Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Sachentnahmen im Supermarkt... / Hintergrund

Ein Supermarkt-Inhaber betrieb in den Jahren 2015 bis 2017 zwei Filialen und ermittelte seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Sein Sortiment umfasste neben Lebensmitteln auch sogenannte Non-Food-Artikel, wie z. B. Hygieneprodukte und Schreibwaren. Diese machten etwa 10 % des Gesamtangebots aus. Er entnahm ohne detaillierte Aufzeichnungen Waren für den Eigenbedarf u... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Buch- und Belegnachweis / 3.2 Gelangensnachweis

Die aus unionsrechtlichen Gründen im Gesetz verankerte Gelangensvermutung kann gem. § 17b Abs. 1 Satz 1 UStDV vom liefernden Unternehmer durch einen Gelangensnachweis ersetzt werden, der ihm Rechtsklarheit über die vorzulegenden Belege im Falle einer Außenprüfung verschafft. Dem liefernden deutschen Unternehmer ist daher anzuraten, die belegmäßige Nachweisführung mit den in ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Umwandlung einer GmbH: Führ... / Hintergrund

Die R GmbH & Co. KG. entstand im Jahr 2010 durch Formwechsel aus der E GmbH bei einem positiven Eigenkapital. Im Streitjahr 2012 entnahm die Kommanditistin der Klägerin einen Betrag in Höhe von X EUR. Nach einer Betriebsprüfung für den Veranlagungszeitraum 2012 berechnete das Finanzamt aufgrund der tatsächlich angefallenen Schuldzinsen einen Hinzurechnungsbetrag. Gegen die en... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Rückstellung für vorläufig ... / Hintergrund

Die Parteien stritten um die Zulässigkeit einer Rückstellung wegen einer drohenden Inanspruchnahme für vorläufig festgesetzte Erstattungszinsen. Im Jahr 2020 änderte das Finanzamt nach einem erfolgreichen Rechtsbehelfsverfahren die Umsatzsteuerbescheide 2001 bis 2016 der Klägerin. Das Finanzamt setzte auch Erstattungszinsen fest. Bezüglich der Erstattungszinsen enthielten die... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Lohnsteuer-Nachschau / 5 Übergang zur Lohnsteuer-Außenprüfung

Geben die bei der Lohnsteuer-Nachschau getroffenen Feststellungen hierzu Anlass, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung [1] zu einer Lohnsteuer-Außenprüfung nach § 42f EStG übergegangen werden.[2] Auf diesen Übergang muss allerdings schriftlich hingewiesen werden. Dabei gelten die allgemeinen Grundsätze über den notwendigen Inhalt von Prüfungsanordnungen entsprechend. Das bede... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Elektronische Betriebsprüfung / 2 Elektronische Betriebsprüfung – Speicherung der Entgeltunterlagen

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Pkw-Sicherheitstraining

Begriff Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für ein Pkw-Sicherheitstraining, handelt es sich grundsätzlich um lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn bzw. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Eine Ausnahme gilt, wenn die erhöhte Fahrsicherheit im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt. Dies ist typischerweise bei Arbeitnehmern de... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Sicherungseinrichtung

Begriff Trägt der Arbeitgeber die Kosten des Arbeitnehmers für Einrichtungen der Sicherheit (z. B. Alarmanlage der privaten Wohnung), ist dies eine Sachzuwendung. Dieser geldwerte Vorteil ist sowohl lohnsteuer- als auch beitragspflichtig. In bestimmten Ausnahmefällen kann von einer Besteuerung bzw. der Beitragspflicht abgesehen werden. Dies trifft vor allem bei einer erhöhte... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Elektronische Betriebsprüfung

1 Elektronische Signaturen Video: Elektronische Signaturen 2 Elektronische Betriebsprüfung – Speicherung der Entgeltunterlagen Video: Elektronische Betriebsprüfung – Speicherung der Entgeltunterlagen mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Anrufungsauskunft / 7 Sonstige Auskunftsmöglichkeiten

Für das Lohnsteuerverfahren sind neben der Lohnsteuer-Anrufungsauskunft 2 weitere Auskunftsmöglichkeiten gesetzlich vorgesehen. Es besteht die Möglichkeit einer gebührenpflichtigen verbindlichen Auskunft [1] sowie einer verbindlichen Zusage aufgrund einer Außenprüfung.[2] Alle anderen, nicht gesetzlich geregelten Auskünfte der Finanzämter haben keinen rechtsbindenden Charakte... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Elektronische Betriebsprüfung / 1 Elektronische Signaturen

