Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

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Betriebsprüfung, internatio... / 1 Systematische Einordnung

Bei nationalen Sachverhalten führen Beanstandungen der Außenprüfung häufig nur zu Steuerverschiebungen; endgültige Steuerausfälle sind bei rein nationalen Gestaltungen innerhalb von Konzernen selten. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kann das inl. Steueraufkommen dagegen endgültig gemindert werden. Grenzüberschreitende Rechtsbeziehungen, insbesondere Verrechnungspreise... mehr

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Betriebsprüfung, internatio... / 3 Beratungshinweise

International koordinierte Außenprüfungen können den Prüfungsdruck auf den Stpfl. erhöhen. Andererseits können sie auch dazu beitragen, dass die beteiligten Steuerverwaltungen schon im Prüfungsverfahren zu einer Einigung über die Qualifikation bestimmter Einkünfte kommen und damit Qualifikationskonflikte und Doppelbesteuerungen vermieden werden. Dem Stpfl. werden dadurch u. ... mehr

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Betriebsprüfung, internationale – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Bei nationalen Sachverhalten führen Beanstandungen der Außenprüfung häufig nur zu Steuerverschiebungen; endgültige Steuerausfälle sind bei rein nationalen Gestaltungen innerhalb von Konzernen selten. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kann das inl. Steueraufkommen dagegen endgültig gemindert werden. Grenzüberschreitende Rechtsbeziehungen, insbe... mehr

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Betriebsprüfung, internatio... / Literaturtipps

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Dokumentationspflichten – A... / 2 Inhalt

Gem. § 90 Abs. 3 AO haben Stpfl. über die Art und den Inhalt ihrer Geschäftsbeziehungen Aufzeichnungen zu erstellen. Einzelheiten zu den zu erstellenden Aufzeichnungen werden – auf Basis der Ermächtigung des § 90 Abs. 5 AO – in der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung (GAufzV) geregelt. Verrechnungspreisdokumentation und Vorlagepflichten bis 31.12.2024 § 90 Abs. 3 AO best... mehr

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Steueroasen (nicht kooperie... / 3 Praxishinweise

Die Definitionen für nicht kooperierende Gebiete haben für den Praktiker unmittelbar keine Bedeutung, da für ihn maßgebend die Einordnung der Gebiete in der StAbwV ist. Bedeutsam ist jedoch, dass neben der materiellen Belastung durch zusätzliche Steuern Geschäftsbeziehungen zu nicht kooperierenden Gebieten auch durch umfangreiche formelle Erschwernisse belastet sind. Nach § ... mehr

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Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Die Erteilung von Auskünften durch innerstaatliche Finanzbehörden kann dem Stpfl. in dem anderen Staat, an den die Auskünfte erteilt werden, Nachteile zufügen, die über die Besteuerung des Sachverhalts hinausgehen. Das ist insbesondere bei der Auskunftserteilung an Staaten der Fall, bei denen der Rechtsstaat nicht so ausgeprägt ist wie in den Industriestaaten. Der Stpfl. mus... mehr

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Funktionsverlagerung – ABC ... / 3 Hinweise

Da einer grenzüberschreitenden Verlagerung von Funktionen, Risiken und Vermögenswerten möglicherweise auch eine Verlagerung von Steuersubstrat verbunden ist, haben viele Staaten Regelungen erlassen, die eine Besteuerung eben solcher grenzüberschreitenden Umstrukturierungen / Funktionsverlagerungen vorsehen. Die konkreten Regelungen zu Funktionsverlagerungen in den einzelnen ... mehr

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Dokumentationspflichten (Sa... / 3 Hinweise

Es ist zu beachten, dass auch nach der Vorlage einer den Anforderungen genügenden Aufzeichnung i. S. v. § 90 Abs. 3 S. 1 ff. AO (weitere) Mitwirkungs- und Auskunftspflichten gem.§ 200 Abs. 1 S. 1f. AO i. V. m. § 90 Abs. 1 und 2 AO während der steuerlichen Außenprüfung genügend zu beachten sind. D.h., selbst wenn die Pflichten gem. § 90 Abs. 3 und 4 AO i. V. m. der GAufzV ins... mehr

