Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Steuerliche Folgen

Rz. 932 Bei entgeltlicher Übertragung[1265] erzielt der Veräußerer einen Veräußerungsgewinn oder -verlust i.H.d. Mehr- bzw. Minderbetrags des Kaufpreises, abzgl. der Veräußerungskosten ggü. dem steuerlichen Kapitalkonto, der nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG besteuert wird.[1266] Wird nur ein Teil der Beteiligung veräußert, entfällt die steuerliche Privilegierung durch die ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Anwendung auf die Betriebsaufspaltung

Rz. 137 Gem. § 3c Abs. 2 Satz 6 EStG in der Fassung des ZollkodexAnpG vom 22.12.2014[277] findet das Teilabzugsverbot nunmehr bei Steuerpflichtigen (natürlichen Personen) Anwendung, die Einzel- oder Mitunternehmer sind und unmittelbar oder mittelbar zu mehr als einem Viertel an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind, diese Beteiligung im Betriebsvermögen halten und der Ges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 146 [Autor/Stand] Um den Schwierigkeiten der Teilwertermittlung Herr zu werden, die mit der Quantifizierung des funktionsbezogenen Werts eines Wirtschaftsguts für den Betrieb verbunden sind, und um der Praxis handhabbare und praktikable Orientierungshilfen zur Bewältigung des (ertragsteuerrechtlichen) Massenphänomens der Teilwertermittlung an die Hand zu geben, hat die R...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Belastung eines realen Grundstücksteils

Rz. 10 Wird ein realer Grundstücksteil mit Grundpfandrechten, Erbbaurechten, Vorkaufsrechten, Reallasten, Dauerwohn- bzw. Dauernutzungsrechten nach § 31 WEG belastet,[22] so ist dieser Teil grundbuchmäßig zu verselbstständigen, d.h. er ist nach Teilung als ein selbstständiges Grundstück einzutragen. Das Gleiche gilt, wenn ein solches Recht an dem realen Grundstücksteil gelös...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Spalten 5–8

Rz. 5 Für die Ausfüllung der Spalten 5–8 gelten die §§ 6–8 GBV entsprechend (Buchst. c) GBV. Hieraus folgt, dass auch die Vorschriften über die Ausführung der Eintragungen, die sich in § 13 GBV finden, entsprechend angewendet werden sollen.[1] Die Spalte 5 enthält die laufende Nummer des Anteils in Spalte 1 (vgl. § 6 GBV). Die Angabe in Bruchform ist nicht erforderlich, aber ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Spalten 7 und 8

Rz. 20 In den Spalten 7 und 8 sind Abschreibungen eines Grundstücks oder Grundstücksanteils einzutragen, bei denen das Grundstück oder der Grundstücksteil aus dem Grundbuchblatt ausscheidet. Hier wird auch die Abschreibung der Miteigentumsanteile eingetragen, wenn gem. § 7 Abs. 1 oder § 8 Abs. 2 WEG für die Miteigentumsanteile besondere Grundbuchblätter anzulegen sind. I. Spa...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Spalte 8

Rz. 22 In die Spalte 8 gehört der Abschreibungsvermerk bei Ausscheiden des Grundstücks aus dem Grundbuchblatt. Sofern auch nur ein Grundstücksteil aus dem Blatt ausscheidet, ist der gesamte Vorgang der Abschreibung in der Spalte 8 einzutragen. Bleiben bei Abschreibung von Grundstücksteilen die einzelnen Teile dagegen auf demselben Blatt stehen, so hat die Eintragung in der S...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBV § 36 [Rötung und Schließungsvermerk]

Gesetzestext Das Grundbuchblatt wird geschlossen, indem Rz. 1 Die Durchkreuzung sämtlicher Seiten eines Grundbuchblattes soll dessen Schließung kenntlich und eine weitere Verwendu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Spalte 6

Rz. 17 Über die Gestaltung der Eintragung in der Spalte 6 und ihre buchtechnische Beziehung zu anderen Eintragungen sagt Abs. 6 nichts. Die hierfür maßgebenden Vorschriften enthält § 13 GBV. Im Einzelnen ist über den Inhalt der in der Spalte 6 vorzunehmenden Eintragungen festzuhalten: Der Vermerk über die Eintragung des Bestandes des Blattes (Abs. 6 Buchst. a) ist einzutragen,...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Das Bestandsverzeichnis

