, dass eine Personenvereinigung auch dann steuerbare Leistungen gegen Entgelt im Rahmen eines Leistungsaustauschs ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 4 Gehaltsverzicht bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH (über 50 % Beteiligung) wird ein Zufluss von Arbeitslohn bereits dann angenommen, wenn sie über eine von der Gesellschaft geschuldete Vergütung verfügen können. Allerdings ist zu beachten, dass von einer solchen Zuflussfiktion nur Gehaltsbeträge und sonstige Vergütungen erfasst werden, die die GmbH den beherrschend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.7 Steuerverstrickte Anteile nach § 22 UmwStG/Einbringungsgeborene Anteile

Rz. 231 Steuerverstrickte Anteile nach § 22 Abs. 1 UmwStG entstehen, wenn ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil unter dem gemeinen Wert in eine Kapitalgesellschaft als Sacheinlage gegen Kapitalerhöhung eingebracht wird. Durch die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft wechselt das eingebrachte Vermögen in einer Veräußerungssituation aus dem "asset deal" vor der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Taxonomien: Änderungen in d... / 3 Änderungen in der Taxonomie-Version 6.7

Zusammen mit dem Schreiben vom 9.6.2023 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der Kerntaxonomie-Version 6.7 vom 1.4.2023 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind weiter wie bisher unter www.esteuer.de abrufbar. Insofern wird an dieser Stelle nur auf die Änderungen zur jeweiligen Vorversion hingewiesen. Anzuwenden si...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 9 Größenabhängige Erleichterung nach §§ 267 und 267a HGB

Rz. 27 Die größenabhängigen Erleichterungen beziehen sich auf die Gliederungstiefe und die Erstellungspflichten von Jahresabschlussbestandteilen sowie auf deren Prüfung und Offenlegung. Der Gesetzgeber hatte zuletzt mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften eine Erhöhung der monetären Schwellenwerte auf Basis euro...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 11.5 Auftragslage, Investitionen und Finanzierung

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.5 Organisatorische Eingliederung

Rz. 239 Die organisatorische Eingliederung liegt vor, wenn der Organträger seinen Willen auch im täglichen Geschäft bei der Organgesellschaft durchsetzen kann. Damit stellt die organisatorische Eingliederung eine Fortsetzung der Möglichkeiten der finanziellen Eingliederung dar, jedoch auf einer anderen Ebene im Unternehmen. Die Willensbildung auf der Gesellschafterebene muss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Unternehmerische und nichtunternehmerische Sphäre

Rz. 335 Jeder Unternehmer kann neben seiner unternehmerischen Sphäre grundsätzlich auch eine nichtunternehmerische Sphäre haben. Dabei kommt es nicht auf die Rechtsform des Unternehmers an. Auch eine Personengesellschaft oder eine juristische Person kann eine nichtunternehmerische Sphäre haben[1]; zum Problem der Unternehmereigenschaft von Vereinen oder Vereinigungen vgl. Rz...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.8 GKKB und außerbilanzielle Korrekturen

Rz. 61 Die Europäische Kommission hat den Entwurf einer Richtlinie für eine "Gemeinsame konsolidierte körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage" vorgelegt (GKKB RLE).[1] Die Realisierung dieses Großprojekts wird noch Jahre in Anspruch nehmen. Rz. 62 Die Richtlinie löst sich vom deutschen Konzept des Bestandsvergleichs und knüpft an die GuV an. Bei einer formalen Betrachtung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.1 Allgemeine Angaben

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7.2 Die außerbilanziellen Korrekturen in der Kerntaxonomie

Rz. 55 Viele außerbilanzielle Korrekturen werden im Berichtsbestandteil "Steuerliche Gewinnermittlung" der Kerntaxonomie erfasst. Dieser Berichtsbestandteil ist für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ein Mussfeld.[1] Die Kapitalgesellschaften sind nicht verpflichtet, diesen Abschnitt auszufüllen,[2] da sie die entsprechenden Angaben zu den nicht abziehbaren Betrieb...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Anteilige Beteiligung an der Risikovorsorge bei drohenden Rechtsstreitigkeiten

Rz. 76 Eine im gemeinschaftlichen Interesse liegende effektive Verteidigung von ordnungsmäßigen Beschlüssen ist nur gewährleistet, wenn dem Verwalter als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten zur Abwehr von Rechtsnachteilen für die notwendigen Geldmittel für die Wahrnehmung seiner Befugnisse, insbesondere für die zeitnahe B...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Beteiligung aller bei vermutetem Allgemeininteresse der Wohnungseigentümer

Rz. 5 Die im Regierungsentwurf vorgesehenen Regelung erschien ihm zum unscharf, aber eben auch inhaltlich teilweise zu weitgehend, nämlich in dem Fall, dass sich das Wohnumfeld der Wohnanlage deutlich verbessert hat. Er ist in der Sache auf die Regelung zu Modernisierungsmaßnahmen im früheren § 22 Abs. 2 zurückgekommen, die er mit zwei Modifikationen als Kostentragungsregelu...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Geltendmachung von Einwänden

