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Gesetz aus Haufe Finance Office Premium   18.12.2025 4 Wochen testen

§§ 1 - 3 Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1[1] Zweck des Gesetzes (1) 1Dieses Gesetz dient der Finanzierung der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie im Zusammenhang mit der Offshore-Netzanbindung entstehenden Ausgaben der Netzbetreiber. 2Zu diesem Zweck regelt dieses Gesetzmehr

Gesetz aus Arbeitsschutz Office Professional   4 Wochen testen

(1) 1Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates für Teilnehmer an dem von der Bundesregierung geförderten Forschungs- und Entwicklungsprogramm "Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende" Regelungen zu treffen, die von den in Absatz 2 ...mehr

Gesetz aus Haufe Finance Office Premium   13.10.2016 4 Wochen testen

(1) 1Anlagen sind fernsteuerbar im Sinne von § 35 Satz 1 Nummer 2, wenn die Anlagenbetreibermehr

Gesetz aus Arbeitsschutz Office Professional   4 Wochen testen

(1) Beim Aufbau von Normalladepunkten, an denen das Wechselstromladen möglich ist, muss aus Gründen der Interoperabilität jeder Ladepunkt mindestens mit einer Steckdose oder Kupplung des Typs 2 nach der Norm DIN EN 62196-2, Ausgabe Dezember 2014, ausgerüstet werden. (2) Beim Aufbau von Schnellladepunkten, an denen das ...mehr

Gesetz aus Haufe Finance Office Premium   13.10.2016 4 Wochen testen

(1) Anlagenbetreiber dürfen den Anschluss der Anlagen [1] von dem Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen lassen. [2] (2) Die Ausführung des Anschlusses und die übrigen für die Sicherheit des Netzes notwendigen Einrichtungen müssen den im Einzelfall notwendigen technischen Anforderungen des ...mehr

Gesetz aus Haufe Finance Office Premium   18.12.2025 4 Wochen testen

§ 21 Umlageerhebung bei Stromspeichern und Verlustenergie (1) 1Für die Netzentnahme von Strom, der in einem Kalenderjahr zum Zweck der Zwischenspeicherung in einem elektrischen, chemischen, mechanischen oder physikalischen Stromspeicher verbraucht wird, verringert sich der Anspruch auf Zahlung der Umlagen in dem ...mehr

Gesetz aus Haufe Finance Office Premium   18.12.2025 4 Wochen testen

§§ 47 - 48 Abschnitt 1 Kontoführung und gesonderte Buchführung § 47 Kontoführung und gesonderte Buchführung der Übertragungsnetzbetreiber (1) 1Die Übertragungsnetzbetreiber müssen jeweils ein separates Bankkonto für die Aufgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz einschließlich ...mehr

Gesetz aus Haufe Finance Office Premium   18.12.2025 4 Wochen testen

§ 49 Grundsatz 1Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, Netzbetreiber, Letztverbraucher, Netznutzer und Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssen einander die für den Ausgleich nach Teil 4 erforderlichen Angaben, insbesondere die in den §§ 50 bis 52 genannten Angaben, unverzüglich zur Verfügung stellen, soweit in den ...mehr

Gesetz aus Haufe Finance Office Premium   18.12.2025 4 Wochen testen

§ 25 Umlagebefreiung bei der Herstellung von Grünem Wasserstoff (1) 1Der Anspruch auf Zahlung der Umlagen verringert sich auf null für die Netzentnahme von Strom, der zur Herstellung von Grünem Wasserstoff unabhängig von dessen Verwendungszweck in einer Einrichtung zur Herstellung von Grünem Wasserstoff verbraucht ...mehr

Gesetz aus Haufe Finance Office Premium   13.10.2016 4 Wochen testen

(1) 1Zu diesem Gesetz wird eine Clearingstelle eingerichtet. 2Der Betrieb erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durch eine juristische Person des Privatrechts. (2) Die Clearingstelle ist zuständig für Fragen und Streitigkeitenmehr

Gesetz aus Haufe Finance Office Premium   18.12.2025 4 Wochen testen

§ 28 Zweck des Abschnitts Zweck dieses Abschnitts ist die Begrenzung der Höhe der zu zahlenden Umlagenmehr

Gesetz aus Haufe Finance Office Premium   18.12.2025 4 Wochen testen

§ 1[1] Zweck des Gesetzes (1) 1Dieses Gesetz dient der Finanzierung der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie im Zusammenhang mit der Offshore-Netzanbindung entstehenden Ausgaben der Netzbetreiber. 2Zu diesem Zweck regelt dieses Gesetzmehr

Gesetz aus Haufe Finance Office Premium   18.12.2025 4 Wochen testen

§ 4 Ermittlung und Mitteilung der Finanzierungsbedarfe Die Übertragungsnetzbetreiber ermitteln und teilen bis zum 30. September eines Kalenderjahres mit:mehr

Gesetz aus Haufe Finance Office Premium   18.12.2025 4 Wochen testen

§ 62 Aufsicht durch die Bundesnetzagentur (1) Die Bundesnetzagentur hat die Aufgabe, zu überwachen, dassmehr

Gesetz aus Haufe Finance Office Premium   18.12.2025 4 Wochen testen

Die Netzbetreiber müssen bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Gesetz die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns anwenden.mehr