Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.5.4 Rabattfreibetrag für Arbeitnehmer von Versicherungsunternehmen

Eine andere Beurteilung der Beitragsleistungen zu Direkt- und Gruppenunfallversicherungen gilt, wenn der Arbeitnehmer bei einem Versicherungsunternehmen beschäftigt ist und dieser als Arbeitgeber unentgeltlichen oder verbilligten Versicherungsschutz gewährt. In diesen Fällen begründet der Versicherungsschutz eine Dienstleistung im Sinne der Regelung für Belegschaftsrabatte.[...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 1.2.2 Leistungen im eigenbetrieblichen Interesse

Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers rechnen zu den nicht steuerbaren Zuwendungen, für die weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Sie werden auch als betriebliche Sozialleistungen bezeichnet. Steuerfrei sind hiernach Vorteile, die im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes stehen, etwa Dusch- und Sozialräu...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.4 Arbeitslohn bei Mitwirkung des Betriebsrats?

Wirkt der Betriebsrat bei der Verschaffung der Preisvorteile über fremde Unternehmen mit, wird dies nicht dem Arbeitgeber zugerechnet. Die Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung allein führt nicht zur Annahme von Arbeitslohn. Bei aktiver Mitwirkung des Arbeitgebers[1] steht deshalb die Einschaltung des Betriebs- oder Personalrats der Lohnsteuerpflicht von durch Dritten einger...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.2.3 Zweckgebundene Geldleistungen oder Kostenerstattungen

Der kleine Rabattfreibetrag findet demzufolge auf zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers keine Anwendung mehr, etwa auf einen bei einer beliebigen Tankstelle einlösbaren Benzingutschein, für den der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich die arbeitgeberseitige Kostentragung beanspruchen kann, auch wenn die Gutscheine zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wer...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.3 Arbeitslohn bei Mitwirkung des Arbeitgebers

Preisvorteile, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden – sog. Drittrabatte, können Arbeitslohn sein, wenn sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit im Dienste seines Arbeitgebers darstellen, wenn sie also durch das Dienstverhältnis veranlasst sind. Solche Preisvorteile gehören zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber an der Verschaffung dieser Preisvo...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.2 Gesetzliche Lohnsteuerabzugspflicht

Der Arbeitgeber ist auch zum Lohnsteuerabzug bei Lohnzahlungen verpflichtet, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses von einem Dritten erhält. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber weiß oder zumindest erkennen kann, dass solche Vergütungen erbracht werden.[1] Die Lohnsteuerabzugsverpflichtung und damit das Haftungsrisiko besteht für Lohnzahlungen durch Dr...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.5.3 Unfallversicherungen

Für Beiträge zu einer freiwilligen Unfallversicherung gilt im Prinzip dasselbe wie für die Krankenversicherung des Arbeitnehmers. Die Rechtsprechung zur Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist auf die Gewährung von Unfallversicherungsschutz entsprechend anzuwenden.[1] Ein Zufluss von Arbeitslohn – auch in Form von Barlohn – ist jedoch nach der Rechtsprechung i. d. R. zu...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.6 Drittrabatte in der Reisebranche

Wie ausgeführt, sind Drittrabatte nur dann steuerpflichtig, wenn der Arbeitgeber an der Rabattgewährung mitwirkt (durch eigenes Handeln, durch Übernahme von Verpflichtungen, innerhalb von Konzernen und bei wechselseitigen Branchenrabatten). Daneben führt das BMF-Schreiben noch einen Ausnahmetatbestand auf, der insbesondere die Reisebranche betrifft. Es handelt sich dabei um D...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 1.2.3 Schadensersatzleistungen

Zu den nicht steuerbaren Zuwendungen, die keinen Lohnzufluss begründen, rechnen auch Schadensersatzleistungen des Arbeitgebers. Hierzu gehört zum einen der gesetzliche Schadensersatz, der sich aus unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung ergibt.[1] Aber auch arbeitsvertragliche Schadensersatzleistungen sind kein Arbeitslohn.[2] Schadensausgleichszahlungen, die aus einer ...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.1 Rabattgewährung von Dritten

Personal- oder Belegschaftsrabatte gehören auch zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn nicht nur der Arbeitgeber, sondern Dritte an der Rabattgewährung beteiligt sind. Es handelt sich dabei um Preisvorteile, die nicht direkt vom Arbeitgeber, sondern von dritter Seite dem Arbeitnehmer eingeräumt werden. Dies können Rabatte im Rahmen von Großkundenabkommen sein, aber auch Ein...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.4 Kein Einbezug pauschal besteuerter Sachbezüge

