Fachbeiträge & Kommentare zu Behinderung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Die Mitwirkung bei der Verursachung des Schadens, Abs 1.

Rn 14 Wo es gesetzliche Verhaltenspflichten gibt, wie für den Straßenverkehr, fällt deren schuldhafte Nichteinhaltung idR (nämlich bei Mitursächlichkeit) unter § 254 (bzw § 9 StVG). Doch kann selbst eine schuldlose Nichteinhaltung die maßgebliche Betriebsgefahr erhöhen (zur Möglichkeit der Anrechnung einer verschuldensunabhängigen Betriebsgefahr nach § 254 vgl Rn 33, 36). Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Absicherung im Alter oder bei Invalidität (Abs 2 Nr 2).

Rn 3 II Nr 2 verlangt, dass das Anrecht der Vorsorge im Alter oder bei Invalidität dient. Eine Versorgung wegen Alters liegt vor, wenn die zugesagten Leistungen für die Versorgung im Anschluss an die Beendigung des aktiven Arbeitslebens bestimmt sind (BGH FamRZ 14, 1529 Rz 14; Nürnbg FamRZ 22, 1020, 1021). Auf das Erreichen eines bestimmten Alters kommt es grds nicht an. Nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Ausnahmetatbestände.

Rn 27 Nach § 20 I 1 AGG ist eine Ungleichbehandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters und des Geschlechtes zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (BGH MDR 20, 1059 Rz 22). Ob ein sachlicher Grund besteht, ist anhand einer wertenden Feststellung im Einzelfall nach den Maßstäben von Treu und Glauben (§ 242) zu beurteilen (BGH MDR 20, 1059 Rz 24). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 21 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Bestandteil ist ein Betrag in Höhe des Regelsatzes (BGH WM 11, 76 Rz 13). In einem Einzelfall hat der BGH einen Betrag von EUR 900,– gebilligt (BGH NJW 15, 1830 [BGH 21.01.2015 - VII ZB 30/13] Rz 11; zu der Berechnung AG Aalen BeckRS 15, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Schuldnerbezogene Faktoren.

Rn 6 Zugunsten des Schuldners wirken sich folgende Faktoren aus, die in seiner Person begründet sind: sein Alter (LG Essen WuM 68, 132, 133), körperlicher Zustand (Behinderung: LG München WuM 89, 412; Schwangerschaft: WuM 68, 51), Familienverhältnisse (Zahl der Kinder: LG Heilbronn ZMR 66, 278), das sonstige soziale Umfeld (LG Mannheim WuM 90, 307, 308; Gefährdung des Arbeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Vorbemerkung vor §§ 1773 ff BGB

Rn 1 Das materielle Vormundschaftsrecht hat in §§ 1773 ff seine Regelung gefunden und gliedert sich in die Vormundschaft über Minderjährige (§§ 1773–1808), die rechtliche Betreuung (§§ 1814–1881), die Pflegschaft für Minderjährige (§§ 1809–1813) und sonstige Pflegschaften (§§ 1882–1888), die den Dritten Abschnitt beschließt. Als besonders ausgestaltete Art der Pflegschaft is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Familienrecht.

Rn 34 Wegen des grds Vorrangs familienrechtlicher Regelungen ggü deliktsrechtlichen Schadensersatzansprüchen (s nur BGHZ 23, 215, 217 f sowie § 823 Rn 67; krit aber zB Staud/Oechsler § 826 Rz 441) ist der Anwendungsbereich des § 826 im Familienrecht gering. Insb § 1607 III geht § 826 regelmäßig vor (BGHZ 14, 358, 359; 45, 356, 358; 46, 58; vgl auch NJW 90, 706, 708). In Betr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Betriebsbezogener Eingriff.

Rn 83 Nach stRspr muss ein betriebsbezogener Eingriff vorliegen (s nur BGHZ 29, 65, 74; NJW 04, 356, 357; NJW-RR 05, 673, 675; NJW 13, 2760 Rz 16 mwN; WRP 14, 1067 Rz 12; NZBau 20, 609 [BGH 03.06.2020 - XIII ZR 22/19] Rz 29; krit zB K Schmidt JuS 93, 985, 988), dh die Verletzungshandlung muss sich gegen den Betrieb als solchen und seine Organisation, ggf auch gegen einzelne ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Ausschreibung ist jede innerbetriebliche oder öffentliche Bekanntmachung, nicht jedoch die an nur eine Person gerichtete Aufforderung zur Bewerbung (BAG NZA-RR 17, 342 [BAG 26.01.2017 - 8 AZR 73/16]). Die Ausschreibung darf nicht mittelbar oder unmittelbar auf ein Merkmal nach § 1 abstellen, es sei denn, Rechtfertigungsgründe nach §§ 5, 8, 10, 20 oder ein sachlicher Gru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Umfang der Aufsichtspflicht.

