Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Kündigung

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Außerordentliche Kündigung:... / 21 Straftat

Straftaten gegen den Arbeitgeber berechtigen in aller Regel zur außerordentlichen Kündigung.[1] Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, stellen nur ausnahmsweise einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar, wenn sie sich konkret auf das Arbeitsverhältnis auswirken können (z. B. Vermögensstraftat eines Kassierers). Nicht entscheidend für die Fra...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 10 Falschaussage

Die Bereitschaft eines Arbeitnehmers, in einem Rechtsstreit gegen seinen Arbeitgeber vorsätzlich falsch auszusagen, ist an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.[1]mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 18 Urlaub

Tritt der Arbeitnehmer eigenmächtig einen vom Arbeitgeber nicht genehmigten Urlaub an, so verletzt er seine arbeitsvertraglichen Pflichten; ein solches Verhalten ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darzustellen.[1]mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 11 Führerscheinentziehung

Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann bei einem Berufskraftfahrer zur außerordentlichen Kündigung führen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen unmöglich oder unzumutbar ist.[1]mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 25 Verschwiegenheitspflicht

Zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Arbeitnehmers gehört auch die Verschwiegenheitspflicht, die es dem Arbeitnehmer untersagt, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse unbefugt an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten. Verletzungen gegen die Verschwiegenheitspflichten können je nach den Umständen des Einzelfalls auch ohne vorangegangene Abmahnung zur ordentlichen, unter Ums...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 6 Ausländerfeindliche Äußerung

Eine ausländerfeindliche Äußerung im Betrieb kann im Einzelfall ohne vorherige Abmahnung das Recht zur außerordentlichen Kündigung begründen. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und seine Pflicht aus § 12 Abs. 3 AGG gebieten es, massiven Ehrverletzungen von Mitarbeitern gegenüber Kollegen entgegenzutreten, und zwar je nach Gewicht der Ehrverletzung auch durch eine außerorde...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag zur außerordentlichen Kündigung stellt in einer lexikalischen Übersicht die häufigsten Kündigungssituationen dar. Auch auf betriebliche und krankheitsbedingte Kündigungsmöglichkeiten, in erster Linie bei ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern, wird eingegangen, weil die außerordentliche Kündigung keine ausschließlich verhaltensbedingte Kündigung ist. Ge...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 4 Arbeitsverweigerung

Nicht jede Arbeitsverweigerung stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. In der Regel ist eine Abmahnung erforderlich. Eine beharrliche Arbeitsverweigerung berechtigt jedoch grundsätzlich zur außerordentlichen Kündigung.[1] Beharrlichkeit der Arbeitsverweigerung Eine beharrliche Arbeitsverweigerung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer die ihm übertragene Arbeit bewuss...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 15 Krankheitsbedingte Gründe

Da schon an eine ordentliche Kündigung wegen der Erkrankung eines Arbeitnehmers ein strenger Maßstab anzulegen ist, kommt eine außerordentliche Kündigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht. Voraussetzung ist, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beend...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 9 Betriebsfrieden und betriebliche Ordnung

Wird der Betriebsfrieden durch Handlungen gestört, die das friedliche Zusammenarbeiten der Arbeitnehmer untereinander oder mit dem Arbeitgeber erschüttern oder nachhaltig beeinträchtigen und die nachteilige betriebliche Auswirkungen (z. B. Störungen des Arbeitsablaufs) haben, kann dies eine ordentliche, in Ausnahmefällen sogar außerordentliche, Kündigung rechtfertigen.[1] Pr...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 17 Politische Agitation

Wiederholte politische Agitation des Arbeitnehmers im Betrieb, die den Betriebsfrieden ernstlich und schwer gefährdet, kann die ordentliche Kündigung und unter Umständen die außerordentliche Kündigung rechtfertigen.[1] Die politische Betätigung eines Arbeitnehmers im Betrieb muss jedoch zu einer konkreten Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses führen. Das Verbot der parte...mehr

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Außerordentliche Kündigung: Einzelne Kündigungsgründe

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag zur außerordentlichen Kündigung stellt in einer lexikalischen Übersicht die häufigsten Kündigungssituationen dar. Auch auf betriebliche und krankheitsbedingte Kündigungsmöglichkeiten, in erster Linie bei ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern, wird eingegangen, weil die außerordentliche Kündigung keine ausschließlich verhaltensbedingte Kü...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 5 Arbeitszeitbetrug

