Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

Rz. 15 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die InsO unterscheidet zwischen Insolvenzforderungen (vor Eröffnung des Verfahrens begründete Vermögensansprüche der InsGläubiger – vgl § 38 InsO; > Rz 16) und Masseverbindlichkeiten (§§ 53–55 InsO; > Rz 19). Die Kosten des InsVerfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten sind aus der Insolvenzmasse vorweg zu befriedigen (§ 53 InsO). R...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bemessungsgrundlage für die AfA

Tz. 4 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bemessungsgrundlage für die Höhe der AfA sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Anhang 10).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung

Rn. 79 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Wie auch sonst üblich (bei § 7b Abs 3 EStG als Ausgangspunkt für die Definition der Bemessungsgrundlage, s § 7b Rn 107 ff (Handzik); bei § 7g Abs 5 EStG als ausschließliche Bezugsgröße) bilden hier die AK die Bemessungsgrundlage. Rn. 80 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Zum Begriff der AK s § 7 Rn 381–384 (Handzik). Zu nachträglichen AK s § 7a Abs 1...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.9 Bemessungsgrundlage bei der Familienstiftung (Abs. 1 Satz 7)

Rz. 95 Bei der sog. Ersatzerbschaftsteuer für Familienstiftungen (s. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG) fehlt es ebenfalls an einer Bereicherung, da aktuell kein Erwerbsvorgang vorhanden ist, sondern ein solcher für die Steuer, die alle 30 Jahre fällig wird, nur fingiert wird. Dementsprechend ist Ausgangspunkt für die Bemessungsgrundlage in diesem Fall gem. § 10 Abs. 1 Satz 7 ErbStG d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8 Bemessungsgrundlage bei der Zweckzuwendung (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 94 Grds. wird nach § 10 Abs. 1 ErbStG die Bereicherung des Erwerbers Grundlage für die Steuerermittlung. Bei der Zweckzuwendung fehlt es an einer solchen Bereicherung, weil es das Wesen der Zweckzuwendung ist, dass nicht eine einzelne Person oder eine bestimmte Personengruppe begünstigt wird, sondern eine unbestimmte Gruppe oder ein abstrakter Zweck (s. § 8 Rn. 3). § 10 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / dd) Wertunabhängige Bemessungsgrundlage des HGrStG

(1) Flächen-Faktor-Verfahren als wertunabhängiges Besteuerungsmodell Rz. 35 [Autor/Stand] Ausgehend vom Belastungsgrund der Nutzenäquivalenz stützt Hessen die Grundsteuer für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens ausschließlich auf wertunabhängige Parameter.[2] Für die Flächenanknüpfung (Boden und Gebäude) dürfte dies außer Frage stehen. Aber auch Faktor begründet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Vornahme, Bemessungsgrundlage, Einmaligkeit und Höhe der Sonderabschreibung (§ 7c Abs 1 EStG)

A. Die Vornahme der Sonderabschreibung Rn. 75 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Wie bereits ausgeführt, besteht kein Zwang der Sonderabschreibung (s Rn 27, 28). Der StPfl ist also hinsichtlich des "Ob" frei (Gestaltungsspielraum). Entscheidet er sich aber, diese durchführen zu wollen, ist er hinsichtlich des "Wie" nicht frei. Er kann nicht etwa wie bei § 7b EStG oder § 7g Abs 5 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 2. Widerspruchsfreie Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage (Art. 3 Abs. 1 GG)

a) Verfassungsrechtliche Vorgaben für Realitäts- und Relationsgerechtigkeit Rz. 39 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber muss nicht nur den Belastungsgrund der Grundsteuer im Gesetz erkennbar regeln (Rz. 29 f.), sondern ihn – im Rahmen der legislativen Sekun därentscheidung über die Steuerermittlungsregelungen (zur Primärentscheidung, Rz. 31) – auch realitätsgerecht erfassen.[2] Insb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Degressive Gebäudeabschreibung / 6 Nachträgliche Minderung der Bemessungsgrundlage