Rz. 2 Spalte 1 des Bestandsverzeichnisses dient zur Angabe der laufenden Nr. der Eintragung; sie wird für die Eintragung des Wohnungs- oder Teileigentums, aber auch für die Eintragung des Herrschvermerks für ein subjektiv-dingliches Recht geführt. Rz. 3 Spalte 2 dient zur Angabe der bisherigen laufenden Nr. einer Eintragung, auf die sich eine unter einer neuen laufenden Nr. z...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Anschaffungskosten

Rz. 195 Die Definition der Anschaffungskosten findet sich in § 255 Abs. 1 HGB. Danach sind Anschaffungskosten die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsfreien Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch Nebenkosten und nachträgliche An...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / II. Abgrenzung zwischen Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung

Rz. 5 Bei der Eigenfinanzierung wird dem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung gestellt. Dies kann im Wege der Außenfinanzierung durch neues Eigenkapital erfolgen, welches zum einen die Altgesellschafter des Unternehmens oder zum anderen neu eintretende dritte Gesellschafter zur Verfügung stellen. Die Außeneigenfinanzierung erfolgt zunächst bei der Gründung des...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 8. Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 205 Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Abs. 3 HGB). Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Zeitpunktrechnung, in der auf den Bilanzstichtag das Vermögen einerseits und das Eigen- und Fremdkapital andererseits einander gegenübergestellt werden. Deshalb lässt sich an der Veränderung des Eigenkapitals nur summarisch der posi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Spalte 6

Rz. 7 Die Spalte 6 dient zur Angabe des Betrages (in Ziffern mit abgekürzter Währungsangabe), der von der Veränderung betroffen wird. Es kann dies der ganze Betrag des Rechts oder auch nur ein Teilbetrag sein. Bei Teilabtretungen wird so z.B. der abgetretene Teilbetrag angegeben; hierüber im Einzelnen § 17 GBV. Wird ein Teilbetrag teilweise gelöscht, so ist außer der Abschre...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Dividenden

Rz. 451 Natürliche Personen, deren Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird, können aufgrund der 40 %igen Dividendenfreistellung Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Dividendeneinkünften stehen, gem. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG zu 40 % nicht abziehen. Gleiches gilt für Aufwendungen in Personengesellschaften, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Vermerk

Rz. 3 Die Abschreibung des Rechts wird in den Spalten 7 und 8 vermerkt. Wird das Recht aufgehoben, so lautet der Vermerk: "Gelöscht am …"; wird es mit dem herrschenden Grundstück auf ein anderes Blatt übertragen, so wird der Vermerk mit dem Abschreibungsvermerk über das Grundstück vereinigt, z.B. Spalte 7: 6, 10/zu 6 Spalte 8: Zitat "Übertragen nach Bl. … am …" Sämtliche Eintragun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ergänzt § 7 GBV, sie behandelt die Eintragung des Vermerks über die Veränderung eines subjektiv-dinglichen Rechts sowie der Abschreibung eines solchen Rechts.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Wird ein Vermerk über eine Veränderung eines Rechts, das dem jeweiligen Eigentümer eines auf dem Blatt verzeichneten Grundstücks zusteht, eingetragen, so ist der frühere Vermerk in den Spalten 3 und 4 insoweit rot zu unterstreichen, als er durch den Inhalt des Veränderungsvermerks gegenstandslos wird. Ferner ist bei der bisherigen Eintragung in Spalte 1 ein Hinweis auf ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Spalten 5 und 6

Rz. 15 Die Spalten 5 und 6 mit der gemeinsamen Überschrift "Bestand und Zuschreibung" spiegeln das rechtliche Schicksal des Grundstücksbestandes mit Ausnahme der Abschreibungen wider und geben insoweit zu den Eintragungen der Spalten 1 bis 4 die notwendigen Erläuterungen. I. Spalte 5 Rz. 16 Die Spalte 5 dient hierbei zur Angabe der laufenden Nummer des Grundstücks in der Spalt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Ort der Unterschrift

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rz. 162 Nach § 249 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 HGB müssen für Drohverluste aus einem schwebenden Geschäft Rückstellungen gebildet werden. Der Tatbestand knüpft an den Nichtausweis sog. schwebender Geschäfte (dazu o. Rdn 120 f.) an, bei denen eine Gleichwertigkeitsvermutung besteht. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Gleichwertigkeit im konkreten Geschäft nicht (mehr) ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Ausbuchung eines Grundstücks

Rz. 16 Abs. 5 regelt die Ausbuchung eines Grundstücks oder Grundstücksteils (§ 3 Abs. 3 GBO). Über die Voraussetzungen der Buchungsfreiheit und der Ausbuchung vgl. § 3 GBO (siehe § 3 GBO Rdn 4–6). Auf die Ausbuchung sind die für die Abschreibung eines Grundstücks oder Grundstücksteils geltenden Vorschriften des Abs. 3 entsprechend anzuwenden: Die Ausbuchung ist in Spalten 7 u...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Grundsätze unterhaltsrechtlicher Feststellung der Leistungsfähigkeit bei Gewinneinkünften

