Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfähigkeit

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.2 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze bleibt steuerfreier Arbeitslohn außer Betracht, wenn die Steuerfreiheit auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung auslöst. Dies gilt z. B. für Kindergartenzuschüsse, den Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR jährlich, Sachbezüge bis zu 50 EUR monatlich, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Hinweis SFN-Zuschläge währen...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Sonstige Fälle

Rz. 15 Eine Kündigung ist nicht deshalb treuwidrig, weil dafür keine Gründe mitgeteilt werden.[1] Dieses Ergebnis lässt sich auch aus dem Umkehrschluss zu § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 17 Abs. 2 Satz 2 MuSchG und § 22 Abs. 3 BBiG herleiten. Denn nur in diesen gesetzlich normierten Fällen besteht eine Pflicht, mit der Kündigung auch die Gründe mitzuteilen (im Fall des § 626 Abs....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.4.3 Einzelfälle der Verhinderung:

Rz. 12 Krankheit: Ein kranker und dadurch arbeitsunfähiger Betriebsrat ist normalerweise auch verhindert. Allerdings muss das nicht immer so sein, denn es sind Situationen denkbar – z.B. Armbruch – in denen der Betriebsrat zwar seiner Arbeitstätigkeit nicht nachgehen, trotzdem aber seine Aufgaben als Betriebsrat ausüben kann. Das Bundesarbeitsgericht hat hier die Regel aufge...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 1.1 Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit

Kennzeichen des Teilzeit-Arbeitsverhältnisses ist die gegenüber einem Vollzeit-Arbeitnehmer verkürzte regelmäßige Arbeitszeit. Grundsätzlich ist der Umfang der geschuldeten Arbeitszeit im Arbeitsvertrag festzulegen. Dies kann in Form einer festen oder durchschnittlich zu erreichenden Wochenarbeitszeit erfolgen, etwa: "Die regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers beträgt dur...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.1.1.2 Definition des Entgeltabrechnungszeitraumes

Rz. 8 Für die Berechnung des Regelentgelts ist das von dem Rehabilitanden erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a SGB IV) verminderte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen. Dieses Arbeitsentgelt wird aus dem letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bzw. der vor Beginn der Rehabilitations-/Teilhabeleistung abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum berechnet (Bemes...mehr

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Sauer, SGB IX § 68 Berechnu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 68 hat das Ziel, Rehabilitanden eine angemessene finanzielle Absicherung während der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten. Bei bestimmten Fallgestaltungen soll die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Übergangsgeldes 65 % eines fiktiven Arbeitsentgeltes, dessen Höhe sich nach der höchsten nachgewiesenen beruflichen Qualifikation...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.3 Voraussetzung: Anschluss an die vorhergehende Entgeltersatzleistung

Rz. 6 § 69 kann nur greifen, wenn eine der unter Rz. 2 aufgeführten Entgeltersatzleistungen im Anschluss (Rz. 7 ff.) an eine der unter Rz. 2 aufgeführten (anderen) Entgeltersatzleistungen beginnt. Das bedeutet, dass der Betroffene, dessen Entgeltersatzleistung aus dem Arbeitsentgelt berechnet wird, bisher tatsächlich bis zum Beginn der jetzigen Leistung eine der unter Rz. 2 ...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.1.1.6 Besonderheiten bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums

Rz. 14 Im Zusammenhang mit der Ermittlung des Regelentgelts gelten bezüglich der Bestimmung des Bemessungszeitraums folgende Besonderheiten: Der Wechsel von einem Ausbildungs- in ein Arbeitsverhältnis stellt ein neues Beschäftigungsverhältnis dar. Dieses ist für die Bestimmung des Bemessungszeitraumes von Bedeutung. Bei noch nicht mindestens 4-wöchigen Bemessungszeiträumen: v...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.2.2 Bemessungszeitraum

Rz. 25 Ist das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen, wird der Berechnung des Regelentgelts das im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Bemessungszeitraum ist der Kalendermonat; er muss vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgelaufen und abgerechnet sein...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.5 Voraussetzung: Eine andere Berechnungsvorschrift steht der Anwendung des § 69 nicht entgegen