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Lohnsteuer-Nachschau / Zusammenfassung

Begriff Die Lohnsteuer-Nachschau dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Sie ist ein eigenständiges Prüfungsverfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte. Die Lohnsteuer-Nachschau ist keine Lohnsteuer-Außenprüfung i. S. d. § 42f AO. Die besonderen Vorschriften der Abgabenordnung gelten deshalb nur für die ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Lohnsteuer-Nachschau / 1 Sinn und Zweck der Lohnsteuer-Nachschau

Die Lohnsteuer-Nachschau dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer.[1] Sie soll dem Betriebsstättenfinanzamt einen Eindruck von den räumlichen Verhältnissen, dem tatsächlich eingesetzten Personal und dem üblichen Geschäftsbetrieb vermitteln. Die Lohnsteuer-Nachschau ist ein besonderes Verfahren zur zeitlichen Aufklärung steuererh... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Anrufungsauskunft / 5.1 Anrufungsauskunft gültig bis zum Widerruf

Die Auskunft kann nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.[1] Dies gilt nicht nur, wenn sich die der Auskunft zugrunde liegenden Bestimmungen oder die Rechtsprechung geändert haben, sondern auch dann, wenn die Rechtsauskunft fehlerhaft war. Die Vorschrift enthält für die Aufhebung bzw. Änderung einer Anrufungsauskunft keine eigene Korrekturbestimmung. Allerdings er... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Lohnsteuer-Nachschau / 2 Ablauf einer Lohnsteuer-Nachschau

Zur Durchführung einer Lohnsteuer-Nachschau bedarf es keiner Prüfungsanordnung i. S. d. § 196 AO. Prüfung vor Ort während der Geschäftszeiten Die Nachschau findet während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten statt.[1] Zur Durchführung der Nachschau können die mit der Durchführung beauftragten Bediensteten der Finanzverwaltung ohne vorherige Ankündigung Grundstücke und Räu... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Lohnsteuer-Nachschau / 3 Rechte und Pflichten der Finanzverwaltung

Während der Lohnsteuer-Nachschau dürfen die beauftragten Bediensteten der Finanzverwaltung die Grundstücke und Räume der Personen betreten, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben. Die Grundstücke und Räume müssen aber nicht im Eigentum der gewerblich oder beruflich tätigen Personen stehen. Die Nachschau kann sich auch auf gemietete oder gepachtete Grundstücke... mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
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Auswirkungen einer rechtsträgerübergreifenden Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG auf die Ermittlung des Kapitalkontos nach § 15a EStG bei der übernehmenden Personengesellschaft

Leitsatz Die gesellschafterbezogene und rechtsträgerübergreifende Übertragung stiller Reserven nach § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) führt durch die (erfolgsneutrale) Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Reinvestitionswirtschaftsguts bei der übernehmenden Personengesellschaft dazu, dass sich das Kapitalkonto im Sinne von § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG in ... mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
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Haftung eines Dritten für Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Leitsatz Dranken Van Eetvelde [1] Sachverhalt Bei dem belgischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Auslegung von Art. 205 MwStSystRL (gesamtschuldnerische Entrichtung der MwSt durch eine andere Person als den Steuerschuldner). Streitig war die Vereinbarkeit von Art. 51bis § 4 des Belgischen Btw-wetboek (BE-Mehrwertsteuergesetzbuch, im Folgenden: WBTW) mit dem Verhältni... mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2 Schifffahrtsunternehmen

2.1 Fragen aus der Gewinnermittlung nach § 5a EStG 2.1.1 Allgemeine Grundlagen Die Gewinnermittlung nach der Größe eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr ist abschließend in § 5a EStG geregelt (sog. Tonnagesteuer). Ziel der Regelung war es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die deutsche Seeschifffahrt zu verbessern, zumal in einigen anderen Ländern bereits zuvor ... mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirtschaft

Zusammenfassung Überblick Im nachfolgenden Beitrag werden die Besonderheiten einer steuerlichen Außenprüfung bei einem Unternehmen aus dem Bereich der maritimen Wirtschaft dargestellt. Diese Besonderheiten resultieren zum einen daraus, dass dieser Wirtschaftszweig in einem besonders hohen Maße internationale Verflechtungen aufweist, zum anderen aber auch aus besonderen gesetz... mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.2 Fragen aufgrund einer Rückoption zur herkömmlichen Gewinnermittlung