Rz. 22 Auch bei diesem Fall einer baulichen Veränderung, deren Kosten alle Wohnungseigentümer nach Maßgabe ihren Anteilen am gemeinschaftlichen Eigentum zu tragen haben, stellt sich die Frage nach der praktischen Handhabung. Die Amortisation in einem angemessenen Zeitraum ist nicht als Voraussetzung für den Beschluss über die bauliche Maßnahme geregelt, der nämlich auch bei ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Ziel der Regelung

Rz. 28 Die Befugnis zur Nutzungsziehung verläuft nach Absatz 1 S. 2, Absatz 2 S. 2 und Absatz 3 S. 3 parallel zur Kostentragungspflicht.[53] Den Wohnungseigentümer, die nach dem jeweiligen Satz 1 der genannten Vorschriften die Kosten der baulichen Veränderung allein zu tragen haben, sollen auch die Nutzung der baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums und so ein...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Abweichende Regelungen

Rz. 21 Die neue Fassung von § 25 WEG ohne Regelung zur Beschlussfähigkeit ist kein zwingendes Recht. Der Verfasser einer Gemeinschaftsordnung kann ein Mindestquorum vorsehen. Ebenso kann ein solches vereinbart werden. Diese Regelungen gehen der dispositiven Vorschrift des § 25 WEG vor. Rz. 22 Altvereinbarungen: Die Wirksamkeit vor dem 1.12.2020 in Kraft getretener Regelungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 29): Neues ... / V. Starke Tendenz des BFH auch bezüglich § 7 Abs. 8 ErbStG

Der BFH hat seine Rechtsprechung nun auch auf die Frage einer schenkungsteuerbaren Werterhöhung fortentwickelt. Mit Beschluss vom 6.6.2025 hat er zumindest i.R.d. einstweiligen Rechtschutzes einen Tatbestand nach § 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG für eine lediglich auf schuldrechtlicher Basis begründenden personenbezogenen Kapitalrücklage verneint.[12] Demnach reicht eine rein schuldrec...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Gesetzestext

(1) Die Kosten einer baulichen Veränderung, die einem Wohnungseigentümer gestattet oder die auf sein Verlangen nach § 20 Absatz 2 durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchgeführt wurde, hat dieser Wohnungseigentümer zu tragen. Nur ihm gebühren die Nutzungen. (2) Vorbehaltlich des Absatzes 1 haben alle Wohnungseigentümer die Kosten einer baulichen Veränderung nach d...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Notwendigkeit der Beschlussfassung

Rz. 26 Die Online-Beteiligung an Eigentümerversammlungen ist nicht kraft Gesetzes zulässig. Sie muss durch Beschluss genehmigt sein. Allerdings kann dieser im Verfahren nach § 44 Abs. 1 S. 2 WEG ersetzt werden, wenn nur die Gestattung der Online-Teilnahme ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Dies kann bei weit entfernt wohnenden oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Wohn...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / ee) Ausnahmen bei Streitigkeiten ohne rechtliche Betroffenheit der Miteigentümer

Rz. 83 Die Vorgaben zum Umfang der Beschluss-Sammlung dürften aber für bestimmte Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG bzw. gegen den Verwalter nach § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG zu weit gefasst sein. Es ist seit jeher anerkannt, dass bei bestimmten Streitigkeiten, die nur einzelne Wohnungseigentümer betreffen, die Miteigentümer noch nicht ei...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Normzweck und Alternativen

Rz. 42 § 23 Abs. 3 WEG soll die Möglichkeit einer Beschlussfassung ohne den Aufwand einer Eigentümerversammlung eröffnen. Dabei sollen die Teilnahmerechte des einzelnen Wohnungseigentümers an der Willensbildung gewahrt bleiben. Deswegen hat der Gesetzgeber die schriftliche Beschlussfassung von der Zustimmung aller Wohnungseigentümer abhängig gemacht. Aufgrund dieser hohen Hü...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Grenzen von Öffnungsklauseln

Rz. 66 Auch eine Öffnungsklausel berechtigt indessen nur zu solchen Beschlussfassungen, die bestimmte fundamentale inhaltliche Schranken zum Schutz der Minderheit beachtet. Derartige Schranken ergeben sich aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen wie §§ 134, 138, 242 BGB, aber auch aus den unentziehbaren Mitgliedschaftsrechten, selbst wenn auf sie verzichtet werden kann. Ein...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 7. Kosten eines Rechtsstreits

Rz. 112 Durch die WEG-Reform 2020 hat sich die Problematik der Verteilung von Prozesskosten deutlich vereinfacht.[324] Denn nun ist auch die GdWE selbst Partei im Verfahren über Beschlussklagen (§ 43 Abs. 2), so dass sich die Fragen, wie Prozesskosten, die vom Verwalter ausgelöst werden, aber eigentlich nur die Eigentümer betreffen, abzurechnen sind, nicht mehr stellt. Auch ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / f) Folgen formeller Fehler

Rz. 76 Formelle Fehler führen grundsätzlich nur zur Anfechtbarkeit eines Beschlusses.[164] Denkbar ist auch die Teilungültigerklärung eines Beschlusses, wenn dieser mehrere selbstständige Regelungen enthält, von denen nur einige den formellen Fehler aufweisen.[165] Die Nichtigkeitsfolge tritt ausnahmsweise dann ein, wenn der formelle Mangel vorsätzlich herbeigeführt wurde, u...mehr