Rz. 9 Bei der Berechnung des Krankengeldes ist § 69 auch anzuwenden, wenn die Arbeitsunfähigkeit während einer medizinischen Rehabilitationsleistung eintritt, wegen der Verletzten- oder Übergangsgeld etc. bezogen wurde (z. B. bei Eintritt einer interkurrenten Erkrankung; vgl. Komm. zu § 13 Abs. 4). Hierbei ist allerdings die für die Krankenversicherung gültige Beitragsbemess...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.4.2 Besonderheiten zur "Anschluss"-Definition in der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 8 Bei dem Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es noch eine Besonderheit: § 21 Abs. 3 SGB VI fordert für die Anwendung des § 69 SGB IX, dass der Rehabilitand unmittelbar vor der vorangegangenen Entgeltersatzleistung Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben muss. Dieses Novum gibt es bei den anderen Entgeltersatzleistungen – auch sinngemäß – ...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.3 Teilarbeitslosigkeit (Abs. 2)

Rz. 40 Bei der Berechnung des Regelentgeltes ist § 67 Abs. 2 für diejenigen Arbeitnehmende von Bedeutung, die bisher mindestens 2 Beschäftigungen gleichzeitig ausübten (Mehrfachbeschäftigte) und zum Zeitpunkt des Beginns der Rehabilitations-/Teilhabeleistung bzw. zum Zeitpunkt des Beginns der unmittelbar vorhergehenden Arbeitsunfähigkeit (vgl. § 69) wegen einer (beendeten) B...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1 Berechnung des Regelentgelts (Abs. 1 Satz 1 bis 3)

Rz. 4 Als Regelentgelt bezeichnet man den auf den Kalendertag umgerechneten Teil des Bruttoarbeitsentgelts. § 67 ist nur für die Rehabilitanden von Bedeutung, die zulasten der Rentenversicherung eine Leistung zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Nachsorge oder eine sonstige Leistung zur Teilhabe erhalten (vgl. §§ 14, 15, 17, 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI) und am Tag v...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.2.3 Berechnung des Regelentgelts

Rz. 26 Das Regelentgelt ist der auf den Kalendertag entfallende Teil des Bruttoarbeitsentgelts. Es wird bei den Arbeitnehmenden mit vereinbarter fester Grundvergütung berechnet, indem das im Bemessungszeitraum (vgl. Rz. 7 ff.) erzielte Arbeitsentgelt (vgl. Rz. 15 ff.) durch 30 geteilt wird (Hintergrund: Der Kalendermonat wird bei diesem Personenkreis ohne Rücksicht auf die t...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.1.4 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 19 Nach § 67 Abs. 1 Satz 2 ist das auf die Stunde entfallende Bruttoarbeitsentgelt (vgl. Rz. 15 ff.) mit der wöchentlichen Arbeitszeit zu multiplizieren und durch 7 zu teilen. Die Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder der Tarif- oder Betriebsvereinbarung. Wird die Wochenarbeitszeit verteilt (z. B. Arbeits...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch das zum 1.1.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 408) und durch das zum 1.1.2025 im Kraft getretene Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (B...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.4.2 Das Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraumes ist durch Kurzarbeit etc. gemindert

Rz. 45 § 67 Abs. 3 bestimmt, dass für die Berechnung des Übergangsgelds das Arbeitsentgelt vor Eintritt des kurzarbeitsbedingten Arbeitsausfalls zugrunde gelegt wird. Bezüglich der Berechnung ist im Einzelnen zu unterscheiden, ob das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmenden nach Stunden, nach Monaten oder nach anderen Werten (Akkord-/Stücklohn) bemessen ist. Rz. 46 a) Arbeitsentgel...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.1 Einführung

Rz. 3 § 69 ist nur anzuwenden, wenn das Arbeitsentgelt die Grundlage für die Berechnung beider Entgeltersatzleistungen bildet (Rz. 5), ein Übergang von der einen Entgeltersatzleistung auf die andere Entgeltersatzleistung erfolgt (Rz. 6 ff.) und eine andere Berechnungsvorschrift dem nicht entgegensteht (Rz. 9). Rz. 4 Letztendlich bewirkt die Kontinuitätsregelung, dass z. B. für d...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.6.1 Überblick

Rz. 11 Die Kontinuitätsregelung des § 69 erstreckt sich nicht auf den Zahlbetrag der Leistung, sondern wegen der unterschiedlichen rehabilitationsträgerspezifischen Berechnungsweisen und -höhen nur auf denselben Bemessungszeitraum. Begründung: Die Höhe der Leistung richtet sich nach den jeweiligen trägerspezifischen materiell-rechtlichen Rechtsgrundlagen und Berechnungsvorsc...mehr