Macht ein Arbeitnehmer zum Nachteil des Arbeitgebers vorsätzlich falsche Angaben zu Beginn und Ende seiner Arbeit, liegt ein wichtiger Grund an sich für eine außerordentliche Kündigung vor. Praxis-Beispiel Ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, die Arbeitszeit selbst zu erfassen, notiert aber regelwidrig jeweils den Zeitpunkt der Durchfahrt der Parkplatzeinfahrt, ist ein vorsätzl...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 1 Abwerben von Mitarbeitern

Eine Abwerbung rechtfertigt wegen der grundrechtlich geschützten Freiheit der Berufsausübung nur unter besonderen Umständen die außerordentliche Kündigung des abwerbenden Arbeitnehmers. Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn die Abwerbung zugleich eine grobe Verletzung der Treuepflicht darstellt, insbesondere, wenn der Arbeitnehmer Kollegen zu verleiten sucht, unt...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 14 Konkurrenztätigkeit

Verletzt ein Arbeitnehmer durch unerlaubte Konkurrenztätigkeit seine arbeitsvertraglichen Pflichten, rechtfertigt dies je nach den Umständen des Einzelfalls eine ordentliche oder auch eine außerordentliche Kündigung, wobei im Einzelfall auch eine Abmahnung nicht erforderlich ist, wenn dem Arbeitnehmer von vornherein bekannt sein musste, dass die Konkurrenztätigkeit seinen Ve...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 26 Verweigerung eines Mitarbeitergesprächs

Die grundlose Weigerung eines Arbeitnehmers, zu einer vom Arbeitgeber angeordneten Rücksprache zu erscheinen, kann zu einer verhaltensbedingten Kündigung nach vorangegangener Abmahnung berechtigen, wenn dem Arbeitnehmer das Erscheinen zumutbar und möglich ist. In schwerwiegenden Fällen, z. B. bei einer hartnäckigen Weigerung an einer wichtigen Unterredung mit einem Kunden te...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 22 Unentschuldigtes Fehlen, Zuspätkommen, vorzeitiges Verlassen

Die wiederholte verspätete oder völlig unterlassene Arbeitsaufnahme oder das vorzeitige Verlassen der Arbeit seitens des Arbeitnehmers rechtfertigt in der Regel nur eine ordentliche Kündigung.[1] Eine außerordentliche Kündigung kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn die Unpünktlichkeit des Arbeitnehmers oder die völlig unterlassene Arbeitsaufnahme seitens des Arbeitn...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 2 Alkoholkonsum

Der Verstoß gegen ein Alkoholverbot berechtigt in schwerwiegenden Ausnahmefällen zu einer außerordentlichen Kündigung, insbesondere bei konkreter Gefährdung erheblicher Rechtsgüter [1] oder bei einem alkoholisiert fahrenden Busfahrer.[2] Das Alkoholverbot muss allerdings deutlich formuliert sein. Es muss nicht nur das Trinken während der Arbeitszeit und den Arbeitspausen, sond...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 23 Verdacht einer schwerwiegenden Verfehlung

Der Verdacht einer strafbaren Handlung oder sonstiger schwerwiegender Verfehlungen kann selbstständig einen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen, wenn es gerade der Verdacht ist, der das für das Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen in die Rechtschaffenheit des Arbeitnehmers zerstört oder der Verdacht in anderer Hinsicht eine unerträgliche Belastung des Arbeitsv...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 27 Vollmachtüberschreitung und Vertrauensmissbrauch

Eine Vollmachtüberschreitung oder ein Vertrauensmissbrauch berechtigt in schweren Fällen auch ohne Abmahnung zur ordentlichen Kündigung. Je nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere wenn der Arbeitnehmer sich durch die Vollmachtüberschreitung oder den Vertrauensmissbrauch einen persönlichen Vorteil verschafft, kann auch eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt s...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 20 Sexuelle Belästigung

Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann nach den Umständen des Einzelfalls auch ohne vorherige Abmahnung eine Kündigung, u. U. auch eine außerordentliche Kündigung, rechtfertigen.[1] Der Begriff wird definiert in § 3 Abs. 4 AGG. Der Arbeitgeber hat schon wegen § 12 Abs. 3 AGG die Pflicht zu handeln und die erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung der ...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 3 Anzeige gegen Arbeitgeber

Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber konnten nach früherer Rechtsprechung kündigungsrelevant sein, wenn sie wissentlich falsche oder leichtfertig falsche Angaben enthielten oder wenn sie eine unverhältnismäßige Reaktion auf das Verhalten des Arbeitgebers oder seines Repräsentanten darstellten und eine innerbetriebliche Klärung nicht zumutbar war.[1] Seit Inkrafttreten des Hi...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 19 Schmiergeldannahme

Die Entgegennahme von Schmiergeldern stellt in der Regel eine schwerwiegende Pflichtwidrigkeit dar, die je nach den Umständen des Einzelfalls eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung rechtfertigen kann.[1] Die Annahme von geringfügigen Geschenken, die branchenüblich sind (z. B. Kugelschreiber, Kalender), stellt dagegen keine Pflicht...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 13 Private Internet- und E-Mail-Nutzung

Bei dienstlichen Internet- und E-Mail-Anschlüssen handelt es sich um Betriebsmittel des Arbeitgebers, die ohne dessen Gestattung nicht privat genutzt werden dürfen. Ein Anspruch auf Privatnutzung folgt auch nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG, wenn der Arbeitnehmer den Account für Zwecke des Arbeitskampfes nutzen will.[1] Die private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz stellt...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 12.3 Verletzung der Pflicht zu gesundheitsförderndem Verhalten

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er bald wieder gesund wird und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Denn er hat die Pflicht, auf die Interessen des Arbeitgebers, der schließlich die Entgeltfortzahlung leisten muss, Rücksicht zu nehmen.[1] Gefährdet der Arbeitnehmer ...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 12.5 Kündigung wegen Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit

Ein Arbeitnehmer, der eine Arbeitsunfähigkeit lediglich vortäuscht, verstößt gegen die Arbeitspflicht und verletzt das in ihn gesetzte Vertrauen. Da diese Pflichtverletzung nicht nur den Leistungs-, sondern auch den Vertrauensbereich berührt, bedarf es keiner vorherigen Abmahnung. In der Regel kann bei Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit eine außerordentliche Kündigung aus...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 26 Vermögensdelikt zulasten des Arbeitgebers

Bei einem Vermögensdelikt des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers, wie z. B. Betrug oder Unterschlagung, bedarf es grundsätzlich vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung keiner vergeblichen Abmahnung, weil – wie regelmäßig bei einer Störung im Vertrauensbereich – dem Arbeitgeber ein Wiederholungsfall nicht zuzumuten ist. Dabei kommt es nicht a...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag zur verhaltensbedingten Kündigung stellt in einer lexikalischen Übersicht die häufigsten Kündigungssituationen dar. Die Übersicht ist nicht nur für die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung relevant, sondern auch für die außerordentliche fristlose Kündigung. Zu welcher Kündigung die Pflichtverletzung berechtigt, ist meist nur eine graduelle Frage. ...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 12 Krankheit und Pflichtverletzungen

Bei Erkrankungen sind Arbeitnehmer nach § 5 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen (Anzeigepflicht). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, muss der Arbeitnehmer zudem eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren ...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 12.1 Verletzung der Anzeigepflicht

Ein einmaliger schuldhafter Verstoß gegen die Anzeigepflicht rechtfertigt in der Regel weder eine ordentliche noch eine außerordentliche Kündigung. Der Arbeitgeber ist in diesen Fällen lediglich dazu befugt, den Arbeitnehmer abzumahnen, d. h. ihm für den Wiederholungsfall kündigungsrechtliche Konsequenzen anzudrohen. Verstößt der Arbeitnehmer wiederholt trotz Abmahnung schuld...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 6 Ausländerfeindliche Äußerung

Diskriminierende Äußerungen und Verhaltensweisen sind im beruflichen Kontext verboten. Dabei gilt als Diskriminierung alles, was gegen die vom AGG geschützten Merkmale gerichtet ist. Neben dem Verbot von Diskriminierungen nach dem AGG, finden sich Regelungen zu einem diskriminierungsfreien Umgang häufig in Betriebsvereinbarungen und sonstigen schriftlichen Regelungen (z. B. V...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 16 Politische Agitation