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Transferpaket – ABC IntStR / 3 Hinweise

Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit einer Funktionsverlagerung können zu einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen führen (§§ 138d ff AO). Bei Erfüllen bestimmter Kennzeichen (sog. Hallmarks) sind die Unternehmen oder deren Intermediäre (z. B. Steuerberater) verpflichtet, eine Meldung an die Finanzbehörden vorzunehmen. In Betracht kommt bei Umst... mehr

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Steuerabzugsverfahren – ABC... / 3 Praxisfragen

Das Steuerabzugsverfahren einschließlich des Haftungsverfahrens ist so geregelt, dass es den EU-rechtlichen Vorgaben entspricht. Die Regelung widerspricht also nicht den Grundfreiheiten.[1] Der Steuerabzug hat nur zu erfolgen, wenn beschränkte Stpfl. besteht. Allerdings ist das Steuerabzugsverfahren nicht geeignet, über das Bestehen der beschränkten Steuerpflicht zu entscheid... mehr

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Verrechnungspreise – ABC In... / 2 Inhalt

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht versteht man unter Verrechnungspreisen Wertansätze für Güter und Dienstleistungen, die innerhalb eines Unternehmens oder eines Unternehmensverbundes ausgetauscht werden. Im Gegensatz zum Marktpreis, der sich im freien Wettbewerb durch die Wirkung von Angebot und Nachfrage bildet, ist der Verrechnungspreis das Ergebnis einer zweckorientierte... mehr

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Buchführung im Ausland (Dat... / 2 Inhalt

Durch die Einführung von den §§ 146 Abs. 2a, 2b AO sollte zum einen dem Bedürfnis Rechnung getragen werden, die Buchführungs- und Aufzeichnungsarbeiten deutscher Tochtergesellschaften in die Zentralen ausländischer Konzerne oder deren zentralisierte Buchführungsstellen zu verlagern. Zum anderen sollte die Möglichkeit eröffnet werden, die Kosten der Buchführungs- und Aufzeich... mehr

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Dokumentationspflichten (Sa... / 2 Inhalt

Sofern der Stpfl. seine Pflichten aus § 90 Abs. 3 AO nicht erfüllt, also keine Aufzeichnungen vorlegt, die vorgelegten Unterlagen im Wesentlichen unverwertbar sind oder die Aufzeichnungen für außergewöhnliche Geschäftsvorfälle nicht zeitnah erstellt hat, wird widerlegbar vermutet, dass die inländischen Einkünfte durch unangemessene Verrechnungspreise gemindert wurden. Insowe... mehr

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Mitwirkungspflichten, erwei... / 2 Inhalt

§ 90 Abs. 2 AO erweitert die allgemeinen Mitwirkungspflichten des Beteiligten, wenn der Sachverhalt Vorgänge außerhalb des Geltungsbereichs der AO betrifft. Diese Erweiterung umfasst Pflichten zur Sachaufklärung, Beweismittelbeschaffung und Beweisvorsorge sowie die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen besondere Erklärungs- und Versicherungspflichten zu verlangen. Deutschl... mehr

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Steuerabzugsverfahren – ABC... / 2 Inhalt

Dem Steuerabzug unterliegen nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG künstlerische Darbietungen , sportliche und artistische Darbietungen, unterhaltende und ähnliche Darbietungen, nach § 50a Abs. 1 Nr. 2 EStG die Verwertung dieser Darbietungen ("Veranstalter (Steuerabzug)"), nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG Vergütungen für die Überlassung von Rechten oder des Rechts auf Nutzung von Rechten sow... mehr

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Beweislast (Darlegungslast)... / 4 Beratungshinweise