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Sauer, SGB IX § 68 Berechnu... / 2.1 Sicherung einer ausreichend hohen Bemessungsgrundlage (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Das Übergangsgeld wird bei Arbeitnehmenden i. d. R. aus dem letzten, vom Arbeitgebenden abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum berechnet, der vor Beginn der Teilhabeleistung liegt. War der Rehabilitand unmittelbar vor Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben arbeitsunfähig, gilt als Bemessungsgrundlage der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum vor Be...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.1 Arbeitnehmende, deren Arbeitsentgelt nach geleisteten Stunden bemessen ist (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 6 Die Sätze 1 und 2 des § 67 Abs. 1 befassen sich mit der Berechnung des Regelentgelts von Arbeitnehmenden, deren Arbeitsentgelt sich einer Stundenzahl zuordnen lässt. Ein nach Stunden bemessenes Arbeitsentgelt erhielten in der Vergangenheit weit überwiegend Arbeiter. Deshalb hat sich in der Praxis auch der Begriff des "Stundenlöhners" etabliert. Mittlerweile erhalten öf...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.1.1.5 Fehlzeiten ohne Arbeitsentgelt im Entgeltabrechnungszeitraum

Rz. 13 Ein Entgeltabrechnungszeitraum ist vom Arbeitgebenden abgerechnet, wenn zumindest für einen Teil des Bemessungszeitraums Arbeitsentgelt erzielt und betriebsüblich abgerechnet worden ist. Wurde während des gesamten Entgeltabrechnungszeitraums kein Arbeitsentgelt erzielt, gilt dieser nicht als abgerechnet. Das Regelentgelt ist dann aus dem letzten (mindestens 4-wöchigen...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.5 Unständig Beschäftigte

Rz. 31 Unständig Beschäftigte sind Personen, die regelmäßig Beschäftigungsverhältnisse eingehen, welche aufgrund von Arbeitsverträgen bzw. aufgrund der Natur der Sache auf weniger als eine Woche beschränkt sind. Als Woche ist dabei die Beschäftigungswoche zu verstehen – also ein Zeitraum von 7 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, der mit dem ersten Tag der Beschäftigung begin...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.1.2 Arbeitsentgelt

Rz. 15 Nach § 14 Abs. 1 SGB IV gehören zum Arbeitsentgelt alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch hierauf besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Der Begriff "Arbeitsentgelt" umfasst somit ...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.1.3 Anzahl der Arbeitsstunden, für die das Arbeitsentgelt gezahlt wurde (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 18 Das maßgebende laufende Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraums ist durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde § 67 Abs. 1 Satz 1). Zu den Arbeitsstunden zählen auch Mehrarbeitsstunden sowie Stunden, für die ohne Arbeitsleistung Arbeitsentgelt gezahlt wurde (bezahlter Urlaub, bezahlte Feiertage oder Entgeltfortzahlung im Rahmen einer früheren Arbeitsu...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.1.1.4 Im neuen Arbeitsverhältnis noch keine 4 Wochen Arbeitsentgelt erzielt

Rz. 12 Hat der Rehabilitand erst kurze Zeit vor Beginn der Rehabilitations-/Teilhabeleistung ein neues Arbeitsverhältnis begonnen und kann er für die Berechnung des Übergangsgeldes noch keinen 4-wöchigen Entgeltabrechnungszeitraum nachweisen, sind für die Berechnung des Übergangsgeldes das Arbeitsentgelt und die Stunden des kürzeren Abrechnungszeitraums zugrunde zu legen (vg...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.7 Dynamisierung der Entgeltersatzleistungen bei Anwendung des § 69

Rz. 15 Zum Ausgleich des inflationären Kaufkraftverlustes erhöht sich der Zahlbetrag des Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeldes sowie des Krankengeldes der Sozialen Entschädigung oder des Krankengeldes der Soldatenentschädigung nach Ablauf eines Jahres seit Beendigung des Bemessungszeitraums (§ 70). Das gilt auch für die Entgeltersatzleistungen, die nach den Grundsätzen ...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.4 Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld/Qualifizierungsgeld (Abs. 3)

