Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu § 15b EStG

Schrifttum: Stollwerk, Neue Schranken der Verlustverrechnung durch § 15b EStG für die mittelständische GmbH & Co KG?, GmbH-StB 2006, 333. Verwaltungsanweisungen: BMF v 17.07.2007, BStBl I 2007, 542, Tz 23 (Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen). Rn. 5b Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Vorab auch Hinweis auf s § 15b Rn 16 (Handzik). Mit dem Gesetz zur Beschränkung der Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.2 "Maßgebliches Einkommen" bei Organschaft

Rz. 95 Da der Organkreis nach § 15 S. 1 Nr. 3 KStG als ein einziger Betrieb gilt[1], ist für ihn der "maßgebliche Gewinn" bzw. das "maßgebliche Einkommen" zu ermitteln. Diese Ermittlung erfolgt auf der Ebene des Organträgers, da für die Organgesellschaft § 4h EStG nicht gilt.[2] Eine Ermittlung auf der Ebene des "Organkreises" ist nicht möglich, da der Organkreis selbst kein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2 Übersicht über § 4h EStG

Rz. 47 § 8a KStG schließt an § 4h EStG an und enthält lediglich Sonderregelungen für Körperschaften. § 4h KStG wird im Folgenden nicht kommentiert; vielmehr wird auf Frotscher, G., in Frotscher/Geurts, EStG, Kommentierung zu § 4h EStG verwiesen. Rz. 48 § 4h Abs. 1 EStG beschränkt die Abzugsfähigkeit des Zinsaufwandes eines Betriebs auf den Zinsertrag, darüber hinaus auf das v...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.1 Maßgebliches Einkommen bei Körperschaften

Rz. 86 Das EBITDA errechnet sich nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG aus dem "maßgeblichen Gewinn", korrigiert um den Zinssaldo und bestimmte Abschreibungen. Für Körperschaften gilt § 4h Abs. 3 S. 1 EStG mit der Maßgabe, dass an die Stelle des "maßgeblichen Gewinns" das "maßgebliche Einkommen" tritt.[1] Aus systematischen Gründen ergibt sich aber ein Unterschied zwischen dem "maßgebli...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.1 Systematik

Rz. 84 Rechtsfolge der Zinsschranke ist nach § 4h Abs. 1 EStG, dass die Zinsen nicht abziehbar sind, soweit sie die Zinseinnahmen und darüber hinaus das verrechenbare EBITDA übersteigen. Das verrechenbare EBITDA beträgt 30 % des EBITDA des laufenden Jahres zuzüglich des nicht ausgenutzten Vortrags an verrechenbarem EBITDA der 5 vorhergehenden Jahre. EBITDA ist der maßgeblich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.4 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 28 § 8a KStG steht in Konkurrenz zu anderen Regelungen, insbesondere zu § 4 Abs. 4a EStG und zu § 10d EStG. Das Verhältnis zu diesen Regelungen ergibt sich aus der Systematik der § 4h EStG, § 8a KStG, die Zinsen in bestimmter Höhe als (noch) nicht abzugsfähige Betriebsausgaben einordnen. Bei pauschalierender Gewinnermittlung ist die Zinsschranke nicht anwendbar. Das betr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.4 Nachgeordnete Mitunternehmerschaften

Rz. 72 Schließlich ist § 8a KStG auch auf mitunternehmerische Personengesellschaften und andere Mitunternehmerschaften anwendbar, wenn diese unmittelbar oder mittelbar einer Körperschaft nachgeordnet sind. Zweck der Vorschrift ist es, zu verhindern, dass die für Körperschaften geltenden Einschränkungen des § 8a KStG durch Einschaltung von Personengesellschaften umgangen werd...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.3 "Maßgeblicher Gewinn" bei nachgeordneten Mitunternehmerschaften

Rz. 106 Ist eine Personengesellschaft eine "nachgeordnete Gesellschaft"[1] und ist daher § 8a KStG anzuwenden, ist für sie trotzdem der "maßgebliche Gewinn"[2], nicht das "maßgebliche Einkommen" zu ermitteln. Personengesellschaften haben kein Einkommen. Nach § 4h Abs. 2 S. 2 EStG gelten für nachgeordnete Gesellschaften zwar einige Vorschriften des § 8a KStG; in Bezug genomme...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 6 Zinsschranke bei Holdinggesellschaften