Die Darlegungs- und Dokumentationspflichten sind bei grenzüberschreitenden Beziehungen für den Stpfl. besonders umfangreich. Insbesondere bei konzerninternen Beziehungen akzeptieren Finanzverwaltung und -gerichte i. d. R. das Argument nicht, der Stpfl. habe sich die erforderlichen Auskünfte nicht verschaffen können. Der Beweisvorsorge ist daher schon beim Eingehen der Geschä... mehr

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Bankgeheimnis – ABC IntStR / 2 Inhalt

Im nationalen Steuerrecht ist das Bankgeheimnis gegenüber den Finanzbehörden durch ersatzlose Aufhebung des § 30a AO entfallen.[1] Grund für die Beseitigung des steuerlichen Bankgeheimnisses war der wachsende internationale Druck, da das Bankgeheimnis eine wesentliche Behinderung für eine gleichmäßige Besteuerung darstellte, sowie national die Erkenntnis, dass das Bankgeheimn... mehr

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Verluste, ausländische – AB... / 4 Beratungshinweise

Auch wenn die Verlustberücksichtigung im Finalitätsfall in Deutschland nach der Rspr. möglich sein muss, ist nicht gesichert, ob die Finanzverwaltung Verluste letztlich berücksichtigen wird. Zudem scheint die neuere Rspr. einen Verlustabzug nicht mehr zuzulassen. Um eine möglicherweise drohende Verzinsung zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, Verluste nicht bereits in der Ste... mehr

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Bandbreiten – ABC IntStR / 3 Hinweise

Im Rahmen der Aufzeichnungen nach § 90 Abs. 3 AO ist aufzuzeigen, dass die angesetzten Verrechnungspreise in Abhängigkeit vom Grad der Vergleichbarkeit der identifizierten Fremdvergleichswerte innerhalb der maßgeblichen Bandbreite dieser Werte liegen. Steuerliche Betriebsprüfungen finden häufig mit zeitlichem Versatz statt. In dem Zeitpunkt können neuere Erkenntnisse und Info... mehr

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Verrechnungspreise – ABC In... / 1 Systematische Einordnung

Die Überprüfung von konzerninternen Leistungsbeziehungen ist ein zentrales Themengebiet von Betriebsprüfungen. Im Fokus stehen dabei die für die konzerninternen Leistungen gewählten Verrechnungspreise und Vertragsbedingungen. Verrechnungspreise sind die Entgelte, mit denen konzerninterne Lieferungen und Leistungen bepreist werden. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht besteht u... mehr

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Anhang zu § 8: ABC des internationalen Steuerrechts

Abgeltungswirkung Abzugsmethode Advanced Pricing Agreement (APA) Aktivitätsklausel (AStG) Aktivitätsklausel (DBA) Anrechnungsmethode Ansässigkeit Anzeigepflichten, international Anzeigepflichten (Steuergestaltungen) Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG Auskunftsverkehr Ausländische Einkünfte Bandbreiten Beneficial Owner (Nutzungsberechtigter) BEPS Beschränkte Steuerpflicht Betriebsaufspaltu... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.2 Ausschluss der Straffreiheit durch Bekanntgabe einer Außenprüfung – § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a AO

2.3.2.1 Grundlagen Rz. 169 In der Praxis bildet – neben dem Ankauf von Datenträgern – die Ankündigung von steuerlichen Prüfungen durch die Finanzbehörde den Hauptgrund für die Abgabe einer Selbstanzeigeerklärung. Deshalb hat die Gesetzesänderung durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz (Rz. 2) im Jahr 2011 die Ausschlussgründe für die Selbstanzeige um diese Sachverhaltskonstell... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.4 Umfang der Ausschlusswirkung

Rz. 217 Der persönliche Umfang der Ausschlusswirkung ergibt sich aus dem Erscheinen des Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung, da eine steuerliche Prüfung ein konkretes Besteuerungsverfahren voraussetzt, das durch die Person des Beteiligten i. S. d. § 78 AO definiert ist. Die Ausschlusswirkung richtet sich somit nur gegen die Tatbeteiligten, in deren Besteuerungsverfahren die... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.6.3 Umfang der Sperrwirkung

