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CSRD: Potenzielle Auswirkungen der Nachhaltigkeitsberich ... / 1 Problemstellung und Gang der Untersuchung

Tanja Traub, Daniel Schwab
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Der Gedanke der Nachhaltigkeit ist ein Leitprinzip des Hamburger Haushalts- und Rechnungswesens. Es soll in sämtlichen Phasen des Haushaltszyklus – Planaufstellung, Bewirtschaftung und Abrechnung – Berücksichtigung finden. Entsprechend legt § 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) fest, dass bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans dem "Prinzip der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen ist".

"Gerade auch über die Haushalts- und Finanzpolitik können wir einen wichtigen Beitrag für mehr Nachhaltigkeit leisten" – so Hamburgs Finanzsenator Herr Dr. Dressel anlässlich der Ausrichtung der städtischen Anlagestrategie auf Nachhaltigkeit.

Den Referenzrahmen für ein nachhaltiges Haushalts- und Rechnungswesen bilden die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG) mit ihren 169 Unterzielen. Aus diesen hat die Stadt Leitsätze für die Aufstellung des Haushaltsplans abgeleitet.

Die Berichterstattung über die Nachhaltigkeit im Rahmen der städtischen Rechnungslegung steckt gleichwohl noch in den Kinderschuhen. Der Geschäftsbericht der Stadt Hamburg bietet einen Überblick über verschiedene Nachhaltigkeitsindikatoren, die den einzelnen SDG zugeordnet sind. Sie vermitteln einen Eindruck darüber, ob es der Stadt gelingt, ihre Ziele zu erreichen und ob im Jahresvergleich Fortschritte erzielt werden konnten. Zudem veröffentlichte die Stadt im vergangenen Jahr zum ersten Mal einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Agenda 2030 – Voluntary Local Review (VLR).[1]

Dieses Berichtsinstrument hat sich auf kommunaler Ebene bewährt.

Die jüngst auf europäischer Ebene verabschiedete "Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)" hat den Diskussionen um Art und Umfang einer Nachhaltigkeitsberichterstattung im öffentlichen Sektor neuen Auftrieb gegebe...

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