Fachbeiträge & Kommentare zu Altersrente

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Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.5 Härtefälle

Rz. 13 Abs. 3 lässt in Fällen besonderer Härte die Zahlung von Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen auch nach Ablauf der in Abs. 1 und 2 genannten regulären Fristen zu, wenn ein Versicherter an der rechtzeitigen Beitragszahlung ohne Verschulden gehindert gewesen ist. Die Regelung betrifft neben Beiträgen, die ein Versicherter allein zu tragen hatte (z. B. Pflichtbeiträge von...mehr

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Jansen, SGB VI § 200 Änderu... / 2.1 Beitragsberechnungsgrundlagen

Rz. 5 Bei Zahlung von freiwilligen Beiträgen für einen zurückliegenden Zeitraum sind grundsätzlich folgende Beitragsberechnungsgrundlagen maßgebend: die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167) und der Beitragssatz (§ 158), die im Zeitpunkt der Beitragszahlung gelten (§ 200 Satz 1 Nr. 1; bei Senkung des Beitragssatzes gilt nach Satz 2 der Vorschrift der Beitragssatz des Kal...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / (2) Praxishinweis

Rz. 60 Praxistipp Der BGH geht davon aus, dass ein solcher ehebedingter Nachteil mit Beginn der Altersrente endet.[114] Denn der sich hinsichtlich der Erwerbsunfähigkeitsrente ergebende ehebedingte Nachteil entfällt mit dem Beginn der Altersrente, weil für diese nach den §§ 35 ff. SGB VI neben der Erfüllung der Wartezeit und der Altersvoraussetzung keine Mindestzahl von Pfli...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Das Alter des Berechtigten

Rz. 1167 Auch wenn der Begriff Alter keine festen Grenzen enthält, ist der Tatbestand auf jeden Fall zu bejahen, wenn das Rentenalter erreicht ist, Altersrente bezogen wird.[1200] Dies gilt trotz der Möglichkeit zum Beispiel von Frauen gem. § 39 SGB VI, unter bestimmten Voraussetzungen mit 60 Jahren Altersrente zu beziehen, jedoch nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres.[12...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 4. Nachteil durch verringerte Altersversorgung (Versorgungsausgleich)

Rz. 50 Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit führen regelmäßig zu verringerten Rentenanwartschaften. Folge davon sind Versorgungsnachteile, die dazu führen, dass gezahlt werden wird, als dies bei einer ununterbrochenen eigenen Erwerbstätigkeit der Fall g...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Beispiele

Rz. 219 [Autor/Zitation] Versorgungsleistungen in diesem Sinne sind Altersrenten, Invaliditätsrenten, Hinterbliebenenversorgungen und Zahlungen zur Erleichterung des Übergangs in den Ruhestand nach Beendigung der Tätigkeit für das bilanzierende Unternehmen. Nicht zu den Pensionen gehören zB Abfindungen für die vorzeitige Beendigung der Tätigkeit (aA Scheffler in Beck HdR, B 2...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 824 Altersvorsorgeaufwendungen i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind:mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Kompensation durch Zahlung von Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 93 Mehrere Entscheidungen stellen für die "Kompensation" auf Seiten der Berechtigten darauf ab, dass sie Vorteile erlangt hat in Form von vermögenswerten Leistungen, die in ihre Altersversorgung fließen. Zitat Zwar kann ein ehebedingter Nachteil auch im Zeitraum nach der Zustellung des Scheidungsantrags entstehen, wenn die Ehef...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / VII. Erfolgter Abbau des ehebedingten Nachteils

Rz. 103 Von Bedeutung ist auch, wenn die Berechtigte selbst durch eigene Aktivitäten den eingetretenen Nachteil nach Trennung bzw. Scheidung bereits tatsächlich – ganz oder teilweise – abgebaut hat. Denn ein tatsächlich nicht mehr vorhandener Nachteil muss auch unterhaltsrechtlich nicht mehr ausgeglichen werden. Rz. 104 Zitat Somit d...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Änderung der fiktiven Verhältnisse