Rz. 256 Anders als § 8a KStG a. F. enthält die Neufassung der Vorschrift keine besonderen Regelungen für Holdinggesellschaften, d. h. für Gesellschaften, deren Haupttätigkeit in dem Halten von Beteiligungen und der Finanzierung der Beteiligungsgesellschaften besteht. Insbesondere fehlt ein "Holdingprivileg", wodurch die Abzugsfähigkeit der Zinsen für eine Holding erleichtert...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.5 "Maßgebliches Einkommen" bei einem Betrieb gewerblicher Art

Rz. 116 Auch für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei einem Betrieb gewerblicher Art gelten grundsätzlich keine Besonderheiten. Auch hier ist Ausgangswert das Einkommen, erhöht um Personensteuern, AfA und Zinsaufwendungen, vermindert um Zinserträge. Zu berücksichtigen ist lediglich, dass es zwischen Träger und Betrieb gewerblicher Art keine Darlehensverhältnisse geben ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.2 Voraussetzungen des § 165 Abs. 2 Satz 1

Rz. 103 Eine Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 S. 1 AO setzt lediglich voraus, dass sie mit einem wirksamen Vorläufigkeitsvermerk versehen ist. Hingegen kommt es nicht darauf an, ob der Vorläufigkeitsvermerk auch rechtmäßig ist, wenn er nicht erfolgreich angefochten worden ist. Denn Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Vorläufigkeitsvermerk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.4 Maßgebliches Einkommen bei Überschusseinkünften (§ 8a Abs. 1 S. 4 KStG)

Rz. 113 Nach § 8a Abs. 1 S. 1 KStG ist § 4h EStG und damit die Zinsschranke auch auf Kapitalgesellschaften und andere Körperschaftsteuersubjekte anzuwenden, die ihre Einkünfte durch Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG ermitteln.[1] Betroffen waren bis Vz 2023 nur Körperschaften, die als Kapitalgesellschaften zu qualifizieren sind. Da K...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2 Absetzungen für Abnutzungen (Abschreibungen nach dem EStG)

2.1 Allgemeines 2.1.1 Bedeutung und Zweck der AfA Rz. 87 Durch die Aktivierung eines Wirtschaftsguts werden seine Herstellungs- oder Anschaffungskosten neutral gestellt, haben somit keine Gewinnauswirkung. Erst durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnwirksam auf die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts verteilt. § 6 Abs. 1 Nr...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.1.2 Abschreibungen im Handelsrecht

Rz. 89 Zu den Abschreibungen im Handelsrecht vgl. Rz. 1 ff. Nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz sind die Ansätze in der Handelsbilanz grundsätzlich auch in der Steuerbilanz auszuweisen. Die AfA nach § 7 Abs. 2 EStG kann daher steuerlich nur dann zugrunde gelegt werden, wenn die Ansätze in der Handelsbilanz auf dieser AfA-Methode beruhen.[1] Für die Abschreibung enthält aber § 5...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3 Folgebewertung: Außerplanmäßige Abschreibung

1.1.3.1 Abschreibungsgebot und Abschreibungswahlrecht Rz. 45 Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind handelsrechtlich Vermögensgegenstände des Anlagevermögens allgemein bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen i...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2 Folgebewertung: Planmäßige Abschreibung

1.1.2.1 Abnutzbare Anlagegegenstände Rz. 3 Abnutzbare Anlagegegenstände "sind" handelsrechtlich planmäßig abzuschreiben. Es besteht also ein Abschreibungsgebot. Planmäßige Abschreibung bedeutet: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind um Abschreibungen nach einem bestimmten Plan zu vermindern. Der Plan muss die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjah...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.6 Planmäßige Abschreibung nach einer außerplanmäßigen Abschreibung

Rz. 61 Wird ein planmäßig abgeschriebener Vermögensgegenstand des Anlagevermögens durch ein Ereignis dauernd im Wert gemindert, ist er zusätzlich außerplanmäßig abzuschreiben.[1] In der Folge wird nur noch der um die außerplanmäßige Abschreibung verringerte Restbuchwert planmäßig abgeschrieben. Die weiteren planmäßigen Abschreibungen sind auf die Restnutzungsdauer zu verteil...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.6 AfA-Berechtigung

2.6.1 Allgemeines Rz. 126 AfA-berechtigt ist regelmäßig nur der Steuerpflichtige, der das Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften einsetzt, der den Tatbestand der Einkunftserzielung selbst oder durch Dritte erfüllt. Wirtschaftsgüter, die außerhalb der Einkunftserzielung eingesetzt werden, können daher nicht steuermindernd abgeschrieben werden (allgemeine Meinung).[1] Erfül...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.8 Gebäude-AfA