Rz. 243 Da § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1e AO den persönlichen Umfang der Sperrwirkung nicht weiter präzisiert, ist davon auszugehen, dass er ebenso zu bestimmen ist wie im Rahmen des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO.[1] Die damit verbundenen Probleme im Hinblick auf die Benennung der Prüfungsadressaten bei Kapitalgesellschaften können sich auch im Rahmen einer Nachschau auswirken. Rz. ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.2.2 Prüfungsanordnung nach § 196 AO

Rz. 171 Die Außenprüfung dient nach § 194 Abs. 1 S. 1 AO der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl., also dessen, der die Außenprüfung[1] zu dulden hat.[2] Die schriftliche Prüfungsanordnung nach § 196 AO bestimmt den persönlichen, sachlichen und zeitlichen Prüfungsumfang einer Außenprüfung i. S. d. §§ 193, 194 AO. Im Hinblick auf den Umfang der Ausschlusswirkun... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.1 Steuerliche Prüfung

Rz. 198 In der Praxis bildete die Ankündigung von steuerlichen Ermittlungshandlungen durch die Finanzbehörde den Hauptgrund für die Abgabe der Selbstanzeigeerklärung. Durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz wurde im Jahr 2011 die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung als selbstständiger Ausschlussgrund in § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a AO eingefügt, sodass der Ausschlussgrund des § 371... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.2.6 Die Attraktivität der Leichtfertigkeit

Rz. 182a Der Sperrgrund der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung bezieht sich nur auf vorsätzliche Steuerhinterziehungen, so dass im Fall einer nicht vorsätzlichen, sondern lediglich leichtfertigen Steuerverkürzung § 378 Abs. 3 AO anwendbar ist. Nach den ursprünglichen Entwürfen des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (vgl. Rz. 2) sollten die Ausschlussgründe des § 378 Abs. 3 AO den... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.2.5 Wiederaufleben der Selbstanzeige-Möglichkeit

Rz. 182 Nach dem Wortlaut des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a AO ist Anknüpfungspunkt für den Ausschluss der Straffreiheit die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung, d. h. ein exakt zu bestimmender Zeitpunkt. Hieraus könnte gefolgert werden, dass von diesem Zeitpunkt an die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige endgültig entfällt. Diese einschränkende Auslegung widerspricht jedoch ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.2.4 Umfang der Ausschlusswirkung

Rz. 181 Der Umfang der Ausschlusswirkung ergibt sich aus dem Inhalt der Prüfungsanordnung.[1] Diese besteht also nur für: den in § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a AO genannten Personenkreis, wobei die umfassende Aufzählung in Kombination mit der gewählten Oder-Verknüpfung dafür sorgt, dass die Bekanntgabe an einen der Genannten für alle Täter und Teilnehmer zur Sperre der Selbstanzeig... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.4 Keine Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens

Rz. 461 Negative Voraussetzung des Strafverfolgungsverbots ist, dass vor der Anzeige des Anzeigeerstatters dem Dritten oder seinem Vertreter nicht die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen seiner Tathandlung bekannt gegeben worden ist (Rz. 183ff.). Anlässlich der Novellierung des § 371 AO wurde zwar der Ausschlussgrund des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1b AO verändert,... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.3 Wirkung der Anzeige nach § 371 Abs. 4 AO

Rz. 463 Erfolgt die Anzeige ordnungsgemäß und rechtzeitig durch einen Anzeigeverpflichteten, so wird ein "Dritter", der die Erklärung i. S. d. § 153 Abs. 1 AO unrichtig, unvollständig oder überhaupt nicht abgegeben hat, strafrechtlich nicht verfolgt. Die Erfüllung der Anzeigepflicht stellt somit keine Selbstanzeige dar, sondern sie wirkt zugunsten dritter Personen. Daraus er... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.3.2 Der Ort des Erscheinens

