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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   10.06.2022 4 Wochen testen

Rz. 24 Fraglich scheint, ob ungeschriebener Inhalt des § 33 Abs. 1 AO auch ist, dass das "Steuerpflichtverhältnis" auch dann begründet ist, wenn ein Steuerrechtssubjekt (Rz. 7) (nur) Ansprüche und nicht auch Verpflichtungen gegen den Staat hat. Ein gravierendes Beispiel wäre der Fall, dass aufgrund zu Unrecht ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium   28.01.2025 4 Wochen testen

2.1 Allgemeines Rz. 48 Bei der unbeschränkten Steuerpflicht bildet den Anknüpfungstatbestand, und damit die Rechtfertigung, für die steuerliche Erfassung regelmäßig die persönliche Beziehung zum Inland, d. h. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt. Bei der beschr. Steuerpflicht tritt an die Stelle dieser ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   28.07.2023 4 Wochen testen

2.1 Geschäftsleitung (Abs. 1) Rz. 5 Gem. § 20 Abs. 1 AO richtet sich die örtliche Zuständigkeit bei unbeschränkt Stpfl. in erster Linie nach dem Ort der Geschäftsleitung. Geschäftsleitung ist nach § 10 AO der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Dieser befindet sich dort, wo der für die Geschäftsleitung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   28.07.2023 4 Wochen testen

3.1 Belegenheit des Vermögens (Abs. 3) Rz. 8 Ist weder die Geschäftsleitung noch der Sitz im Geltungsbereich des Gesetzes, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach § 20 Abs. 3 AO in erster Linie danach, im Bezirk welches FA sich Vermögen der Stpfl. befindet. Trifft dies für mehrere FÄ zu, so ist das FA ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.11.2023 4 Wochen testen

1. Bereicherung Rz. 3 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer wird erhoben, um den Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu erfassen. Dies ist der Fall, wenn dem Empfänger ein in Geld messbarer Vermögensvorteil (so § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG) zufließt. Hat z.B. ein Nacherbe selbst durch Baumaßnahmen auf einem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   10.06.2022 4 Wochen testen

Rz. 14 Wer jeweils Stpfl. ist, bestimmt sich zunächst nach der Aufzählung des § 33 Abs. 1 AO. Diese hat keine abschließende Bedeutung; aufgezählt werden Unterfälle der Generalklausel, "ihm durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat".[1] 2.1 Steuerschuldner Rz. 15 Stpfl. ist, wer eine Steuer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   05.06.2018 4 Wochen testen

1 Grundlagen Rz. 1 § 138b AO wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften eingeführt.[1] Die Vorschrift regelt eine Mitteilungspflicht an das FA für "Finanzdienstleister"[2], wenn durch sie eine Beziehung eines inländischen Stpfl. zu Gesellschaften ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   10.06.2022 4 Wochen testen

1 Allgemeines 1.1 Gegenstand und Zweck der Vorschrift Rz. 1 Mit dem Begriff des "Steuerpflichtigen" definiert § 33 Abs. 1 AO einen der zentralen Begriffe der AO.[1] Systematisch unsauber definiert der Gesetzgeber erst hier einen Begriff, der im gleichen Gesetz bereits vorher Verwendung findet.[2] Die Regelung gehört ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2023 4 Wochen testen

Gesetzestext (1) Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist (§§ 5, 13, 13a, 13c, 13d, 16, 17 und 18). In den Fällen des § 3 gilt unbeschadet Absatz 10 als Bereicherung der Betrag, der sich ergibt, wenn von dem nach § 12 zu ermittelnden Wert des gesamten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   14.02.2024 4 Wochen testen

1 Allgemeines Rz. 1 Die Regelungen des II. Abschnitts[1] enthalten unter der Überschrift "Wertermittlung" die für die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs und seine Bewertung maßgebenden Bestimmungen. Durch diese Vorschriften wird der Steuergegenstand bezüglich seiner Bemessungsgrundlage so präzisiert, dass sich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   05.07.2024 4 Wochen testen

1 Entwicklung und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 141 Abs. 1 AO, dessen Vorgängerbestimmung § 161 RAO war, der allerdings entgegen der jetzigen Gesetzeslage auch für Freiberufler galt[1], wurde in der Vergangenheit verschiedentlich geändert, vor allem hinsichtlich der Umsatz- und Gewinngrenzen.[2] Für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.11.2023 4 Wochen testen

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 10 ErbStG beginnt der zweite Abschnitt des Gesetzes. Dieser umfasst unter dem Stichwort Wertermittlung die §§ 10 bis § 13 ErbStG. In Abs. 1 sind die Grundsätze enthalten, nach denen der steuerpflichtige Erwerb ermittelt wird. Vom Bruttovermögensanfall werden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.09.2025 4 Wochen testen

[2]Steuerpflichtiger im Sinne dieser Vorschrift sowie im Sinne des § 1a ist auch eine Personengesellschaft oder eine Mitunternehmerschaft; ... Rz. 221 [Autor/Stand] Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften als Steuerpflichtige i.S. des § 1. Da § 1 eine Einkünfteminderung voraussetzt, bezieht sich der in § 1 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.09.2025 4 Wochen testen

... eines Steuerpflichtigen ... Rz. 108 [Autor/Stand] Begriff "Steuerpflichtiger". Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 wirkt sich die Rechtsfolge der Vorschrift auf die Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus. Der Begriff "Steuerpflichtiger" ist objektiv unklar. Man kann ihn in einem auf § 1 EStG und § 1 KStG aufbauenden materiellen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   14.02.2024 4 Wochen testen

Rz. 2 Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der in § 10 ErbStG näher umrissene steuerpflichtige Erwerb. § 10 ErbStG selbst ist zweigeteilt. Während § 10 Abs. 1 –4 und Abs. 10 ErbStG den aus dem steuerpflichtigen Vorgang erwachsenden Vermögensvorteil erfasst, regelt § 10 Abs. 5– 9 ErbStG, welche ...mehr