Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsnachweis

Beitrag aus TVöD Office Professional
Langzeitkonten / 5.6 Übertragbarkeit der Wertguthaben (Portabilität)

Portabilität bezeichnet Übertragbarkeit von Wertguthaben auf einen anderen Arbeitgeber. Mit dem Flexi-II-Gesetz wurde erstmals eine ausdrückliche Regelung zur Portabilität von Wertguthaben geschaffen. Damit wird dem Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet, bei Beendigung einer Beschäftigung ein im vorangegangenen Beschäftigungsverhältnis aufgebautes Wertguthaben zu erhalten u...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 14.1 "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" oder "Voraussichtliche Beitragsschuld" – welches ist das richtige Konto?

Durch die vorgezogene Beitragsfälligkeit werden die Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt, bevor die endgültige Höhe der Verbindlichkeit feststeht. Zu diesem Zweck wurde im DATEV-Kontenrahmen das Konto "Voraussichtliche Beitragsschuld gegenüber den Sozialversicherungsträgern (SKR03 1759/SKR04 3759)" eingerichtet. Praxis-Tipp Lohnzahlung vor Fälligkeitstermin der Beitragsnac...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 14.4.1 Unpünktliche Zahlung

Die Kontenabstimmung erweist sich als besonders schwierig, wenn die Beitragsnachweise nicht termingerecht eingereicht wurden und die Beiträge z. B. wegen Zahlungsschwierigkeiten nicht monatlich pünktlich überwiesen wurden. Dann kommen zu den SV-Verbindlichkeiten noch Mahnkosten, Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge hinzu. Praxis-Beispiel Mahnkosten, Verspätungszuschläge ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 3 Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Vom Arbeitgeber sind die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) monatlich an die gesetzliche Krankenkasse zu überweisen, in der der Arbeitnehmer versichert ist. Für Arbeitnehmer, die keiner gesetzlichen Krankenkasse angehören, ist die Kasse zuständig, bei der sie zuletzt versichert waren. Ist diese Krankenkasse nicht festzustellen, kann de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen

Mahngebühren, Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge, die mit den Beiträgen zusammen überwiesen werden, sollten in jedem Falle separat auf den dafür vorgesehenen Aufwandskonten gebucht werden. Ansonsten erweist sich die Abstimmung der "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" zum Jahresende als fast unmöglich. So buchen Sie richtig Mahnung der Krankenkasse In ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherung / 14.3.1 Buchungs- und Abstimmungsvariante über ein Konto

Es werden sämtliche Zahlungen und Verbindlichkeiten über das Konto "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" gebucht. Am besten wird jede Krankenkasse separat mit entsprechendem Buchungstext gebucht. Wenn Lohn-Buchungsbeleg und Kontoauszug nur eine Gesamtsumme "Sozialversicherung" ausweisen, sollte zur Abstimmung eine Excel-Tabelle angefertigt werden. Zum jeweilige...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / Zusammenfassung

Begriff Arbeitgeber müssen ihre Meldungen und Beitragsnachweise sicher und verschlüsselt über ein systemgeprüftes Programm oder eine elektronische Ausfüllhilfe übermitteln. Dabei sind die geltenden gemeinsamen Grundsätze zur Prüfung dieser Programme sowie zur Datenübertragung nach § 22 DEÜV zu beachten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Nach § 28f S...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / 1 Voraussetzungen für die Erstattung von Meldungen und Beitragsnachweisen im automatisierten Verfahren

Voraussetzung für die Erstattung von Meldungen und Beitragsnachweisen im automatisierten Verfahren ist, dass die Stammdaten bei der Datenerfassung, spätestens jedoch jeweils vor der monatlichen Abrechnung, maschinell auf Zulässigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und als fehlerhaft erkannte Daten protokolliert und nicht in die Entgeltunterlagen übernommen werden, Da...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / 3 Ergebnis einer Systemuntersuchung

Eine Systemuntersuchung gilt als abgeschlossen, wenn sowohl die Systemprüfung als auch die Pilotprüfungen mit einem positiven Ergebnis durchgeführt wurden. Nach erfolgreichem Abschluss stellt der GKV-Spitzenverband dem Softwareersteller einen offiziellen Bescheid über diesen Abschluss aus. Zusätzlich vergibt die ITSG zu Dokumentationszwecken das GKV-Zertifikat "systemuntersu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / 4 Ausfüllhilfen

Ausfüllhilfen dienen ausschließlich der maschinellen Übermittlung von Meldungen und Beitragsnachweisen, die zuvor manuell erfasst wurden. Sie unterstützen somit den Übertragungsprozess, indem sie eine Schnittstelle zwischen manuellen Eingaben und maschineller Verarbeitung bieten. Die inhaltlichen Anforderungen an eine Ausfüllhilfe werden in einem Pflichtenheft festgelegt, das...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / 5 Verschlüsselung mittels "Dakota"