Rz. 212 An welchem Ort die Amtsperson erscheinen muss, ist von § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO nicht geregelt, aber aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift ergibt sich, dass es sich um den Prüfungs- oder Ermittlungsort handeln muss, also i. d. R. die Wohnung oder die Betriebsräume des Stpfl.[1] Ist ein geeigneter Geschäftsraum vorhanden, so muss nach dem Wortlaut des § 200 Abs. 2 ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.3 Auslegung der Norm

Rz. 11 Die Auslegung des § 371 AO wird maßgeblich durch die Bestimmung des Normzwecks (Rz. 8ff.) geprägt.[1] Soweit nach § 371 AO in der vor dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz von 2011 geltenden alten Form die Priorität auf den fiskalischen Vorteil gelegt wurde, folgte daraus die Tendenz zu einer weiten Auslegung der positiven[2] und einer engen Auslegung der negativen[3] Vora... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2.2.4 Nachträgliches Erkennen der Fehlerhaftigkeit

Rz. 452 Nach § 153 Abs. 1 AO wird die Berichtigungspflicht nur ausgelöst, wenn der Anzeigenpflichtige nachträglich sowohl die Fehlerhaftigkeit der Erklärung als auch die sich daraus (möglicherweise) ergebende Steuerverkürzung positiv erkannt hat. Es ist insoweit also zwischen einem objektiven – die Unrichtigkeit der Erklärung – und einem subjektiven – das positive Erkennen –... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.2.1 Grundsatz

Rz. 85 Für den Inhalt der Selbstanzeige verlangt § 371 Abs. 1 AO die vollständige Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der fehlerhaften oder unterlassenen Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart der letzten zehn Kalenderjahre. Es müssen also ausschließlich Angaben gemacht werden, die für die... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.2.1 Grundlagen

Rz. 169 In der Praxis bildet – neben dem Ankauf von Datenträgern – die Ankündigung von steuerlichen Prüfungen durch die Finanzbehörde den Hauptgrund für die Abgabe einer Selbstanzeigeerklärung. Deshalb hat die Gesetzesänderung durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz (Rz. 2) im Jahr 2011 die Ausschlussgründe für die Selbstanzeige um diese Sachverhaltskonstellation erweitert. H... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.2.3 Bekanntgabe der Prüfungsanordnung

Rz. 173 Die Ausschlusswirkung tritt nach dem Gesetzeswortlaut ein, sobald die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung erfolgt ist. Die Wahl des Bekanntgabezeitpunktes statt z. B. der Absendung der Prüfungsanordnung oder der – auch mündlichen – Ankündigung der Prüfung[1] erhält dem Stpfl. einen nicht unerheblichen Spielraum für das strategische Vorgehen im Hinblick auf die Abgabe e... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.2.4.2 Finanzbehörde

Rz. 72 Nach § 371 Abs. 1 AO muss die die Anwartschaft auf Straffreiheit begründende Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung "gegenüber der Finanzbehörde" erfolgen. Aus dem Rechtscharakter der Selbstanzeige als Erklärung im Besteuerungsverfahren (Rz. 14) folgt, dass es sich um eine Finanzbehörde i. S. d. § 6 Abs. 2 AO handeln muss.[1] Die Orientierung am engeren Begriff der ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.6 Wiederaufleben der Selbstanzeige-Möglichkeit

Rz. 226 Nach dem Wortlaut des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO ist Anknüpfungspunkt für den Ausschluss der Straffreiheit das "Erscheinen" des Amtsträgers, d. h. ein exakt zu bestimmender Zeitpunkt. Hieraus wird z. T. gefolgert, dass von diesem Zeitpunkt an die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige endgültig entfällt.[1] Diese einschränkende Auslegung widerspricht dem Normzwec... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Unter der Gesetzesüberschrift des § 371 AO "Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung" werden zwei unterschiedliche Regelungen mit unterschiedlichem Rechtscharakter getroffen: Zum einen regelt § 371 Abs. 1 bis 3 AO die eigentliche strafbefreiende Selbstanzeige des an einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO Beteiligten (Rz. 5–435a). Zum anderen regelt § 371 Abs. 4 AO den Fall... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.8.2 Anknüpfungspunkt

