Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Gem. § 52 Abs. 59d EStG i. d. F. des AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013 war § 50i EStG auf die Veräußerung von Wirtschaftsgütern oder Anteilen oder ihrer Entnahme anzuwenden, die nach dem 29.6.2013 stattfinden. Hinsichtlich der laufenden Einkünfte aus der Beteiligung an der Personengesellschaft war die Vorschrift in allen Fällen anzuwenden, in denen die Einkommensteuer noch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.1.1 Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens oder Anteile i. S. d. § 17 EStG (Nr. 1)

Rz. 22 § 50i Abs. 1 S. 1 EStG unterscheidet zwischen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens und Anteilen i. S. d. § 17 EStG, die stets dem Privatvermögen einer natürlichen Person zuzurechnen sind. In anderen Fällen, insbesondere bei der Übertragung oder Überführung von Gegenständen des Privatvermögens, kommt § 50i EStG nicht zur Anwendung.[1] Der steuerrechtliche Begriff des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.3 Doppelbesteuerungsrisiken

Rz. 96 Die inländische Besteuerung der Veräußerungsgewinne nach § 50i Abs. 1 Halbs. 2 EStG erfasst auch stille Reserven/Wertzuwächse, die nach dem Wegzug des Stpfl. in den anderen Vertragsstaat entstehen. Diese unterliegen typischerweise auch im Zuzugsstaat der Besteuerung, sodass Doppelbesteuerungsrisiken inhärent sind. Rz. 97 Auch die gem. § 50i Abs. 1 S. 3 EStG erfassten l...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.2 Bildung des Ausgleichspostens (Abs. 1)

Rz. 23 Liegen die sachlichen, persönlichen und räumlichen Voraussetzungen vor, kann der Stpfl. auf Antrag einen passiven Ausgleichsposten in einer zum Entstrickungsgewinn gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG korrespondierenden Höhe (Unterschied zwischen Buchwert und gemeiner Wert des Wirtschaftsguts) bilden. Durch die Bildung des Ausgleichspostens wird ein so...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.4.2 Unionsrecht

Rz. 16 § 50i Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG verlangt tatbestandlich stets einen im anderen Vertragsstaat ansässigen Stpfl. und diskriminiert dadurch den grenzüberschreitenden Fall gegenüber dem Inlandsfall.[1] Insoweit der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung die Regelung mit einem untrennbaren systematischen Zusammenhang verteidigt[2], dürfte er seinen Eingriff in den Schutzber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1.1 § 50i Abs. 1 EStG

Rz. 1 § 50i EStG adressiert Unternehmensstrukturen mit grenzüberschreitendem Bezug unter Beteiligung von fiktiv gewerblichen Personengesellschaften (Abs. 1 S. 1). Darüber hinaus ist auch die Errichtung fiktiv gewerblicher Personengesellschaften durch Einbringungsvorgänge im Anwendungsbereich der Norm (Abs. 1 S. 2). § 50i Abs. 1 S. 4 EStG ordnet die sinngemäße Anwendung für g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.1 Einbringung nach § 20 UmwStG

Rz. 99 § 50i Abs. 2 EStG ist anwendbar, sofern ein Betrieb oder Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft eingebracht und der Einbringende dafür neue Anteile an der Gesellschaft erhält (sog. Sacheinlage). Rz. 100 Aus dem Verweis auf Abs. 1 folgt, dass es sich um einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil handeln m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.4.3.5 GewStG

Rz. 21 Der nach § 50i Abs. 1 S. 1 steuerpflichtige Veräußerungs- oder Entnahmegewinn der § 50i verstrickten Wirtschaftsgüter oder Anteile sollte nach dem Sinn und Zweck der Norm auch der Gewerbesteuer unterliegen. Sofern der Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinn aber mit einer Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung einer Mitunternehmerschaft in Zusammenhang steht, an der eine von...mehr

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Interne Kommunikation gesta... / 3.1 Ausgangspunkt klären

Bevor Kommunikationsprozesse gestaltet oder neu aufgesetzt werden, ist eine fundierte Bestandsaufnahme unerlässlich. Wer interne Kommunikation wirkungsvoll verändern möchte, muss zunächst verstehen, wie sie aktuell erlebt, genutzt und bewertet wird – von Mitarbeitern ebenso wie von Führungskräften. Ein zentrales Instrument dafür ist die Erhebung und Analyse des Kommunikation...mehr

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Onboarding: Besonderheiten ... / 1.4 Hochschulabsolventen und Berufsanfänger

