Fachbeiträge & Kommentare zu Auslandsaufenthalt

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 5.2.2 Die 183-Tage-Regelung

Hinsichtlich der Ermittlung des Zeitraums von 183 Tagen kommt es nicht auf die Dauer der Beschäftigung, sondern auf die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Tätigkeitsstaat während des Kalenderjahres (teilweise auch während eines vom Kalenderjahr abweichenden Steuerjahres oder eines 12-Monatszeitraums) an. Dabei werden mehrere kürzere Aufenthalte im Tätigkeitsstaat innerhalb des ...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Behält ein im Ausland tätiger Arbeitnehmer seinen Wohnsitz im Inland bei, ist er weiterhin im Inland unbeschränkt steuerpflichtig.[1] Die Frage, ob in diesen Fällen der im ausländischen Tätigkeitsstaat erzielte Arbeitslohn der inländischen Besteuerung unterliegt oder nicht, hängt zunächst davon ab, ob mit dem Tätigkeitsstaat ein DBA besteht. Ist dies der Fall, folgt die Verme...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 1 Antragsberechtigter Personenkreis

Der Versicherungsschutz in der Rentenversicherung kann auf Antrag für die Dauer des Auslandsaufenthalts fortbestehen, wenn eine Person für eine begrenzte Zeit im Ausland beschäftigt ist. Erfüllt eine Auslandsbeschäftigung die Voraussetzungen der Ausstrahlung, besteht dadurch bereits die vorrangige gesetzliche Versicherungspflicht. Die Versicherung muss in diesen Fällen also ...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 3.2 Tragung der Beiträge

Die Beiträge muss bei Auslandsbeschäftigungen der Arbeitgeber tragen. Bei Entwicklungshelfern muss diese Aufgabe die entsprechende Organisation übernehmen. Sie ist grundsätzlich verpflichtet, die Beiträge allein und in voller Höhe zu zahlen. Anders als es sonst bei Arbeitnehmern geregelt ist, dürfen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Beiträge teilweise oder ganz erstatten. Auc...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 3.1 Höhere Rentenbeiträge für Auslandsbeschäftigte

Für Personen, die für eine begrenzte Zeit im Ausland beschäftigt und daher auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, können für Beschäftigungszeiten Beiträge aus einer beitragspflichtigen Einnahme in Höhe von mindestens 0,6667 der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden. 3.1.1 Voraussetzungen für die höhere Beitragsbemessung Die Mindestbeitragsbemessungsgrun...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 1.1 Staatsangehörigkeit der Antragsberechtigten

Die Regelung gilt nicht nur für deutsche Staatsangehörige. Sie erfasst alle Staatsangehörigen derjenigen Staaten, in denen die Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit anwendbar sind. Es handelt sich dabei um deutsche Staatsangehörige sowie alle Angehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens übe...mehr

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Pflegeleistungen bei Auslan... / 5.1 Antrag auf Pflegeleistungen/Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Das Pflegegeld ist zu beantragen. Der Antrag ist an keine Form gebunden. Er kann auch bei einer Behörde, einem Träger oder einem Gericht eines anderen Mitgliedsstaates eingereicht werden. Diese Stelle leitet den Antrag unverzüglich an den zuständigen Träger weiter. Das Antragsdatum ist für den Leistungsbeginn wichtig. Die Grundsätze und Maßstäbe zur Feststellung der Pflegebed...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 2.2 Beginn/Ende der Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllt sind, sofern sie innerhalb von 3 Monaten danach beantragt wird. Bei verspäteter Antragstellung tritt die Versicherungspflicht mit dem Folgetag des Antragseingangs ein.[1] Praxis-Beispiel Beginn der Versicherungspflicht bei Antrag nach Aufnahme der Tätigkeitmehr

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Antragspflichtversicherung ... / 4 Unfallversicherung

Der Abschluss einer freiwilligen Unfallversicherung[1] ist möglich für Mitarbeiter bestimmter Branchen. Einige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben in ihrer Satzung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine besondere Auslandsversicherung einzurichten.[2] Eine solche Einrichtung besteht für die Großhandels- und Lagereiberufsgenossenschaft, die Berufsgenossenschaft f...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 3.1.1 Voraussetzungen für die höhere Beitragsbemessung

Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 0,6667 der Beitragsbemessungsgrenze gilt aber lediglich dann als beitragspflichtige Einnahme, wenn sie günstiger (höher) ist als das Arbeitsentgelt und die Maßgeblichkeit dieser Mindestbeitragsbemessungsgrundlage zwischen Versicherten und antragstellenden Stellen mit Wirkung für die Zukunft vereinbart wird (künftige Lohn- und Gehaltsa...mehr