Rz. 294 Auch die Änderung fiktiver Verhältnisse kann einen Abänderungsantrag nach § 238 FamFG rechtfertigen. Das ist der Fall, wenn sich die Prognose, welche der vorausgegangenen Endentscheidung des Gerichts zugrunde liegt, tatsächlich nicht oder abweichend verwirklicht. So kann eine fehlgeschlagene Prognose über die Entwicklung der Einkünfte des Unterhaltsschuldners über ei...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / g) Durch Entwicklung nach der Scheidung ausgelöste Versorgungsnachteile

Rz. 68 Die oben dargestellte Sperre, nach der ein Ausgleich der während der Ehe entstandenen Versorgungsnachteile regelmäßig bereits über den Versorgungsausgleich ausgeglichen worden ist, findet naturgemäß keine Anwendung mehr, wenn die Versorgungsnachteile auf Entwicklungen und Umstände erst nach der rechtskräftigen Scheidung zurückzuführen sind. Denn diese Nachteile werden...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Der Einsatzzeitpunkt

Rz. 1175 Weitere Voraussetzung zur Erlangung von Altersunterhalt nach § 1571 BGB ist das Vorliegen einer Einsatzzeit nach § 1571 Nr. 1–3 BGB, also Scheidung, Beendigung der Kindesbetreuung oder Wegfall des Unterhaltsanspruchs nach §§ 1572, 1573 BGB . Es muss eine geschlossene "Anspruchskette" im Sinne des durchgehenden Fehlens einer Erwerbsobliegenheit vorliegen. Entweder muss...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Einbeziehung der Verrentung

Rz. 2140 Häufig wird über die Frage des dem Berechtigten zustehenden Unterhalts zum Zeitpunkt der Verrentung neu verhandelt werden müssen. Mit Durchführung des Versorgungsausgleichs werden die in der Ehe versorgungsrechtlich entstandenen Nachteile ausgeglichen, so dass fraglich ist, ob überhaupt noch ein – weitergehender – Unterhaltsanspruch besteht. Daher könnte man Folgende...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Fluktuation und Zeitpunkt der Pensionierung

Rz. 341 [Autor/Zitation] Durch Fluktuation, also Ausscheiden durch Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberkündigung ohne Eintritt eines Versorgungsfalls, können sich die Anwartschaften reduzieren. Somit werden Fluktuationswahrscheinlichkeiten ähnlich wie Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten in die Bewertung einbezogen. Die Abhängigkeit der Fluktuation von Alter und verbrac...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 Buchst. b UStG für Umsätze aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen und der Verpflegung von Mitarbeitern: Mit Urteil vom 16.12.2015 (XI R 52/13, BStBl. II 2023, 412) hat der BFH entschieden, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als gesetzlicher Träger der Sozialversicherung im Rahmen der von ihr betriebenen Reh...mehr

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Jansen, SGB VI § 116 Besond... / 2.2 Antragsfiktion

Rz. 3 § 116 Abs. 2 stellt sicher, dass sich die gem. § 8 Abs. 2 SGB IX fingierte Rehabilitationsfähigkeit des Versicherten nicht nachteilig auswirken kann. Stellt sich nämlich heraus, dass ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten oder nicht eingetreten ist, gilt der Antrag bzw. die Zustimmung, die dem Antr...mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.4 Rentenumwandlungen

Rz. 6 Abs. 3 durchbricht das Antragsprinzip und ist im Zusammenhang mit § 43, § 46 Abs. 1 und § 47 zu sehen. Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen § 1254 Abs. 2, § 1290 Abs. 3 Satz 2 RVO, § 31 Abs. 2, § 67 Abs. 3 Satz 2 AVG. Im Anschluss an eine mit dem Erreichen der stufenweise angehobenen Regelaltersgrenze (§§ 35, 235) auslaufende Rente wegen verminderter Erwerbsfähigk...mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.2 Verfahrenseinleitung von Amts wegen