Arbeitnehmern ist es allgemein nicht gestattet, sich während der Arbeitszeit im Betrieb aktiv politisch zu betätigen. Die Zuwiderhandlung stellt eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar. Teilweise existieren hierzu im Unternehmen auch sonstige schriftliche Regelungen. Das Verbot der parteipolitischen Betätigung im Betrieb gemäß § 74 Abs. 2 BetrVG gilt nur für Arbeitgeb...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 4.3 Keine Verweigerung bei Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers

Macht der Arbeitnehmer jedoch berechtigterweise ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner Arbeitsleistung wegen offenstehenden Vergütungsansprüchen geltend, so ist eine wegen Arbeitsverweigerung ausgesprochene (außerordentliche) Kündigung unwirksam.[1]mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 8.2 Beleidigung von Arbeitskollegen

Beleidigungen oder üble Nachrede gegenüber Arbeitskollegen können ebenfalls eine verhaltensbedingte, in Ausnahmefällen auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn hierdurch der Betriebsfrieden nicht nur vorübergehend gestört wird.[1]mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 24 Unentschuldigtes Fehlen, Zuspätkommen, vorzeitiges Verlassen

Die wiederholte verspätete oder völlig unterlassene Arbeitsaufnahme oder das vorzeitige Verlassen der Arbeit seitens des Arbeitnehmers rechtfertigt in der Regel nur eine ordentliche Kündigung.[1] Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers ist an sich geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen.[2] Vor dem Ausspruch einer Kündigung ist in der Reg...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 9 Betriebsfrieden und betriebliche Ordnung

Arbeitnehmer sind allgemein verpflichtet, sich im Arbeitsverhältnis und in Bezug zum Arbeitsverhältnis so zu verhalten, dass es nicht zur Störung der Arbeitsabläufe und des Betriebsfriedens kommt. Wird der Betriebsfrieden durch Handlungen gestört, die das friedliche Zusammenarbeiten der Arbeitnehmer untereinander oder mit dem Arbeitgeber erschüttern oder nachhaltig beeinträch...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 8.1 Beleidigung gegenüber Arbeitgeber und Vorgesetzten

Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber oder gegenüber Vorgesetzten berechtigen grundsätzlich zur ordentlichen Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung. Grobe Beleidigungen können auch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung rechtfertigen. Dies gilt ebenso für Bedrohungen des Arbeitgebers oder von Vorgesetzten. Ehrverletzende Äußerungen können allerdings dann als wenig...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 5 Arbeitszeitbetrug

Arbeitgeber können die grundsätzlich ihnen obliegende Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit auf ihre Arbeitnehmer delegieren. Arbeitnehmer müssen dann ihre Arbeitszeiten, aber auch ihre Arbeitsunterbrechungen, zutreffend erfassen. Regelungen zur Arbeitszeiterfassung finden sich in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder sonstigen schriftlichen Regelungen. Außerdem könne...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 21 Sexuelle Belästigung

Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann nach den Umständen des Einzelfalls auch ohne vorherige Abmahnung eine Kündigung, u. U. auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Es ist allerdings stets zu prüfen, ob vorrangig abzumahnen ist. Dies ist dann der Fall, wenn erwartet werden kann, dass es zukünftig zu keinen vergleichbaren Pflichtverletzungen mehr kommen w...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 4.1 Verweigerung bzgl. Hauptleistungspflicht

Die Weigerung eines Arbeitnehmers, die vertraglich geschuldete Leistung (Hauptleistungspflicht) zu erbringen, ist nach vorangegangener Abmahnung grundsätzlich geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung zu begründen.[1] Dies setzt natürlich voraus, dass der Arbeitnehmer nach dem zugrunde liegenden Arbeitsvertrag zur Ausführung der angewiesenen Tätigkeit verpflichtet ist. Ans...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 11 Konkurrenztätigkeit

Gemäß § 60 HGB ist Arbeitnehmern untersagt, im Geschäftsbereich des Arbeitgebers auf eigene oder fremde Rechnung Konkurrenztätigkeiten zu entfalten. Daneben finden sich auch in Arbeitsverträgen häufig Regelungen zu Konkurrenztätigkeiten. Schließlich ist dem Arbeitnehmer aber auch aufgrund der sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Treuepflicht jede Konkurrenztätigkeit geg...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 12.2 Verletzung der Feststellungs- bzw. Nachweispflicht