Nach den Lohnsteuer-Richtlinien sind pauschal besteuerte Sachbezüge nach der Vorschrift des § 40 EStG nicht in die Sachbezugsfreigrenze einzubeziehen. Nicht anzurechnen auf die Freigrenze von 50 EUR sind insbesondere einmalige Sachzuwendungen in einer größeren Zahl von Fällen[1], aber auch anlässlich einer Lohnsteuer-Außenprüfung nachzuversteuernde Sachbezüge, für die der Ar...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.2.4 Zuflusszeitpunkt bei Gutscheinen und Geldkarten

Der Zufluss des Sachbezugs erfolgt bei einem Gutschein oder einer Geldkarte, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, im Zeitpunkt der Einlösung.[1] Sind der Gutschein oder die Geldkarte zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen bei einem Dritten einzulösen, fließt der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer erst im Zeitpunkt der Hingabe und bei Geldkarten frühestens im Zeitpunkt der Aufl...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.2.1 Gesetzliche Definition für die Behandlung von Gutscheinen als Sachbezug

Abweichend von der früheren Verwaltungsauffassung zählen zu den Einnahmen in Geld auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Somit zählen grundsätzlich alle Lohnvorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, zu den Einnahmen in Geld. Ein Sachbezug liegt ausnahmsweise bei Gutscheinen (Gutsch...mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 6 Pfändungsgrenzen

Die Pfändungsgrenzen sind in § 850c ZPO wie folgt geregelt: seit dem 1.7.2025 ist ein gesetzlicher Grundbetrag von 1.555,00 EUR monatlich (357,87 EUR wöchentlich, 71,57 EUR täglich) pfändungsfrei.[1] Dieser Betrag ist für jede Person, der der Arbeitnehmer (Schuldner) kraft Gesetzes Unterhalt zu gewähren hat und auch tatsächlich gewährt (z. B. Ehegatten, frühere Ehegatten, Ki...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 1 Abgrenzung steuerfreie und steuerpflichtige Sachbezüge

Für die Beurteilung, welche Sachbezüge steuerfrei sind, ist zunächst der steuerfreie Einnahmebereich eines Arbeitnehmers gegenüber dem steuerpflichtigen Arbeitslohn abzugrenzen. Grundsätzlich unterliegen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch das Dienstverhältnis veranlasst sind, dem Lohnsteuerabzug. Ausnahmen vom Lohnsteuerabzug bestehen für 2 Fallgruppen. Die Prü...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.5.2 Krankenversicherung

Von der Sachbezugsfreigrenze ausgeschlossen sind Versicherungsbeiträge, die als Geldleistung gewertet werden. Keine Sachbezüge, sondern (nicht begünstigte) Geldleistungen sind Beiträge zu einer Krankenversicherung, wenn der Arbeitnehmer keinen Versicherungsschutz, sondern in Form der Beitragskostenerstattung eine Geldleistung verlangen kann. Der BFH hat in 2 Urteilen zur Kran...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 1.2 Nichtsteuerbare Zuwendungen

Wesentlich schwieriger als die Lohnsteuerfreiheit aufgrund ausdrücklicher Regelung ist die Bestimmung der zweiten Fallgruppe: die nicht steuerbaren Zuwendungen. Hierunter sind Leistungen des Arbeitgebers zu verstehen, denen es am Entlohnungscharakter fehlt und die deshalb nicht als Arbeitslohn gelten. Diese nichtsteuerbaren Zuwendungen teilen sich in 3 Gruppen: Leistungen in ...mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 3 Abfindungen

Von einem formularmäßig erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird auch die Abfindung des Arbeitnehmers nach §§ 9, 10 KSchG erfasst, die in Höhe bis zu 18 Monatsverdiensten vom Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess festgesetzt werden kann[1] oder sonstige Abfindungen.[2] Sie ist Arbeitseinkommen nach § 850 ZPO. Die in die Lohnpfändungstabellen eingearbeiteten P...mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / Zusammenfassung

Begriff Die Lohn- und Gehaltspfändung ist ein Spezialbereich der Zwangsvollstreckung eines Gläubigers in das Vermögen seines Schuldners. Da bei vielen Arbeitnehmern als Schuldner das Arbeitsentgelt die einzig vielversprechende Vollstreckungsmöglichkeit bietet, es andererseits aber regelmäßig die Existenzgrundlage des Schuldners und seiner Angehörigen darstellt, regelt die ZP...mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 1 Besteuerung nach ELStAM

Auch wenn der Arbeitnehmer den Arbeitslohn an einen Dritten abgetreten hat oder der Arbeitslohn gepfändet wurde, hat er vom gezahlten steuerpflichtigen Bruttolohn die Lohnsteuer nach den individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) zu erheben.[1] Die Pfändungsschutzvorschriften[2] sind für den Lohnsteuerabzug bedeutungslos. Hieraus folgt, dass der Steuerab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 7. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 4 Unpfändbare Bezüge

Völlig unpfändbar sind folgende in § 850a ZPO aufgeführten Bezüge: Die Hälfte des für Mehrarbeitsstunden gezahlten Teils des Arbeitseinkommens. Bei den Mehrarbeitsvergütungen ist nicht nur der Zuschlag, sondern der gesamte für die Überstunden gezahlte Lohn zur Hälfte unpfändbar. Die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge (Urlaubsgelder, n...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.1 Sachbezugsfreigrenze

Erfüllt die Vorteilsgewährung durch den Arbeitgeber nicht die Voraussetzungen für den Rabattfreibetrag, gilt für andere Sachbezüge eine Kleinbetragsgrenze, mit der die Erfassung von geldwerten Vorteilen vereinfacht werden soll. Die Sachbezugsfreigrenze, bis zu der keine Lohnsteuer anfällt, beträgt 50 EUR.[1] Sie gilt auch für Belegschaftsrabatte, sofern der Freibetrag von 1....mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 1 Pfändbares Arbeitseinkommen

Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist,[1] ist nur in beschränktem Umfang nach Maßgabe der §§ 850 – 850i ZPO pfändbar. Sinn und Zweck der Regelungen sind der Schutz eines Existenzminimums für den Arbeitnehmer und seine Familie und die Vermeidung staatlicher Fürsorgeleistungen. Bestimmte Einkommensbeträge sind absolut unpfändbar, andere nur nachrangig oder relativ, d. h. b...mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 3 Berücksichtigung von Entgeltumwandlungen

Bietet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit, Bar- in Sachlohn umzuwandeln, wie z. B. bei der Fahrrad- oder Pkw-Überlassung, liegen Sachbezüge vor. Diese sind als Naturalleistungen unpfändbar.[1] Solche Leistungen stellen aber für den Schuldner einen geldwerten Vorteil dar. Sie unterliegen nach Berücksichtigung eventueller Steuerbefreiungen und Freibeträgen de...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.6 Aufzeichnungspflichten

Die monatsbezogene Prüfung der Sachbezugsfreigrenze hat der Arbeitgeber anhand der Aufzeichnung im Lohnkonto vorzunehmen. Dies gilt auch für Drittrabatte, die der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber anzuzeigen hat.[1]mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 9 Bargeldlose Lohnzahlung

Ist der Lohn bereits auf ein Bankkonto überwiesen und pfändet der Gläubiger die Forderung des Arbeitnehmers gegen seine Bank, so ist die Pfändung nur unwirksam, wenn es sich um ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) i. S. d. §§ 899 ff. ZPO handelt und nur soweit nach dieser Vorschrift ein eventuelles Guthaben unpfändbar ist.mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 2 Vermögenswirksame Leistungen

Nicht pfändbar sind die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitnehmers.[1] Nach der herrschenden Meinung stellt der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage keinen Arbeitslohn dar und unterliegt damit auch nicht dem Pfändungsschutz.[2] Allerdings ist die Arbeitnehmersparzulage wegen des gesetzlichen Verbots der Übertragbarkeit nicht pfändbar.[3]mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 2 Naturallohn

Naturallohn (Sachbezüge) unterliegt nicht dem Pfändungsschutz der §§ 850 ff. ZPO, ist aber meist nicht pfändbar, weil die Leistung (z. B. Kost und Wohnung) nicht ohne Änderung des Inhalts an einen anderen als den Arbeitnehmer erfolgen kann, deshalb nicht übertragbar und folglich nicht pfändbar ist.[1] Jedoch ist der Naturallohn bei der Berechnung des pfändbaren Teils des Gel...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.5 Bewertung des Rabattvorteils von Dritten

Auch bei branchenüblichen, wechselseitigen Arbeitnehmerrabatten und Preisvorteilen innerhalb eines Konzerns werden in aller Regel steuerpflichtige Lohnbestandteile vorliegen. Da für die Drittrabatte der Rabattfreibetrag von 1.080 EUR nicht gilt, kommt der Berechnung des Rabattvorteils besondere Bedeutung zu. Dabei wird vom üblichen Endverbraucherpreis die Zahlung des Arbeitne...mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / 8 Bevorrechtigte Gläubiger

Die Pfändungsgrenzen sinken, wenn der Gläubigerforderung Unterhaltsansprüche von Verwandten, des Ehegatten, des früheren Ehegatten, des Lebenspartners, eines früheren Lebenspartners oder der Mutter eines nichtehelichen Kindes zugrunde liegen; die gemäß § 850a Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 4 ZPO unpfändbaren Bezüge sind in diesem Fall nach Maßgabe von § 850d ZPO pfändbar. Die Festsetzu...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.7 Individuelle Lohnsteuerberechnung

Ungeachtet der gesetzlichen Lohnsteuerabzugsverpflichtung haftet der Arbeitgeber aber nicht automatisch für die entsprechenden Lohnsteuerbeträge, wenn er dieser Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug nicht nachkommt. Wichtig ist auch, dass der Rabattfreibetrag von 1.080 EUR[1] für Drittrabatte und Belegschaftsrabatte innerhalb eines Konzerns nicht zum Zuge kommt. Der jeweilige ste...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 1.2.1 Aufmerksamkeiten

Unter dem Begriff Aufmerksamkeiten sind Sachleistungen zu verstehen, die zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen.[1] Hierzu gehören Geschenke, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden. Die Verwaltung erkennt 3 verschiedene Formen von Aufmerksamkeiten an, die weder dem Lohnsteuerabzug noch der Sozialversicherungspf...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.2 50-EUR-Freigrenze bei Gutscheinen und Geldkarten

Einen Sachbezug können auch Einkaufsgutscheine darstellen, die ein Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt erhält und die zum Einkauf bei einem Dritten, z. B. einem Kaufhaus berechtigen. Die Frage, ob Arbeitslohn in Form eines Sachbezugs vorliegt, bestimmt sich ausschließlich nach der für Gutscheine und Geldkarten gesetzlich festgelegten Bestimmung des Begriffs "Sachbezug", d...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.5 Freigrenze für Versicherungsleistungen

Für Zukunftssicherungsleistungen i. S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV, die auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer dem Arbeitnehmer Versicherungsschutz verschafft, ist hinsichtlich der Anwendung der Sachbezugsfreigrenze zwischen Beiträgen und Zuwendungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung und den Beitragsleistungen bei Kranken- und Unfall...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / Zusammenfassung

Überblick Neben dem Barlohn können auch unentgeltliche oder verbilligte Zuwendungen in Geldeswert, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses zufließen, zum Arbeitslohn gehören. Diese Einnahmen werden als "Sachbezüge" oder "geldwerte Vorteile" bezeichnet. Schwierigkeiten bereitet häufig die Abgrenzung von steuerpflichtigen Sachbezügen einerseits zu den steuerf...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.2.2 Begünstigte Gutscheine und Geldkarten

Das BMF-Schreiben regelt in einem ausführlichen Anwendungsschreiben die Frage, welche Gutscheine und Geldkarten bzgl. des Umfangs der Akzeptanzstellen und des Waren- und Dienstleistungsangebots die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen. Bei den nachfolgenden "Gutschein-Sachverhalten" ist weiterhin von einem begünstigten Sachbezug auszugehen: Gutscheine und Geldka...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2 Umfang der Gebrauchsgewährungspflicht

Rz. 45 Aus der Gesetzesformulierung des § 535 Satz 1 "durch den Mietvertrag" ergibt sich, dass sich der inhaltliche Umfang der Gebrauchsgewährungspflicht nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien richtet. Dazu gibt es üblicherweise in den Formularmietverträgen Einzelvereinbarungen, aber auch die Hausordnung, die entweder sich im Formularvertrag selbst befindet oder ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Mieter

Rz. 23 Wie beim Vermieter ergibt sich auch die Mieterstellung aus dem Mietvertragsrubrum in Verbindung mit der späteren Unterschrift unter dem Vertrag. Mieter ist jedenfalls zunächst nur der, der im Mietvertragskopf auch als Mieter vorgesehen ist. Sollen mehrere Personen Mieter werden, müssen diese ebenfalls dort aufgeführt sein, unabhängig von der Frage, ob andere Personen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2 Verschuldensabhängige Haftung

Die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die verschuldensabhängige Haftung des Arbeitgebers ergeben sich aus den §§ 280 ff. BGB. Grundsätzlich erfordert ein arbeitsvertraglicher Haftungsanspruch eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers, ein darauf bezogenes "Vertretenmüssen" [1] sowie den Eintritt eines Schadens beim Arbeitnehmer. Im Rahmen des Vertretenmüssens wird dem Arbeit...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 1 Haftung für Arbeitslohn

Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit[1] (Arbeitslohn) wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahl...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 3 Verschuldensunabhängige Haftung

Für die bei der Arbeit ohne Verschulden einer Vertragspartei oder Dritter erlittenen Schäden des Arbeitnehmers an von ihm zur Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten eingesetzten eigenen Sachen[1] hat der Arbeitgeber nach den Grundsätzen des sog. "Eigenschadens" einzutreten. Anspruchsgrundlage sind die §§ 670, 675 BGB analog. Den dort genannten Aufwendungen werden di...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 2.7 Auswahlermessen des Finanzamts

Soweit die Haftung des Arbeitgebers reicht, sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Gesamtschuldner.[1] Das Betriebsstättenfinanzamt kann die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pflichtgemäßem Ermessen gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen.[2] Der Arbeitgeber kann auch dann als Haftender in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer vera...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 5 Umlagen des Arbeitgebers

Während die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung im Regelfall weitgehend hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden, muss der Arbeitgeber die Beiträge zur Unfallversicherung voll übernehmen. Das gilt auch für die Umlagen U1 und U2.[1] Diese "Entgeltfortzahlungsversicherung" wird von der Krankenkasse durchgeführt, zu der jede...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 7 Beitragsnachweis

Der Arbeitgeber muss die Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge für geringfügig Beschäftigte, Umlagen nach dem AAG und die Insolvenzgeldumlage berechnen. Damit die Einzugsstelle (Krankenkasse oder Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) Höhe und Zusammensetzung des Beitragssolls erfährt, muss der Arbeitgeber den Datensatz "Beitragsnachweis"...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 1.2 Ausnahme bei Arbeitnehmerverschulden

Ausnahmsweise kann jedoch auf Beschäftigte zurückgegriffen werden in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 Satz 1 SGB IV vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist. Zu diesen Pflichten gehört, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die zur Durchführung des Melde- und Beitragsverfahrens erforderlichen Angaben macht. Verschweigt a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Arbeitnehmer umfassend vertraglich und deliktisch für Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsverhältnis. Dabei wird ihm das Verhalten Dritter (Organmitglieder, sonstige Beschäftigte) in vielen Fällen zugerechnet. Daneben tritt die verschuldensunabhängige Haftung für sog. Eigenschäden des Arbeitnehmers. Eine Haftungserleichterung zugun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 6 EU-Entsenderichtlinie

Für jeden in das EU-Ausland entsandten Arbeitnehmer gelten die entsprechenden Regelungen des Beschäftigungsstaates, insbesondere zum Mindestlohn, auch für Arbeitnehmer, die aus Deutschland in einen anderen EU-Staat entsandt sind. Sind die dort geltenden Mindestbeträge höher als in Deutschland, hat der Arbeitnehmer demzufolge einen höheren Vergütungsanspruch. Auch wenn der Ar...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 1.2 Führung der Lohnkonten

Eine besondere Form, wie das Lohnkonto zu führen ist, ist nicht vorgeschrieben. Vorgeschrieben durch den Gesetzgeber ist allerdings, dass der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer am Ort der Betriebsstätte ein Lohnkonto zu führen hat. Das Lohnkonto ist jeweils zu Beginn des Kalenderjahres oder mit Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis während des Kalenderjahres einzurichten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 4 Haftung für Personenschäden

Erleidet der Arbeitnehmer einen Personenschaden im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit, hat er grundsätzlich keinen Ersatzanspruch gegen den Arbeitgeber, sondern gegenüber der Berufsunfallversicherung. Im Verhältnis zum Arbeitgeber und gegenüber anderen Kollegen gelten die Haftungsfreistellungen der §§ 104 ff. SGB VII. Das Haftungsprivileg greift auch gegenüber Leih...mehr