Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.9 Voraussichtliche Erlöse oder Entschädigungen

Rz. 206 Verbleibt erfahrungsgemäß das angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut nicht für die gesamte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Betrieb des Stpfl., sondern wird es voraussichtlich schon vor seiner völligen Abnutzung veräußert werden oder steht eine Enteignung bevor, mindern etwa zu erwartende Veräußerungserlöse oder Entschädigungen die Bemessungsgrundlage für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.5 Sonstige Nießbrauchsarten

Rz. 130 Bei einem Sicherungsnießbrauch, der lediglich zu Sicherungszwecken eingeräumt wird, bleibt der Besteller hinsichtlich des Nießbrauchsgegenstands persönlich absetzungsberechtigt. Voraussetzung ist, dass das Nießbrauchsrecht nicht ausgeübt wird.[1] Absetzungsberechtigt ist der Quotennießbraucher nur hinsichtlich seines quotalen Nießbrauchsrechts in Höhe seiner Anschaff...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.3 Degressive AfA und Sonderabschreibungen

Rz. 43 Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme der degressiven AfA neben Sonderabschreibungen ausgeschlossen (§ 7a Abs. 4 EStG). Wenn einzelne Sondervorschriften etwas anderes regeln, wie insbesondere bei § 7g Abs. 5 EStG, ist bereits während des Begünstigungszeitraums die weitere degressive AfA nach dem jeweiligen Restbuchwert zu bemessen. Dies folgt aus der Natur der degress...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.6.1 Allgemeines

Rz. 471 Nach § 7 Abs. 5a S. 1 EStG kann bei Gebäuden, die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Staat belegen sind, auf den das EWR-Abkommen angewendet wird, soweit sie Wohnzwecken dienen und vom Stpfl. hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft worden sind, statt der AfA nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a EStG die AfA nach § 7 Abs. 5a ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4.2.1 Wirtschaftsgebäude

Rz. 415 Bei Wirtschaftsgebäuden findet nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG ein AfA-Satz von 3 % Anwendung. Als Wirtschaftsgebäude anzusehen ist ein Gebäude, das zum Betriebsvermögen gehört und nicht Wohnzwecken dient, sofern der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist (Rz. 399ff.). Weitere Voraussetzung ist, dass der Stpfl. nach § 52 Abs. 21b EStG a. F. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.5 Miete/Pacht

Rz. 88 Als Gegenstand der AfA kommen in Betracht das Miet- bzw. Pachtrecht, das gemietete bzw. gepachtete Wirtschaftsgut und das vom Mieter bzw. Pächter angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut. Nicht Gegenstand der AfA ist das Recht, ein Wirtschaftsgut gegen laufende Miet- bzw. Pachtzahlungen nutzen zu können.[1] Anders ist dies bei durch Einmalzahlung erworbenen Nutzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.2 Unentgeltlicher bzw. teilentgeltlicher Erwerb

Rz. 175 Bei unentgeltlichem Erwerb eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gilt § 6 Abs. 3 EStG . Die Buchwerte sind vom Rechtsnachfolger fortzuführen. Entsprechendes gilt auch hinsichtlich der AfA. Bei der unentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen in das Betriebsvermögen eines anderen Stpfl. gilt bei Bestehen eines betr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 13.2 Voraussetzungen (§ 7 Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 350 Die AfA nach § 7 Abs. 2 EStG ist nach § 7 Abs. 2 S. 1 EStG nur bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zulässig, wenn diese nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft oder hergestellt worden sind. Auf den Verlauf des jeweiligen Wirtschaftsjahrs kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Nach § 9a EStDV ist für das Jahr der Anschaffung maßgeblich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1.2 Vorrang von Spezialregelungen

Rz. 6 § 7a Abs. 1 EStG regelt die Berechnung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen bei nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb des Begünstigungszeitraums. Spezialregelungen für die Behandlung nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehen der Allgemeinregelung des § 7a Abs. 1 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.1 Allgemeines

Rz. 97 Der Nießbrauch (§§ 1030ff. BGB) und das Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) gehören zu den dinglichen Nutzungsrechten. Nießbrauch ist die Belastung einer Sache in der Weise, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen. Das Wohnungsrecht beinhaltet die Befugnis, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Aussc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3.1 Allgemeines

