Fachbeiträge & Kommentare zu Alleinerziehende

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Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 2.3 Leistungsfortzahlung (Abs. 3)

Rz. 16 Abs. 3 enthält eine Sonderregelung zu § 146 Abs. 2 ab dem Kalenderjahr 2020. Danach ist die Leistungsfortzahlung im Jahr 2020 bei Erkrankung des Kindes auf bis zu 10 Tage und insgesamt bis 25 Tage im Kalenderjahr begrenzt gewesen, die Leistungsfortzahlung von alleinerziehenden Personen auf 20 Tage im Einzelfall bzw. insgesamt 50 Tage im Kalenderjahr. Die Sonderregelun...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.4.2 Stellung der Frau

Rz. 74 § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III stellt ohne ausdrückliche Bezugnahme, aber als Referenzgesetz eine Ergänzung zu § 1 Abs. 1 Satz 4 dar. Durch die Inbezugnahme des § 1 Abs. 1 Satz 4 in § 16 ist letztlich zumindest auch der Geist des § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III handlungsleitend für die Jobcenter. Danach ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip der Ar...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.3 Menschen mit Behinderungen

Rz. 34f § 1 SGB IX verpflichtet die Träger der beruflichen Rehabilitation zur dauerhaften Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben für von Behinderung bedrohte Menschen und Menschen mit Behinderungen. Eine Behinderung liegt bei einem Abweichen der körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit, seelischen Gesundheit oder Sinnesbeeinträchtigung von dem für das Lebensalter typischen ...mehr

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Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Sonderregelungen zum Arbeitslosengeld (Alg). Sie wurde durch das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1055) mit Wirkung zum 29.5.2020 zur zunächst einmaligen Verlängerung der Anspruchsdauer auf Alg (Abs. 1) in das SGB III eingefügt. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach g...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 116 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in der Arbeitsförderung Geflüchteter, SozSich 2022, 184. Deister/Frerichs/Reil/Schütte, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Hamburg: Grundsicherung und Ar...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.16 Weitere Tatbestände

Rz. 101a Bausparzinsen sind vor Auszahlung des Guthabens auch dann nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Bausparvertrag vorzeitig gekündigt werden kann. Gutgeschriebene Bausparzinsen stehen bis dahin nicht zur Deckung des Lebensunterhalts zur Verfügung (BSG, Urteil v. 19.8.2015, B 14 AS 43/14 R). Rz. 101b Eine Gutschrift i. S. v. § 22 Abs. 3 ist nicht als Einkommen...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.8.2 Weitere arbeitsmarktbezogene Aktivitäten

Rz. 108 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind aus dem arbeitsmarktpolitischen Instrumentarium des SGB II durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ab 1.1.2009 gestrichen worden. Sie waren in besonderer Weise dazu geeignet, aus Sicht der Arbeitsuchenden eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen und Arbeitsentgelt zu verdienen. Unter Arbeitslosen un...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 5.2 Alleinerziehende Versicherte

Bei alleinerziehenden Versicherten beträgt die Höchstanspruchsdauer je Kind im Kalenderjahr 20 Arbeitstage bzw. für mehrere Kinder insgesamt 50 Arbeitstage. Eine verlängerte Anspruchsdauer ergibt sich für die Kalenderjahre 2020 bis 2026.[1] Für die Jahre 2024 bis 2026 beträgt die Anspruchsdauer für Alleinerziehende 30 Arbeitstage pro Kind (insgesamt nicht mehr als 70 Arbeitst...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 2 Freistellung mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Für den Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers kommen verschiedene gesetzliche Regelungen in Betracht: § 616 BGB, § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BBiG, § 45 Abs. 1 SGB V und § 44a SGB XI; daneben können sich Ansprüche auf individual- oder kollektivvertraglicher Grundlage ergeben. Allgemeine Anspruchsgrundlage für eine bezahlte Freistellung im Fall der Kindererkrankung ist ...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 5.1 Grundanspruch

Der Zahlungszeitraum umfasst in jedem Kalenderjahr für jedes Kind höchstens 10 Arbeitstage. Der Anspruch ist bei mehreren Kindern auf 25 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt. Der Anspruch steht jedem Elternteil zu. Hinweis Corona-Pandemie/Anschlussregelung Für die Jahre 2024 und 2025 wurde die Anspruchsdauer jeweils auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil (insgesamt nicht m...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 3 Freistellung mit Anspruch auf sonstige Lohnersatzleistungen