Rn 8 Ausgangspunkt für die Bestimmung des Umfangs der Aufsichtspflicht ist ihr Charakter als Verkehrspflicht. Für jeden Einzelfall ist abzuwägen zwischen Reifegrad des Aufsichtsbedürftigen, Schädigungspotential des Verhaltens und Zumutbarkeit von Aufsichtsmaßnahmen (s insb Staud/Bernau § 832 Rz 102 ff; MüKo/Wagner § 832 Rz 26; BeckOK/Spindler § 832 Rz 15; Erman/Wilhelmi § 83...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 1823 ersetzt § 1902 aF. Die Änderung in der Überschrift verweist darauf, dass es nicht um eine regelhafte Vertretung des Betreuten geht, sondern allein um die Vertretung im Außenverhältnis. Der Betreuer ist iRd ihm übertragenen Aufgabenkreises gesetzlicher Vertreter des Betreuten (s.a. § 1814 III 2). Die Vertretungsmacht des Betreuers gilt für die gerichtliche und auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Arzthaftung. In Fällen der Arzthaftung ist für die Bestimmung des Erfolgsorts maßgeblich, wo der Gesundheitsschaden eingetreten ist. Das gilt bei Behandlungs- wie auch bei Aufklärungsfehlern (vgl BGHZ 176, 342, 346 f; Hamm GesR 15, 632). Tritt der Gesundheitsschaden aufgrund einer in mehreren Schritten und an verschiedenen Orten erfolgten Heilbehandlung erst nach der K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Blockaden.

Rn 102 Bei der Prüfung, ob die Blockade von Versorgungseinrichtungen in das Recht am Unternehmen eingreift, sind der Vorrang des Eigentums- bzw Besitzschutzes iRd § 823 I sowie die Grundsätze über mittelbare Verletzungen (s.o. Rn 9) zu beachten. Nach hM stellen vorsätzliche Betriebsblockaden (zB durch Absperrung des Betriebsgeländes) einen rechtswidrigen Eingriff in das Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 13 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (vgl LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Als Basisbedarf ist zunächst der Regelbedarf nach Stufe 1 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person von EUR 502,– anzusetzen. Eine Herabsetzung des Regelsatzes nach § 39 SGB XII ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Schuld...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Pflichten des Betreuers bei der Ausübung seines Amtes. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass die Wahrung und die Verwirklichung der Selbstbestimmung der Betreuten im Mittelpunkt des Betreuungsrechts stehen und ihr Schutz gewährleistet wird. In diesem Zusammenhang ist der bisher verwendete Begriff des ›Wohls‹ des Betreuten durch den Begriff d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzeshistorie/Regelungsüberblick.

Rn 1 Der ursprüngliche Reisevertrag (§§ 651a–k aF) wurde durch G v 4.5.79 (BGBl I 509) eingefügt. Insb durch Umsetzung der Pauschalreise-RL vom 13.6.90 (90/314/EWG; ABl EG L 158, 59) durch G v 29.6.94 (BGBl I 1322), die am 11.12.15 durch die Veröffentlichung (ABl EU 2015 L 326, 1) der neuen Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (EU) 2015/2302 abgelöst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ersteinrichtung.

Rn 19 Unterhält der Kunde bislang kein Girokonto bei dem betreffenden Kreditinstitut, können Bank und Kunde einen Zahlungsdiensterahmenvertrag gem § 675 f II BGB abschließen und die Einrichtung des Girokontos als Pfändungsschutzkonto vertraglich vereinbaren. Das Kreditinstitut besitzt insoweit einen Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum, unter welchen Voraussetzungen es zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Benachteiligungsgegenstände, Abs 1.

Rn 3 Nach Nr 1 ist geschützt Zugang und Aufstieg, nach Nr 2 Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Nr 2 gilt nicht für selbstständige Erwerbstätigkeit oder Organmitglieder (§ 6 III; § 6 Rn 6). Das Verbot gilt jeweils von Anbahnung bis Beendigung des Vertragsverhältnisses (Grüneberg/Ellenberger § 2 Rz 11). Rn 4 Nr 1 schützt Zugang zur und Aufstieg innerha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gestaltungsalternativen und -ergänzungen.