Mindert sich die Bemessungsgrundlage in einem auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Jahr aufgrund der Bewilligung eines Zuschusses, bleiben die AfA-Sätze nach § 7 Abs. 5 EStG weiterhin maßgebend. Infolge der "zu hohen" AfA in den Jahren vor der Bewilligung des Zuschusses kann sich der Abschreibungszeitraum auf weniger als 25 bzw. 40 Jahre verkürzen. Hinweis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Hinterbliebene... / 7. Bemessungsgrundlagen

Auffällig ist, dass eine Vielzahl von veröffentlichten Entscheidungen aus dem strafrechtlichen Adhäsionsverfahren stammen. Dabei handelt es sich aber oft um Todesfälle, die nicht der straßenverkehrsrechtlichen Haftung unterfallen. Neben den Angehörigenverhältnissen, die in der Praxis überwiegend Gegenstand zivilrechtlicher Entscheidungen waren, sind häufig auch unterschiedlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Ertragsteuerbelastung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft von weniger als 25 Prozent

(3) [1]Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent unterliegen, . . . Rz. 706 [Autor/Stand] Nur noch ein einheitliches Kriterium. § 8 Abs. 3 regelt die Niedrigbesteuerung für Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft, die nach dem 31.12.2007 beg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Hinterbliebene... / 5. Bemessungsgrundlagen

Den Wert eines Menschen kann man nicht in Geld umrechnen, so dass das Hinterbliebenengeld daher reinen Symbolcharakter hat. Der Gesetzgeber hat keine Vorgaben zur Höhe gemacht, die dann möglicherweise auch jährlich inflationsbereinigt anzupassen wäre. Sinnvollerweise hat er dies ebenso wie beim Schmerzensgeld der Rechtsfortbildung überlassen. Grundsätzlich ist eine Individual...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 23.5.1980 — IV C 5 - S 1351 - 4/80, BStBl. I 1980, 282 (betr. Berücksichtigungen schweizerischer Steuern bei der Zugriffsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz)

Rz. 10 [Autor/Stand] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zur Berücksichtigung schweizerischer Steuern bei der Zugriffsbesteuerung wie folgt Stellung genommen: Bei schweizerischen Zwischengesellschaften ist bei der Anwendung des §§ 7 bis 14 AStG festzustellen, ob die schweizerischen Steuern zu einer Ertragsteuerbela...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Gewerbesteuer

Rz. 1456 [Autor/Stand] Verdeckte Gewinnausschüttungen erhöhen ferner die Gewerbesteuer. Die Berechnung war nach der bis zum VZ 2007 geltenden Rechtslage schwierig, da die Gewerbesteuer gem. § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 Abs. 4 EStG a.F. als Betriebsausgabe abziehbar war und somit ihre eigene Bemessungsgrundlage minderte[2]. Durch die seit dem VZ 2008 geltende Neuregelung in § 4...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zu zahlender Geldbetrag (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 22 [Autor/Stand] Neben der hinterzogenen Steuer sowie den Zinsen ist nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO ein zusätzlicher Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen. Für bis zum 31.12.2014 abgegebene Selbstanzeigen beträgt der Geldbetrag 5 % der hinterzogenen Steuer (§ 398a Nr. 2 AO a.F.). Für ab dem 1.1.2015 abgegebene Selbstanzeigen wurde der Geldbetrag zum einen erhöht un...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.7 Beispielsfall

Tz. 97 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Beispiel: Gegen Ende des Jahres 2021 plant der steuerbegünstigte "TSV Freiburg 2000 e. V." die Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsguts (Nutzungsdauer sechs Jahre) für seinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Anschaffung ist für 2023 geplant. Die voraussichtlichen (Netto-)Anschaffungskosten sollen 30 000 EUR betra...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Beispielsfälle

Tz. 23 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Beispiel 1 Der Verein erwirbt ein Grundstück für insg. 500 000 EUR. Lt. notariellem Kaufvertrag entfallen von dem Kaufpreis auf das Gebäude 400 000 EUR und auf den Grund und Boden 100 000 EUR. Die daneben anfallende Grunderwerbsteuer, Notariatsgebühren, die Kosten der Grundbucheintragung sowie die Maklergebühren betragen insgesamt 50 000 EUR...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (1) Flächen-Faktor-Verfahren als wertunabhängiges Besteuerungsmodell