Im elektronischen Datenaustausch im Gesundheitswesen müssen alle Meldungen verschlüsselt versendet werden. Zu diesem Zweck stellt die ITSG den Arbeitgebern dakota.ag zur Verfügung; im folgenden nur "Dakota" genannt. Dakota ist ein Programm zur Unterstützung der gesicherten Internet-Kommunikation zwischen Arbeitgebern bzw. "sonstigen Leistungserbringern" und den Sozialversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / 2 Systemuntersuchung

Die Systemuntersuchung erfolgt gem. den Gemeinsamen Grundsätzen für die Systemprüfung nach § 22 der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). In diesen Grundsätzen sind die Voraussetzungen und Abläufe für die Systemprüfung festgelegt. Die Systemuntersuchung umfasst drei zentrale Elemente: die Systemprüfung, die Pilotprüfungen sowie die permanente Qualitätssicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / 6 Trust Center

Der Austausch personenbezogener Daten in offenen Netzen zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse erfordert besondere Sicherheitsmaßnahmen. Um Vertraulichkeit, Integrität und Verbindlichkeit zu gewährleisten, kommen Verschlüsselung und digitale Signaturen zum Einsatz. Diese Technologien schützen die Daten effektiv vor unberechtigtem Zugriff. Die gesicherte Kommunikation erfolgt d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 2.1 Grunddaten des Lohnkontos

Die Pflicht zur Führung von Lohnkonten ergibt sich zunächst aus dem Steuerrecht[1], andererseits verlangt auch das Sozialversicherungsrecht in § 28f SGB IV ausdrücklich, Aufzeichnungen und Nachweise für jeden einzelnen Arbeitnehmer zu führen. Dabei sind für jeden Arbeitnehmer einerseits die Stammdaten (persönliche, lohnsteuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Beitragsnachweis

1. Allgemeines Tz. 106 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Im Beitragsnachweis sind die Beiträge stets i. H. d. voraussichtlichen Beitragsschuld aufzuführen. Aus diesem Grund sind Restbeiträge erst im Nachweis des Folgemonats zu melden. 2. Zwingende Neueinreichung eines Dauer-Beitragsnachweises Tz. 107 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Seit 2009 ist es zwingend erforderlich, der Einzugstelle "...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zwingende Neueinreichung eines Dauer-Beitragsnachweises

Tz. 107 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Seit 2009 ist es zwingend erforderlich, der Einzugstelle "Minijob-Zentrale" bzw. der Einzugstelle "Knappschaft" einen Dauer-Beitragsnachweis mit den für Entgeltabrechnungszeiträume zu berücksichtigenden Abgaben zu übermitteln.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Fälligkeitstermine für Sozialversicherungsbeiträge 2026

Tz. 103 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Für 2026 gelten folgende Abgabe- und Fälligkeitstermine der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber:mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 106 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Im Beitragsnachweis sind die Beiträge stets i. H. d. voraussichtlichen Beitragsschuld aufzuführen. Aus diesem Grund sind Restbeiträge erst im Nachweis des Folgemonats zu melden.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Abführung der Krankenkassenbeiträge

Tz. 134 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die gesetzlichen Krankenkassen müssen seit 01.01.2009 die Krankenversicherungsbeiträge an den Gesundheitsfonds weiterleiten, der vom Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet wird. Da Beiträge bis zum 31.12.2008 bei den Krankenkassen verbleiben, wurde übergangsweise der Korrektur-Beitragsnachweis wieder eingeführt. Mussten Korrekturen für Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Arbeitslosenversicherung

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Jahresmeldungen, Unterbrechungsmeldungen, sonstige Entgeltmeldungen

3.4.1 Jahresmeldung Tz. 112 Stand: EL 147 – ET: 02/2026mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.7 Sonstige Meldungen

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Meldeanlässe, Meldetatbestände und Meldefristen

3.1 Anmeldungen Tz. 108 Stand: EL 147 – ET: 02/2026mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 An- und Abmeldungen

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.1 Jahresmeldung

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV

Tz. 120 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Dabei wird für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer angegeben. Wenn keine Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer 0 ausgewies...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Berechnung und Abführung der Beiträge bei Rentenversicherungsfreiheit

Tz. 74 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sind aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen, also gegebenenfalls auch aus einem 603 EUR (bis zum 31.12.2025: 556 EUR, bis 31.12.2024: 538 EUR) übersteigenden Betrag, z. B. bei schwankenden Arbeitsentgelten, bei unvorhersehbarem Überschreiten oder durch Einmalzahlunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.2 Unterbrechungsmeldungen

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Änderungsmeldungen

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Abmeldungen

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Krankenversicherung

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.3 Sonstige Entgeltmeldungen

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.8 Meldungen für geringfügig Beschäftigte

Tz. 118 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Auch für geringfügig Beschäftigte gilt die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern generell auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gilt weiterhin das Haushaltsscheckverfahren. Der Haushaltsscheck ist ein Vordruck zur An-...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Meldungen in Insolvenzfällen