Liegt gleichzeitig eine schuldhafte Verletzung der Anzeigepflicht vor, so rechtfertigt dies ebenfalls noch keine kündigungsrechtlichen Sanktionen. In derartigen Fällen ist der Arbeitgeber jedoch dazu befugt, dem Arbeitnehmer für den Wiederholungsfall kündigungsrechtliche Konsequenzen anzudrohen. Verstößt der Arbeitnehmer trotz erfolgter Abmahnung erneut schuldhaft gegen die ...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 29 Verweigerung eines Mitarbeitergesprächs

Arbeitnehmer sind im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses allgemein dazu verpflichtet, auf Weisung ihrer Führungskraft zu Mitarbeitergesprächen zu erscheinen. Daneben gibt es Regelungen zu Mitarbeitergesprächen häufig in Betriebsvereinbarungen. Die grundlose Weigerung eines Arbeitnehmers, zu einer vom Arbeitgeber angeordneten Rücksprache zu erscheinen, kann zu einer verhaltensbe...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 31 Vollmachtsüberschreitung und Vertrauensmissbrauch

Eine Vollmachtsüberschreitung oder ein Vertrauensmissbrauch berechtigt in schweren Fällen auch ohne Abmahnung zur ordentlichen Kündigung. Je nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere wenn der Arbeitnehmer sich durch die Vollmachtsüberschreitung oder den Vertrauensmissbrauch einen persönlichen Vorteil verschafft, kann auch eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verhaltensbedingte Kündigun... / 27 Verschwiegenheitspflicht

Zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Arbeitnehmers gehört auch die Verschwiegenheitspflicht, die es dem Arbeitnehmer untersagt, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse unbefugt an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten. Verletzungen gegen die Verschwiegenheitspflichten können je nach den Umständen des Einzelfalls auch ohne vorangegangene Abmahnung zur ordentlichen, unter Ums...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 1 Abwerben von Mitarbeitern

Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist Arbeitnehmern verboten, andere Arbeitnehmer für eine Tätigkeit bei sich selbst oder einem Dritten abzuwerben. Das Verbot zur Abwerbung ergibt sich aus den im Arbeitsverhältnis geltenden Treue- und Loyalitätspflichten. Dabei soll nur dann eine Abwerbung vorliegen, wenn die Abwerbung ernsthaft und beharrlich ist.[1] Eine Abwerbung rechtfertig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verhaltensbedingte Kündigun... / 2.3 Verstoß gegen Alkoholverbot als Kündigungsgrund

Gemäß § 15 Abs. 2 DGUV ist es verboten, unter dem Einfluss von Rauschmitteln wie Alkohol zu arbeiten, wenn hierdurch eine Selbst- oder Fremdgefährdung möglich ist. Daneben finden sich Alkoholverbote oft in weiteren Spezialgesetzen, Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, sonstigen schriftlichen Regelungen oder sie folgen aus einer konkreten Weisung des Arbeitgebers. Der Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verhaltensbedingte Kündigun... / 17 Private Internet- und E-Mail-Nutzung

Bei dienstlichen Internet- und E-Mail-Anschlüssen handelt es sich um Betriebsmittel des Arbeitgebers, die ohne dessen Erlaubnis nicht privat genutzt werden dürfen. Ein Anspruch auf Privatnutzung folgt auch nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG, wenn der Arbeitnehmer den Account für Zwecke des Arbeitskampfes nutzen will.[1] Die private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz stellt ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.9 Billiges Ermessen

Im Normalfall ergibt sich die Wahrung billigen Ermessens schon daraus, dass sich der Arbeitgeber im Rahmen des gesetzlich Vorgesehenen bewegt und lediglich den vom Gesetzgeber bezweckten Schutz verwirklicht hat. Dabei darf der Arbeitgeber davon ausgehen, dass der Gesetzgeber bei seiner Normsetzung die Interessen der betroffenen Beschäftigten ausreichend abgewogen hat. Besond...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.5 Nichtbefolgung einer durch das Weisungsrecht gedeckten Anordnung des Arbeitgebers

Die Nichtbefolgung einer durch das Weisungsrecht gedeckten Anordnung des Arbeitgebers stellt eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar. Dieses Verhalten des Beschäftigten kann abgemahnt werden und bei Wiederholung zur Kündigung führen. Diesem Risiko muss sich der Beschäftigte grundsätzlich nicht aussetzen.[1] Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber weist den Beschäftigten an, di...mehr