Besonders Hochschulabsolventen und Berufseinsteiger befinden sich beim Start in den ersten Job in einer Lebenssituation, in der viele grundlegende Veränderungen auf sie zukommen, die den Anpassungsprozess an die Arbeitswelt schwierig machen können. Um das Onboarding dieser Young Talents erfolgreich zu gestalten, sollte der Vorgesetzte Verständnis für ihre neue, außergewöhnli...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / 4. Im Rahmen ihrer Obliegenheiten

Die Steuerverfehlungen müssen die vorgenannten Personen im Rahmen ihrer Obliegenheiten begangen haben. Das bedeutet, dass sie aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen steuerliche Pflichten des Vertretenen zu erfüllen hatten. Zu diesen steuerlichen Pflichten gehören jedoch nicht nur die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen sowie die Einbehaltung und Ab...mehr

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Personalcontrolling: Kennza... / 1.7.1 Beteiligung am Ideenmanagement

Mit dieser Kennzahl lässt sich die Beteiligungsquote im Unternehmen am Ideenmanagement wie folgt berechnen: Ziel dieser Kennzahl ist, Steuerung und Kontrolle des Ideenmanagements im Unternehmen festzustellen. Sie wird halbjährlich oder jährlich erhoben und kann nach Mitarbeitergruppen und Kosten...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.3.3 Beteiligung Versicherter an Spareffekten (Satz 3)

Rz. 22 Sollten die durch das Modellvorhaben aktivierten Wirtschaftlichkeitsreserven zu so hohen Einsparungen führen, dass diese die Mehrkosten des Projektes überschreiten, kann dieser zusätzliche finanzielle Vorteil an die am Modellvorhaben beteiligten Versicherten ganz oder zum Teil weitergegeben werden. Auf diese Weise sollen Versicherte in ihrem Interesse an einer wirtsch...mehr

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Das Mitarbeitergespräch als... / 1 Personalführung durch Mitarbeitergespräche

Die Personalführung ist eine unerlässliche Teilaufgabe eines jeden Vorgesetzten, gleichgültig welcher hierarchischen Ebene er angehört. Als Personalführung wird die Art und Weise bezeichnet, wie Vorgesetzte den Umgang mit ihren Mitarbeitern gestalten, um Ziele durchzusetzen und die Betriebsaufgabe zu erfüllen. Indem Sie Ihre Mitarbeiter "führen" stellen Sie sicher, dass Ihre ...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.4 Rechtsstand ab 1.1.2017 aufgrund der Änderung durch das PSG II

Rz. 22 Mit dem Inkrafttreten des PSG II v. 21.12.2015 zum 1.1.2017 hat der Gesetzgeber in Abs. 2 Satz 2 den 2. Halbsatz (der Anspruch umfasst verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 SGB XI zu berücksichtigen ist) gestrichen. Damit wird ein Neb...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.1.3 Zuschusshöhe (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 11 Das Gesetz verpflichtet die Krankenkassen zur Beteiligung an der Finanzierung der Hospize durch Zuschüsse. Die ursprüngliche Finanzierungsregelung, wonach die Krankenkassen die Höhe des Zuschusses in der Satzung festzulegen hatten, führte zu einer starken und unterschiedlichen Eigenbeteiligung der Versicherten. Deswegen regelte der Gesetzgeber mit Wirkung zum 23.7.200...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 stellt die zentrale Norm für die Prävention in Pflegeeinrichtungen dar (erster Teil des Titels der Vorschrift). Dabei verpflichtet Satz 1 die Pflegekassen durch eine Soll-Vorschrift zur Erbringung von Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen. Satz 2 schreibt ausdrücklich fest, dass die übrigen Pflichten der Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 11 A...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.1.1.5 Leistungsumfang

Rz. 33 Satz 1 legt zugleich auch den Leistungsumfang der Präventionsleistungen fest. Die Verpflichtung der Pflegekassen erfasst dabei sowohl die Entwicklung im Vorfeld (1. Schritt) von Vorschlägen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten als auch die Unterstützung bei der Umsetzung der Vorschläge (2. Sch...mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt und zuletzt geändert durch Art. 3 Nr. 31a des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2 Die elektronische Gesundheitskarte dient der Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der Behandlung. Sie stärkt die Patienten...mehr

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Anforderungsprofile und Kom... / Zusammenfassung

In Anforderungsprofilen werden Bedarfe von Unternehmen, was Aufgabenerfüllung und Mitarbeitende anbetrifft, dokumentiert. Wenn eine Person die im Profil definierten Anforderungen erfüllt, ist die Grundlage zur erfolgreichen Ausübung der Tätigkeit gelegt. Um die Passung zur Organisation abbilden zu können, sollten zudem organisationsspezifische Kompetenzen mit aufgenommen wer...mehr