Rz. 35 [Autor/Stand] Ausgehend vom Belastungsgrund der Nutzenäquivalenz stützt Hessen die Grundsteuer für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens ausschließlich auf wertunabhängige Parameter.[2] Für die Flächenanknüpfung (Boden und Gebäude) dürfte dies außer Frage stehen. Aber auch Faktor begründet kein wertbildendes Merkmal (Rz. 36). Mit der Bemessung der Hessisch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über § 7a Abs 1 EStG

Rn. 17 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7a Abs 1 EStG stellt klar, dass die erhöhten Absetzungen bzw Sonderabschreibungen auch für nachträgliche HK/AK gelten. Rn. 18 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7a Abs 1 EStG betrifft in S 1: die Erhöhung der Bemessungsgrundlage durch nachträgliche HK S 2: die Erhöhung der Bemessungsgrundlage durch nachträgliche AK S 3: die Minderung der Bemessungsg...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3e Türkei / 2 Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Rz. 9 Der unbeschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht unterliegen grds. türkische Staatsangehörige als Übertragende bzw. Schenker. Dies gilt nicht, wenn auf ausländische Staatsbürger Vermögen übergeht, das nicht in der Türkei belegen ist. Ebenfalls unter die unbeschränkte Steuerpflicht fallen türkische Staatsangehörige, die Vermögen erwerben. In der Türkei belegenes...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Verfassungsrechtliche Vorgaben für Realitäts- und Relationsgerechtigkeit

Rz. 39 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber muss nicht nur den Belastungsgrund der Grundsteuer im Gesetz erkennbar regeln (Rz. 29 f.), sondern ihn – im Rahmen der legislativen Sekun därentscheidung über die Steuerermittlungsregelungen (zur Primärentscheidung, Rz. 31) – auch realitätsgerecht erfassen.[2] Insbesondere muss er diese Regelungen gleichheitsgerecht und damit folgerichtig...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der BFH hatte mit Beschluss vom 22.05.2002 (BStBl II 2002, 598) ein Verfahren bezüglich der Erbschaftsbesteuerung ausgesetzt und dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Grund dafür war, dass der BFH die gesetzlichen Regelungen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer für gleichheitswidrig ausgestaltet hielt. Die Kritik des BFH bezog ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Entstehungsgeschichte

Rz. 4 Der BFH hatte mit Beschluss vom 22.05.2002 (BStBl II 2002, 598) ein Verfahren bezüglich der Erbschaftsbesteuerung ausgesetzt und dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Grund dafür war, dass der BFH die gesetzlichen Regelungen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer für gleichheitswidrig ausgestaltet hielt. Die Kritik des BFH bezog ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Unechte Mitgliederbeiträge

Tz. 7 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bezüglich der Mitgliederbeiträge, die erhoben werden, ist zu prüfen, ob sie zum Teil aus echten und zum Teil aus unechten Beitragsteilen bestehen. Unechte Mitgliederbeiträge erfüllen die Voraussetzungen für steuerbare Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5), weil das Mitglied eine Gegenleistung vom Verein erhält (die Kegelbahn wird o...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 23 Rechtsgrundlage für die spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer ist das gemeinspanische Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (Ley 29/1987, del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones – im Folgenden LISD, veröffentlicht am 19.12.1987 im BOE – dem spanischen Bundesgesetzblatt), ergänzt durch die Rechtsverordnung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer (Real Decreto 1629/1991...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Behandlung der nachträglichen Herstellungskosten/Anschaffungskosten bei den erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen

Rn. 25 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Werden im Begünstigungszeitraum nachträgliche HK/AK aufgewendet, so erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen ab ihrem Entstehungsjahr (s Rn 22, 24). Rn. 26 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Beispiel 1: Im Jahr 03 werden nachträgliche HK aufgewendet, der Begünstigungszeitraum soll 5 Jahre sein. Es ergibt s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Nachträgliche Minderungen der Herstellungskosten/Anschaffungskosten(§ 7a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Regelungen über die AfA-Bemessungsgrundlage bei nachträglichen HK/AK gelten für nachträgliche Minderungen spiegelbildlich. Das bedeutet: Rn. 31 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Reduzieren sich im Begünstigungszeitraum nachträglich die HK/AK, so mindert sich die Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen ab dem Beginn ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.5.8 Abzugsverbot für Erbschaftsteuer (Abs. 8)