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 2 ist ein Antrag entbehrlich, wenn nur noch eine niedrigere Rente zu leisten ist. Die Eröffnung des Verfahrens von Amts wegen kommt dann in Betracht, wenn z. B. im Rahmen einer Altersrente, die als Teilrente in Anspruch genommen wird, aufgrund eines größeren Hinzuverdienstes nur noch eine kleinere Teilrente beansprucht werden kann oder statt einer groß...mehr

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Jansen, SGB VI § 112 Renten... / 2.1 Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rz. 2 Zu den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit i. S. v. § 113 zählen neben den in §§ 43, 240 und 302b genannten Renten die Witwen- und Witwerrente nach § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 243 Abs. 2 Nr. 4c, Abs. 3 Nr. 3b sowie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 236a. Bei diesen Renten wird ins Ausland nur dann gezahlt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen ...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 13 & Vorbemerkung Da der Rentenbescheid sehr umfangreich ist und die gesamte Rentenberechnung und die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen beinhaltet, ist eine Überprüfung häufig aufwendig. Einige der Berechnungsfaktoren, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind dabei objektiv ermittelbar, andere Berechnungsfaktoren wie die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte sind nur ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerungsgrundsätze

Rn. 396 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der aufgrund des AltEinkG geänderte § 19 Abs 2 EStG sieht vor, dass von den Versorgungsbezügen ein nach einem Vomhundertsatz ermittelter, auf einen Höchstbetrag begrenzter Betrag (Versorgungsfreibetrag) und ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuerfrei bleiben. Dabei verringern sich der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sonderregelung: die leistungsempfängerorientierte Anwartschaftszuwendung

Rn. 58 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b S 3 EStG kann das Trägerunternehmen wahlweise aber auch auf die bis zum 31.12.1991 geltende Gesetzesfassung zurückgreifen und die Zuwendungen für Anwartschaften an dem Durchschnittsbetrag der gezahlten Versorgungsleistungen orientieren. Dieser Durchschnittsbetrag darf allerdings im Gegensatz zur Vorgängervo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Regelzuwendungen und anschließende Finanzierung von Rückdeckungsversicherungen durch das Trägerunternehmen

Rn. 115 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wenn bereits Regelzuwendungen (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a und b EStG) geleistet worden sind und wenn das gesamte tatsächliche Kassenvermögen das zulässige Kassenvermögen nicht übersteigt, darf das Trägerunternehmen grds noch Rückdeckungsversicherungsprämien als BA absetzen. Bei Leistungsempfängern ist wegen des Gebotes der Individualisieru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatzregelung: die anwartschaftsorientierte Zuwendung

Rn. 53 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b EStG regelt die Höhe der zulässigen Zuwendungen zum sog Reservepolster für Leistungsanwärter (zum Begriff s Rn 61). Nach dem Willen des Gesetzgebers (BT-Drucks 7/1281, 35f) soll das Reservepolster eine Überbrückungshilfe für den Fall darstellen, dass das Trägerunternehmen nicht imstande ist, bei Leistungsbeginn s...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst

Rz. 7 Muster 10.2: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst Muster 10.2: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie sind gesundheitlich eingeschränkt und nicht mehr in der Lage, Ihren Beruf vollschichtig auszuüben. Haben Sie das Alter zur Beantragung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rückübertragung wegen Überdotierung

Rn. 173 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Rückübertragung der empfangenen Zuwendungen auf das Trägerunternehmen ist auch dann möglich, wenn die Unterstützungskasse "überdotiert" ist, dh, wenn das tatsächliche Kassenvermögen 125 % des zulässigen Kassenvermögens übersteigt. Für den übersteigenden Betrag entfällt die Zweckbindung des Kassenvermögens. Die rückübertragenen Vermögen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Beschränkung der Prämienzuwendung durch das zulässige Kassenvermögen (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 S 5 und 6 EStG), Ansatz des tatsächlichen Kassenvermögens