Rz. 43 Wenn Betriebe z. B. aus wirtschaftlichen Gründen oder im Baugewerbe wegen schlechtem Wetter die Arbeitszeit vorübergehend verringern und Kurzarbeit anmelden, zahlt die Agentur für Arbeit bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld (§§ 95 bis 109 SGB III) oder Saison-Kurzarbeitergeld (§§ 101 und 133 SGB III). Bei einem Arbeitsausfall wegen bedarfsger...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.1.5 Mehrarbeitsstunden

Rz. 22 Mehrarbeitsstunden wirken sich auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit i. S. d. § 67 Abs. 1 Satz 2 erhöhend aus, wenn sie regelmäßig geleistet und vergütet wurden. Ob der Arbeitnehmende ohne Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bzw. der Rehabilitations-/Teilhabeleistung auch weiterhin Mehrarbeit geleistet hätte, ist unerheblich; entscheidend sind nur die vergangenheit...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.3 Akkord- und Stücklöhner (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 28 Bei Akkord- und Stücklöhnern ist die Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts von der erbrachten Arbeitsleistung abhängig und deshalb von Monat zu Monat unterschiedlich. Zu Ihnen zählen auch Arbeitnehmende, die ausschließlich eine Provision als monatliches Arbeitsentgelt erhalten. Laut Kapitel IV, Abschnitt I, Ziff. 2.2.2 i. V. m. 2.2.4.2 des Gemeinsamen Rundschreibens der...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch das zum 1.1.2024 und 1.4.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 408) geändert. Rz. 2 § 67 regelt die Berechnung des Regelentgelts von Arbeitnehmenden, die zulasten folgender Rehabilitationsträger Übergangsgeld erhalten: zulaste...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.2 Voraussetzung: Arbeitsentgelt als Grundlage für die Berechnung der Entgeltersatzleistungen

Rz. 5 Aufgrund § 69 ist sowohl die bisherige Entgeltersatzleistung als auch die neue Entgeltersatzleistung aus dem gleichen, vom Arbeitgebenden abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum zu ermitteln. Somit ist die Anwendung des § 69 nur möglich, wenn sich das Übergangsgeld aus dem Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmenden berechnet. Auf diese Weise kann der Rehabilitationsträger – ...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.4.1 Überblick

Rz. 7 § 69 kann nur dann angewandt werden, wenn im Anschluss an den Bezug von Krankengeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung oder Übergangsgeld eine weitere dieser Entgeltersatzleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnt. Na...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.2.1 Zu berücksichtigende Einmalzahlungen

Rz. 36 Nach § 67 Abs. 1 Satz 6 ist das aus dem laufenden Arbeitsentgelt berechnete Regelentgelt um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu erhöhen, welches in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 23a SGB IV der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat (beitragspflichtiger Teil der Einmalzahlungen; Hinzurechnungsbetrag). Einm...mehr

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Sauer, SGB IX § 68 Berechnu... / 2.3 Der Bemessungszeitraum liegt länger als 3 Jahre zurück (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 9 Grundsätzlich wird das Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ausschließlich aus dem vom Rehabilitanden zuletzt erzielten Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen berechnet. Das gilt auch, wenn der Rehabilitand zuletzt Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezog. Beginnt z. B. bei einem Bezieher von Arbeitslosengeld eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, bem...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.1 Krankenversicherung

Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz Für alle Krankenkassen gelten einheitliche Beitragssätze: Der allgemeine Beitragssatz beträgt unverändert 14,6 %. Er gilt für Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen haben. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt unverändert 14,0 %. Er gilt für Beschäftigte, die keinen Anspr...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.9 Verbeitragung von abgegoltenen Entgeltguthaben

Mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz wurde zum 1.1.2023 eine Grundlage zur beitragsrechtlichen Behandlung und Zuordnung von Zeitguthaben geschaffen, die nicht durch Freistellung von der Arbeitsleistung ausgeglichen, sondern kumuliert in Arbeitsentgelt abgegolten und erst nach Beendigung oder Ruhen der Beschäftigung ausgezahlt werden.[1] In den Fällen, in denen der Beendigung de...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.6 Umlagen für Ausgleichsverfahren U1 und U2

Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen[1] bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) teil. Die Teilnahme an dem Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)[2] erfolgt hingegen unabhängig von der Betriebsgröße. Die zur Finanzierung der Aufwend...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 5 Arbeitsunfähigkeit und Kurzarbeit