Rn 3 Statt der Testamentsvollstreckung oder neben ihr kann der Erblasser seinen Willen auch durch die Erteilung einer Vollmacht über den Tod hinaus verwirklichen (dazu Weidlich ZEV 16, 57). Nach hM wird eine solche Vollmacht durch die Testamentsvollstreckung nicht berührt (zuletzt BGH ErbR 23, 38 [BGH 14.09.2022 - IV ZB 34/21] Tz 24 ff; Staud/Schilken § 168 Rz 32 mwN; differ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gesetzliches Verbot (§ 134).

Rn 23 Gesetzliche Verbote, die sich an beide Parteien richten (vgl § 134 Rn 20), können bei einem Verstoß zur Nichtigkeit des Maklervertrags führen. Besondere Bedeutung erlangen insoweit gesetzliche Vermittlungsverbote. Ein solches Verbot besteht für die Vermittlung von Adoptionen (§ 5 AdVermiG). Die Vermittlung ist Sache der zuständigen Stellen. Das Verbot gilt auch für die...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / bb. Regelungsinhalte der Standards: Gegenstände der Nachhaltigkeits­berichterstattung

Tz. 105 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nach Art. 19a Abs. 4 und Art. 29a Abs. 5 der modifizierten Bilanzierungsrichtlinie soll die Berichterstattung im Lage- bzw. Konzernlagebericht im Einklang mit den nach Art. 29b der modifizierten Bilanzierungsrichtlinie angenommenen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung stehen. Die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Durchsetzung des Notwegrechts.

Rn 23 Zur Durchsetzung des Notwegrechts ist zunächst ein ›Verlangen‹ des Eigentümers des verbindungslosen Grundstücks erforderlich. In dieser empfangsbedürftigen Willenserklärung braucht der genaue Verlauf des Notwegs nicht bezeichnet zu werden; er bleibt der Vereinbarung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks vorbehalten. Diese Vereinbarung wirkt nur zwischen den Parteie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Das Kind ist offensichtlich nicht in der Lage, seine Neigungen und seinen Willen kundzutun, Abs 2 S 1 Nr 2.

Rn 17 Von einer Anhörung und Verschaffung eines persönlichen Eindrucks kann auch dann abgesehen werden, wenn das Kind offensichtlich nicht in der Lage ist, seine Neigungen und seinen Willen kundzutun. Diese Regelung betrifft vor allem Säuglinge und Kleinstkinder, die alters- und entwicklungsbedingt diese Fähigkeiten noch nicht besitzen. Daneben können auch Kinder mit erhebli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Vorzunehmende Arbeiten.

Rn 6 Geschützte Interessen der nach Rn 4 Betroffenen können durch die für die angekündigte Modernisierungsmaßnahme vorzunehmenden baulichen Maßnahmen (Schmutz, Dreck, Erschütterungen, Intensität usw) verletzt werden (AG Bremen WuM 17, 493). Die Belästigungen müssen nicht in den angemieteten Räumen verursacht werden (AG Bremen WuM 17, 493). Je länger die zu duldenden Modernis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ zur Inflationsausgleich... / 2. Wer kann eine IAP steuerfrei erhalten?

Eine steuerfreie IAP können, unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung, nur Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne erhalten, zum Beispiel: Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit, kurzfristig Beschäftigte, Minijobber, Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, Auszubildende, Arbeitnehmer im entgeltlichen Praktikum (nicht nur, aber auch Studierende), Arbeitnehmer in Kurzarbeit, Arbeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen (bauliche Veränderungen), können beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden. (2) 1Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, diemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 14 Die inhaltlichen Anforderungen richten sich nach den Umständen des Einzelfalls, der Dringlichkeit und dem Umfang der Maßnahme (LG Berlin ZMR 20, 401). Anzukündigen sind ua Art, Umfang (LG Berlin GE 19, 920) und Erforderlichkeit der Erhaltungsmaßnahme sowie deren voraussichtlicher Beginn (dazu § 555c Rn 7) und die Dauer der Arbeiten (AG Hamburg ZMR 04, 825), mithin ihr ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Entfaltungsschutz.