2.2.1 Allgemeines zur Rückoption Da der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn auch dann zu einer Steuer führen kann, wenn sich nach den herkömmlichen Gewinnermittlungsbestimmungen ein laufender Verlust ergibt und zudem ein etwaiger Verlust aus der Veräußerung des Seeschiffs nicht geltend gemacht werden kann, haben sich in den letzten, für die maritime Wirtschaft aus verschiedenen ... mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1 Fragen aus der Gewinnermittlung nach § 5a EStG

2.1.1 Allgemeine Grundlagen Die Gewinnermittlung nach der Größe eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr ist abschließend in § 5a EStG geregelt (sog. Tonnagesteuer). Ziel der Regelung war es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die deutsche Seeschifffahrt zu verbessern, zumal in einigen anderen Ländern bereits zuvor ähnliche Bestimmungen geschaffen worden waren. Sei... mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.2.1 Allgemeines zur Rückoption

Da der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn auch dann zu einer Steuer führen kann, wenn sich nach den herkömmlichen Gewinnermittlungsbestimmungen ein laufender Verlust ergibt und zudem ein etwaiger Verlust aus der Veräußerung des Seeschiffs nicht geltend gemacht werden kann, haben sich in den letzten, für die maritime Wirtschaft aus verschiedenen Gründen sehr schwierigen Jahren,... mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.2.2 Offene Fragen aus der Rückoption

Aus der Rechtslage nach einer Rückoption resultieren verschiedene Rechtsfragen, die als ungeklärt anzusehen sind.[1] Zu nennen sind: Ein Antrag auf Rückoption wirkt grundsätzlich auf den 1.1. des Jahres der Antragstellung zurück. Die Rückoption auf den 1.1. eines Jahres hat zur Folge, dass zum 31.12. des Vorjahres die Teilwerte für alle Wirtschaftsgüter, die unmittelbar den B... mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.3 Streitfall Kapitalerträge

Weiterhin oftmals strittig war und ist, in welchem Umfang Erträge aus Kapitalanlagen einer Schiffsgesellschaft als Hilfs- oder Nebengeschäfte vom Tonnagegewinn abgegolten sind.[1] Dieser Aspekt führt oftmals zu Diskussionen im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen. Diese Diskussionen enden allerdings oftmals in einem "Vergleich" der Parteien, so dass Rechtsprechung zu diese... mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / Zusammenfassung

Überblick Im nachfolgenden Beitrag werden die Besonderheiten einer steuerlichen Außenprüfung bei einem Unternehmen aus dem Bereich der maritimen Wirtschaft dargestellt. Diese Besonderheiten resultieren zum einen daraus, dass dieser Wirtschaftszweig in einem besonders hohen Maße internationale Verflechtungen aufweist, zum anderen aber auch aus besonderen gesetzlichen Bestimmu... mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 1 Grundlegende Aspekte

Wie bereits erwähnt, ist die maritime Wirtschaft in einem erheblichen Umfang von internationalen Fragestellungen durchdrungen. Weiterhin besteht im Rahmen des Betriebs eines Handelsschiffs regelmäßig eine Vielzahl von vertraglichen Beziehungen mit diversen Unternehmen, die aus vielen Ländern stammen können. So ist es durchaus als ein typischer Sachverhalt anzusehen, dass Eig... mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.5 Auflösung des Unterschiedsbetrages in allen Fällen

Noch nicht absehbar waren zunächst die Folgen aus einer Entscheidung des FG Hamburg. Dieses hat entschieden, dass ein steuerneutraler Übergang des Unterschiedsbetrages bei einem Wechsel von Gesellschaften nicht möglich ist.[1] Das FG Hamburg hat dies für Fälle einer Umwandlung entschieden. Die Begründung lässt sich aber auch auf andere Fälle einer Übertragung anwenden, etwa ... mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 3 Übrige Unternehmen

Die Fragen, die im Rahmen von übrigen Unternehmen – regelmäßig solchen, die Beteiligungen an Schiffsgesellschaften halten und für diese Gesellschaften Dienstleistungen erbringen – aus dem Bereich der maritimen Wirtschaft im Rahmen der Betriebsprüfung regelmäßig aufgeworfen werden, resultieren im Wesentlichen aus zwei Bereichen: Zum einen stammen die Einkünfte solcher Gesellsc... mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.2 Vom BFH geklärte Fragen aus dem Bereich des § 5a EStG

In der Vergangenheit waren verschiedene Rechtsfragen im Bereich der Gewinnermittlung nach § 5a EStG umstritten, die der BFH in der Zwischenzeit, leider selten zu Gunsten der Steuerpflichtigen, entschieden hat. Sofern diese Fragestellungen im Fall einer Betriebsprüfung aufgeworfen werden, sind die Erfolgsaussichten eines Steuerpflichtigen die Finanzverwaltung von ihrer Rechts... mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.3 Fragen aus dem Bereich der Umsatzsteuer