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Pflegeleistungen bei Auslan... / 7 Renten-/Arbeitslosenversicherungspflicht für Pflegepersonen in EU-/EWR-Staaten/der Schweiz

Pflegepersonen sind rentenversicherungspflichtig, wenn sie einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig, wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens 2 Tage in der Woche, in häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen und nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind.[1] Die gleichen Voraussetzungen gelten für eine Arbeitslosenversicherungspflicht, wenn di...mehr

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Pflegeleistungen bei Auslan... / 5.2 Mitteilungspflichten

Die deutsche Pflegekasse (zuständiger Träger) informiert den Pflegebedürftigen über die Anspruchs- und Anrechnungsvorschriften. Sie informiert auch den ausländischen Träger über die Zahlung der Geldleistung bei Pflegebedürftigkeit, wenn der Leistungskatalog des ausländischen Trägers Sachleistungen bei Pflegebedürftigkeit vorsieht. Der ausländische Träger hat die deutsche Pfl...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 1.2 Ausgeschlossene Personen

Personen, die in jeder Beschäftigung oder Tätigkeit rentenversicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht zur Rentenversicherung befreit sind, können den Antrag auf Rentenversicherungspflicht nicht stellen.[1] Das betrifft insbesondere Bezieher einer Altersvollrente.[2]mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 2.1 Antragserfordernis

Der Antrag auf Versicherungspflicht muss durch eine Stelle gestellt werden, die ihren Sitz im Inland hat. Das ist bei Beschäftigungen im Ausland im Regelfall der Arbeitgeber und bei den Entwicklungshelfern die Organisation der Entwicklungshilfe. Praxis-Tipp Antrag kann formlos gestellt werden Der Antrag kann formlos gestellt werden. Erforderlich ist lediglich, dass zum Ausdruck ...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 3 Beiträge

Beitragsbemessungsgrundlage ist das tatsächliche Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für Entwicklungshelfer gilt: Ergibt sich aus dem Durchschnittsentgelt der letzten 3 Monate vor der Auslandsbeschäftigung ein höherer Beitrag, ist als Ausgangswert für die Beitragsberechnung der Durchschnittswert maßgebend.[1] Für die Ermittlung des Durchschnittswerts wird eine Verhältn...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / Zusammenfassung

Begriff Eine Versicherungspflicht auf Antrag kann bei Aufenthalt im Ausland zur gesetzlichen Rentenversicherung gestellt werden. Die Versicherungspflicht auf Antrag ist in den Fällen ratsam, in denen Rentenansprüche unter Umständen nur mit Pflichtbeiträgen aufrechterhalten werden können, wie z. B. bei Renten wegen Erwerbsminderung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Soz...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 3.1.2 Beitragshöhe

2/3 der Beitragsbemessungsgrenze liegen derzeit bei monatlich 5.633,62 EUR (0,6667 von 8.450 EUR; 2025: 5.366,94 EUR, 0,6667 von 8.050 EUR). Hieraus resultiert bei einem Beitragssatz von 18,6 % ein Rentenversicherungsbeitrag von monatlich 1.047,85 EUR (2025: 998,25 EUR). Diesen trägt nicht der Versicherte, sondern die Stelle, die die Versicherungspflicht beantragt hat. Dabei...mehr

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Auszubildende: Besonderheit... / 3 Unfallversicherungspflicht

Auch in der Unfallversicherung sind Auszubildende versicherungspflichtig.[1] Diese Versicherungspflicht besteht unabhängig von der Zahlung einer Ausbildungsvergütung. Der Unfallversicherungsschutz besteht auch für die Zeit des Berufsschulunterrichts. Unfallversicherungsschutz bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt Teile der Berufsausbildung können auch im Ausland durchgeführt ...mehr

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Anwartschaftsversicherung (... / 1 Berechtigter Personenkreis

Eine Anwartschaftsversicherung ist möglich, wenn der Leistungsanspruch nach § 16 Abs. 1 SGB V aus folgenden Gründen ruht: beruflich bedingter Auslandsaufenthalt, Ableistung einer gesetzlichen Dienstpflicht nach dem Soldatengesetz Ableistung eines Entwicklungsdienstes als Entwicklungshelfer sowie Untersuchungshaft oder Freiheitsentziehung wegen Straftaten. Hinweis Tätigkeit bei ei...mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 1.2 Erziehung im Ausland