2.8.1 Übersicht über die gesetzliche Regelung Rz. 142 Für die Abschreibung von Gebäuden enthält § 7 Abs. 4, 5, 5a EStG spezielle Regelungen, die den Absätzen 1 und 2 vorgehen. Das Gesetz sieht die lineare (Abs. 4), degressive (Abs. 5, besser Staffel-AfA) und für bestimmte Wohnzwecken dienenden Gebäude eine echte degressive AfA von 5 % vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vor. A...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.3.4 Progressive Abschreibung

Rz. 37 Bei der progressiven Abschreibung steigen die Abschreibungsbeträge von Jahr zu Jahr. Es handelt sich um eine Umkehrung der degressiven Abschreibung. Analog zu dieser kann daher geometrisch oder arithmetisch progressiv abgeschrieben werden. Bei der progressiven Abschreibung werden die ersten Jahre der Nutzung weniger stark, die späteren Jahre immer stärker mit Abschreib...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1 Abschreibung des Anlagevermögens

1.1.1 Zugangsbewertung und Grundsachverhalte der Folgebewertung Rz. 2 Wurde ein Vermögensgegenstand mit Mitteln des Unternehmens angeschafft oder hergestellt, sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen.[1] Die Vermögensgegenstände dürfen höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden. Diese Wert...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3 Außerplanmäßige Abschreibungen

3.3.1 Grundsachverhalte Rz. 206 Außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigen die nicht vorhersehbaren Wertminderungen, welche von den planmäßigen Abschreibungen, die für abnutzbare Vermögenswerte des Sachanlage- und immateriellen Vermögens nicht abgedeckt werden. Die Berücksichtigung eines Wertminderungsaufwands (impairment loss) ist darüber hinaus jedoch unabhängig davon, ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2 Abschreibung des Umlaufvermögens

1.2.1 Wertansätze in der Handelsbilanz Rz. 62 Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB). Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskoste...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.3.3 Degressive Abschreibung

Rz. 31 Allgemeines Degressive Abschreibung bedeutet, dass die Abschreibungsbeträge von Jahr zu Jahr fallen. Daher spricht man auch von einer Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen. Es handelt sich um eine planmäßige Abschreibung. Daher müssen sich die Abschreibungen nach einem Abschreibungsplan richten. Handelsrechtlich ist jede degressive Abschreibung zulässig, die den Gru...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.3.5 Leistungsbedingte Abschreibung

Rz. 38 Handelsrechtlich entspricht die Abschreibung nach Maßgabe der Leistung, auch leistungsabhängige Abschreibung oder Leistungsabschreibung genannt, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Es werden lediglich Aufzeichnungen vorausgesetzt, welche die leistungsbedingten Abschreibungen dokumentieren.[1] Neben der Nutzungsdauer ist somit die erwartete Leistungsmenge inne...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.7.1 AfA in gleichen Jahresbeträgen – lineare AfA

Rz. 134 Bei der linearen AfA nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG ist die AfA durch gleichmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu berechnen. Zur Berechnung der AfA-Beträge sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Zahl der Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu teilen bzw. ist die jährliche AfA i...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.7.3 Absetzung in fallenden Jahresbeträgen – degressive AfA

Rz. 136 Nach § 7 Abs. 2 EStG war für Anschaffungen oder Herstellungen bis zum 31.12.2007 eine degressive AfA zulässig. Nach einem Jahr (2008) ohne degressive AfA wurde für Anschaffungen oder Herstellungen ab 1.1.2009 und vor dem 1.1.2011 wieder eine degressive AfA von 25 % für 2 Jahre eingeführt. Rz. 136a Durch das Zweite und Vierte Corona-Steuerhilfegesetz[1] ist wieder temp...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2 Planmäßige Abschreibungen

Rz. 178 Obwohl an verschiedenen Stellen geregelt, sind die Regelungen zu den planmäßigen Abschreibungen weitestgehend inhaltsgleich.[1] Im Vergleich zu den handelsrechtlichen Vorschriften sind die Regelungen nach IFRS zu planmäßigen Abschreibungen sehr ähnlich. Es gibt eine weitgehende Übereinstimmung hinsichtlich Begriffsinhalt, Ansatz, Bewertung und Ausweis. Die größten Un...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.1.1 Bedeutung und Zweck der AfA

Rz. 87 Durch die Aktivierung eines Wirtschaftsguts werden seine Herstellungs- oder Anschaffungskosten neutral gestellt, haben somit keine Gewinnauswirkung. Erst durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnwirksam auf die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts verteilt. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG bestimmt, dass abnutzbare Wirtsc...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.7.2 AfA nach Maßgabe der Leistung – Leistungs-AfA