Rz. 282 Der Erwerber kann die von ihm geschuldete Erbschaftsteuer für seinen Erwerb nicht von diesem abziehen (s. § 10 Abs. 8 ErbStG). Nicht von diesem Verbot erfasst wird die Erbschaftsteuer, die der Erwerber z. B. auf Grund testamentarischer Verfügungen für Dritte zu entrichten hat (s. auch § 10 Abs. 2 ErbStG). Ebenfalls nicht von dem Abzugsverbot erfasst wird die Erbschaf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Degressive Gebäudeabschreibung / 5 AfA nach Baumaßnahmen, durch die ein anderes Gebäude entsteht

Ist durch Baumaßnahmen an einem degressiv abgeschriebenen Gebäude ein anderes Gebäude entstanden, das kein Neubau ist, ist die weitere AfA entweder nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG oder nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG und der tatsächlichen Nutzungsdauer des entstandenen anderen Gebäudes vorzunehmen. Die Fortsetzung der bisherigen degressiven AfA ist in diesem Fall also stets ausgesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (2) Der Faktor als Ausdruck der Lagequalität/kein Mischmodell

Rz. 36 [Autor/Stand] Der (Lage-)Faktor (Rz. 14.1, Rz. 48 ff.) zur Bemessung der Hessischen Grundsteuer (§ 7 HGrStG) führt nicht zu einem Misch- bzw. Kombinationsmodell[2] (VerfR GrStG Rz. 38) mit Äquivalenz- und Wertkomponenten.[3] Der Faktor ist Ausdruck der Lagequalität des Grundstücks innerhalb des Gemeindegebiets. Er ergänzt die Flächenberechnung und führt damit ggf. zu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die gewöhnliche AfA während des Begünstigungszeitraums

Rn. 28 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Wie oben (s Rn 19) ausgeführt, regelt § 7a Abs 1 EStG auch die Bemessungsgrundlage für die "gewöhnliche" AfA nach § 7 EStG, wenn nachträgliche HK/AK entstehen. Der bisherige AfA-Satz für die "Normal-AfA" wird dabei auf die neue AfA-Bemessungsgrundlage angewendet. Rn. 29 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Beispiel: Bei einem neuen Betriebs-Kfz (Anscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / aa) Überblick

Rz. 43 [Autor/Stand] Der Hessischen Grundsteuer liegt der Belastungsgedankte zugrunde, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Bürger "Nutzen aus bereitgestellter kommunal Infrastruktur ziehen können" (Rz. 33). Zur Bemessung dieses Nutzenäquivalentes knüpft die das HGrStG zunächst an grundstücksbezogene (wertunabhängige) Flächenmerkmale (Rz. 45) an und wird durch einen e...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Grundzüge der Verschonung des Grundvermögens anhand eines Beispiels

Rz. 10 Die Anwendung der Regelung des § 13d ErbStG mag folgendes Beispiel verdeutlichen: Praxis-Beispiel Der Sohn erbt vom Vater ein selbstgenutztes Einfamilienhaus in Hamburg mit einem Verkehrswert von 400.000 EUR, eine vermietete Wohnimmobilie in Frankreich im Verkehrswert von 1.000.000 EUR und eine vermietete Wohnung in Florida, USA mit Verkehrswert 200.000 EUR sowie eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Steuermesszahlen im Hessischen Grundsteuerverfahren

Rz. 283 [Autor/Stand] Im (nur) zweistufigen Verfahren des hessischen Landesrechts (Rz. 445) erfolgen alle Schritte zur Herleitung der Bemessungsgrundlage im Zuge der Ermittlung des Steuermessbetrages nach § 4 Abs. 1 HGrStG. Anders als im Bundesrecht ist die Multiplikation mit der Steuermesszahl kein gesonderter Verfahrensschritt (Einstufigkeit der Ermittlung der Bemessungsgr...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Reaktion des Gesetzgebers auf Petita des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses von 2006