Eine Erziehung im Ausland steht der im Inland gleich, wenn die besonderen Voraussetzungen nach § 56 Abs. 3 Sätze 2 und 3 SGB VI vorliegen, d. h. trotz des Auslandsaufenthalts die Integration in die deutsche Arbeits- und Erwerbswelt fortbesteht. Davon ist – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – auszugehen, wenn während der Erziehung des Kindes oder bereits unmittelbar vor d...mehr

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Quebec / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Republik Moldau / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Albanien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Nordmazedonien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Anwartschaftsversicherung (... / 3 Ausschluss

Eine Anwartschaftsversicherung ist ausgeschlossen, wenn weiterhin anspruchsberechtigte Familienangehörige vorhanden sind. Dies gilt generell bei Heilfürsorgeberechtigten. Bei Mitgliedern mit beruflich bedingtem Auslandsaufenthalt dann, wenn sich die familienversicherten Angehörigen[1] weiterhin in Deutschland aufhalten.mehr

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Frankreich / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Uruguay / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Chile / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Serbien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Japan / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Marokko / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Tunesien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Kanada / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Brasilien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Türkei / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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USA / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Montenegro / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Australien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Kosovo / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Korea / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Indien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Bosnien und Herzegowina / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4.2 Keine direkt vorangegangene Beschäftigung

Auch wenn der neu aufgenommenen Beschäftigung nicht unmittelbar eine Beschäftigung vorausging, ist die krankenversicherungsrechtliche Beurteilung ausschließlich von den in der neuen Beschäftigung maßgebenden Faktoren abhängig. Ein vorheriger Bezug von Arbeitslosengeld, ein Auslandsaufenthalt oder eine selbstständige Tätigkeit beeinflussen dies nicht. Einziges Kriterium ist d...mehr

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Als Besonderheit des öffentlichen Dienstes sind die Regelungen für im Ausland wohnende und dort tätige Beamte zu beachten. Ihre Bezüge aus einer inländischen öffentlichen Kasse oder von einer inländischen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft unterliegen der Besteuerung im Inland.[1] Haben solche Beamte im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt,...mehr

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Anwartschaftsversicherung (... / 4.3 Tätigkeit bei einer internationalen Organisation

Auch eine Beschäftigung bei einer internationalen Organisation kann als Auslandsaufenthalt, der durch die Berufstätigkeit des Mitglieds, seines Ehegatten oder eines seiner Elternteile bedingt ist, angesehen werden. Deshalb wird freiwillig in der GKV Versicherten bzw. freiwillig weiterversicherten Mitgliedern nach § 240 Abs. 4b Satz 2 SGB V (2. Alternative) der Anwartschaftsb...mehr

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Anwartschaftsversicherung (... / 4.2 Versicherungsrechtliche Gründe

Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung während eines beruflich bedingten Auslandsaufenthalts kann aus folgenden Gründen zweckmäßig sein: Besteht wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze Versicherungsfreiheit und wird die Mitgliedschaft wegen einer Auslandsbeschäftigung zugunsten einer vom Arbeitgeber veranlassten privaten Gruppenversicherung gekündigt, beste...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 5 Wohnsitz, Wohnsitzverlegung ins Ausland

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer wird für 2 Jahre nach Budapest versetzt. Er erhält einen Arbeitsvertrag mit der ungarischen Konzerngesellschaft. In Budapest mietet er eine Wohnung an. Seine Frau und die Kinder ziehen mit nach Ungarn. Die bisherige deutsche Familienwohnung wird beibehalten. Es werden nur wenige Möbel mit nach Budapest genommen. Der Arbeitnehmer meldet sich in De...mehr

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Berufsausbildung / 5.1.1 Kinderfreibetrag und Kindergeld

Bei einer erstmaligen Berufsausbildung bzw. einem Erststudium des Kindes erhalten Eltern dafür den Kinderfreibetrag oder Kindergeld für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, unabhängig von der Höhe der eigenen Einkünfte/Einnahmen des Kindes.[1] Bei auswärtiger Unterbringung des Kindes gibt es einen Ausbildungsfreibetrag i. H. v. 1.200 EUR.[2] Achtung Kein Kindergeld...mehr

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Entwicklungshelfer / 2 Freiwillige Krankenversicherung

Sofern sich Entwicklungshelfer in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig weiterversichern, zahlen sie einen reduzierten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Da ihr Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung während des Auslandsaufenthalts ruht, bemessen sich ihre Krankenversicherungsbeiträge lediglich aus 10 % der monatlichen Bezugsgröße (2...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 4.2 Lebensmittelpunkt bei verheirateten Arbeitnehmern

Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelmäßig am Familienwohnsitz und sonst an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen.[1] Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen (Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis) finden, aber auch in Vereinszugehörigkei...mehr