Rn. 110 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG dürfen Zuwendungen nicht als BA abgezogen werden, wenn das tatsächliche Kassenvermögen das zulässige Kassenvermögen übersteigt. Seit dem JStG 1996 gilt dieser Grundsatz nicht nur für Regelzuwendungen nach § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a u b EStG, sondern auch für Zuwendungen in Form von Rückdeckungsversicheru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Besonderheiten bei Unterstützungskassen mit lebenslänglich und nicht lebenslänglich laufenden Leistungen (§ 4d Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 149 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wenn eine Unterstützungskasse sowohl lebenslänglich laufende Leistungen als auch nicht lebenslänglich laufende Leistungen, also beide Leistungsarten, gewährt (sog gemischte Kasse), so gelten gemäß § 4d Abs 1 S 2 EStG S 1 Nr 1 u 2 nebeneinander. Daher können die in § 4d Abs 1 S 2 Nr 1 und 2 EStG beschriebenen Zuwendungsmöglichkeiten additiv a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Bemessungsgrundlage bei der leistungsempfängerorientierten Anwartschaftszuwendung (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b S 3 EStG)

Rn. 76 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Im Unterschied zur Grundsatzregelung (s Rn 53ff) kann das Trägerunternehmen bei der leistungsempfängerorientierten Anwartschaftszuwendung (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b S 3 EStG; s Rn 58ff) statt der jährlichen Versorgungsleistungen des Anwärters Zitat "den Durchschnittsbetrag der von der Kasse im Wj an Leistungsempfänger iSd Buchst a S 2 gewäh...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Überprüfung eines Rentenbescheids

Rz. 12 Muster 10.3: Überprüfung eines Rentenbescheids Muster 10.3: Überprüfung eines Rentenbescheids _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben einen Rentenbescheid erhalten und möchten wissen, ob die Rente richtig berechnet ist. Der Bescheid besteht im Regelfall aus mehreren Seiten. Er enthält neben der Angabe der Rentenhö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines und Begriff der begünstigten Rückdeckungsversicherung

Rn. 85 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Unterstützungskasse, die betriebliche Altersversorgung gewährt, übernimmt grds die gleichen Risiken wie ein Lebensversicherungsunternehmen. Da bei kleineren Unterstützungskassen wegen der geringen Anzahl der Begünstigten kein hinreichender Risikoausgleich stattfindet, sind die Risiken (Todesfall-, Invaliditäts- bzw Erlebensfallrisiko) e...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.2 Allgemeine Wartezeit

Rz. 4 Primär sind Beitragszeiten (dies umfasst Pflicht- und freiwillige Beiträge) und die in Abs. 4 gleichgestellten Ersatzzeiten rentenrechtlich relevant für die allgemeine Wartezeit. Darüber hinaus kann eine Wartezeiterfüllung durch einen durchgeführten Versorgungsausgleich, durch Monate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelte aus geringfügiger Beschäftigung u...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.3 Sonstige Wartezeiten

Rz. 9a Auch wenn die Wartezeit von 15 Jahren für die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit oder für Frauen in die Übergangsbestimmungen (§ 244 Abs. 2) aufgenommen wurde, ist diese Wartezeit auch in § 51 erforderlich. Die Wartezeit von 15 Jahren ist versicherungsrechtliche Voraussetzung für Leistungen zur Teilhabe nach § 11 Abs. 1 Nr. 1. Rz. 10 Für Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Entsprechend dem Gliederungsgedanken des Gesetzes sind die bei den einzelnen Leistungsansprüchen aufgeführten Wartezeiten in § 50 zusammengefasst. Abs. 1 bestimmt die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit als Voraussetzung für die Gewährung einer Regelaltersrente, einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Rente wegen Todes, während die Abs. 2 bis 5 die W...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 2.2 Wartezeiten zu den einzelnen Rentenarten