Rz. 292 Wenngleich die steuerliche Erfassung der Gewinneinkünfte die Grundlage für die unterhaltsrechtliche Beurteilung ist, sind unterhaltsrechtlich einige Besonderheiten zu beachten. Der Grundsatz, dass das steuerliche und das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen nicht identisch sind, ist allgemein anerkannt.[709] Das steuerpflichtige Einkommen entspricht also insoweit ...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / b. Gewinnfreibetrag

Weiters können natürliche Personen im Rahmen der Gewinnermittlung eines Betriebs nach § 10 ÖstEStG den sog. Gewinnfreibetrag (GFB) geltend machen. Die Ermittlung des GFB erfolgt im Rahmen eines degressiven Stufentarifs. Im Rahmen des GFB kann auf der ersten Stufe ein Betrag i.H.v. max 4.500 EUR p.a. (15 % von 30.000 EUR) vom Gewinn abgezogen werden. Darüber hinaus können die...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Soll ein Grundstücksteil mit einem Recht belastet werden, so ist er von dem Grundstück abzuschreiben und als selbstständiges Grundstück einzutragen. (2) Ist das Recht eine Dienstbarkeit, so kann die Abschreibung unterbleiben, wenn hiervon Verwirrung nicht zu besorgen ist. In diesem Fall soll ein von der für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Behörde ertei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Inhalt des Ersten Abschnitts der GBO

Rz. 1 Der erste Abschnitt der GBO enthält mit den §§ 1 bis 12d GBO allgemeine Verfahrensvorschriften verschiedenen Inhalts teilweise ohne inneren Zusammenhang zueinander. Er ist nicht zu verstehen als den besonderen Vorschriften vorangestellter allgemeiner Teil mit grundsätzlichen Regelungen, welche die gesamte GBO betreffen. In § 1 GBO ist die sachliche und örtliche Zuständi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Eintragung eines Löschungsvermerkes

Rz. 5 Erforderlich ist ein besonderer Vermerk, der die Löschung, d.h. die buchmäßige Beseitigung der betroffenen Eintragung zum Ausdruck bringt. Der Angabe des materiell-rechtlichen Grundes bedarf es nicht, sie wird bei der Eintragung auch nicht geprüft. Auf eine Eintragungsbewilligung (Löschungsbewilligung) wird bei der Löschung nicht Bezug genommen, auch die Angabe des Not...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Zivilrechtliche und steuerliche Ausgangslage

Rz. 105 Regelmäßig liegen die Voraussetzungen der "Eisernen Verpachtung" vor.[235] Das vom Pächter unter Rückgabeverpflichtung (§ 582a Abs. 3 Satz 1, § 1048 BGB) zur Nutzung übernommene Inventar, d.h. die beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, bleibt im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Verpächters und ist ohne Rücksicht auf die Gewinnermittlungsa...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Anspruch des Verpächters auf Substanzerhaltung

Rz. 107 Der Verpächter hat den Anspruch gegen den Pächter auf Substanzerhaltung des eisern verpachteten Inventars als sonstige Forderung zu aktivieren.[236] Der Anspruch ist zu jedem Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Wiederbeschaffungskosten neu zu bewerten. Er beträgt bei Pachtbeginn 0,00 EUR und wird infolge der Abnutzung der verpachteten Wirtschaftsgüter von Jahr ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Kodifizierte GoB

Rz. 93 Die Buchführung muss nach § 239 Abs. 2 HGB dokumentationstechnisch und inhaltlich richtig sein. Darin spiegelt sich der Grundsatz der Bilanzwahrheit wider. Gemeint ist nicht eine objektive Richtigkeit, da viele Normen vom Bilanzierenden ein bewusstes Abweichen von den tatsächlichen Verhältnissen gestatten. Entscheidend ist allein die sachliche Übereinstimmung mit dem ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Zivilrechtliche und steuerliche Folgen eines Formwechsels zwischen Personengesellschaften

Rz. 567 Der Formwechsel führt bei der Personengesellschaft zivilrechtlich nicht zu einem Rechtsträgerwechsel. Die Personengesellschaft behält ihre Identität und "wechselt lediglich ihr Rechtskleid"[1065] (Rechtsträgeridentität). Da die Gesellschaft unverändert Trägerin ihrer Aktiva und Passiva bleibt, ist weder eine Einzelübertragung von Vermögensgegenständen noch die Annahm...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Begünstigte Veräußerungen