Versicherte Arbeitnehmer mit Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld haben gemäß § 45 Abs. 3 SGB V einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung für die Zeit, in der ein Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld besteht, d. h. im Regelfall 10 bzw. bei Alleinerziehenden 20 Arbeitstage je Krankheitsfall bei einer jährlichen Obergrenze von 25 bzw. 50 Arbeitstagen.[...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 6 Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Die Ansprüche auf das Kinderpflegekrankengeld sind so zu beurteilen, als stünde beiden Elternteilen das Personensorgerecht gemeinsam zu, wenn der allein personensorgeberechtigte Elternteil in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebt und das erkrankte Kind auch in einem Kindschaftsverhältnis zu dem nichtehelichen Lebenspartner steht. Soweit das erkrankte Kind in keinem Kindschafts...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / Zusammenfassung

Begriff Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, häufig auch als Kinderkrankengeld bezeichnet, wenn sie nach ärztlicher Feststellung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben oder bei einer stationären Behandlung des Kindes als Begleitperson mitaufgenommen werden. ...mehr

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Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 5 Entlastungsbetrag für verwitwete Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 EUR[1] kann als Freibetrag eingetragen werden, wenn den Steuerpflichtigen die Steuerklasse II wegen der zu Recht bescheinigten Steuerklasse III nicht gewährt werden kann. In Betracht kommen verwitwete Arbeitnehmer (Ehegatten oder Lebenspartner), denen im Jahr des Todes und im Folgejahr der Splittingtarif zusteht.[2]mehr

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Kinderfreibetrag / 4 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinstehende Elternteile erhalten einen Entlastungsfreibetrag, der durch die Steuerklasse II im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt wird. Der Entlastungsbetrag für echte Alleinerziehende i. H. v. jährlich 4.260 EUR für das erste Kind sowie der Erhöhungsbetrag i. H. v. 240 EUR für jedes weitere Kind stellen allein auf die Haushaltszugehörigkeit des Kindes ab. Die Gewähr...mehr

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Freibeträge / 2.5 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehenden wird ein Entlastungsbetrag von 4.260 EUR [1] im Jahr eingeräumt, wenn mindestens ein Kind zu ihrem Haushalt gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht.[2] Dies gilt jedoch nur, wenn keine weitere volljährige Person im gleichen Haushalt lebt, für die kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht.[3] Der Entlastungsbetrag w...mehr

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Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.3 Alleinerziehende

Der Mehrbedarf für Alleinerziehende wird nur dann gewährt, wenn der oder die Leistungsberechtigte allein für die Pflege und Erziehung eines oder mehrerer minderjähriger Kinder verantwortlich ist.[1] Dieses ist bei Wohngemeinschaften oder im Frauenhaus nicht der Fall. Bei allein lebenden Elternteilen ist von dem Anspruch auf Mehrbedarf in aller Regel auszugehen. Hingegen beda...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

2.1 Berücksichtigung über Steuerklasse II Alleinerziehenden wird für das erste Kind ein Steuerentlastungsbetrag von 4.260 EUR pro Jahr gewährt.[1] Der Freibetrag für das erste Kind (Lohnsteuerabzugsmerkmal) wird im Lohnsteuerabzugsverfahren durch die Steuerklasse II berücksichtigt.[2] Erhöhungsbetrag für weitere Kinder im Ermäßigungsverfahren Für jedes weitere Kind[3] erhöht si...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2.4 Anteiliger Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Trennungsjahr

Ab dem Monat der Trennung bis zum Ende des Kalenderjahres kann ab 2026 ein anteiliger Entlastungsbetrag vom Finanzamt als Freibetrag ermittelt und berücksichtig werden. Dies gilt nur, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 24b EStG erfüllt sind.[1]mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 2.2 Alleinerziehende

Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, haben Anspruch auf einen Mehrbedarf i. H. v. 36 % des Regelbedarfs nach § 20 Abs. 2 SGB II für Alleinstehende/Alleinerziehende (563 EUR x 36 % = 202,68 EUR), wenn sie mit einem Kind unter 7 Jahren oder mit 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren zusammenleben ...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2.3 Entlastungsbetrag für alleinerziehende verwitwete Arbeitnehmer