Rz. 1 Mit Beschluss vom 07.11.2006 hatte das BVerfG das alte Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (BVerfG vom 07.11.2006, ZEV 2007, 76), da u. a. die Bewertung und der Ansatz des Grundvermögens für die Besteuerung nicht den Anforderungen des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG genügte. Der Gesetzgeber war gehalten, spätestens bis zum 31.12.2008 neues Recht z...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / bb) Nutzenrelation und Flächenmerkmale und Äquivalenzzahlen

Rz. 45 [Autor/Stand] Mit der gesetzgeberischen Grundentscheidung, die landesrechtliche Bemessungsgrundlage zunächst an – nicht wertabhängigen – Flächenmerkmalen und darauf anzuwendenden Äquivalenzzahlen (0,04 EUR pro qm für den Grund und Boden und 0,50 EUR pro qm für das Gebäude; zum Begriff Äquivalenzzahl im HGrStG, vgl. Rz. 14) anzuknüpfen, wird der Belastungsgrund im Sinn...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.5 Kritik

Rz. 67 Der Abschlag von 10 % ist der einzige Vorteil im Rahmen der Grundstücksbewertung und -übertragung und führt nur zu einer marginalen Steuerentlastung (vgl. Moench, ZEV 2013, 21 (23)). Der Erwerb unbebauter Grundstücke wird nicht – wie nach § 146 Abs. 3 BewG a. F. – mit einem Abschlag von 20 % versehen, ebenso existiert kein sog. Alterswertabschlag für Gebäude nach § 14...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die "Entstehung" der nachträglichen Herstellungskosten/Anschaffungskosten

Rn. 22 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Vom Jahr ihrer "Entstehung" an erhöhen die nachträglichen HK/AK die AfA-Bemessungsgrundlage. Dh, es wird so getan, als seien die nachträglichen HK/AK zum Jahresbeginn entstanden (R 7a Abs 3 S 1 EStR 2012), dh, es wird für das Entstehungsjahr die gesamte Jahres-AfA gewährt, auch wenn die Kosten tatsächlich unterjährig angefallen sind, es wird a...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1.3 Bezugsrecht bei Lebensversicherungen/Rentenstammrecht

Rz. 97 Auch bei der unentgeltlichen Übertragung des Bezugsrechts an einer (Lebens-)Versicherung können Zweifel am Zuwendungsgegenstand aufkommen. In Betracht kommt nämlich die Zuwendung des Bezugsrechts oder die Zuwendung der gesamten (Lebens-)Versicherung. Bedeutung erlangt diese Frage deshalb, weil die Bemessungsgrundlage der Steuer bei Übertragung der gesamten (Lebens-)Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Vorbemerkungen

Rz. 404 [Autor/Stand] Die Landesfinanzbehörden setzen im Wege der Veranlagung mit dem Steuermessbetrag die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer fest (§ 2 Abs. 5, §§ 8 ff. HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 1 AO, vgl. Rz. 476). Die Bemessungsgrundlage gilt auch für die Grundsteuer C,[2] denn bei ihr handelt es sich letztlich (nur) um einen gesonderten Hebesatz, der bei bestimmten Gr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Degressive Gebäudeabschreibung / 4 Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten

Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind bei der Vornahme der degressiven AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG ab dem Jahr ihres Anfalls zusammen mit den bisherigen Herstellungs- und Anschaffungskosten des Gebäudes nach dem für diese geltenden Prozentsatz abzusetzen.[1] Dies gilt auch für nachträgliche Herstellungskosten, die ab dem 1.1.2006 anfallen.[2] Praxis-Beispiel N...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XI. Die Ermittlung der Restwert-AfA nach Vornahme von Sonderabschreibungen (§ 7a Abs 9 EStG)