Rn 47 Er ist gegen Behinderungen der Entfaltung der Persönlichkeit in unzulässiger Weise gerichtet, zB Freiheitsberaubung, Kidnapping, Verlust des Arbeitsplatzes durch Mobbing (BAG NZA 07, 1154 [BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06] Rz 70 ff; Brose Jahrbuch junger Zivilrechtswissenschaftler 2011, S 289; Jansen/Hartmann NJW 12, 1540; zum Cybermobbing s Giebel NJW 17, 977), Vereitelu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Prüfungspflichten.

Rn 11 Auf der Grundlage vorgenannter aktueller, angemessen überprüfter Informationen u weiterer aus der Kreditwürdigkeitsprüfung (§§ 505a ff) hat der Darlehensgeber eine ausreichende Anzahl von Darlehensverträgen zumindest aus seiner Produktpalette, bei entsprechender Vereinbarung auch aus der fremder Anbieter, auf ihre Eignung speziell für den Bedarf des Kunden zu prüfen u ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. 2Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausgangspunkt.

Rn 28 Bei einem Kfz-Schaden ist im Grundsatz die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs geschuldet (zu den Besonderheiten beim Leasing, wo der nutzende Leasingnehmer nicht Eigentümer des Unfallfahrzeugs ist, BGH NJW 19, 1669). Allerdings soll die Bereitstellung eines gleichartigen und gleichwertigen Gebrauchtwagens noch zur Herstellung gehören (im Grundsatz BGHZ 115, 364, 368 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 § 254 (und viele Spezialvorschriften entspr Inhalts wie § 9 StVG, § 4 HaftpflG, § 34 LuftVG, § 6 ProdhaftG, § 27 AtomG, § 85 AMG, § 11 UmweltHG, § 32 GenTG) durchbricht mit größter praktischer Bedeutung das Prinzip des Totalersatzes (§ 249 Rn 5): Der Geschädigte soll idR nur einen Teil seines Schadens ersetzt verlangen können, wenn er selbst an dessen Entstehung zureche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Gesellschaftsstatuts (Übersicht).

Rn 9 Das mit Hilfe des IntGesR ermittelte Gesellschaftsstatut betrifft im Grundsatz alle gesellschaftsrechtlichen Fragen vom Beginn bis zum Ende der Gesellschaft (Einheitslehre; s BGHZ 25, 134, 144; IPRax 00, 423, 424 – Überseering I; Staud/Großfeld IntGesR Rz 17; Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 80; Spahlinger/Wegen Rz 21, 261 ff; Gebauer/Wiedmann/Weller/Hübner § 23 Rz 38; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB B

Bagatellunterhalt Ausschluss 1573 1 Bagatellvertrag 359 12 Balkon 566 26 Bank 280 62, 78 Einlösung von Schecks und Wechseln 826 44 Insolvenzverschleppung 826 39 Widerspruch gegen Lastschrift 826 43 Bankgeheimnis 399 10 Bankgeschäft 248 3 Bankkontokorrent 782 3 Banknoten 798 2 Bankvertrag 328 19; vor 328-335 18 Bargeld 245 2 Bargeldlose Zahlungen 675c 3 Barkaution 551 5 Barvermögen 1960 38 Ba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert um ausbildungsbedingten A...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / cc.2 ESRS S1 – Eigene Arbeitskräfte (Own workforce)

Tz. 130 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Berichterstattung in diesem Standard ist darauf ausgerichtet ein Verständnis darüber zu erlangen, wie sich das Unternehmen auf die Belegschaft auswirkt. Alle ergriffenen Maßnahmen und die Ergebnisse solcher Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und/oder Behebung von Auswirkungen sind darzustellen. Art und Umfang wesentlicher Risiken und Ch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Geschäftsanteile an einer GmbH.

Rn 40 Der Geschäftsanteil des Schuldners an einer GmbH ist gem § 15 I GmbHG veräußerlich und damit pfändbar (BGH NJW 60, 1053). Für die Pfändung gelten die §§ 829 ff entspr (BGHZ 228, 75 Rz 30). Mehrere Geschäftsanteile sind selbständig, § 15 II GmbHG, und damit auch einzeln pfändbar. Eine Pfändung ist bereits vor Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister zulässig (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Bemessung.