Rz. 286 Die Anwendbarkeit des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO orientiert sich an der Grenze von 25.000 EUR pro Tat. Bei dieser Betragsgrenze handelt es sich um eine Freigrenze, sodass auch im Fall eines lediglich geringen Überschreitens der Ausschlussgrund auf den gesamten Betrag anwendbar ist und nicht etwa nur auf den 25.000 EUR übersteigenden Betrag.[1] Eine Bagatelltoleranz b... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.6.1 Allgemeines

Rz. 238 Durch den mit Wirkung zum 1.1.2015 eingefügten § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1e AO wird klargestellt, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige auch dann ausgeschlossen ist, wenn ein Amtsträger der Finanzbehörde zu einer rechtmäßigen Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG, Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG oder sonstigen Nachschau nach anderen steuerrechtlichen Vorschriften... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.2 Hinterzogene Steuern

Rz. 329 Die Nachentrichtungspflicht nach § 371 Abs. 3 S. 1 AO bezieht sich – neben den in Abs. 3 S. 1 aufgeführten Zinsen (vgl. Rz. 337ff.) – nur auf die hinterzogenen Steuern, also auf den durch die vorsätzliche Hinterziehung bewirkten Verkürzungsbetrag (zur Nachzahlungspflicht für strafrechtlich verjährte Zeiträume vgl. Rz. 332a ff.). Wird im Zusammenhang mit der Selbstanz... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.2.3.1 Allgemeines

Rz. 407 Nach § 24 Abs. 1 StGB wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Folglich sind Fälle des misslungenen Rücktritts und des fehlgeschlagenen Versuchs auszuscheiden, in denen eine Strafbefreiung durch Rücktritt ohnehin nicht infrage kommt. Ein misslungener Rücktritt liegt vor, wenn der tatbes... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.2.3 Ankündigung der Selbstanzeige – "Selbstanzeige dem Grunde nach" – "gestufte Selbstanzeige"

Rz. 96 Aufgrund des Erfordernisses der vollständigen Richtigstellung (Rz. 118ff.) begründet nach dem Wortlaut des § 371 Abs. 1 AO eine Selbstanzeige ohne konkrete Angaben zu den Besteuerungsgrundlagen keine Anwartschaft auf Straffreiheit. Praxis-Beispiel Unternehmer U hat an einen Kunden K Waren ohne Rechnung geliefert. Er erfährt von K, dass anlässlich der dortigen Betriebsp... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.17.1 Allgemeines

Rz. 130a Durch die Einführung dieses Tatbestands im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass aufgrund der Digitalis... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 379 AO erfasst Handlungen, die noch keine Steuerhinterziehung darstellen und die Schwelle zum Versuch der Steuerhinterziehung noch nicht überschritten haben, jedoch geeignet sind, den späteren Steueranspruch des Fiskus zu gefährden. Folglich könnten ohne § 379 AO die in dieser Norm erfassten Verstöße nicht aufgrund anderer abgabenrechtlicher Bußgeld- bzw. Straftatbes... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 61j § 379 Abs. 1 Nr. 8 AO sanktioniert – ähnlich wie § 379 Abs. 1 Nr. 7 AO – die nicht vollständige Aufbewahrung oder Nichtaufbewahrung der nach § 147a Abs. 1 S. 1 sowie Abs. 2 S. 1 AO aufzubewahrenden Unterlagen. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass auch eine Steuerhinterziehung, hinter die der Bußgeldtatbestand zurücktreten würde, für dieselbe Steuerart und denselben ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.5.1 Allgemeines

Rz. 47 § 146a AO normiert besondere Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. Auch wenn die Regelung in die AO bereits durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] eingefügt wurde, so ist die Norm doch erst auf Kalenderjahre nach dem 31.12.2019 anzuwenden.[2... mehr