Verwitwete Arbeitnehmer erfüllen im Jahr des Todes ihres nicht dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartners die Voraussetzungen des Splittingtarifs und erhalten im Folgejahr das Gnadensplitting.[1] Als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal ist der Splittingtarif durch die Steuerklasse III bescheinigt. Eine zusätzliche Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerzie...mehr

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Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 6 Entlastungsbetrag bei Alleinerziehenden

6.1 Höhe und Voraussetzungen Alleinerziehende können für die Besteuerung nicht den Splittingtarif wählen und haben deshalb auch nicht die Möglichkeit des Lohnsteuerabzugs nach Steuerklasse III.[1]"Echten" Alleinerziehenden wird zum Ausgleich der erziehungsbedingten Mehraufwendungen ein Steuerentlastungsbetrag von 4.260 EUR [2] gewährt, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kin...mehr

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Steuerklassen / 2.2 Steuerklasse II (alleinerziehend)

In die Steuerklasse II sind Arbeitnehmer einzureihen, die den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten.[1] Dies sind die unter der Steuerklasse I bezeichneten Personen, wenn zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das der Arbeitnehmer einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten kann. Die Haushaltszugehörigkeit ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.4 Haushaltszugehörigkeit bei auswärtiger Unterbringung

Der Entlastungsbetrag wird auch Alleinerziehenden gewährt, zu deren Haushalt ein Kind gehört, das zur Schul- und Berufsbildung auswärts untergebracht ist. Die Meldung des Kindes mit Hauptwohnsitz in der Wohnung des Alleinerziehenden ist nicht erforderlich. Praxis-Beispiel Berücksichtigung eines studierenden Kindes Der 20-jährige Sohn, der auswärts studiert, ist bei seiner alle...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.8 Zeitliche Wirkung der Eintragung

Für die Bescheinigung der Steuerklassen sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend. Dies gilt grundsätzlich auch für die Steuerklasse II. Treten die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende erstmals im Laufe des Jahres ein, kann die Eintragung der Steuerklasse II beim Finanzamt mit Wirkung ab dem Tag erfolgen, ab dem ers...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.2 Anspruchsberechtigung

Für die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes und damit für den Ansatz eines Entlastungsbetrags kommt es lediglich darauf an, dass es sich um ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind handelt, das zum Haushalt des alleinerziehenden Arbeitnehmers gehört. Die Steuerklasse II kann damit auch für volljährige Kinder gewährt werden, wenn dem Arbeitnehmer hierfür Kinderfreibeträge od...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 6.1 Höhe und Voraussetzungen

Alleinerziehende können für die Besteuerung nicht den Splittingtarif wählen und haben deshalb auch nicht die Möglichkeit des Lohnsteuerabzugs nach Steuerklasse III.[1]"Echten" Alleinerziehenden wird zum Ausgleich der erziehungsbedingten Mehraufwendungen ein Steuerentlastungsbetrag von 4.260 EUR [2] gewährt, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das dem Arbeit...mehr

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Kinderzuschlag / 1.1 Mindesteinkommensgrenze

Einen Kinderzuschlag können Eltern oder ein Elternteil nur dann erhalten, wenn sie ein monatliches Einkommen von mindestens 900 EUR (Elternpaare) bzw. 600 EUR (Alleinerziehende) nachweisen. Für die Mindesteinkommensgrenze wird beispielsweise Einkommen aus Erwerbstätigkeit berücksichtigt, aber auch Einkommen aus Arbeitslosengeld, Ausbildungsförderung oder Krankengeld. Wohngel...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.10 Entlastungsbetrag im Jahr der Heirat

Eine Besonderheit besteht, wenn die Voraussetzungen der Steuerklasse II während des Jahres infolge der Heirat des Alleinerziehenden wegfallen. Arbeitnehmer, die heiraten und dadurch in den Genuss des für die Ehegattenbesteuerung günstigeren Splittingtarifs gelangen, verlieren ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag ab dem Monat der Heirat. So erfolgt im Lohnsteuerabzugsverf...mehr