Oftmals wird behauptet, die Umsatzsteuer sei für die maritime Wirtschaft nicht von Bedeutung, da immer eine Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 UStG gegeben sei.[1] Dem ist aber nicht so. Der Teufel steckt wie so häufig im Detail. Im Einzelfall kann es durchaus zu einem Vorgang (Lieferung oder sonstige Leistung) kommen, der umsatzsteuerbar und auch umsatzsteuerpflicht... mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.4 Schiffshandel

Im Einzelfall sehr streitanfällig sind Fälle, in denen die Finanzverwaltung eine Anwendung des § 5a EStG mit der Begründung verneint, ein Betrieb eines Handelsschiffs sei nicht gewollt gewesen, sondern es liege ein sog. Schiffhandel vor. Aus § 5a EStG ist eine Mindestbetriebsdauer, die für die Anwendung des § 5a EStG erforderlich sein sollte, nicht ersichtlich.[1] Trotzdem h... mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.1.1 Allgemeine Grundlagen

Die Gewinnermittlung nach der Größe eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr ist abschließend in § 5a EStG geregelt (sog. Tonnagesteuer). Ziel der Regelung war es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die deutsche Seeschifffahrt zu verbessern, zumal in einigen anderen Ländern bereits zuvor ähnliche Bestimmungen geschaffen worden waren. Seit 1998 sind verschiedene Än... mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Organschaft und atypisch stille Beteiligung (1)

Leitsatz Besteht an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, kann sie dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein, da sie ihren – unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ermittelten – handelsrechtlichen Jahresüberschuss als "ganzen Gewinn" im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes an den Organträger abführen kann. Normenkette § 14 Abs. 1 KStG, § 291 Abs. 1, § 292 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, ... mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Organschaft und atypisch stille Beteiligung (2)

Leitsatz 1. Besteht an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, kann sie dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein, da sie ihren – unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ermittelten – handelsrechtlichen Jahresüberschuss als "ganzen Gewinn" im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes an den Organträger abführen kann. 2. Bestehen unabhängig voneinander mehrere atypisch stille Betei... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Kleinunternehmer mit grenzü... / 3.3 Lösung

S ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Er bezieht von einem anderen Unternehmer aus einem anderen Mitgliedstaat einen Gegenstand für Zwecke seines Unternehmens. Grundsätzlich unterliegen Einkäufe, die ein Unternehmer für sein Unternehmen von einem anderen Unternehmer bezieht, im Bestimmung... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.1 Übersicht

Rz. 519 Sind die Einkünfte aus einer Beteiligung nicht im Einkommen enthalten, fragt sich, wie damit zusammenhängende Betriebsausgaben steuerlich zu behandeln sind. Grundsätzlich regelt § 3c EStG, dass Betriebsausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, steuerlich nicht abgezogen werden dürfen. Diese Regelung wirft aber me... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 11. Verfahren/Veranlagung

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Kassenführung: So machen Si... / 7.3 Die Kassen-Nachschau ist keine Außenprüfung i. S. d. § 193 AO

Bei der Kassen-Nachschau handelt es sich nicht um eine Außenprüfung i. S. d. § 193 AO. Kommt es zu Beanstandungen der Kassenaufzeichnungen, -buchungen oder der technischen Sicherheitseinrichtung, kann der Prüfer aber ohne vorherige Prüfungsanordnung zur Außenprüfung übergehen[1]. Hierauf muss er den Unternehmer schriftlich hinweisen. Achtung Eine Kassen-Nachschau ist bei alle... mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 3.2 Aufbewahrung von Notizzetteln

Ein in der Praxis umstrittenes Thema, welches meist bei Außenprüfungen auf den Tisch kommt, ist die Aufbewahrungspflicht von Notizzetteln über Kasseneinnahmen, wenn deren Ergebnisse noch am gleichen Tag in das Kassenbuch eingetragen werden. Die Rechtsprechung äußert sich in dem folgenden Beispiel: Praxis-Beispiel Notizzettel sind nicht zwingend aufzubewahren F betreibt eine Fle... mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 3.1 Aufbewahrungspflicht für Belege und Aufzeichnungen bei Geschäften mit Kunden