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Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 6.4.1 Beteiligte eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Beteiligt sind in erster Linie Arbeitgeber und Mitarbeiter. Das BEM kann nur mit Zustimmung des Mitarbeiters durchgeführt werden. Der Mitarbeiter ist berechtigt, das betriebliche Eingliederungsmanagement jederzeit abzubrechen. Weitere Beteiligte sind: Intern Betriebs- oder Personalrat (zwingende Beteiligung) Schwerbehindertenvertretung (beim entsprechenden Personenkreis) Betrieb...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.2.2 Mitwirkungsrecht der Pflegebedürftige (Satz 2)

Rz. 54 Bei der Entwicklung und Umsetzung dieser Vorschläge sind Pflegebedürftige sowie – falls sie im Einzelfall an der Versorgung mitwirken – ambulante Pflegeeinrichtungen zu beteiligen; Satz 2. Rz. 55 Mit der Regelung in den Satz 2 erhält der Pflegebedürftige daher ausdrücklich ein Recht auf Beteiligung bei der Entwicklung und Umsetzung der nach Satz 1 gemachten Vorschläge....mehr

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Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 7.3.1 Medizinische Unterstützung

Zusätzliche Angebote können in der Praxis eine gute Resonanz erzielen, z. B. Massagen durch externe Masseure, Gesundheits-Check-Ups und medizinische Beratung, Mitarbeiter-Grippe-Schutzimpfungen. Dies, wenn das Management als Vorbild vorangeht und deutlich kommuniziert sowie gezeigt wird, dass eine Beteiligung keine Schwäche, sondern ein Zeichen der Stärke und Verantwortungsübern...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Zukunft der Vorschrift

Rz. 87 Im Gegensatz zu der Vorgängerregelung enthält § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG i. d. F. des StÄndG 2025 keine Befristung. Die Wiedereinführung der Steuerermäßigung für die Speisenabgabe in der Gastronomie zum 1.1.2026 ist nicht nur in der Literatur, sondern auch in der Politik auf heftige Kritik gestoßen (Rz. 23ff.). Deshalb ist es nicht ausgeschlossen, dass bei einer eventuel...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.2 Körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen

Rz. 7 Körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen verursachen langfristige Einschränkungen der Gesundheit, die Menschen an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft (Rz. 11 ff.) hindern können. Diese sind wie folgt definiert: Körperliche Beeinträchtigungen: Einschränkungen der körperlichen Funktionen (z. B. Beweglichkeit, Kraft, Ausdauer). Es hand...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.1 Vermeidung einer Behinderung (Abs. 1)

Rz. 7 § 3 verpflichtet die Rehabilitationsträger im Rahmen ihrer Aufgabenstellung darauf hinzuwirken, dass der Eintritt einer Behinderung einschließlich chronischer Krankheiten vermieden wird. Die Aktivitäten der Rehabilitationsträger und Integrationsämter im Bereich der Prävention zielen darauf ab, dass Risikofaktoren, Gesundheitsgefährdungen und -probleme frühestmöglich id...mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2.2 Handlungsfelder und Leistungskriterien (Abs. 2 und 3)

Rz. 8 Abs. 2 knüpft an den bisherigen § 20 Abs. 1 Satz 3 an, indem die Aufgabe des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen zur Konkretisierung des Präventionsauftrags erweitert und verbindlich geregelt wird. Gemäß Abs. 2 Satz 2 ist dabei durch ein einheitliches Verfahren für die Zertifizierung von Leistungsangeboten durch die Krankenkassen zu gewährleisten, dass ein verbindli...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.3 Ärztliche Verordnung (Abs. 1 Satz 4 und 5)

Rz. 10 Nach Abs. 1 Satz 4 bedarf die Leistung der Verordnung (§ 15 Abs. 1 Satz 2) durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt, die oder der für die Versorgung dieser Versicherten besonders qualifiziert ist. Dies sind insbesondere Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.2.1 Umsetzungsstufe 1 (mit der Bereitstellung)

Rz. 5 Die Akte kann Daten (§ 341 Abs. 2 Nr. 1, 6 bis 9, 11, 12 und 15 ) bereitstellen, die der Versicherte selbst in seiner Patientenakte speichert (z. B. medizinische Informationen, Gesundheitsdaten, Hinweise auf Patientenverfügungen, Abschriften der Patientenakte nach § 630g Abs. 2 Satz 1 BGB; Nr. 1 Buchst. a). Grundlage sind die Ende 2018 von der gematik veröffentlichten I...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Anforderungsprofile und Kom... / 1.3 Soziale Kompetenzen