Rz. 135 Nach § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG ist es zulässig, anstelle der linearen AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei denen es wirtschaftlich begründet ist, die AfA nach Maßgabe der Leistung des Wirtschaftsguts vorzunehmen, wenn der Steuerpflichtige den auf das einzelne Jahr entfallenden Umfang der Leistung nachweist. Leistungs-AfA ist auch zulässig bei d...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.8 Restwert-AfA, § 7a Abs. 10 EStG

Rz. 158 § 7a Abs. 10 EStG bestimmt die Restwert-AfA, wenn für das Wirtschaftsgut Sonderabschreibungen in Anspruch genommen worden sind nach Ablauf des Begünstigungszeitraums,[1] bei § 7g EStG also nach 5 Jahren. Entscheidend ist der Ablauf des Begünstigungszeitraums, also der Zeitraum, in dem Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden können. Das gilt selbst dann, wenn...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.1 Allgemeines

2.1.1 Bedeutung und Zweck der AfA Rz. 87 Durch die Aktivierung eines Wirtschaftsguts werden seine Herstellungs- oder Anschaffungskosten neutral gestellt, haben somit keine Gewinnauswirkung. Erst durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnwirksam auf die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts verteilt. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.2 Abschreibungsgrundsätze

2.2.1 Geltungsbereich des § 7 EStG Rz. 91 § 7 Abs. 1, 4 bis 6 EStG gelten für alle Einkunftsarten, ebenso bei § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG [1], nicht aber bei der Anwendung des § 33 EStG, sofern im Rahmen der Vorschrift die Anschaffung eines Wirtschaftsguts mit mehrjähriger Nutzungsdauer berücksichtigt werden soll.[2] Leistungs-AfA und degressive AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5 Änderung der Bemessungsgrundlage

2.5.1 Erhöhung oder Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten Rz. 114 Erhöhen sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, weil z. B. der Käufer nachträglich zu einem höheren Kaufpreis verurteilt wird, weil er aufgrund eines Schiedsgutachtens höhere Preise zu zahlen hat,[1] weil der Preis nur dem Grunde nach festgelegt worden ist oder weil nachträglich Abgaben zu...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.7 Absetzungsmethoden – ohne Gebäude-AfA

2.7.1 AfA in gleichen Jahresbeträgen – lineare AfA Rz. 134 Bei der linearen AfA nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG ist die AfA durch gleichmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu berechnen. Zur Berechnung der AfA-Beträge sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Zahl der Jahre der betriebsgewöhnlichen Nu...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.8.3 Degressive Gebäude-AfA, § 7 Abs. 5 und 5a EStG

Rz. 147 Die degressive Gebäude-AfA ist nach Abs. 5 nach festen, unabänderbaren Staffelsätzen ausgestaltet. Die degressive AfA auf Gebäude war seit dem 1.1.2006 aufgehoben.[1] Die AfA-Reihen, die vor diesem Zeitpunkt in Anspruch genommen worden sind, laufen bis zum Ende der AfA weiter. Mit dem Wachstumschancengesetz darf nach § 7 Abs. 5a EStG bei Gebäuden, die in einem Mitgli...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.3 Mindest-AfA bei erhöhten Absetzungen, § 7a Abs. 3 EStG

Rz. 152 Nach § 7a Abs. 3 'EStG muss bei der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen in jedem Jahr des Begünstigungszeitraums zumindest die AfA nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 4 EStG angesetzt werden. Rz. 153 Werden auf Wirtschaftsgüter Sonderabschreibungen vorgenommen, ist die Normal-AfA nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 4 EStG vorzunehmen, degressive AfA ist unzulässig (§ 7a Abs. 4 EStG).mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.6.4 Ende der AfA

Rz. 133 Die AfA endet, wenn die AfA-Bemesssungsgrundlage bis auf 0 EUR abgeschrieben worden ist. Regelmäßig wird in der Bilanz ein sog. Erinnerungswert von 1 EUR angesetzt, solange das Wirtschaftsgut im Betrieb noch verwendet wird. Die AfA endet auch, wenn das Wirtschaftsgut nicht mehr zur Einkünfteerzielung eingesetzt wird. Bei Einstellung der Einkünfteerzielung im Bereich d...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2 Abschreibungsplan

1.1.2.2.1 Inhalt und Form Rz. 5 Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind planmäßig auf die Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann, zu verteilen. Für jeden einzelnen Vermögensgegenstand ist nach dem Grundsatz der Einzelbewertung ein Abschreibungsplan aufzustellen. Spätestens bei Vornahme der ersten Abschreibung werden hierbei f...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.4 Immaterielle Vermögensgegenstände