Rn 13 Der Genugtuungsfunktion steht indes oft entgegen, dass die große Mehrzahl der Verletzungsfälle über Haftpflichtversicherer abgewickelt wird, so dass der Verletzer selbst das höhere Schmerzensgeld nicht zu spüren bekommt; diese Funktion ist (außer bei Vorsatztaten, grober Fahrlässigkeit und im Fall verzögerter Regulierung durch die Versicherung, hierzu Jaeger/Luckey, Sc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.9 Verstöße gegen das AGG

Rz. 123 Ein Verweigerungsrecht des Betriebsrats kann sich auch aus einem Verstoß gegen § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ergeben. Nach § 1 AGG sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität unzulässig u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 1.1 Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 § 49 EStG knüpft an die Definition der beschr. Steuerpflicht in § 1 Abs. 4 EStG an. Zur Unterscheidung zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht vgl. daher Erl. zu § 1 EStG. Durch die beschr. Steuerpflicht soll die wirtschaftliche Tätigkeit nicht im Inland ansässiger natürlicher Personen und Körperschaften steuerlich belastet werden. Diese Belastung ist aus 2 G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Soziale Ab... / 3.2 Entschädigung für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen/Kitas

Erwerbstätige Sorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt[1] und Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen auf Grund des IfSG vorübergehend geschlossen werden oder deren Betreten, auch aufgrund einer Absonderung, untersagt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gemeinsamer Bundesausschuss / 1 Gesetzlicher Auftrag

Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten. Dabei ist den besonderen Erfordernissen der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Soziale Ab... / 3.3 Kinderpflegekrankengeld

Ein Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld[1] entsteht, wenn Krankheitssymptome auftreten und das erkrankte Kind deswegen beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss. Die Leistung wird von der Krankenkasse des Versicherten gezahlt, der deswegen der Arbeit fernbleibt. Das Krankengeld wird längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des erkrankten Kindes geleistet (Au...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gemeinsamer Bundesausschuss / 3 Zusammensetzung des Beschlussgremiums

Das Beschlussgremium des G-BA (Plenum; 13 Personen)[1] besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden, 2 weiteren unparteiischen Mitgliedern, einem Mitglied der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, jeweils 2 Mitgliedern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft und 5 Mitgliedern des GKV-Spitzenverbands. Die Vertreter der Kassenärztlichen/-z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entlastungsbetrag für Allei... / bb) Haushaltsgemeinschaft

Unschädlich ist stets, wenn eine Haushaltsgemeinschaft mit einer minderjährigen Person besteht, denn der Gesetzgeber geht insoweit typisierend davon aus, dass sich diese nicht nennenswert finanziell an der Haushaltsführung des Steuerpflichtigen beteiligt, so dass der Grund für die Gewährung des Freibetrages für Alleinerziehende (vgl. Ausführungen unter 1.) nicht wegfällt[23]...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrswege / 4 Beschäftigung von Behinderten

Sofern in einem Betrieb Menschen mit Behinderung beschäftigt werden, muss der Arbeitgeber die Arbeitsstätte so einrichten und betreiben, dass den besonderen Belangen dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz Rechnung getragen wird. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Verkehrswegen (z. B. für Rollstuhlfahrer), wie auch Türen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.2 Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes

Rz. 123b Kind i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist jedes Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Grenzziehung mit dem 14. Lebensjahr entspricht der Beschränkung der Abzugsfähigkeit auf Kinder unter dem Jugendalter, für die Kinderbetreuungskosten wegen ihres Alters zwangsläufig anfallen.[1] Ältere Kinder können nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen einer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 123 Durch Gesetz v. 1.11.2011[1] wurde mit Wirkung ab Vz 2012 der Abzug von Kinderbetreuungskosten wieder in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG geregelt. Nach der Neuregelung entfällt die Unterscheidung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kosten, sodass eine Berücksichtigung "wie" Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nicht mehr möglich ist. Auf die bisherigen weiter...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Balanced Score Card: Einfüh... / 2 Balanced Score Card für das Personalmanagement

Wie auf Unternehmensebene ist der Ausgangspunkt die Personalstrategie. Nachfolgend sind wiederum vier Schritte zu durchlaufen: Strategischen Ziele innerhalb jeder Perspektive (ggf. nach deren Anpassung) festhalten Eine oder mehrere Kennzahlen für jedes der Ziele auswählen Ist-Ausprägungen ermitteln und Sollvorgaben festlegen Maßnahmen zur Erreichung der angestrebten Sollwerte en...mehr