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Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 6.3 Zeitanteilige Berücksichtigung im Jahr der Heirat oder Trennung

Nach früherer Besteuerungspraxis scheiterte im Jahr der Eheschließung bzw. Trennung bei dauernd getrennt lebenden Ehegatten bzw. Lebenspartnern eine zeitanteilige Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende daran, dass die Anwendung des Splittingtarifs und damit Steuerklasse III für das gesamte Kalenderjahr Vorrang hatte.[1] Der BFH hat sich dieser Rechtsauf...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.1 Berücksichtigung über Steuerklasse II

Alleinerziehenden wird für das erste Kind ein Steuerentlastungsbetrag von 4.260 EUR pro Jahr gewährt.[1] Der Freibetrag für das erste Kind (Lohnsteuerabzugsmerkmal) wird im Lohnsteuerabzugsverfahren durch die Steuerklasse II berücksichtigt.[2] Erhöhungsbetrag für weitere Kinder im Ermäßigungsverfahren Für jedes weitere Kind[3] erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 EUR jährl...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.11 Entlastungsbetrag im Jahr der Trennung

Ab 2025 wird der anteilige Entlastungsbetrag für Alleinerziehende[1] bei dauerndem Getrenntleben der Ehegatten ab dem Monat der Trennung bis zum Ende des Kalenderjahres vom Finanzamt als Freibetrag vom Arbeitslohn ermittelt, soweit die übrigen Voraussetzungen des § 24b EStG erfüllt sind. Voraussetzung dafür ist ein Antrag des betroffenen Alleinerziehenden.[2] Liegt der Trennu...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.3 Schädliche Haushaltsgemeinschaft

Ist in der Wohnung des Arbeitnehmers mit Ausnahme der genannten Kinder eine weitere volljährige Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet, gilt eine gesetzliche Vermutung für das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft. Die Vermutung, dass der gemeinsame melderechtliche Wohnsitz auch ein gemeinsames Wirtschaften zur Folge hat, kann im Einzelfall jedoch widerlegt werden, z....mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.5 Steuerklasse III bei verwitwetem Elternteil unschädlich

Begünstigt sind auch Alleinerziehende, für die der Splittingtarif zur Anwendung kommt, die aber verwitwet sind. In Betracht kommen das Todesjahr des Ehegatten sowie das Folgejahr mit dem sog. Gnadensplitting. Wegen der gleichzeitig zur Anwendung kommenden Steuerklasse III wird der Steuerentlastungsbetrag in diesen Fällen als Freibetrag berücksichtigt[1], und als elektronisch...mehr

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Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / Zusammenfassung

Begriff Zur Vermeidung eines zu hohen Lohnsteuereinbehalts, können Arbeitnehmer beim Finanzamt einen Freibetrag für zu erwartende, erhöhte Aufwendungen beantragen. Dieser Lohnsteuerfreibetrag wird als Lohnsteuerabzugsmerkmal an die ELStAM-Datenbank übermittelt. Der Arbeitgeber muss die elektronische Lohnsteuerkarte bei dem vom BZSt bundesweit zentral geführten Datenpool abru...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.9 Verpflichtung zur Änderung der Steuerklasse

Entfallen im Laufe eines Kalenderjahres die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende, besteht die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Korrektur der Steuerklasse II.[1] Die Verpflichtung zur Korrektur der Steuerklasse II gilt insbesondere, wenn die Ausbildung eines Kindes, welches das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat, im Lau...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.6 Anteilige Berücksichtigung des Freibetrags

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird nicht als Jahresfreibetrag gewährt. Er ist für jeden vollen Monat, in dem die Voraussetzungen für seine Gewährung nicht vorgelegen haben, um 1/12 zu kürzen. Vollendet das in der Haushaltsgemeinschaft lebende berufstätige Kind des alleinerziehenden Arbeitnehmers beispielsweise im August 2025 das 18. Lebensjahr, entfällt ab Septe...mehr

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Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 6.2 Antragstellung/Antragsverfahren

