Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufklärungspflicht bei der Anlageberatung
Kommentar Bei der Anlageberatung hat die Bank ( Bankrecht ) grundsätzlich die Pflicht, sich ausführlich über den Wissensstand des Kunden, seine Anlageziele und Riskobereitschaft zu informieren, um danach eine entsprechende Anlage anzubieten. Dessen bedarf es nicht, wenn der Kunde bereits von einem Vermögensberater betreut wird und mit konkreten und deutlichen Vorstellungen ...mehr