Zur Sozialkompetenz zählen Kompetenzen einer Person oder Gruppe, die sich auf die Gestaltung sozialer Beziehungen und den Umgang mit Mitmenschen, in der Gruppe oder Organisation beziehen. Sie sind eng verknüpft mit der Persönlichkeit und im Rahmen der Sozialisation erworben und durch weitere Erfahrungen geprägt. Die wichtigsten sind sicherlich Kooperationsbereitschaft und Te...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anzeigepflichten des Arbeit... / 2 Massenentlassungen

Hinweis Keine Änderung der BAG-Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern der Massenentlassungsanzeige Nachdem das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtsprechung zur Auswirkung unterlassener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeigen aufgeben wollte[1], entschied der EuGH in Auslegung der Massenentlassungs-Richtlinie, dass Kündigungen weiterhin bei unt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Die allgemeine Vertretungsbefugnis

Rz. 12 Nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vertritt der Vorsitzende den Betriebsrat im Rahmen der gefassten Beschlüsse. Er hat folglich keine eigene Entscheidungsbefugnis, er ist kein Vertreter im Willen, sondern lediglich in der Erklärung. Nur im Rahmen von Beschlüssen des Betriebsrats kann und darf der Vorsitzende Erklärungen abgeben. Ein Verstoß hiergegen stellt eine schwerwie...mehr

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KGaA-Beteiligung als nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) als sogenanntes schädliches Verwaltungsvermögen gilt, wenn deren Vermögen überwiegend aus Wertpapieren besteht. In diesem Fall ist die Übertragung eines Kommanditanteils an einer GmbH & Co. KG im Wege der Schenkung nicht von der Schenkungsteuer bef...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 8 Beteiligung des Betriebsrats

Eine Beteiligung des Betriebsrats soll sicherstellen, dass der Einsatz von digitalen Systemen im Personalwesen sozialverträglich, rechtskonform und transparent erfolgt. 8.1 Mitbestimmungsrechte Nach § 87 Abs. 1 BetrVG steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Bei der Einführung von KI-Systemen sind folgende Reg...mehr

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KGaA-Beteiligung als nicht ... / Hintergrund

Im vorliegenden Fall erhielt der Kläger durch Schenkung einen Kommanditanteil an einer GmbH & Co. KG. Zuvor war der Schenker alleiniger Kommanditist. Die GmbH & Co. KG war wiederum als Komplementärin an einer KGaA beteiligt. Die KGaA wurde vom Schenker und der GmbH & Co. KG gegründet und ins Handelsregister eingetragen. Der Kläger argumentierte, dass die Schenkung des Kommand...mehr

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KGaA-Beteiligung als nicht ... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) als sogenanntes schädliches Verwaltungsvermögen gilt, wenn deren Vermögen überwiegend aus Wertpapieren besteht. In diesem Fall ist die Übertragung eines Kommanditanteils an einer GmbH & Co. KG im Wege der Schenkung nicht von der Schenkungsteuer befreit.mehr

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KGaA-Beteiligung als nicht ... / Entscheidung

Der BFH wies die Revision des Klägers zurück. Die Übertragung des Kommanditanteils ist nicht von der Schenkungsteuer befreit, weil das Betriebsvermögen der GmbH & Co. KG eine Komplementärbeteiligung an einer KGaA umfasst, deren Vermögen zu mehr als 50 % aus Wertpapieren besteht. Nach § 13b Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 ErbStG gilt solches Vermögen als sog. Verwaltungsvermögen und...mehr

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Besteuerung laufender Einna... / Entscheidung

Der BFH entschied, dass die laufenden Gewinnanteile aus der typisch stillen Beteiligung nicht als Arbeitslohn, sondern als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern sind. Das gilt, solange der Arbeitnehmer durch die Beteiligung nicht wie ein Mitunternehmer am Unternehmen beteiligt ist, sondern lediglich Kapital zur Verfügung stellt und dafür Gewinnanteile erhält. Einkünfte ...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.10.2 Mandantentypologie und Nutzenargumente

Als ergänzende Ausführung zu den Überlegungen, wie man schlagkräftige Argumente findet, sollte sich jeder Berater zumindest mit den Grundzügen der Mandantentypologie und den zu ihnen passenden Argumenten beschäftigen. Zum Thema Mandantentypologie gibt es zahlreiche unterschiedliche Kategorisierungen, die hier zu guter Letzt noch kurz erläutert werden sollen. Kein Mandant wir...mehr