Im Einzelhandel, im Hotel- und Gaststättengewerbe und in den übrigen Geschäftszweigen, die laufend Umsätze mit wechselnden Kunden ausführen, werden die Geschäfte fast ausschließlich über die Kasse abgewickelt. Entweder werden die Entgelte in bar oder mit Kreditkarte, EC-Karte im Lastschriftverfahren per Unterschrift oder EC-Karte mit Geheimnummer geleistet. Alle im Rahmen die... mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 7 Kassen-Nachschau: Der Betriebsprüfer darf unangekündigt erscheinen

Ergänzend zu den bereits vorhandenen Außenprüfungen ist seit 2018 auch eine Kassen-Nachschau gesetzlich möglich. Durch eine unangekündigte Kassen-Nachschau während der üblichen Geschäftszeiten können Prüfer Grundstücke und Räume von Personen betreten, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, um vor Ort die Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen sowie der K... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Mitwirkungspflichten / Zusammenfassung

Begriff Steuerliche Mitwirkungspflichten sind zur ordnungsgemäßen Durchführung des Besteuerungsverfahrens unerlässlich, denn der Steuerpflichtige hat i. d. R. seine steuerlichen Verhältnisse zu offenbaren und die Besteuerungsgrundlagen zu erklären, die letztlich zur Festsetzung und Erhebung der Steuer führen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Finanzbehörden ermitte... mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 7.4 Auskunftspflicht für Steuerberater und Bilanzbuchhalter

Zur Prüfung der gespeicherten Aufzeichnungen sowie der Belege des Unternehmers hat das Finanzamt auch das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten des Datenverarbeitungssystems zu nehmen. Befinden sich die Unterlagen bei einem Dritten, weil dieser z. B. gegenüber dem Unternehmer eine Dienstleistung zur Erfüllung der ordnungsmäßigen Buchführung bzw. zur Erstellung ordnungsmä... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Mitwirkungspflichten / 3 Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen

Nach § 200a Abs. 1 AO kann die Finanzverwaltung Steuerpflichtige nach Ablauf von sechs Monaten seit Bekanntgabe der Prüfungsanordnung zur Mitwirkung nach § 200 Abs. 1 AO auffordern. Kommen Steuerpflichtige diesem qualifizierten Mitwirkungsverlangen nicht oder nicht hinreichend nach, kann die Finanzverwaltung ein Mitwirkungsverzögerungsgeld[1] und ggf. einen Zuschlag zum Mitw... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Mitwirkungspflichten / 4 Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten

Da die deutschen Finanzbehörden nicht unmittelbar im Ausland ermitteln können, haben die Steuerpflichtigen bei der Ermittlung von Tatsachen im Ausland eine erhöhte Mitwirkungspflicht.[1] Sie haben insbesondere Beweismittel zu beschaffen sowie im Ausland ansässige Zeugen zu bestellen[2] und hierfür auch Vorsorge zu treffen. Kommt ein Steuerpflichtiger dieser Verpflichtung nic... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Mitwirkungspflichten / 8.1 Auskunftsverweigerungsrechte

Dritte haben in bestimmten Fällen ein Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrecht.[1] Darunter fallen in erster Linie Angehörige des Steuerpflichtigen.[2] Wer Angehöriger ist, bestimmt sich nach § 15 AO. Die Angehörigen sind über ihr Verweigerungsrecht zu belehren.[3] Bei Unterbleiben besteht ein Verwertungsverbot. Ein Verweigerungsrecht haben auch z. B. Rechtsanwälte, Steuerber... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Kassenführung: So machen Si... / Zusammenfassung

Überblick Kassenzettel, Quittungen, Bareinnahmen und -ausgaben sind für viele Unternehmer das tägliche Brot. Beim Buchen geht es manchmal turbulent zu. Trotzdem sollten Unternehmen einen "kühlen Kopf" bewahren. Die nächste Betriebsprüfung bringt es ans Licht, ob man den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit sollte man es aber nicht ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 6.1 Ermächtigung zum Einsatz automationsgestützter Risikomanagementsysteme (Abs. 5 S. 1)

Rz. 136 Risikomanagementsysteme (RMS) sollen nach S. 1 des Abs. 5 dazu dienen, prüfungsbedürftige Steuererklärungen automatisiert zu erkennen und auszusteuern und durch die verbesserte Bearbeitungsqualität im Besteuerungsverfahren den Grundsätzen der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung[1] zur verbesserten Umsetzung zu verhelfen.[2] Rz. 137 Der BRH hatte seiner... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.1.1.3.1 Gleichmäßigkeitsgrundsatz

Rz. 33 Die Stpfl. müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden.[1] Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Besteuerungsgrundlage nach sich ziehen.[2] Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der ... mehr