Ist ein Arbeitnehmer während des Kurzarbeitszeitraums arbeitsunfähig krank, so hat er nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Entgeltfortzahlung in der Höhe, wie er ihn ohne die Krankheit verdient hätte. Dieser Anspruch ergibt sich nach dem Lohnausfallprinzip.[1] Der Entgeltanspruch vermindert sich daher in gleichem Umfang wie bei den arbeitsfähigen Mitarbeiter...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.3 Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen beim Arbeitnehmer

Nach § 98 Abs. 1 SGB III können Arbeitnehmer nur dann Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, wenn sie nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen oder aus zwingenden Gründen oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnehmen und das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst i...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 3 Urlaub während der Kurzarbeit

Urlaub kann auch während der Kurzarbeit genommen werden. Dies wird häufig wünschenswert sein, da auf diese Weise – insbesondere bei Betriebsferien – Kurzarbeit ggf. vermieden werden kann. Das Urlaubsentgelt ist vom Arbeitgeber in der üblichen Höhe zu gewähren. Verdienstkürzungen, die durch Kurzarbeit eintreten, bleiben unberücksichtigt.[1] Praxis-Beispiel Urlaub während Kurza...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.1 § 1 Abs. 2 Buchst. a TV-L – Leitende Angestellte i. S. d. § 5 Abs. 3 BetrVG, Chefärzte

Leitender Angestellter i. S. v. § 5 Abs. 3 BetrVG ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist (Nr. 1) oder Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend (Nr. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit

Zusammenfassung Begriff Ein Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig, wenn er objektiv nicht oder nur mit der Gefahr einer gesundheitlichen Verschlechterung fähig ist, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten. Arbeitsunfähigkeit (AU) ist die zentrale Voraussetzung für den Entgeltfortzahlungsanspruch nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie den Anspruch au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / 2 Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und Beweislast

Der erkrankte Arbeitnehmer weist seine Arbeitsunfähigkeit durch die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung [1] nach. Diesem gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis kommt nach ständiger Rechtsprechung ein hoher Beweiswert zu. Angesichts des hohen Beweiswerts einer ärztlichen AU-Bescheinigung müssen vom Arbeitgeber zumindest begründete Zweifel an der Richtigkeit einer ärztlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / 1 Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit

1.1 Allgemeine Grundsätze Eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers kann sich aus den unterschiedlichsten Gründen ergeben.[1] Grundsätzlich müssen die Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit in der Person des Arbeitnehmers begründet sein. Die Arbeitsunfähigkeit führt rechtlich dazu, dass dem Arbeitnehmer die Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung unmöglich wird.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / 9.1 Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit

9.1.1 Krankenkasse Nach § 275 Abs. 1a Satz 1 SGB V sind Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit von der Krankenkasse insbesondere in den Fällen anzunehmen, in denen Versicherte auffällig häufig, auffällig häufig nur für kurze Dauer, am Ende oder zu Beginn der Arbeitswochen arbeitsunfähig sind oder die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt ist, der durch die Häufigkeit der von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / 1.5 Kein Verschulden am Entstehen der Arbeitsunfähigkeit

Gemäß § 3 Abs. 1 EFZG ist der Entgeltfortzahlungsanspruch ausgeschlossen, wenn den Arbeitnehmer bei der Entstehung der Arbeitsunfähigkeit ein Verschulden trifft. Bei diesem Verschulden handelt es sich nicht um ein Verschulden gegenüber einem Dritten im schuldrechtlichen Sinne etwa einer unerlaubten Handlung.[1] Schuldhaft handelt deshalb nur ein Arbeitnehmer, der in erheblic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Kausalität zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

Grundsätzlich muss die Krankheit kausal für den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit sein. An der geforderten Kausalität fehlt es, wenn der Arbeitnehmer trotz Erkrankung seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann. Darüber hinaus muss die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit auch alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein, sog. Monokausalität der Erkrank...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / 9.1.2 Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann verlangen, dass die Krankenkasse eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt. Die Krankenkasse kann jedoch von einer Beauftragung des Medizinischen Dienstes absehen, wenn sich die medizinischen Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit eindeutig aus den der Krankenkasse vorliegenden Unterlagen ergeben.mehr

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Arbeitsunfähigkeit / 1.1 Arbeitnehmer/selbstständig Tätige

Arbeitsunfähig ist ein Versicherter, wenn er aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Arbeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann.[1] Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben. Es wird ausdrücklich auf die zuletzt vor Beginn de...mehr