Rz. 7 Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren ist nach Abs. 1 versicherungsrechtliche Voraussetzung für die Regelaltersrente nach §§ 35, 235 die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach den §§ 43, 45, 240, die Renten wegen Todes nach den §§ 46, 47, 48, 243, 243a. Rz. 8 Kalendermonate mit Beitrags- und Ersatzzeiten sind auf die allgemeine Wartezeit anzurechnen. Wenn vorhande...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.6 Ausschluss der Erstattung von Beiträgen

Rz. 10 Abs. 2 schließt einen Erstattungsanspruch dann aus, wenn der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund der zu Unrecht entrichteten Beiträge oder für den Zeitraum, für den diese Beiträge entrichtet worden sind, Leistungen erbracht oder zu erbringen hat; Beiträge, die für Zeiten entrichtet worden sind, die während des Bezugs von Leistu...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 51 regelt, welche Zeiten auf die jeweilige Wartezeit anrechenbar sind. Der Begriff der Beitragszeiten sowie die verschiedenen Arten von Beitragszeiten ergeben sich aus den §§ 54, 55 und den ergänzenden Sonderregelungen der §§ 247ff. Die Bestimmung über die auf die Wartezeit von 15 Jahren anrechenbaren Zeiten für Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzei...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 i. d. F. des RRG 1999 enthielt neben der allgemeinen Wartezeit nur noch die nach § 43 Abs. 6 erforderliche Wartezeit von 20 Jahren. Abs. 3 wurde durch Art. 4 Nr. 7 des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) und Art. 1 Nr. 8 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) red...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 2.3 Wartezeit und Berechnungsbestimmungen

Rz. 15 Nach § 50 werden die dort aufgezählten Wartezeiten in Jahren ermittelt. Für die Anrechnung auf die Wartezeit werden nach § 51 Kalendermonate herangezogen, so dass eine Umrechnung erforderlich ist, um festzustellen, ob die Wartezeit für eine bestimmte Rente erfüllt ist. 12 Kalendermonate, die mit anzurechnenden rentenrechtlichen Zeiten (§ 54) belegt sind, ergeben ein J...mehr

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Altersteilzeit / 1.2 Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

Am 1.8.1996 ist das Altersteilzeitgesetz in Kraft getreten.[1] Es hat keine amtliche Abkürzung, in Literatur und Rechtsprechung wird aber überwiegend die Abkürzung AltTZG verwendet. Seit dem Inkrafttreten ist das AltTZG mehrfach geändert worden. Von besonderer Bedeutung bei den vielen Änderungen des AltTZG sind 2 markante Zeitpunkte, der 1.7.2004 (Wegfall der Mindestnettotabel...mehr

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Altersteilzeit / 1.15 Störfälle im Blockmodell

Bei Altersteilzeitarbeit im Blockmodell kann es zu einer vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeitvereinbarung kommen. In diesen Fällen ist es nicht möglich, dass das während der Arbeitsphase angesparte Wertguthaben vereinbarungsgemäß in der Freistellung aufgezehrt (entspart) wird. Man spricht deshalb von einem sog. "Störfall". Dies können insbesondere folgende Situationen s...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.1.9 Beendigung/Störfall

Die Regelungen in § 8 TV Bund, § 11 TV FlexAZ enthalten Vorschiften zur (automatischen) Beendigung des Arbeitsverhältnisses (nicht lediglich der Altersteilzeit). Danach endet das Arbeitsverhältnis zu dem in der Altersteilzeitvereinbarung festgelegten Zeitpunkt. Des Weiteren endet es unbeschadet der sonstigen tariflichen Beendigungstatbestände mit Ablauf des Kalendermonats vo...mehr

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Altersteilzeit / 1.14 Hinweis- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers

Tritt ein Beschäftigter mit dem Wunsch nach Altersteilzeit an den Arbeitgeber heran, empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Aufforderung, eine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung einzuholen Aufforderung, eine Rentenauskunft der VBL/ZVK einzuholen Hinweis auf den steuerlichen Progressionsvorbehalt Auf Wunsch: Auskunft über das Altersteilzeitentgelt und den Aufstockungsbet...mehr

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Altersteilzeit / 1.5 Teilzeitmodell

Als gesetzliches "Regelmodell" ist vorgesehen, dass der Beschäftigte während der gesamten Dauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses mit der Hälfte seiner bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit arbeitet und im unmittelbaren Anschluss daran eine Rente wegen Alters in Anspruch nimmt (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG). Dieses Modell wird im Tarifvertrag als "Teilzeitmodell" bezeichnet, ...mehr

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Altersteilzeit / 1.3 Ziel des Altersteilzeitgesetzes

Das Gesetz verfolgte ursprünglich 2 Ziele: Es wollte älteren Beschäftigten einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen (§ 1 Abs. 1 AltTZG). Die Einstellung arbeitsloser Beschäftigter, die Übernahme von Auszubildenden nach Abschluss ihrer Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Auszubildenden sollte gefördert werden. Um das 1. Ziel erreichen zu...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.1.4 Inhalt der Altersteilzeitvereinbarung

Zur Mindestdauer ist festgelegt, dass das Altersteilzeitarbeitsverhältnis sich zumindest bis zu dem Zeitpunkt erstrecken muss, ab dem eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG). Die Höchstdauer für die Altersteilzeitvereinbarung ist gesetzlich nicht geregelt. Sie beträgt maximal 12 Jahre, da Altersteilzeit ab vollendetem 55. Lebensjahr vereinbar...mehr

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Altersteilzeit / 1.8 Unterbrechung der Altersteilzeitarbeit

Eine Unterbrechung der Altersteilzeitarbeit ist im Altersteilzeitgesetz nicht vorgesehen. Im Teilzeitmodell ist sie rechtlich unproblematisch. Nach den Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit ist jedoch auch eine Unterbrechung grundsätzlich im Blockmodell unter bestimmten Voraussetzungen in den folgenden Fällen möglich: (nicht von vornherein geplante) betriebsbed...mehr

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Altersteilzeit / 2.2 Die Tarifeinigung vom 27.2.2010

Im Rahmen der Tarifrunde 2010/2011 zum TVöD haben sich die Tarifvertragsparteien VKA und Bund auf eine Fortsetzung tarifvertraglicher Regelungen zur Altersteilzeit verständigt, die die gesetzliche Grundregelung ergänzen und unter bestimmten Bedingungen Rechtsansprüche auf Altersteilzeit begründen. Tarifliches Neuland wurde betreten mit einem neuen Modell zur Flexiblen Altersz...mehr

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Altersteilzeit / 1.9 Altersteilzeit und Pflegezeit/Familienpflegezeit

Nach der zutreffenden Auffassung der Bundesagentur für Arbeit hat die Pflegezeit folgende Auswirkungen auf die Altersteilzeit: • Pflegezeit liegt vor der Altersteilzeit – Berechnung der bisherigen Arbeitszeit Liegt die Pflegezeit vor Beginn der Altersteilzeitarbeit, bleibt die Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz bei der Ermittlung der bisherigen Arbeitszeit i. S. d. § 6 Abs...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 2 Aufklärungs- und Hinweispflichten

Hinweispflicht auf Sperrzeit Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, müssen sich nach § 38 SGB III schon vor der Inanspruchnahme von Leistungen der Agentur für Arbeit frühzeitig nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts arbeitsuchend melden. Die Verletzung der Pflicht führt bei Eintritt der Arbeitslosigkeit nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9, Abs. 6 SGB III zu einer Sperrzeit von ...mehr