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Besteuerung laufender Einna... / Zusammenfassung

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) klärt, wie laufende Einnahmen aus einer sogenannten typisch stillen Beteiligung eines Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen steuerlich zu behandeln sind. Der BFH stellt klar: Diese Einnahmen gelten grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Arbeitslohn.mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 8.2 Unterrichtungs- und Beratungsrechte

Neben dem allgemeinen Unterrichtungsanspruch aus § 80 Abs. 2 BetrVG ist bei der Einführung von KI das Unterrichtungs- und Beratungsrecht nach § 90 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BetrVGzu berücksichtigen.[1] Danach ist der Betriebsrat bereits vor der Einführung über die Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen, insbesondere über die Verwendung von KI, rechtzeitig zu unterrichten und ...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 8.4 Hinzuziehung von Sachverständigen

Seit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2021 ist in § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG ausdrücklich geregelt, dass zur Beurteilung der Einführung und Anwendung von KI das Hinzuziehen eines Sachverständigen erforderlich ist, da die technische und datenschutzrechtliche Komplexität von KI-Systemen oft fachkundige Unterstützung erfordert. Die Regelung befreit den Betriebsrat jedo...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 8.1 Mitbestimmungsrechte

Nach § 87 Abs. 1 BetrVG steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Bei der Einführung von KI-Systemen sind folgende Regelungen besonders relevant: § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Zunächst steht dem Betriebsrat ein Recht auf Mitbestimmung bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen zu, die dazu best...mehr

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Digitalisierung: Arbeits- u... / 8.3 Auswahlrichtlinien

Der Betriebsrat ist bei der Aufstellung von personellen Auswahlrichtlinien, welche die maßgeblichen Kriterien für zentrale Personalentscheidungen konkretisieren, einzubeziehen.[1] In Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat die Aufstellung dieser Richtlinien verlangen.[2] § 95 Abs. 2a BetrVG legt aus Klarstellungsgründen fest, dass die Rechte auch Anwe...mehr

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Steuerstundungsmodell bei I... / Entscheidung

Der BFH hat die Revision zugelassen und entschieden, dass im Streitjahr ein Steuerstundungsmodell vorlag. Ein Steuerstundungsmodell liegt vor, wenn durch eine bestimmte Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Verluste aus einem Steuerstundungsmodell dürfen nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden. Sie können nur mit späteren Gew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / Einführung

in der Fassung der Bekanntmachung v. 4.4.2006[1] mit den Änderungen durch: das Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz v. 12.7.2006[2], das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. 5.9.2006[3], das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v. 7.12.2006[4], das Jahressteuerge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerliche Behandlung von ... / Hintergrund

Bei Beteiligungen an geschlossenen Fonds entstehen häufig verschiedene Kosten, etwa für Konzeption, Beratung, Vermittlung oder Verwaltung des Investments. Die zentrale steuerliche Frage ist, ob diese Aufwendungen sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind oder nur über viele Jahre verteilt berücksichtigt werden können. Das BMF stellt klar: Bestimmte Kosten...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerstundungsmodell bei I... / Hintergrund

Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, betreibt Windkraftanlagen. Die Gesellschaft wurde von einer weiteren GmbH & Co. KG gegründet, später kamen weitere Kommanditisten hinzu. Über einen Anlegerprospekt wurden (Verlust-)Beteiligungen angeboten. Das Finanzamt stellte im Streitjahr einen gebildeten Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach fest. Nachfolgend fand bei der Klägerin eine Auße...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.4 Beratung zum privaten Vermögensstatus

Mit einem "Vermögensstatus "stellen Sie für den Mandanten und die Kanzlei den Überblick über Vermögen und Schulden des Mandanten dar: Erstellung einer Selbstauskunft nach § 18 Kreditwesengesetz (KWG) Grundlagenerstellung für eine "Notfallmappe" Herstellung eines Status quo ("Wo stehe ich?") für z. B. Testamentarische Überlegungen, Wiederherstellung des Überblicks Für den Mandante...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 3.7 Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats

Knüpft der Arbeitgeber eine Einstellung an das positive Ergebnis einer Einstellungsuntersuchung, stellt dies eine Auswahlrichtlinie im Sinne von § 95 BetrVG dar. Auswahlrichtlinien bedürfen gemäß § 95 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrates. Die arbeitgeberseitige Anordnung einer Einstellungsuntersuchung unterliegt daher der Mitbestimmung.[1] Kommt eine Einigung nicht...mehr