Rz. 115 Wird bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Wirtschaftsgut zugunsten des bisherigen Eigentümers bestellt, liegt ein Vorbehaltsnießbrauch vor. Der bisherige Eigentümer überträgt ein mit einem Nießbrauchsrecht belastetes Wirtschaftsgut.[1] Da die Übertragung des Wirtschaftsguts keine Gegenleistung für die Bestell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 4 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 68 § 7 EStG gilt uneingeschränkt für natürliche Personen. Bei unbeschränkt Stpfl. betrifft die Regelung die Ermittlung sowohl der inl. als auch der im Inland zu berücksichtigenden ausl. Einkünfte, wobei zu beachten ist, dass nach § 7 Abs. 5 und 5a EStG die degressive AfA nur für Gebäude gilt, die im EU- bzw. EWR-Raum belegen sind. Bei beschränkt Stpfl. ist § 7 EStG über ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 14.4 Keine Zeitanteiligkeit (§ 7 Abs. 2a S. 3 EStG)

Rz. 359j Nicht anwendbar ist § 7 Abs. 1 S. 4 EStG nach § 7 Abs. 2a S. 3 EStG. Damit ist die AfA nach § 7 Abs. 2a EStG auch im Jahr der Anschaffung in voller Höhe und nicht nur zeitanteilig zu gewähren.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.6 Vorbehaltswohnrecht

Rz. 131 Ist das Grundstück gegen Einräumung eines vorbehaltenen dinglichen Wohnrechts übertragen worden, sind die für den Vorbehaltsnießbrauch geltenden Grundsätze entsprechend anzuwenden. Der Eigentümer darf AfA auf das entgeltlich erworbene Gebäude allerdings nur in Anspruch nehmen, soweit sie auf den unbelasteten Teil entfällt.[1] Dabei stellt die Einräumung des Wohnrecht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 17.3.4.1 Allgemeines

Rz. 524 Der Bodenschatz wird erst dann zu einem abschreibungsfähigen Wirtschaftsgut, wenn er entdeckt wird und der Stpfl. mit seiner Aufschließung im Betriebs- oder Privatvermögen beginnt oder mit der Aufschließung zu rechnen ist.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 17.3 Bemessungsgrundlage

17.3.1 Allgemeines Rz. 518 Bemessungsgrundlage für AfS sind die für den Bodenschatz oder das Nutzungsrecht aufgewandten Anschaffungskosten. Maßgebend sind die tatsächlichen Anschaffungskosten, wozu auch fiktive Anschaffungskosten – z. B. nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG – gehören. Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage für die AfS kommen im Bereich der Bodenschätze grundsätzlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 7 Verfahrensfragen

7.1 Grundsatz der Einzelabschreibung Rz. 232 Wirtschaftsgüter sind einzeln zu bewerten. Aus dem Grundsatz der Einzelbewertung folgt, dass die AfA für jedes einzelne Wirtschaftsgut gesondert zu ermitteln ist (Grundsatz der Einzelabschreibung). Es bestehen aber Ausnahmen. So können z. B. gleichartige oder annähernd gleichwertige, abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter des A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 17.3.4 Entdeckung auf eigenem Grundstück

17.3.4.1 Allgemeines Rz. 524 Der Bodenschatz wird erst dann zu einem abschreibungsfähigen Wirtschaftsgut, wenn er entdeckt wird und der Stpfl. mit seiner Aufschließung im Betriebs- oder Privatvermögen beginnt oder mit der Aufschließung zu rechnen ist. 17.3.4.2 Entstehung und Verwertung im Betriebsvermögen Rz. 525 Entstehung und Verwertung eines Bodenschatzes im betrieblichen Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 17.2 Absetzungsfähige Wirtschaftsgüter

17.2.1 Allgemeines Rz. 503 AfS können nur bei solchen Wirtschaftsgütern vorgenommen werden, bei denen ein Verbrauch der Substanz i. S. eines Substanzverbrauchs oder i. S. einer Substanzverringerung eintritt.[1] Der Oberbegriff für solche Wirtschaftsgüter ist der Bodenschatz. § 7 Abs. 6 EStG erfasst nur solche Bodenschätze, die ein vom Grund und Boden getrenntes Wirtschaftsgut...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.1 Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 164b Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilden bei angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgütern die Bemessungsgrundlage für die AfA. Der Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ist in § 255 HGB geregelt. Dieser handelsrechtliche Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gilt auch für Zwecke des Steuerrechts[1], und zwar sowohl für den Berei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.2 Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Rz. 100 Der Eigentümer des mit dem Nießbrauchsrecht belasteten Wirtschaftsguts ist berechtigt, in Bezug auf dieses Wirtschaftsgut AfA vorzunehmen, sofern er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat. Er erzielt durch die entgeltliche Bestellung des Nießbrauchsrechts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sofern das Entgelt für die Nießbrau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.3 Nutzung zum Zweck der Einkunftserzielung

