Fachbeiträge & Kommentare zu Ausland

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarzarbeit / 3 Rechtsfolgen

Ordnungswidrig handelt, wer nach § 8 SchwarzArbG der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebs eines stehenden Gewerbes[1] nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte[2] nicht erworben hat oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein[3] und Dienst- ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Unzumutbarkeit der Gebrauchsüberlassung

Rz. 13 Der Anspruch auf Erteilung der Gebrauchsüberlassungserlaubnis besteht nicht, wenn dem Vermieter die Überlassung des Wohnraums an einen Dritten nicht zugemutet werden kann. Dies ist der Fall, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder sonst dem Vermieter die Überlassung nicht zugemutet werden kann (§ 553 Abs. 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommissionsgeschäft / 2.1 Verkaufskommission

Die Verkaufskommission ist der vorrangige Anwendungsfall in der Praxis. Der Kommittent als Eigentümer eines Gegenstands bedient sich für den Verkauf eines Kommissionärs als eingeschaltetem Unternehmer, der gegenüber dem Erwerber den Vorgang in eigenem Namen abwickelt. Kommt der Verkauf zustande, liegt nach § 3 Abs. 3 UStG eine Lieferung zwischen Kommittent und Kommissionär u...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 33 Auch wenn an den grds. Zielen der CSRD nicht gerüttelt werden soll, wurden Ende 2025 umfangreiche Änderungen an der CSRD von der EU beschlossen (§ 1 Rz 85 ff.), die nach deren Umsetzung insbes. Auswirkungen auf die Phase-in-Regelungen haben. Aktuell ist in den bekannt gemachten ESRS geregelt, dass Unternehmen oder Konzerne, die an ihren Bilanzstichtagen die durchschn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rassistische Beleidigung – ... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Hannover entschiedenen Fall hatte die Mieterin, nachdem der Vermieter an ihrer Wohnungstüre geklingelt hat, den Vermieter mit den Worten beschimpft: "Ihr Kanaken! Bald kommt die AfD. Euer Leben wird genauso enden wie bei den Juden! Scheiß Ausländer!" Die Mieterin hat im Verlauf des Prozesses diese Aussagen bestritten. Nach Beweisaufnahme durch Einvernahme von 2...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.1 Vereinbarungserfordernis (Abs. 1)

Rz. 8 Eine Leistung nach dem Siebten Kapitel (Hilfe zur Pflege), dem Achten Kapitel (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) und dem Neunten Kapitels des SGB XII (Hilfe in anderen Lebenslagen) darf der Sozialhilfeträger gemäß Abs. 1 Satz 1 grundsätzlich nur dann durch Dritte erbringen, wenn eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Leistungserbringer und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.4.5 Preisgünstige importierte Arzneimittel (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 37 Seit dem 1.1.2000 haben Importarzneimittel im Gesetz wieder eine rechtliche Grundlage (Abs. 1 Satz 2 der Vorschrift), die allerdings zu gegebener Zeit überprüft werden soll, ob die gesetzliche Importregelung weiterhin sinnvoll ist (vgl. Abs. 1 Satz 10 und 11) oder ob sie unter Umständen wegfallen kann. Es handelt sich um Arzneimittel, die von Importeuren im Ausland gek...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.3 Entlastende steuerliche Maßnahmen

Gesetzestitel: Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Diverse Änderungen gehen aus dem Gesetzesvorhaben hervor: Die ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 33 Leistun... / 2.1 Antragsprinzip

Rz. 2 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Leistungen in der sozialen Pflegeversicherung auf Antrag erbracht (genauso wie im Grundsatz auch Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung, anders als Leistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung, die im Grundsatz von Amts wegen erbracht werden). Das A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.12 Abgabe wirtschaftlicher Einzelmengen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 56 Der Förderung des Wirtschaftlichkeitsgebotes dient auch die wirtschaftliche Abgabe von Einzelmengen (Abs. 1 Nr. 3). Diese gesetzliche Verpflichtung des Apothekers lehnt sich an den Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungserbringung nach § 70 Abs. 1 Satz 2 an, der für jeden Leistungserbringer gilt. Hat der Vertragsarzt in seiner Verordnung die Arzneimittelmenge nicht b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.42 Verpflegungsmehraufwand