Im Lohnsteuerverfahren wird der Grund-Entlastungsbetrag von 4.260 EUR für das erste Kind über die Steuerklasse II berücksichtigt. Die erstmalige Gewährung der Steuerklasse II ist im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren beim Wohnsitzfinanzamt zu beantragen. Über die Steuerklasse II kann nur der Grund-Entlastungsbetrag berücksichtigt werden. Der Zusatz-Entlastungsbetrag von 240 EUR ...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2 Überblick: Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Welche Aufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden dürfen, ist im Gesetz abschließend geregelt.[1] Für folgende Aufwendungen kann bereits beim Lohnsteuerabzug eine Ermäßigung (Freibetrag) in Anspruch genommen werden: Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR[2] oder bei Versorg...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / Zusammenfassung

Überblick Das Einkommensteuergesetz regelt verschiedene Freibeträge, die unterschiedliche Zwecke verfolgen. Durch den Versorgungsfreibetrag, den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag und den Altersentlastungsbetrag werden nur bestimmte, gesetzlich festgelegte Einkünfte steuerlich begünstigt. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gleicht einen Mehraufwand bei alleinerziehen...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.7 Antragsverfahren für die Steuerklasse II

Eintragungen zur Steuerklasse sind ausschließlich durch die Finanzämter vorzunehmen. Dann erfolgt die Meldung der Steuerklasse II als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal vom Finanzamt an das Bundeszentralamt für Steuern. Dies gilt gleichermaßen für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, als auch für volljährige Kinder. Eine Antragstellung ist nach wie ...mehr

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§ 14 Personalwesen / H. Umlage U2 (Mutterschaft) und Exkurs Schwangerschaft

Rz. 68 Neben der Umlage U1 stellt die Umlage U2 (Mutterschaft) eine weitere finanzielle Entlastung für Arbeitgeber dar. Über die Umlage U2 erhalten Arbeitgeber eine Erstattung ihrer Aufwendungen, die sie nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zahlen müssen. Rz. 69 Im Jahre 2006 wurden folgende Punkte hinsichtlich der Umlage U2 neu geregelt:mehr

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Unterhaltsvorschuss / 1.1 Anrechnung auf andere Sozialleistungen

Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz dienen zur Deckung des Lebensunterhalts eines Kindes. Diese Leistungen werden beim Bürgergeld und der Sozialhilfe als Einkommen berücksichtigt. Sie sind vorrangige Sozialleistungen. Ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII wird durch Unterhaltsleistungen nicht ausgeschlossen. Wird ergänzend W...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Steuerklassen / 1 Übersicht der Steuerklassen

Die persönlichen Verhältnisse bestimmen, welche Steuerklasse und welche Freibeträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich, ob für die Lohnsteuerberechnung der Grundtarif oder das Splittingverfahren für verheiratete Arbeitnehmer zugrunde zu legen ist. Steuerklassen und Freibeträge 2026 Die folgende Tabelle gibt für die jeweilige Steuerklasse an, welche ...mehr

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Freibeträge / 4.2 Freibeträge ohne Antragsgrenze

Die Eintragung der unbeschränkt antragsfähigen Freibeträge ist nicht an das Überschreiten einer Antragsgrenze gebunden. Hierunter fallen: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen[1] Erhöhungsbetrag für Alleinerziehende [2] negative Einkünfte, z. B. aus Vermietung und Verpachtung[3] Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 13.1 Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung

Der Abzug bzw. die Eintragung eines Freibetrags im Lohnsteuerverfahren hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer zu veranlagen und deshalb nach Ablauf des Kalenderjahres grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist.[1] Nur falls das Finanzamt lediglich einen Erhöhungsbetrag zum Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende mit Kinder...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Steuerklassen / 4.3 Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers

Treten beim Arbeitnehmer die Voraussetzungen für eine ungünstigere Steuerklasse ein, d. h. eine höhere Steuerlast als bei der bisherigen Steuerklasse, muss er dies dem Finanzamt anzeigen. Das gilt insbesondere auch in den Fällen der Steuerklasse II, wenn die Anforderungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende nicht mehr vorliegen. Ergibt sich d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 4 Höhe

Die Höhe der Leistungsminderung richtet sich nach dem jeweils maßgebenden Regelbedarf für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 SGB II. Das Bürgergeld besteht aus dem Regelbedarf und aus den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie nach Falllage auch aus Mehrbedarfen (z. B. für Alleinerziehende oder für medizinisch erforderliche kostenaufwendige Ernährung).[1...mehr