Rz. 256 § 7 EStG erfasst im Bereich des Betriebsvermögens nur Wirtschaftsgüter, die dem Anlagevermögen zuzuordnen sind. Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens unterliegen nicht der AfA. Für sie besteht nur die Möglichkeit, eine konkret eingetretene Wertminderung durch den Ansatz des niedrigeren Teilwerts nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG auszugleichen. Rz. 257 Die Abgrenzung zwis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.2.2 Gebäudeteile

Rz. 385 Selbstständige Gebäudeteile sind Gebäudeteile, die in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen. Bei ihnen handelt es sich, da sie besonderen Zwecken dienen, um selbstständige Wirtschaftsgüter, die gesondert vom Gebäude abzuschreiben sind.[1] Selbstständige Gebäudeteile können als selbstständige bewegliche Gebä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.3 Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Rz. 108 Die Berechtigung zur AfA setzt u. a. voraus, dass das Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften genutzt wird. Bei unentgeltlicher Einräumung eines Nießbrauchsrechts durch den Eigentümer erzielt dieser während der Laufzeit des Nießbrauchsrechts keine Einkünfte mit der Folge, dass er mangels Einkunftserzielung keine AfA geltend machen kann.[1] Dies gilt nicht nur für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.5 AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums

Rz. 12 Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums ist die AfA nach der in der jeweiligen Vorschrift enthaltenen Regelung zu bemessen. Fehlt eine Regelung, gilt nach der Vornahme von Sonderabschreibungen § 7a Abs. 9 EStG (Rz. 41ff.). Nur die lineare AfA ist zulässig (§ 7a Abs. 4 EStG); ein Wechsel zur degressiven AfA ist ausgeschlossen (§ 7 Abs. 3 S. 3 EStG a. F.). Bei § 7g Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.3 Höhe der Absetzungen

Rz. 337 Bei der AfaA handelt es sich um einen einmaligen Wertabschlag. Die Höhe bestimmt sich danach, in welchem Umfang eine Minderung der Nutzbarkeit des Wirtschaftsguts durch die außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung verglichen mit der normalen Nutzbarkeit dieses Wirtschaftsguts eingetreten ist. Beträgt z. B. die Minderung 1/8, ist der nach Abzug der p...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.6.2 Voraussetzungen (7 Abs. 5a S. 1 bis 3 EStG)

Rz. 476 Voraussetzung für die Anwendung von § 7 Abs. 5a EStG ist das Vorhandensein eines Gebäudes, das in der EU bzw. im EWR belegen ist und Wohnzwecken (Rz. 406ff.) dient. Dieses muss vom Stpfl. neu hergestellt bzw. bis zum Ende des Jahrs der Fertigstellung angeschafft worden sein, wobei die Herstellung bzw. Anschaffung innerhalb des Zeitraums vom 30.9.2023 bis zum 1.10.202...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.6 Zuschüsse

Rz. 192 Ein Zuschuss ist ein Vermögensvorteil, den ein Zuschussgeber zur Förderung eines – zumindest auch – in seinem Interesse liegenden Zwecks dem Zuschussempfänger zuwendet. Fehlt ein Eigeninteresse des Leistenden, liegt kein Zuschuss vor. I. d. R. wird ein Zuschuss auch nicht vorliegen, wenn ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit einer Leistung des Zuschusse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.4 Sonstige Gebäude (§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 407 Sonstige Gebäude i. S. d. § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG sind Gebäude, die keine Wirtschaftsgebäude i. S. d. § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG sind. Hierzu gehören Gebäude im Privatvermögen und Gebäude im Betriebsvermögen, die Wohnzwecken dienen. Gleiches gilt auch für Gebäude im Betriebsvermögen, die nicht Wohnzwecken dienen, bei denen aber der Bauantrag vor dem 1.4.1985 geste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.1 Allgemeines

Rz. 98 Der Eigentümer des Wirtschaftsguts kann dem Berechtigten den Nießbrauch an dem Wirtschaftsgut entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich bestellen (Zuwendungsnießbrauch). Ein entgeltlicher Nießbrauch liegt vor, wenn der Wert des Nießbrauchs und der Wert der Gegenleistung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen sind. Bei Personen, die einande...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.8 Obligatorische Nutzungsrechte