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Rentenversicherung

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.4 Pflegeversicherung

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV – Personengruppenschlüssel

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Anmeldungen

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Zuständige Einzugsstelle

Tz. 84 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Zuständige Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte ist ausschließlich die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie nimmt die vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge entgegen und zieht auch die Rentenversicherungsbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte ein. Mithin sind sämtliche Meldungen für gering...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 3.1 Null-Beitragsnachweis

Sofern in einem Monat ausnahmsweise keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge, keine Umlagen U1 oder U2 und auch keine Insolvenzgeldumlage anfallen (z. B. aufgrund unbezahlten Urlaubs oder Krankengeldbezugs etc.), ist gleichwohl ein Beitragsnachweis einzureichen ("Null-Nachweis"). Ansonsten kann es passieren, dass aufgrund des fehlenden Nachweises eine Schätzung vorgenommen wi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1 Beitragsnachweis

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, der Krankenkasse als Einzugsstelle des Gesamtversicherungsbeitrags für jeden Entgeltabrechnungszeitraum einen Beitragsnachweis einzureichen. Der Beitragsnachweis enthält die abzuführenden Beiträge getrennt nach Beitragsgruppen. Er muss spätestens 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge übermittelt werden.[1] 1.1 Entgeltabrechnung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.2.3 Beitragsnachweis-Datensatz

Die DEÜV sieht die Verwendung eines bundeseinheitlichen Beitragsnachweis-Datensatzes vor, der von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vorgegeben wird und Bestandteil eines jeden Entgeltabrechnungsprogramms sein muss. Für die Beschäftigten in privaten Haushalten ist weiterhin der von der Minijob-Zentrale herausgegebene Haushaltsscheck zu verwenden, dieser wird wei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahresschlussarbeiten in de... / 5 Dauer-Beitragsnachweis

Werden die monatlich zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge gegenüber den Einzugsstellen vom Arbeitgeber per Dauer-Beitragsnachweis nachgewiesen, ist der Dauer-Beitragsnachweis zum Jahreswechsel zu prüfen. Die im Dauer-Beitragsnachweis gemeldeten Beträge sind anzupassen, wenn sich Rechengrößen oder Beitragssätze in der Sozialversicherung oder die an die Beschäftigten ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 3 Korrektur-Beitragsnachweis

Berichtigungen von Entgeltabrechnungszeiträumen im laufenden Kalenderjahr können in einem späteren Beitragsnachweis für dasselbe Kalenderjahr einfließen. Ein Korrektur-Beitragsnachweis ist also grundsätzlich nicht abzugeben. Wichtig Korrektur-Beitragsnachweise sind grundsätzlich nicht erforderlich Korrektur-Beitragsnachweise sind auch dann nicht abzugeben, wenn nach Ermittlung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.4 Gesonderter Beitragsnachweis

Bei Eintritt eines Insolvenzereignisses (Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit ohne Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) im Laufe eines Kalendermonats sind die Gesamtsozialversicherungsbeiträge dieses Monats für die Zeit bis zum Vortag des Insolve...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.5 Abgabefrist

Der Arbeitgeber hat den Beitragsnachweis spätestens 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge zu übermitteln.[1] Damit muss der Beitragsnachweis spätestens zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstags des Monats der Einzugsstelle vorliegen. Dies bedeutet, dass der Beitragsnachweis der Einzugsstelle um 0.00 Uhr des Tages vorliegen muss. Der Beitragsnachweis ist also nur dann re...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 3.2 Einkommensabhängiger Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitrag ist im Beitragsnachweis-Datensatz gesondert aufzuführen. Dies erfolgt jeweils separat für die krankenversicherungspflichtigen und freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmer.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Krankheit / 8 Beitragsnachweis

Die Umlage ist vom Arbeitgeber vom tatsächlich erzielten laufenden Arbeitsentgelt zu berechnen. Die Umlagebeträge für das U1-Verfahren sind im Datensatz für den Beitragsnachweis als Beitragsgruppe U1 zu übermitteln.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Anmeldung und Beitragsnachweis: Verfahren

Zusammenfassung Überblick Der Arbeitgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldezeitraums die einbehaltene und von ihm zu tragende pauschale Lohnsteuer dem Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und an dieses abzuführen. Lohnsteueranmeldezeitraum ist grundsätzlich der Monat; abweichend hiervon kommt auch das Kalendervierteljahr oder das K...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldepflichten zu Versorgun... / 5.4 Beitragsnachweise von Zahlstellen

Neben den abzugebenden Meldungen über die den einzelnen Versorgungsempfänger betreffenden Sachverhalte haben die Zahlstellen darüber hinaus monatlich einen Beitragsnachweis an die bei ihr vorhandenen Krankenkassen abzugeben. Die Beitragsnachweise dürfen ebenfalls nur auf elektronischem Wege an die Krankenkassen übermittelt werden. Der Beitragsnachweis beinhaltet die Gesamtsu...mehr