Der Verpflegungskostenpauschbetrag beträgt im Inland[1] bei einer Abwesenheit von 24 Stunden: 28 EUR, jeweils jeweils 14 EUR (bis 31.12.2019: 12 EUR) für den An- und Abreisetag, wenn der Reisende an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet, bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden: 14 EUR. . Die steuerliche Behandlung von Reis...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.9 Fachkräfteeinwanderung

Gesetzestitel: Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte unabhängig davon, ob deren anerkann...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.8 Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber

Gesetzestitel: Nationales Gesetz Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber Gesetz zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 33 Leistun... / 2.4 Vorversicherungszeit

Rz. 11 Mit Einführung der Pflegeversicherung zum 1.1.1995 sollten möglichst alle Pflegebedürftigen in den Schutz der Versicherung einbezogen werden (BR-Drs. 505/93). Um die Solidargemeinschaft der Versicherten aber auf Dauer nicht zu überfordern, hat der Gesetzgeber bereits mit Einführung der Pflegeversicherung das Erfordernis der Vorversicherungszeit stufenweise eingeführt. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.18 Geschenke

Geschenke an Arbeitnehmer sind als Betriebsausgaben abzugsfähig (evtl. lohnsteuerpflichtig). Geschenke an Geschäftsfreunde dürfen lediglich bis zum Gesamtwert von 50 EUR pro Person im Wirtschaftsjahr als Betriebsausgaben angesetzt werden. Voraussetzung sind fortlaufende und zeitnah getrennte Aufzeichnungen.[1] Auch Werbeartikel (z. B. Kalender) fallen unter diese Regelung. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
DigiTax2Go (Teil 1): Der ko... / 2. Einzelunternehmen/Mitunternehmerschaft: Verlagerung der Betriebsstätte

Verlagert der Steuerpflichtige die Betriebsstätte ins Ausland, kann die Versteuerung der stillen Reserven drohen. Das betrifft auch das Namensrecht, wenn es – nach dem BFH – als notwendiges BV qualifiziert und mit dem Teilwert angesetzt wurde. Die Gefahr liegt weniger in der dogmatischen Qualifikation als in der Bewertung: Ein hoher Teilwert im Zeitpunkt der Betriebsstättenve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfersozialpläne: Heraus... / Zusammenfassung

Überblick Abbau von Personal steht derzeit bei vielen Unternehmen auf der Agenda. Aber es ist kein reines Krisenthema: Auch nach Unternehmenszusammenschlüssen, Carve-outs oder im Zuge struktureller Transformationen entstehen Anpassungsbedarfe. In all diesen Situationen ist der Personalbereich nicht nur operativer Umsetzer, sondern ein zentraler Treiber für Planbarkeit, Stake...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfersozialpläne: Heraus... / 6.1 Beratung

Eine zentrale Aufgabe der Transfergesellschaft ist es, Mitarbeiter zu beraten und sie bei ihrer beruflichen Neuorientierung zu unterstützen. Dabei kommen in der Praxis Einzel- und Gruppenberatungen zum Einsatz. Gruppenberatungen sind dabei häufiger anzutreffen, jedoch wird die Einzelberatung als besonders effektiv angesehen. In der Praxis findet stets beides parallel statt. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Clemens, BBiG §§ 22, 23 Kün... / 2.3.2.1 Kündigung durch den Ausbildenden

Rz. 8 Der Begriff des wichtigen Grundes in § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entspricht dem in § 626 Abs. 1 BGB. [1] Eine Kündigung nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG setzt demnach voraus, dass Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Reisekosten / 3.2.2 Auswärtstätigkeit im Ausland

Auswärtstätigkeiten im Ausland sind dem Grunde nach fast identisch wie im Inland zu bewerten. Der einzige Unterschied besteht in der Höhe der Verpflegungsmehraufwendungen. Während es im Inland feste Sätze für 1-tägige Auswärtstätigkeiten bzw. An-/Abreise- und Zwischentage gibt, informiert das Bundesfinanzministerium jährlich über die aktuellen Werte für ausländische Staaten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vatikanstadt und Heiliger S... / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Monaco / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Andorra / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Russland / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Island / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Republik Moldau / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vietnam / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Liechtenstein / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Taiwan / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Saudi-Arabien / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Norwegen / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Israel / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bosnien und Herzegowina / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosovo / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
San Marino / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

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Malaysia / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

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Sri Lanka / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Japan / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Marokko / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kanada / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Usbekistan / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Brasilien / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

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Mexiko / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

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Kasachstan / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

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Nordmazedonien / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
USA / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katar / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Chile / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nordzypern / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr