Fachbeiträge & Kommentare zu Anschaffungskosten

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Entschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Entschädigung, die eine > Öffentliche Kasse an staatliche Forstbedienstete zahlt, sind gemäß § 3 Nr 12 Satz 1 oder 2 EStG steuerfrei (FinMin BB vom 10.06.1996 – 36-S 2253–1/96, DB 1996, 2056; FinMin MV vom 14.07.1994 – 310-S 2332–52/94, FR 1994, 549; > Aufwandsentschädigungen ). Die Besoldung der in Privatforsten Beschäftigten richtet sich im ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fachliteratur

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Ausführungen dieses Stichworts gelten uE für jedwede Fachliteratur ungeachtet der jeweiligen "Medienform". Die Grundsätze bisheriger Rechtsprechung zu idR im Druck erschienenen Werken ("Printmedien") sollten demnach – soweit möglich und sinnvoll – auch auf andere (digitale) Formate übertragen werden (zB E-Books und E-Paper sowie etwaige z...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fahrrad

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen für ein Fahrrad, besonders die AfA und Reparaturkosten, sind > Werbungskosten , soweit das Fahrrad für berufliche Fahrten benutzt wird (> Rz 2). Ist das Fahrrad ein > Arbeitsmittel , weil es so gut wie ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt wird (zB für Personal einer > Wach- und Schließgesellschaft oder für > Kuriere im Sta...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Teilnachweis der durch die Umzugskostenpauschale des § 10 BUKG abgegoltenen Aufwendungen

Rz. 80 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbN, der sich für die ab > Rz 57 dargestellte Methode zur Geltendmachung seiner Umzugskosten entschieden hat, kann anstelle der unter > Rz 72 dargestellten Kostenpauschale des § 10 BUKG höhere als die pauschal erfassten Aufwendungen nachweisen (> R 9.9 Abs 2 Satz 4 LStR). Diese Methode empfiehlt sich vor allem bei Umzügen iRe doppelten ...mehr

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Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Bemessung in Anlehnung an das BUKG und die AUV

Rz. 57 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Im Regelfall erkennt das FA ohne Darlegung der beruflichen Veranlassung die dem ArbN erwachsenen Umzugskosten als WK bis zur Höhe der Vergütungen an, die das BUKG und die AUV – mit Ausnahme der §§ 19 und 21 AUV – vorsehen (> Anh 12.1 und 12.2). Rz. 58 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit das BUKG/die AUV keinen Kostennachweis fordert, genügt es,...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fernsehgerät

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Werden Fernseh- bzw TV-Geräte unentgeltlich an > Arbeitnehmer überlassen, führt das zu einem geldwerten Vorteil (Sachbezug). Als Wert des Sachbezugs ist monatlich 1 % des auf volle 100 EUR abgerundeten Kaufpreises anzusetzen (FinMin SH vom 12.10.2001, > Anh 15 S 15). Wird Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren eingeräumt, ist die Gebühre...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fertighaus

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Wird ein Fertighaus vom Hersteller seinem > Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses verbilligt überlassen, ist die Differenz zwischen dem Endpreis am Abgabeort und dem Kaufpreis ein geldwerter Vorteil, der als Sachbezug zum stpfl > Arbeitslohn gehört (BFH 115, 98 = BStBl 1975 II, 383). § 8 Abs 3 EStG ist anwendbar (> Rabatte Rz 55 ff). Ist di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.10 Offene und verdeckte Einlage

Rz. 892 Leistet der Organträger eine verdeckte Einlage in die Organgesellschaft, die handelsrechtlich nicht als Einlage eingeordnet wird, etwa einen Ertragszuschuss, der steuerlich als verdeckte Einlage zu werten ist, ist bei der Bildung von Ausgleichsposten zu unterscheiden, ob der Ertragszuschuss handelsrechtlich in eine freie Rücklage eingestellt oder bereits im Jahr der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.1.2 Bilanzierung der Organbeteiligung

Rz. 615 Der Organträger hat die Beteiligung an der Organgesellschaft in der Handels- und Steuerbilanz nach den allgemeinen Vorschriften zu aktivieren. Damit stellt sich auch die Frage, ob eine Teilwertabschreibung zulässig ist und welche steuerlichen Folgen sie hat. Diese Frage hat für Körperschaften als Organträger keine Bedeutung, da eine Teilwertabschreibung bei diesen na...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.6.2 Mittelbare Organschaft

Rz. 918 Problematisch ist die Einlagenlösung, wie schon im bisherigen Recht der Ausgleichsposten, wenn die Organschaft auf einer mittelbaren Beteiligung beruht.[1] In diesen Fällen besteht die Organschaft der Muttergesellschaft unmittelbar zu der Enkelgesellschaft, also unter Umgehung der zwischengeschalteten Tochtergesellschaft. Auch in diesem Fall müssen Minder- und Mehrabf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.1.2 Rechtliche Natur der Ausgleichsposten

Rz. 842 Die rechtliche Natur der organschaftlichen Ausgleichsposten ist trotz der Regelung in Abs. 4 bislang nicht eindeutig geklärt. Eindeutig geklärt ist nur, dass der Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organträgers zu bilden ist.[1] Er kann daher nicht durch entsprechende Aufzeichnungen außerhalb der Steuerbilanz ersetzt werden. Andererseits ist er in der Handelsbil...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.4 Umfang der Ergebnisabführung nach Handelsrecht

Rz. 372 Das AktG geht davon aus, dass auch bei Ergebnisabführungsverträgen der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Das bedeutet, dass die Parteien des Ergebnisabführungsvertrags grds. die Möglichkeit haben, den Umfang der Gewinnabführung selbst zu bestimmen. Aus aktienrechtlichen Grundsätzen, insbes. wegen der Erhaltung des Grundkapitals und des Gläubigerschutzes bestimmt §...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.2.6 Exkurs: Erbfall und Einzelrechtsnachfolge

Rz. 975 Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge aufgrund Erbfalls geht entsprechend den Ausführungen in Rz. 948ff. auch die Organträgerstellung über. Rz. 976 Geht der Betrieb des Organträgers (natürliche Person) im Wege der Einzelrechtsnachfolge (z. B. Schenkung) über, ist die Rechtslage anders. Der Übergang der Organträgerstellung war an die zivilrechtlichen Wirkungen der Gesamtre...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.3 Rechtsfolgen

Rz. 764 Für Wirtschaftsjahre der Organgesellschaft, die ab 1.1.2004 enden, also deren Ergebnisse steuerlich im Vz 2004 oder später zu erfassen sind, sind Mehrabführungen, die Folgewirkungen aus der vororganschaftlichen Zeit sind, nach dem durch Gesetz v. 9.12.2004[1] in § 14 KStG eingefügten Abs. 3 als (fiktive) Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft an den Organträger z...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.3 Mehrabführungen als Einlagenrückgewähr (Abs. 4 S. 2)

Rz. 914 Nach § 14 Abs. 4 S. 2 KStG gelten Mehrabführungen mit Ursache in organschaftlicher Zeit als Einlagenrückgewähr der Organgesellschaft an den Organträger. Mehrabführungen liegen vor, wenn die handelsrechtliche Gewinnabführung höher ist als der dem Organträger im Einkommen zugerechnete Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft.[1] Eine Mehrabführung ist regelmäßig eine Fo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4.7 Folgen der verunglückten Organschaft

Rz. 692 Wird die Organschaft steuerlich nicht anerkannt, etwa weil der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt wurde, treten die Rechtsfolgen der Organschaft für den Besteuerungszeitraum des Verstoßes gegen die Organschaftsvoraussetzungen bzw. wenn der 5-Jahres-Zeitraum nicht eingehalten wurde, von Beginn an nicht ein. In allen Fällen ist handelsrechtlich dennoch wie be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.2 Minderabführungen als Einlagen (Abs. 4 S. 1)

Rz. 913 Nach § 14 Abs. 4 S. 1 KStG werden Minderabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, als Einlage des Organträgers in die Organgesellschaft behandelt. Der Grundfall für diese Regelung ist die Bildung einer zulässigen Gewinnrücklage in der Handels- und Steuerbilanz der Organgesellschaft.[1] In diesem Fall vermindert sich die handelsrechtliche Gewinnab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.5 Gewinn- und Verlustvortrag

Rz. 438 Die steuerrechtliche Behandlung der Gewinn- und Verlustvorträge folgt dem Handelsrecht.[1] Ein vorvertraglicher Gewinnvortrag ist wie eine vorvertragliche freie Rücklage zu behandeln, darf also nicht abgeführt werden. Ein vorvertraglicher Verlustvortrag braucht steuerrechtlich nicht – muss aber handelsrechtlich – ausgeglichen zu werden. Wird er vom Organträger durch ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.11.5 Aufhebung des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 904 Wird der Gewinnabführungsvertrag zwischen Organträger und Organgesellschaft aufgehoben, ohne dass die Beteiligung veräußert wird, stellt sich die Frage nach dem Schicksal der Ausgleichsposten in der Bilanz des Organträgers. Rz. 905 Durch einen aktiven Ausgleichsposten infolge Rücklagenbildung in der Bilanz der Organgesellschaft wurde berücksichtigt, dass dem Organträg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.3 Anteilige Bildung der Ausgleichsposten

Rz. 854 Entsprechend dem Ziel, die richtige Besteuerung der dem Organträger zuzurechnenden Beträge auch im Fall der Veräußerung der Beteiligung sicherzustellen, sind die Ausgleichsposten nach § 14 Abs. 4 S. 1 KStG anteilig zu bilden, d. h. nur in der Höhe, die der Beteiligung des Organträgers an der Organgesellschaft entspricht. Dies entspricht der h. M., die schon bisher vo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.1 Systematik der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 706 Die Folgen der Minder- und Mehrabführungen bei der Organschaft sind in § 14 Abs. 3 und 4 KStG geregelt. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Minder- und Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, und solchen, bei denen die Ursache in organschaftlicher Zeit liegt. Nach der in Rz. 713 vertretenen Ansicht sind beide Vorschriften hinsichtlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.2 Begriff der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 713 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Minder- oder Mehrabführungen. § 14 Abs. 4 S. 6 KStG kann nicht als Legaldefinition für § 14 Abs. 3 KStG herangezogen werden, da Abs. 4 S. 6 eindeutig nur auf Abs. 4 S. 1 verweist, nicht aber auf Abs. 3.[1] Jedoch ist der Begriff "Mehrabführung" bzw. "Minderabführung", der außer in § 14 Abs. 3 und 4 KStG auch in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.11.2 Regelmäßige Auflösung

Rz. 896 Der aktive oder passive Ausgleichsposten ist regelmäßig aufzulösen, wenn der Vorgang, der zu seiner Bildung geführt hat, durch einen gegenläufigen Vorgang in einem späteren Wirtschaftsjahr neutralisiert wird.[1] Der Vorgang, der zu einer Minderabführung geführt hat, hat in einem späteren Jahr eine Mehrabführung zur Folge, und umgekehrt. Dabei handelt es sich z. B. um...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.3 Zeitpunkt der Zurechnung des Organeinkommens

Rz. 656 Nach § 14 KStG wird das Organeinkommen bei dem Organträger nicht als betrieblicher Vorgang nach bilanzrechtlichen Grundsätzen berücksichtigt, sondern auf dem Wege der Einkommenszurechnung. Das bedeutet, dass die jeweiligen Ergebnisse von Organträger und Organgesellschaft selbstständig nach bilanzrechtlichen Grundsätzen ermittelt und zur Bestimmung des einheitlichen E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.3 Beginn und Ende der Wirksamkeit des Ergebnisabführungsvertrags

Rz. 332 Die steuerliche Anerkennung des Ergebnisabführungsvertrags erfordert, dass er handelsrechtlich wirksam geworden ist.[1] Ein handelsrechtlich unwirksamer, wenn auch tatsächlich durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag hat steuerrechtlich grds. keine Wirkung. Der Ergebnisabführungsvertrag muss spätestens zum Ende des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft wirksam sein,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.6.2 Organschaftliche oder vororganschaftliche Verursachung

Rz. 1001 Ist die Organgesellschaft übernehmender Rechtsträger einer Umwandlung und fällt der Umwandlungsstichtag auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft, kann die Auffassung vertreten werden , dass der Übernahmegewinn steuerlich in dem Wirtschaftsjahr entsteht, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt, während er sich in der Handelsbilanz erst in ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 1 Pflichten im Gründungsstadium der GmbH

Die Gründung einer GmbH erfolgt durch die notarielle Gründungsurkunde, welche auch den Gesellschaftsvertrag enthält, die Einzahlung des Stammkapitals und Anmeldung zum Handelsregister. Aufgabe des Geschäftsführers ist dabei die Anmeldung zum Handelsregister nach § 7 Abs. 1 GmbHG bei dem Registergericht, in dessen Bezirk die GmbH ihren Sitz hat. Diese Anmeldungen zum Handelsre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.4.2 Fehlerhafter Betriebsausgabenabzug von aktivierungspflichtigen Aufwendungen

Umgekehrt müssen nach einer Grundsatzentscheidung des BFH[1] Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten waren, jedoch zu Unrecht als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt wurden, in der ersten noch offenen Bilanz aktiviert werden, und zwar mit dem Betrag, der sich unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich abziehbaren AfA ergibt. P...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.3 Keine Nachholung bei erstmaliger Bilanzierung eines Wirtschaftsguts

Ihren Ausgangspunkt hat die BFH-Rechtsprechung zur Nachholung unterlassener AfA im Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs.[1] Dieser besagt, dass die Werte in einer Schlussbilanz gleichzeitig die Werte der anschließenden Eröffnungsbilanz sind. Unter- oder Überbewertungen in einer Schlussbilanz führen grundsätzlich nur zu Gewinnverlagerungen innerhalb verschiedener Wir...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.2 Sonderregeln für unterlassene Gebäude-AfA

Für die Unterlassung an sich gebotener Gebäude-AfA gelten besondere Grundsätze, die von den vorstehenden für bewegliche Wirtschaftsgütern abweichen. Die Nachholung einer zu niedrig vorgenommenen (unterlassenen) Gebäude-AfA in der Weise, dass der verbleibende Restwert auf die Restnutzungsdauer verteilt wird, ist nicht zulässig.[1] Im Fall der unterlassenen Gebäude-AfA gelten ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.4.1 Fehlerhafte Aktivierung von sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben

Wurden Aufwendungen für ein Wirtschaftsgut, die sofort abziehbare Betriebsausgaben waren, z. B. Instandhaltungskosten, fehlerhaft als Anschaffungskosten aktiviert, sind die zu Unrecht aktivierten Aufwendungen in der ersten noch offenen Bilanz erfolgswirksam abzuschreiben.[1]mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erstverbuchungszeitpunkt

Rn. 40 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für die Ermittlung der AHK ist § 255 einschlägig. Der Wortlaut des § 255 stellt in erster Linie auf Sachgüter ab. Auf Nominalgüter, also v.a. auf Forderungen, ist er jedoch mangels einer Spezialvorschrift analog anzuwenden. Auch für die Bewertung von Verbindlichkeiten gelten die Vorschriften zur Ermittlung der AK analog (vgl. HdR-E, HGB § 253...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Geld-, Brief- und Mittel- bzw. Durchschnittskurs

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Vor Einführung des Euro, als das Austauschverhältnis zwischen DM und einer ausländischen Währung noch durch eine Preisnotierung ausgedrückt wurde, war der Geldkurs der DM-Kurs, zu dem die Kreditinstitute Devisen ankauften; demgegenüber galt der höhere Briefkurs als derjenige DM-Kurs, zu dem die Kreditinstitute Devisen verkauften. Seit Umstell...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslegungs- und Anwendungsh... / Anlage 3 (zu den Hinweise GwG): Sachverhalte, die nach der GwGMeldV-Immobilien eine Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG auslösen

Die Liste ist eine Wiedergabe der §§ 3 bis 6 GwGMeldV-Immobilien: 1. Meldepflichten wegen eines Bezugs zu Risikostaaten oder Sanktionslisten (§ 3 GwGMeldV-Immobilien) Eine Meldung ist erforderlich, wenn: ein Beteiligter oder wirtschaftlich Berechtigter in einem Hochrisikostaat[1] ansässig ist oder einen Bezug zu einem solchen Staat hat (§ 3 Abs. 1), ein Geschäftsgegenstand oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / Zusammenfassung

Begriff Die Vermietungsbefugnis der Wohnungseigentümer ergibt sich direkt aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Jeder Wohnungseigentümer hat gem. § 13 Abs. 1 WEG das Recht, die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu vermieten. Im Rahmen des Mitgebrauchs hat der Mieter zwar grundsätzlich dieselben Rechte wie der Wohnungseigentümer, ihn treffen jedoch auch dieselben Pflichten....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erwerb eigener Aktien

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ab dem GJ 2010 (beginnend nach dem 31.12.2009) gelten die §§ 266, 272 in der durch das BilMoG geänderten Fassung (vgl. HdR-E, AktG § 71, Rn. 17). Nach § 272 Abs. 1a Satz 2 sind eigene Aktien unabhängig vom Erwerbsgrund nicht mehr zu aktivieren, sondern in Höhe des Nennbetrags oder rechnerischen Werts in einer Vorspalte offen vom Grundkap. ab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Wegfall von Vermögensgegenständen

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Fällt ein VG etwa durch Veräußerung, Verbrauch, Tausch oder Untergang weg, so liegt i. S. d. gesetzlichen Regelung ein Abgang vor. Eine Höherbewertung des jeweiligen Bilanzpostens kommt daher nicht mehr in Betracht. § 261 Abs. 1 Satz 4 AktG sieht in derartigen Fällen lediglich eine Berichtspflicht vor. Zu berichten ist zuerst über den Abgang ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Behandlung beim Aktionär

Rn. 125 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Verkauf durch den Aktionär stellt ein Veräußerungsgeschäft dar, das nach allg. Grundsätzen der Besteuerung unterliegt. Rn. 126 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Liegt wegen eines überhöhten Kaufpreises eine vGA vor, so ist dem Aktionär ein entsprechender Kap.-Ertrag i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zuzurechnen (vgl. BeckOGK-AktG (2025), § 7...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Notwendigkeit zur Währungsumrechnung

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Notwendigkeit zur Währungsumrechnung im JA ist immer dann gegeben, sofern es sich um Geschäftsvorfälle handelt, die zu irgendeinem Zeitpunkt in einer anderen Währung als der, in der bilanziert wird, abzuwickeln sind. Folgende Unterscheidungen lassen sich hierbei treffen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Vorräte

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bezüglich der Ermittlung der AHK von in Fremdwährung bezogenen Vorräten ist auf die Erläuterungen unter HdR-E, HGB § 256a, Rn. 40ff., zu verweisen. Ergänzend ist noch zu bemerken, dass mit der Anwendung oder Unterstellung bestimmter Verbrauchsfolgen i. S. d. § 256 sowie der Festlegung von Fest- oder Gruppenwerten gemäß § 240 Abs. 3 und 4 auch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslegungs- und Anwendungsh... / aa) Meldepflicht

Rz. 157 Steuerberater sind grundsätzlich zur Erstattung einer Verdachtsmeldung verpflichtet, wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, das ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion in Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche gem. § 261 StGB darstellen könnte (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 GwG), o...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Betriebsvermö... / 4.2 Bewertung in der Steuerbilanz

Die Bewertung des Grund und Bodens erfolgt steuerlich ebenfalls grundsätzlich und maximal mit seinen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der wahlweise Ansatz eines niedrigeren Teilwerts erfordert – unabhängig von der Einstufung als Anlage- oder Umlaufvermögen – das Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Im Gegensatz zum Grund und Boden unterliegen Gebäude...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Modernisierungskosten bei Gebäuden

Kommentar Einordnung des neuen BMF-Schreibens Die Finanzverwaltung hat zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten (AK), Herstellungskosten (HK) und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG Stellung bezogen. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Punkten des BMF-Schreibens. Kosten bei der Modernisierung von Wohngebäuden Wenn Vermieter ihr Mietobjekt modernisieren, sind sie steuerlich in der Regel sehr daran interessiert, die anfallenden Kosten sofort al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 5.5 Umfang der Kürzung

Rz. 141 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist zu kürzen um die Gewinne aus Anteilen an den in § 9 Nr. 2a GewStG genannten Gesellschaften. Schwankungen der Beteiligungshöhe sind unbeachtlich. Sie haben keinen Einfluss auf die Höhe der Kürzung. Voraussetzung für die Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG ist, dass die entsprechenden Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gew...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Preisdelle bei Eigentumswohnungen und Bestandshäusern

Der Europace Hauspreisindex EPX zeigt sich zum Jahresende 2025 insgesamt stabil. Gestiegen sind die Preise aber nur noch bei neuen Ein- und Zweifamilienhäusern, Bestandshäuser und Eigentumswohnungen verlieren an Wert. Im Dezember 2025 gab es einen Abfall der Immobilienpreise in den Teilsegmenten Eigentumswohnungen sowie bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser – nur der Neubau ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 8 Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG

Die Grunderwerbsteuer Steuer bemisst sich regelmäßig nach dem Wert der Gegenleistung.[1] Von dieser Regel bestimmt § 8 Abs. 2 GrEStG 4 Ausnahmen. Hier ist die Grunderwerbsteuer nach den Grundbesitzwerten i. S. des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG zu bemessen. Dies ist der Fall, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist; bei Um...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 2.24 Veräußerungszustimmung

Ist durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12 WEG erforderlich, hat er die Zustimmung zeitnah zu erteilen oder zu versagen, wenn ein Grund in der Person des Erwerbers vorliegt, der gegen dessen Eintritt in die Gemeinschaft spricht. Stets muss der wichtige Grund, der die Versagung einer Veräußerungsz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 5.2 Cum/Ex

Rz. 33 Unter Cum/Ex Gestaltungen werden Aktiengeschäfte verstanden, bei denen Erwerbsgeschäfte um den Aktienstichtag herum mit dem Ziel einer zwei- oder mehrfachen Kapitalertragsteuererstattung abgeschlossen werden. Diese auch als Dividendenstripping bekannten Geschäfte laufen dergestalt ab, dass Aktien mit Dividendenanspruch ("Cum") erworben, sodann aber einige Tage später ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalerhöhung und Kapital... / 1.1.2 Steuerliche Folgen beim Anteilseigner

Durch die Kapitalerhöhung gegen Einlagen ergeben sich beim Anteilseigner keine steuerpflichtigen Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Einlagen erhöhen beim Gesellschafter die Anschaffungskosten der Anteile. Werden die Anteile im Privatvermögen gehalten und handelt es sich um eine Beteiligung nach § 17 EStG, ergibt sich diese Erhöhung der Anschaffungskosten im Anwen...mehr