Rz. 399 Begünstigungsfähig ist ferner der Ertrag eines Mitunternehmers aus der Veräußerung seines Anteils, soweit der Veräußerungsgewinn auf Grundbesitz in der Personengesellschaft/Mitunternehmerschaft entfällt, an der der Anteil veräußert wird. Dabei ist allerdings insbesondere die personenbezogene Erfüllung der Behaltefrist (s. folgende Rdn) notwendig. Bei Veräußerungen zwi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Ausnahmen

Rz. 24 Ausnahmsweise wird in den Spalten 7 und 8 der Abschreibungsvermerk mit der Eintragung eines neuen Eigentümers verbunden, sodass ausnahmsweise Grundstücke verschiedener Eigentümer vorübergehend auf einem Blatt stehen. Es sind das die in § 25 Abs. 2 Buchst. b GBV behandelten Fälle der mit einer Eigentumsübertragung verbundenen Abschreibungen, wenn dadurch die Zuständigk...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Neue Blätter

Rz. 2 Neue Grundbuchblätter waren nach Inkrafttreten der GBV nur unter Verwendung des Vordrucks der GBV (§§ 4–12) anzulegen (Abs. 1).mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Hinzuerwerb neuer Grundstücksflächen

Rz. 78 Zuerwerb ist zulässig und setzt voraus: Eb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 2 GBO regelt die Zusammenfassung der Grundbücher für örtlich zusammengehörige Grundstücke in sogenannten Grundbuchbezirken, die Bezeichnung der Grundstücke im Grundbuch und die Abschreibung von Grundstücksteilen. Abs. 3 wurde durch das DaBaGG vom 1.10.2013[1] stark vereinfacht, die früheren Abs. 4 und 5 sind aufgehoben. Dabei sah der Gesetzgeber für Abs. 4 keinen Rege...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Teilwertabschreibung setzt Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsgesellschaft voraus

Rz. 227 Die jüngere BFH-Rspr. eröffnet die Möglichkeit der aufwandswirksamen Teilwertabschreibung auf den Darlehensrückzahlungsanspruch des Besitz- gegen das Betriebsunternehmen nur unter erschwerten Bedingungen. Seit dem BFH-Urt. v. 6.11.2003 ist der Teilwert eines Darlehens, das der Betriebskapitalgesellschaft von der Besitzgesellschaft gewährt worden ist, ist nach denselb...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Einkommen und Vermögen

Rz. 353 Gesetzliche Grundlage der Auskunftspflicht sind § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB (Trennungsunterhalt) und § 1580 BGB (nachehelicher Unterhalt) jeweils i.V.m. § 1605 BGB. Rz. 354 Danach sind die Ehegatten verpflichtet, einander Auskünfte über ihre Einkünfte und ihr Vermögen zu erteilen. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege vorzulegen. Wie der Verweis in § 1605 ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Ermittlungszeitraum

Rz. 293 Im Gegensatz etwa zum Arbeitnehmereinkommen sind die Gewinneinkünfte regelmäßig stark schwankend, so dass ein Geschäftsjahr allein nicht als Grundlage für die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit herangezogen werden kann. Vielmehr ist regelmäßig auf die letzten drei dem Unterhaltszeitraum vorangehenden Kalenderjahre abzustellen.[711] Dies ordnen auch die meisten u...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / I. Finanzierungsbegriff

Rz. 3 In der juristischen und betriebswirtschaftlichen Literatur sowie in der Praxis existiert kein einheitlicher Finanzierungsbegriff. Grds. wird zwischen einem engen und einem weiten Finanzierungsbegriff unterschieden. Der enge Finanzierungsbegriff bezieht sich nur auf die Vorgänge der Kapitalbeschaffung, während Finanzierung im weiteren Sinne neben der Kapitalbeschaffung ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / III. Abgrenzung zwischen Außen- und Innenfinanzierung

Rz. 8 Nach dem Kriterium der Mittelherkunft (aus der Sicht der Unternehmung) wird zwischen Außen- und Innenfinanzierung unterschieden. Bei der Außenfinanzierung erfolgt eine Zuführung finanzieller Mittel durch Einlagen der Anteilseigner oder durch Zuführung von Kreditkapital durch Gläubiger. Zur Außenfinanzierung zählt auch die Finanzierung über staatliche und sonstige Subve...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Eintragungen bei der Hypothek

