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Relevanz Datum
Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.11.2019 4 Wochen testen

Tz. 122 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Über die bisher genannten Fälle hinaus sind weitere Konstellationen denkbar, in denen die ausl Eink im Ausl nicht für Rechnung des inl KSt-Subjekts, welches die Eink aus dt Sicht erzielt, festgesetzt wird. Dies ist denkbar insbes bei abw Würdigung eines Treuhandverhältnisses durch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   16.11.2018 4 Wochen testen

3.2.2.1 Begriff Rz. 15 Eine Änderung i. S. v. § 365 AO liegt vor, wenn der ursprüngliche Verwaltungsakt als Verfahrensgegenstand zwar rechtlich latent vorhanden bleibt, aber durch einen neuen rechtlich selbstständigen Verwaltungsakt einen modifizierten Regelungsinhalt bekommt. Hierbei ist es unerheblich, auf welcher ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.01.2025 4 Wochen testen

Rn. 89 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Durch das EStRG vom 05.08.1974 wurde an Abs 3 ein Satz 2 angefügt, wonach der Ausgleichsbetrag um den auf die Nebeneinkünfte entfallenden Teil des Altersentlastungsbetrags nach § 24a EStG zu kürzen ist. Dadurch soll eine doppelte Entlastung durch den Altersentlastungsbetrag vermieden ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium   29.03.2020 4 Wochen testen

8.1 Folgen der Nichtabziehbarkeit Rz. 148 Sind Zuwendungen nicht abziehbar, weil die in § 4d Abs. 1 EStG genannten Grenzen überschritten sind, so entstehen vorbehaltlich der Regelung des S. 3 nicht abziehbare Betriebsausgaben mit denselben Folgen wie bei § 4 Abs. 5 EStG. Sind Zuwendungen nicht abziehbar, weil sie ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   31.10.2025 4 Wochen testen

a) Einsetzung eines Erben als Gesamtrechtsnachfolger Rz. 4 Für die Auslegung der Zuwendung als Erbeinsetzung ist entscheidend, dass der Erblasser den Bedachten zur Gesamtrechtsnachfolge berufen wollte. Weniger rechtstechnisch betrachtet/formuliert: Entscheidend ist, ob der Erblasser durch den Bedachten seine ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional   08.09.2015 4 Wochen testen

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) ab 1981 in Kraft und wurde mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) mit Wirkung zum 1.1.2001 neu bekannt gemacht. Abs. 6 Satz 1 ist mit dem Dritten Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften v. 21.8.2002 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.11.2021 4 Wochen testen

Rz. 241 [Autor/Stand] Nach § 80 Abs. 1 BGB sind für die Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch die zuständige Landesstiftungsbehörde erforderlich. § 81 BGB enthält Regelungen für das Stiftungsgeschäft. Danach bedarf ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden der Schriftform ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   30.01.2026 4 Wochen testen

5.4.7.1 Inkrafttreten der Neuregelung Rz. 919 Die Neuregelung mit der Einführung der Einlagelösung ist nach § 34 Abs. 6e S. 5 KStG erstmals auf Minder- und Mehrabführungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2021 erfolgen. Für die zeitliche Zuordnung der Minder- und Mehrabführungen bestimmt § 34 Abs. 6e S. 6 KStG, dass für ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional   06.03.2018 4 Wochen testen

Rz. 6 Der Umfang der zulässig zu übermittelnden Sozialdaten ist abschließend in Satz 1 aufgezählt. Es soll sich auch um nicht mehr als Grundinformationen für die ersuchende Stelle handeln. Übermittelt werden dürfen nur Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, derzeitige Anschrift der betroffenen Person, ihr derzeitiger ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   02.04.2024 4 Wochen testen

Rz. 182 § 23 Abs. 2 S. 1 UmwStG besagt lediglich, dass der versteuerte Einbringungsgewinn I im Wirtschaftsjahr des die Besteuerung des Einbringungsgewinns I auslösenden schädlichen Ereignisses als Erhöhungsbetrag anzusetzen ist, wenn bzw. soweit alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der erstmalige Ansatz des ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional   21.01.2024 4 Wochen testen

2.6.1 Mitglieder (Satz 1) Rz. 28 Der Stiftungsrat besteht insgesamt aus höchstens 15 Mitgliedern und setzt sich aus verschiedenen Akteuren aus den Bereichen Gesundheitswesen, Patientenvertretung, Bundesregierung und Parlament mit dem Ziel zusammen, die Stiftungsarbeit durch ein hohes Maß an Expertise zu unterstützen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium   11.09.2008 4 Wochen testen

Leitsatz Rügt ein Steuerpflichtiger, der nicht zu den Abgeordneten des Deutschen Bundestags gehört, im finanzgerichtlichen Verfahren eine gleichheitswidrige Begünstigung der Abgeordneten aufgrund der diesen gewährten steuerfreien Kostenpauschale, so kommt eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium   25.03.2020 4 Wochen testen

Leitsatz Für Sonderbetriebseinnahmen eines Mitunternehmers (z. B. Haftungsvergütung, Arbeitslohn, Zinsen) ist keine erweiterte Gewinnkürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG möglich. Auch ist diese Norm keiner teleologischen Reduktion zugänglich. Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG (KG) ist im Bereich der Vermietung eigener ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.04.2026 4 Wochen testen

Rn. 436 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei den aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlten Aufwandsentschädigungen, bei denen die Voraussetzungen des § 3 Nr 12 S 1 EStG erfüllt sind, hat das FA nicht zu prüfen, ob im Einzelfall ein steuerlich abziehbarer Aufwand in entsprechender Höhe gegeben ist (anders aber bei § 3 Nr ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   17.11.2025 4 Wochen testen

3.1 Entscheidungen oberster Finanzbehörden (Abs. 2 S. 1 1. Alt.) Rz. 9 Richtet sich die Klage gegen eine oberste Finanzbehörde (Rz. 10), ist gem. § 38 Abs. 2 S. 1 1. Alt. FGO das FG zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Kläger seinen Wohnsitz[1], hilfsweise seine Geschäftsleitung[2] oder letztlich seinen ...mehr