Sie suchen in den Themenportalen. Um in Ihren Online-Produkten nach "Gleitzone" zu suchen, melden Sie sich hier an:

Jetzt anmelden

Sortieren nach

Relevanz Datum
Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2024 4 Wochen testen

A. Allgemeines, Gesetzeshistorie Rz. 1 Im Zuge der sog. Hartz-Gesetze wurde mit Wirkung zum 1.4.2003 eine sozialversicherungsrechtliche Gleitzone (heute: Übergangsbereich) geschaffen und in § 20 Abs. 2 SGB IV definiert. Die Einführung dieser Gleitzone ging auf einen Vorschlag der Hartz-Kommission zurück.[1] Im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2023 4 Wochen testen

Rz. 388 Zu beachten ist eine besondere Beitragsberechnung des Arbeitnehmeranteils für Entgelte im Niedriglohnbereich. Sie wurde m.W.v. 1.4.2003 für Monatslöhne innerhalb einer Gleitzone von 400 EUR bis 800 EUR, ab 1.1.2013 von 450 EUR bis 850 EUR eingeführt. Seit dem 1.7.2019 gilt ein Übergangsbereich bis zu einer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

§ 20 Abs. 2 SGB IV definiert die Gleitzone, die bei einem Beschäftigungsverhältnis mit einem daraus erzielten Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und 850 EUR besteht. Bei dieser Verdiensthöhe besteht als beitragsrechtlicher Besonderheit, dass der Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung in voller Höhe besteht, der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2024 4 Wochen testen

Rz. 1 Im Zuge der sog. Hartz-Gesetze wurde mit Wirkung zum 1.4.2003 eine sozialversicherungsrechtliche Gleitzone (heute: Übergangsbereich) geschaffen und in § 20 Abs. 2 SGB IV definiert. Die Einführung dieser Gleitzone ging auf einen Vorschlag der Hartz-Kommission zurück.[1] Im Hinblick auf die Beitragslast sollte sie ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2024 4 Wochen testen

Rz. 27 Wie schon zur Gleitzone sind auch die Regelungen zum sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich auf Auszubildende nicht anwendbar. Das ergibt sich für Ausbildungsvergütungen bis 325 EUR im Monat aus § 20 Abs. 3 SGB IV, im Übrigen nunmehr aus § 20 Abs. 2a S. 9 SGB IV. Der früher zahlreichen Sonderregelungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2024 4 Wochen testen
Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2024 4 Wochen testen

I. Allgemeines Rz. 7 Ebenso wie die geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) ist auch ein Midi-Job-Arbeitsverhältnis ein reguläres Arbeitsverhältnis. Arbeitsrechtliche Besonderheiten bestehen nicht. Midi-Jobs sind nicht einmal mehr zwingend Teilzeit-Arbeitsverhältnisse. Tatbestandsvoraussetzung des § 20 Abs. 2 SGB IV ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2024 4 Wochen testen

Rz. 34 Im Zusammenhang mit der Reform 2019, als die Gleitzone von dem inhaltlich ähnlichen Übergangsbereich abgelöst wurde, hatte es keine Übergangsregelungen gegeben. Alle bei Inkrafttreten des damals neuen Rechts am 1.7.2019 bereits bestehenden Arbeitsverhältnisse mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2024 4 Wochen testen

Rz. 7 Ebenso wie die geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) ist auch ein Midi-Job-Arbeitsverhältnis ein reguläres Arbeitsverhältnis. Arbeitsrechtliche Besonderheiten bestehen nicht. Midi-Jobs sind nicht einmal mehr zwingend Teilzeit-Arbeitsverhältnisse. Tatbestandsvoraussetzung des § 20 Abs. 2 SGB IV wäre die Teilzeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   02.09.2025 4 Wochen testen

Das Gesetz enthält eine Regelung zum sog. Übergangsbereich. Dieser definiert für das Sozialversicherungsrecht einen eigenständigen Niedriglohnsektor bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR monatlich, in dem die Beiträge nach einem besonderen Verfahren berechnet werden. Bei einem ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   17.11.2025 4 Wochen testen

Auch für den als Midijob bezeichneten Übergangsbereich verändern sich hierdurch die Grenzen. Der Midijob beginnt ab einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und endet bei 2.000 Euro. Ab 2026 beginnt ein Midijob bei 603,01 Euro, ab 2027 voraussichtlich bei 633,01 Euro.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2024 4 Wochen testen

I. Gesetzesänderung zum 1.7.2019 Rz. 34 Im Zusammenhang mit der Reform 2019, als die Gleitzone von dem inhaltlich ähnlichen Übergangsbereich abgelöst wurde, hatte es keine Übergangsregelungen gegeben. Alle bei Inkrafttreten des damals neuen Rechts am 1.7.2019 bereits bestehenden Arbeitsverhältnisse mit einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional   01.01.2026 4 Wochen testen

Zusammenfassung Begriff Für Arbeitsentgelte oberhalb der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze gilt bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR ein Übergangsbereich. Die hierfür geltenden Sonderregelungen in der Sozialversicherung führen zu einer verminderten Beitragsbelastung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2024 4 Wochen testen

Rz. 26 Der Arbeitgeber meldet an die Einzugsstelle sowohl das tatsächliche Arbeitsentgelt als auch das Bemessungsentgelt (vermindertes, beitragspflichtiges Arbeitsentgelt), § 28a Abs. 3 S. 2 Nr. 2b und c SGB IV.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2024 4 Wochen testen

Rz. 39 Lohnsteuerliche Besonderheiten ergeben sich betreffend den Midi-Job (Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV) nicht. Es handelt sich um einen rein sozialversicherungsrechtlichen Begriff.mehr