Rn. 61a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Zur Änderung des § 7a Abs 9 EStG durch Art 1, 56 Abs 4 JStG 2024 (v 2.12.2024, BGBl I 2024 Nr 387) ab 1.1.2023 s Rn 6a. Rn. 61b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Zur Ermittlung der Restwert-AfA ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Gleichheitsgerechte Bemessung des (Nutzen-)Äquivalents

aa) Überblick Rz. 43 [Autor/Stand] Der Hessischen Grundsteuer liegt der Belastungsgedankte zugrunde, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Bürger "Nutzen aus bereitgestellter kommunal Infrastruktur ziehen können" (Rz. 33). Zur Bemessung dieses Nutzenäquivalentes knüpft die das HGrStG zunächst an grundstücksbezogene (wertunabhängige) Flächenmerkmale (Rz. 45) an und wird ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Abstrakte Vorgaben zum Belastungsgrund

Rz. 29 [Autor/Stand] Der steuerrechtliche Zugriff auf den Grundbesitz wird im Grundgesetz vorausgesetzt.[2] Schon aus diesem Grund bedarf die Grundsteuer keiner weiteren verfas sungsrechtlichen Rechtfertigung.[3] Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Steuer dem Grunde nach ist aber nicht mit der Frage nach einem zulässigen steuerartspezifischen Belastungsgrund gleichzus...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitnehmer, Sachprämie / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Sach- oder Barzuwendung Sachprämie als Arbeitslohn Bemessungsgrundlage Umsatzsteuermehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (1) Lageabstufung (Bodenrichtwertrelation) durch den Faktor

Rz. 48 [Autor/Stand] Die Flächenberechnung wird durch einen – automatisiert bereitgestellten (Rz. 436) – Faktor ergänzt[2] (Rz. 14). Durch den Faktor wird in Hessen das Ergebnis der reinen Flächenberechnung um eine Lageabstufung erweitert. Dazu wird das Ergebnis des "reinen Flächenmodells" (wie in Bayern) mit dem Faktor multipliziert. Der Faktor ist das Verhältnis der Höhe d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beispielsfälle

Tz. 117 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Beispiel 1 Ein steuerbegünstigter Verein hat am 27.09.01 ein Kraftfahrzeug angeschafft. Die Nutzung des Kfz erfolgt ausschließlich für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gelegentlich wird das Fahrzeug auch für den ideellen Tätigkeitsbereich genutzt. Die Anschaffungskosten des Fahrzeugs betragen 30 000 EUR zzgl. 5 700 E...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.3.2 Ermittlung der anrechenbaren Steuer (§ 6 Abs. 3 Satz 2 ErbStG)

Rz. 65 Ausgangsgröße für die Ermittlung der anrechenbaren Steuer ist die gegen den Vorerben festgesetzte Steuer. Diese ist um die auf die tatsächliche Bereicherung des Vorerben entfallende Steuer zu kürzen. Die tatsächliche Bereicherung des Vorerben besteht in den gezogenen Nutzungen sowie – im Fall des befreiten Vorerben – in der von ihm entnommenen bzw. der ihm verbleibend...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (3) Keine Wertkorrektur beim Bodenrichtwert/kein Nachweis eines niedrigeren gemeinen Grundstückwerts erforderlich

Rz. 37 [Autor/Stand] Der Faktor (§ 7 HGrStG) ist kein Parameter, durch den ein (Verkehrs-)Wert des Grundstücks zum Ausdruck gebracht wird. Deshalb wird bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage auch nur das Verhältnis des Bodenrichtwerts zum durchschnittlichen Bodenrichtwert und eben gerade nicht der Bodenrichtwert als solcher (wie bei der Bundesgrundsteuer) herangezogen. D...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.3 Verhältnis von § 7 ErbStG zu § 10 ErbStG

Rz. 11 Abgrenzungsfragen und Fragen des Vorrangs zwischen § 7 ErbStG und § 10 ErbStG stellen sich insbesondere deshalb, weil beide Vorschriften eine Bereicherung des Zuwendungsempfängers erfordern, der jeweilige Bereicherungsumfang allerdings unterschiedlich hoch ausfallen kann. Die Frage der Abgrenzung und das Vorrangverhältnis der beiden Vorschriften erschließt sich jedoch...mehr