Rz. 2 Alle Eintragungen, soweit sie bei der Hypothek erfolgen, sind auf dem Briefe zu vermerken. Hierher gehören Vormerkungen hinsichtlich der Hypothek, nach Abs. 1 S. 2 jedoch nicht Löschungsvormerkungen nach § 1179 BGB, Eintragung eines Nacherbenvermerks, Eintragung von Verfügungsbeschränkungen und teilweise oder gänzliche Löschung. Eine Umstellung des Kapitalbetrages der ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Belastungsobjekt

Rz. 217 Das Vorkaufsrecht ist eintragungsfähig am ganzen Grundstück, an einem Miteigentumsanteil (§ 1095 BGB), Wohnungseigentum, Erbbaurecht, Gebäudeeigentum, nicht aber am Gesamthandsanteil[813] oder am Dauerwohnrecht.[814] Rz. 218 Am realen Grundstücksanteil ist es nur eintragungsfähig bei Abschreibung und Verselbstständigung (siehe § 7 GBO Rdn 36)[815] oder als Belastung d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Teillöschungen

Rz. 6 Teillöschungen von Hypotheken, Grund- und Rentenschulden unterliegen den gleichen Grundsätzen wie die Löschungen des ganzen Rechts oder die Löschungen von Veränderungen. In Spalte 8 wird die laufende Nummer des Rechts (oder des Teilbetrags; Abs. 4), in Spalte 9 der gelöschte Betrag in Ziffern angegeben. Spalte 10 enthält sodann den Löschungsvermerk unter Bezeichnung de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eintragung "bei" einer Briefhypothek

Rz. 5 Es muss sich um eine Eintragung bei der Hypothek handeln. Rz. 6 In Frage kommen alle Eintragungen, welche in der 3. Abteilung unter der Nummer der Hypothek zu erfolgen haben.[4] Gleichgültig ist dabei, ob es sich um rechtsändernde oder berichtigende Eintragungen handelt, ob sie vorläufigen oder endgültigen Charakter haben. § 41 GBO gilt für alle Fälle. Gleichgültig ist ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff und Anwendungsbereich

Rz. 91 [Autor/Stand] Eine wirtschaftliche Überalterung eines Gebäudes liegt vor, wenn die durch die Entwicklung der einschlägigen Technik bewirkte wirtschaftliche Abnutzung intensiver ist als die technische Abnutzung. Ergebnis der wirtschaftlichen Überalterung ist der vorzeitige Abbruch bzw. die Preisgabe des Grundstücks für den Verfall.[2] Eine wirtschaftliche Überalterung ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Bewertung des Betriebsvermögens von Personenunternehmen

Rz. 15 Unternehmerisches Vermögen wird zum Bewertungsstichtag (im Todesfall der Todestag bzw. bei Schenkung im Zeitpunkt deren Ausführung) mit dem sog. gemeinen Wert (§ 9 BewG), der den Verkehrswert abbilden soll, bewertet. Die Bewertung des Betriebsvermögens von Personenunternehmen richtet sich nach § 12 Abs. 5 ErbStG. Der Umfang des Betriebsvermögens von Gewerbebetrieben u...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Das Ausbuchungsverfahren

Rz. 7 Abs. 3 gibt dem Eigentümer, der nach Abs. 2 für sein Grundstück Buchungsfreiheit genießt, die Möglichkeit, Antrag auf Ausbuchung (Ausscheiden des Grundstücks aus dem Grundbuch) zu stellen. Dieser Antrag ist nach § 30 GBO formfrei. Voraussetzung ist, dass eine Eintragung, durch die das Recht des Eigentümers betroffen wird (also eine Eintragung in Abt. II oder III) nicht...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gewinnermittlung

Rz. 1339 Eine gesetzliche Verpflichtung zur Buchführung entsprechend der §§ 238 ff. HGB besteht für die Partnerschaft anders als für die Personenhandelsgesellschaften nicht. Auch steuerrechtlich besteht die Verpflichtung nach § 5 Abs. 1 EStG, den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln, nur für Gewerbetreibende, nicht jedoch für die freiberuflich tätigen Partner...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Aktualisierung bestimmter Angaben

Rz. 4 § 76a Abs. 1 Nr. 2 GBV sieht vor, dass bei einer Änderung des belasteten Grundstücks die entsprechenden Angaben bei den Belastungen in den Abt. II und III aktualisiert werden müssen. Im Grunde geht es darum, die in der Datenbank vorgenommene Aktualisierung auch an allen Stellen entsprechend anzuzeigen. Eine Änderung des belasteten Grundstücks erfolgt in der Datenbank n...mehr