1.1.2.4.1 Nutzungsdauer selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Rz. 39 Durch das mit dem BilMoG eingeführte grundsätzliche Aktivierungswahlrecht für die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sollte der zunehmenden Bedeutung der immateriellen Vermögensgegenstände im Wirtschaftsleben Rechnung getragen werde...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.3 Abschreibungswahlrecht

1.1.3.3.1 Geltung für Finanzanlagen Rz. 51 Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauernder (bzw. vorübergehender) Wertminderung vorgenommen werden (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB). Für Finanzanlagen besteht also für die Abschreibung auf den niedrigeren Wert bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ein Abschreibungsgebot, bei voraussi...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.3 Abschreibungsmethoden

1.1.2.3.1 Teil des Abschreibungsplans Rz. 25 Abschreibungsmethode ist die Art, in der die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Rahmen der planmäßigen Abschreibung über die Nutzungsdauer verteilt werden.[1] Abschreibungsmethoden gibt es also nur im Rahmen der planmäßigen Abschreibung. Diese kommt nur für abnutzbare Anlagegegenstände in Betracht. Bei der Wahl der Abschreibun...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.2 Abschreibungsgebot

1.1.3.2.1 Geltung für Sachanlagen und Finanzanlagen Rz. 46 Eine Abschreibung auf den niedrigeren Wert ist bei Anlagegegenständen nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung geboten, im Gegensatz zu den Umlaufgegenständen, die handelsrechtlich bei jeder Wertminderung auf den niedrigeren Wert abzuschreiben sind.[1] Daher wird diese Regelung, im Gegensatz zum strengen ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1 Abschreibungen nach HGB

Rz. 1 Vermögensgegenstände werden höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Anschaffungskosten, Herstellungskosten), vermindert um Abschreibungen, angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Die Abschreibung ist also ein Instrument der Bewertung, indem die Investitionen über die Nutzungsdauer verteilt als Aufwand in der GuV erfasst werden.[1] Abgeschrieben werden Vermögensge...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3 Abschreibungen nach IFRS

3.1 Allgemeines Rz. 176 Im Gegensatz zur prinzipienorientierten Regelung der Abschreibungen nach dem HGB überwiegen nach IFRS sachverhaltsorientierte Regelungen. So finden sich die Bewertungsvorschriften in verschiedenen Standards, die jeweils für die einzelnen Kategorien von Vermögenswerten bestehen. Rz. 177 Daraus resultiert, dass schon die Zugangsbewertung für unterschiedli...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.6.2 AfA-Beginn

Rz. 128 Die AfA beginnt mit dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung. Nach § 9a EStDV ist Zeitpunkt der Anschaffung der Zeitpunkt der Lieferung – das ist der Übergang von Nutzen und Lasten –, der der Herstellung der Zeitpunkt der Fertigstellung – das ist der Zeitpunkt der Einsatzbereitschaft.[1] Ohne Bedeutung ist, ob die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bereits g...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.2.2 Bewertungsstetigkeit

Rz. 92 Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit besagt, dass in den Folgejahren die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden beibehalten werden sollen.[1] Hierzu gehören auch die Abschreibungen. Durch den Maßgeblichkeitsgrundsatz gilt darüber hinaus das Prinzip der Bewertungsstetigkeit auch für die Steuerbilanz.[2] Aus diesem Grundsatz folgt für di...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.3.2 Lineare Abschreibung

Rz. 28 Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig auf die Jahre der Nutzung als Aufwendungen verteilt. Der Abschreibungszeitraum bemisst sich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Es werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Zahl der Jahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer geteilt. Das Ergebnis ist der auf...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.5 Bestimmung des niedrigeren Werts

1.2.5.1 Bestimmung nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt Rz. 70 Ist der Beschaffungsmarkt maßgebend, so sind die Wiederbeschaffungskosten relevant. Sind diese gesunken, so richtet sich hiernach die Wertbestimmung, auch wenn die Vorräte bereits zu einem den Wertverlust deckenden Preis fest verkauft, jedoch noch nicht geliefert sind. Praxis-Beispiel Am 10.12.01 wird ein Wa...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.8.1 Übersicht über die gesetzliche Regelung

Rz. 142 Für die Abschreibung von Gebäuden enthält § 7 Abs. 4, 5, 5a EStG spezielle Regelungen, die den Absätzen 1 und 2 vorgehen. Das Gesetz sieht die lineare (Abs. 4), degressive (Abs. 5, besser Staffel-AfA) und für bestimmte Wohnzwecken dienenden Gebäude eine echte degressive AfA von 5 % vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vor. Alle Abschreibungsarten finden auch auf selbst...mehr