Rz. 132 Für obligatorisch Nutzungsberechtigte gelten die gleichen Grundsätze wie für dinglich Nutzungsberechtigte. Fehlgeschlagene dingliche Nutzungsrechte stehen den obligatorischen Nutzungsrechten gleich.[1] Anwendung finden die Grundsätze des Vorbehaltsnießbrauchs auf vorbehaltene obligatorische Nutzungsrechte (Rz. 115ff.) und die Grundsätze des Zuwendungsnießbrauchs auf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 14.2 Voraussetzungen (§ 7 Abs. 2a S. 1 und 2 EStG)

Rz. 359d Begünstigt ist nach § 7 Abs. 2a S. 1 EStG die Anschaffung von Elektrofahrzeugen i. S. d. § 9 Abs. 2 KraftStG . Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden. Handeln muss es sich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 7.1 Grundsatz der Einzelabschreibung

Rz. 232 Wirtschaftsgüter sind einzeln zu bewerten. Aus dem Grundsatz der Einzelbewertung folgt, dass die AfA für jedes einzelne Wirtschaftsgut gesondert zu ermitteln ist (Grundsatz der Einzelabschreibung). Es bestehen aber Ausnahmen. So können z. B. gleichartige oder annähernd gleichwertige, abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach § 240 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 9 Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Geschäftswerts (§ 7 Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 302 Nach § 7 Abs. 1 S. 3 EStG gilt als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Geschäfts- bzw. Firmenwerts eines Gewerbebetriebs oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ein Zeitraum von 15 Jahren. Rz. 302a § 7 Abs. 1 S. 3 EStG betrifft nur entgeltlich erworbene Geschäfts- bzw. Firmenwerte. Für originäre Geschäfts- bzw. Firmenwerte besteht nach § 5 Abs. 2 EStG ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.5.1 Allgemeines

Rz. 450 Bei Gebäuden kommt neben der AfA nach § 7 Abs. 4 EStG auch die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG in Betracht, wobei sich § 7 Abs. 5 EStG nach § 7 Abs. 5 S. 1 EStG auf alle Gebäude bezieht, die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Staat belegen sind, auf den das EWR-Abkommen angewendet wird. Des Weiteren müssen die Gebäude vom Stpfl. entweder selbst hergestellt ode...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.1 Allgemeines

Rz. 269 Maßgebend für den Bemessungszeitraum der AfA ist nach § 7 Abs. 1 S. 2 EStG die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Rz. 270 Nutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt oder verwendet werden kann.[1] Bei der Ermittlung der Nutzungsdauer sind, um die betriebsgewöhnliche Nutzungsd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.8 Schrottwert

Rz. 202 Ist ein Wirtschaftsgut so beschaffen, dass ihm auch in abgenutztem Zustand ein beachtlicher Materialwert zukommt (Schrottwert), ist nur der um den voraussichtlichen Schrottwert – nach Berücksichtigung von Entfernungs- und Verschrottungskosten – verminderte Betrag der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als AfA-Volumen auf die Nutzungsdauer zu verteilen.[1] Der Schr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.2.1 Gebäude

Rz. 373 Für den Gebäudebegriff gelten die Abgrenzungskriterien des Bewertungsrechts.[1] Die bewertungsrechtlichen Feststellungen sind für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung nicht bindend. Es handelt sich insoweit nicht um Grundlagenbescheide. Liegt ein Gebäude vor, gelten hinsichtlich der AfA § 7 Abs. 4, 5 und 5a EStG. Entsprechendes gilt nach § 7 Abs. 5b EStG auch, w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.2 Wirtschaftsgüter

Rz. 248 AfA sind vorzunehmen bei Wirtschaftsgütern. Was unter einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, ist weder in § 7 EStG noch in anderen einkommensteuerrechtlichen Vorschriften geregelt. Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts entspricht im Hinblick auf die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung dem Begriff des handelsrechtlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 17.3.4.4 Entstehung im Privatvermögen und Verwertung im Betriebsvermögen

Rz. 527 Die Verwertung eines im Privatvermögen entstandenen Bodenschatzes im Betriebsvermögen kann entweder durch Verpachtung zur Ausbeutung an einen fremden oder durch Einlage in einen eigenen Gewerbebetrieb erfolgen. Rz. 528 Erfolgt die Verwertung des Bodenschatzes durch Verpachtung an einen fremden Gewerbebetrieb, führt das Entgelt für die Überlassung des Grundstücks zum A...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.5 Veränderung der AfA-Bemessungsgrundlage

Zwischenzeitliche Veränderungen Wurden die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischenzeitlich verändert, etwa durch Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung, Teilwertabschreibung, weitere Herstellungskosten, ist der für die geänderte AfA-Bemessungsgrundlage maßgebliche Zustand entscheidend. Damit knüpft die Beurteilung an die wirtschaftlich fortgeschriebene Sub...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.2 Behandlung nachträglicher Herstellungskosten (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7a Abs. 1 EStG sind für das Jahr der Entstehung so zu berücksichtigen, als wären sie zu Beginn dieses Jahres aufgewendet worden (R 7a Abs. 3 EStR 2012 und H 7a EStH 2024). Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums unterfallen Anschaffungs- und Herstellungskosten § 7a Abs. 1 EStG allerdings nicht, insoweit gel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.7 Gebäuden gleichgestellte Objekte (§ 7 Abs. 5b EStG)

Rz. 483 § 7 Abs. 4, 5 und 5a EStG sind nach § 7 Abs. 5b EStG auf Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, auf Eigentumswohnungen und auf im Teileigentum stehende Räumlichkeiten entsprechend anzuwenden. Rz. 483a § 7 Abs. 5a EStG dient der Klarstellung.[1] Rz. 484 Ein Gebäude bildet grundsätzlich ein einheitliches Wirtschaftsgut. Dessen Anschaffungs- ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 17.1 Allgemeines

Rz. 495 Nach § 7 Abs. 6 Halbs. 1 EStG ist bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen und anderen Betrieben, die einen Verbrauch der Substanz mit sich bringen, § 7 Abs. 1 EStG entsprechend anzuwenden. Zulässig sind nach § 7 Abs. 6 Halbs. 2 EStG aber auch Absetzungen nach Maßgabe des Substanzverzehrs, sog. Absetzungen für Substanzverringerung (AfS). Rz. 495a Der Stpfl. hat in den Fäl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.2 Wirtschaftsgebäude (§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 399 Wirtschaftsgebäude sind nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG Gebäude oder den Gebäuden nach § 7 Abs. 5b EStG gleichgestellte Objekte, die zu einem Betriebsvermögen gehören, nicht Wohnzwecken dienen und für die der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist. Rz. 400 Das Gebäude muss zum Betriebsvermögen gehören. Gleichgültig ist, ob es sich um notwendi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.9 Bauten auf fremdem Grund und Boden/Mietereinbauten

Rz. 152 Die Befugnis zur AfA bei Bauten auf fremdem Grund und Boden kann sich ergeben aufgrund zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums oder im Hinblick auf eine bestehende Nutzungsbefugnis. Im letzteren Fall ist ein Aufwandsverteilungsposten zu bilden (Rz. 87ff.). Rz. 153 Zivilrechtlich ist ein Gebäude zumeist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Von daher ist d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.4 Wertaufholungsgebot

Rz. 343 Nach § 7 Abs. 1 S. 7 Halbs. 2 EStG ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG nach dem Vollzug der AfaA in späteren Wirtschaftsjahren eine Zuschreibung vorzunehmen, wenn und soweit der Grund für die AfaA entfallen ist. Die Regelung ergänzt das Wertaufholungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG und soll sicherstellen, dass eine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.2 Art der Abnutzung

Rz. 275 Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts ist von der technischen und wirtschaftlichen Abnutzung des Wirtschaftsguts im Betrieb des Stpfl. abhängig. Auszugehen ist grundsätzlich von der technischen Nutzungsdauer. Rz. 276 Die technische Abnutzung wird bestimmt durch den substanziellen Verschleiß durch Gebrauch und durch äußere Einflüsse wie z. B. Verw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.1 Allgemeines

Rz. 324a Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) sind nach § 7 Abs. 1 S. 7 EStG zulässig. Soweit der Grund für die AfaA in späteren Wirtschaftsjahren wegfällt, ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG eine entsprechende Zuschreibung vorzunehmen. Rz. 325 § 7 Abs. 1 S. 7 EStG gilt grundsätzlich für alle abnutz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.1 Allgemeines/Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 29 Trotz einer etwas unglücklichen Fassung enthält § 7a Abs. 7 EStG den allgemeinen Grundsatz, dass Abschreibungsvergünstigungen bei Wirtschaftsgütern, die mehreren Beteiligten zuzurechnen sind, von allen Beteiligten nur einheitlich vorgenommen werden können. Dies ergibt sich aus der Fassung des S. 2, wonach erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen von den Beteiligt...mehr