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Relevanz Datum
Kommentar aus TVöD Office Professional   21.08.2025 4 Wochen testen

Rz. 35 Einzelvertraglich können die Parteien die Kündigungsfristen grds. verlängern, solange der von Art. 12 GG gewährte Mindestschutz nicht unterschritten wird (zur Kollision von individualvertraglichen mit tariflichen Kündigungsfristen s. Rz. 18 ff.). Da Abs. 5 Satz 3 nur eine Änderung der Kündigungsfristen erlaubt, ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium   15.03.2006 4 Wochen testen

Leitsatz Eine vertragliche Vereinbarung über die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen liegt nicht vor, wenn eine Formularklausel, die in einem vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Wohnraummietvertrag enthalten ist, auf die "gesetzlichen Kündigungsfristen" und auf eine ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional   21.08.2025 4 Wochen testen

Rz. 37 Verkürzt werden können die Kündigungsfristen der Abs. 1 und 2 einzelvertraglich grds. nicht. Eine Ausnahme gilt allerdings nach Abs. 5 Satz 1 Ziff. 1 für Arbeitsverhältnisse mit Aushilfskräften, die i. d. R. befristet eingestellt werden (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG), sofern das Arbeitsverhältnis nicht ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional   21.08.2025 4 Wochen testen

Rz. 40 Die Einhaltung der Kündigungsfrist kann durch ein Strafversprechen gesichert werden.[1] Die Grenzen, die § 307 BGB [2] steckt, sind hier allerdings deutlich enger als bei der Verlängerung von Kündigungsfristen. Insbesondere die Höhe der Vertragsstrafe ist dabei einer Angemessenheitskontrolle zu unterziehen. Sie ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional   21.08.2025 4 Wochen testen

Rz. 6 Das KündFG hat 1993 die Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte vereinheitlicht. Die Grundkündigungsfrist beträgt nach Abs. 1 für alle Arbeitnehmer nunmehr 4 Wochen. Die Frist für eine Kündigung durch den Arbeitgeber steigt nach Abs. 2 in insgesamt 7 Schritten auf bis zu 7 Monate. Für Angestellte im ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.09.2025 4 Wochen testen

Gesetzestext (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.03.2026 4 Wochen testen

1 Anwendungsbereich Rz. 1 Hinweis Mietvertrag auf unbestimmte Zeit § 580a, der gesetzliche Kündigungsfristen für den Fall vorsieht, dass vertraglich keine Kündigungsfristen vereinbart worden sind, gilt grds. für Mietverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit eingegangen sind. Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit enden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.09.2025 4 Wochen testen

Gesetzestext (1) Bei einem Mietverhältnis über Grundstücke, über Räume, die keine Geschäftsräume sind, ist die ordentliche Kündigung zulässig,mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.09.2025 4 Wochen testen

Rn 3 Es gilt jetzt eine asymmetrische Kündigungsfrist. Nach § 573c I 1 beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter 3 Monate unabhängig von der Dauer der Überlassung des Wohnraums, während nach § 573 I 2 sich die Kündigungsfrist für den Vermieter nach 5 und 8 Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils 3 Monate ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional   19.06.2025 4 Wochen testen

Rz. 13 Abs. 1 Satz 1 bestimmt zunächst einen Regelruhenszeitraum bis zum Ablauf der für den Arbeitgeber maßgebenden Kündigungsfrist. Diese Regelung ist ohne weiteres plausibel, wenn eine Entlassungsentschädigung in Arbeitsentgelt bis zum Ablauf dieser Kündigungsfrist und weitere sozial motivierte Entschädigung ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional   31.07.2025 4 Wochen testen

Rz. 48 Die gesetzlichen Kündigungsfristen in § 622 BGB gelten auch für leitende Angestellte i. S. v. § 14 Abs. 2 KSchG. Nach Auffassung des BAG [1] gelten für die Kündigung des Anstellungsvertrags eines GmbH-Geschäftsführers die Fristen des § 621 BGB . § 622 BGB ist nach dem BAG – seinem Wortlaut entsprechend – nur ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium   25.09.1998 4 Wochen testen

Leitsatz Ist im Formularmietvertrag die Dauer der Mietzeit vereinbart und enthält das Formular einen Hinweis auf die gesetzlichen Kündigungsfristen - ohne Klarstellung, worauf sich diese Fristen beziehen sollen - so ist die Vertragsregelung unklar. Diese Unklarheit geht zu Lasten des Vermieters als Verwender des ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional   12.06.2025 4 Wochen testen

Rz. 6 Für die Länge der Kündigungsfrist ist auf die Bemessung der Vergütung abzustellen. Nicht ausschlaggebend ist der jeweilige Auszahlungsmodus.[1] Die Berechnung der Frist richtet sich nach §§ 186 ff. BGB . Eine besondere Form ist bei der Kündigung des unabhängigen Dienstverhältnisses nicht einzuhalten. Rz. 7 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.09.2025 4 Wochen testen

I. Grundstücks- und Raummiete. Rn 6 § 580a I differenziert nach dem Vertragsgegenstand und der Bemessung der Miete. 1. Vertragsgegenstand. Rn 7 § 580a I erfasst nicht bebaute Grundstücke, Grundstücks- und Gebäudeteile sowie Gebäude und Räume, letztere jedoch nur, wenn sie weder als Geschäftsräume (dann gilt § 580a II) ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium   08.05.2002 4 Wochen testen

Leitsatz Kann ein Mietverhältnis über Gewerberäume außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden, gilt für die Zeit vor Anwendbarkeit der Bestimmungen des Mietrechtsreformgesetzes die Kündigungsfrist des § 565 Abs. 1 a BGB a.F. Fakten: Der Konkursverwalter des Gewerberaummieters hatte 1998 gemäß § 19 KO ...mehr