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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   21.01.2026 4 Wochen testen

Zusammenfassung Begriff Als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet man die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Dabei ist der Leiharbeitnehmer verpflichtet – unter Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum ...mehr

Arbeitnehmer steht an Fließband und scannt Pakete

Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) ist die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeit- oder Leiharbeit bezeichnet.mehr

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Übersicht aus Haufe Steuer Office Excellence   09.06.2026 4 Wochen testen
Übersicht aus Haufe Steuer Office Excellence   19.06.2026 4 Wochen testen
Infografik aus Haufe Steuer Office Excellence   13.03.2026 4 Wochen testen

Die interaktive Grafik stellt die Vertragsverhältnisse bei Arbeitnehmerüberlassungen im Vergleich zu Werk- und Dienstverträgen übersichtlich dar und zeigt darüber hinaus die Abgrenzungskriterien auf.mehr

Infografik aus Haufe Steuer Office Excellence   13.03.2026 4 Wochen testen

Kurzbeschreibung Die interaktive Grafik stellt die Vertragsverhältnisse bei Arbeitnehmerüberlassungen im Vergleich zu Werk- und Dienstverträgen übersichtlich dar und zeigt darüber hinaus die Abgrenzungskriterien auf. Infografik Infographic Wichtiger Hinweis Klicken Sie für nähere Informationen zu den jeweiligen ...mehr

Infografik aus Haufe Steuer Office Excellence   13.03.2026 4 Wochen testen

Infographic Wichtiger Hinweis Klicken Sie für nähere Informationen zu den jeweiligen Rechtsverhältnissen auf eines der beiden Schaubilder.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   21.01.2026 4 Wochen testen

In der Praxis von besonderer Bedeutung ist die Abgrenzung der Leiharbeit von einem Werk- oder Dienstvertragsverhältnis. Die Unterschiede dieser Vertragsbedingungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Bei einer Arbeitnehmerüberlassung werden Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung an einen Dritten überlassen. Sie werden in ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   14.03.2025 4 Wochen testen

Arbeitnehmerüberlassung (auch Leiharbeit genannt) liegt vor, wenn ein Arbeitgeber bei ihm angestellte Arbeitnehmer vorübergehend einem Dritten zur Arbeitsleistung überlässt. Kennzeichen für eine Arbeitnehmerüberlassung sind: Eingliederung der überlassenen Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers und die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   21.01.2026 4 Wochen testen

1.1 Erlaubnispflicht Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, grundsätzlich einer Erlaubnis . Diese stellt sicher, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   21.01.2026 4 Wochen testen

Grundsätzlich ist eine Arbeitnehmerüberlassung auch ins Ausland möglich. Handelt es sich um eine Entsendung innerhalb der EU/ bzw. des EWR-Raumes, müssen die Meldebestimmungen (EU-Entsenderichtlinie) beachtet werden. Fehlt es an der erforderlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, so liegt keine Entsendung vor ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   03.03.2026 4 Wochen testen

Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG. Neben dem juristischen Begriff der Arbeitnehmerüberlassung finden sich umgangssprachlich die Bezeichnungen Zeitarbeit, Personalleasing, Leiharbeit und Fremdarbeit. Die Branche ist durch wenige große Player und ansonsten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   24.06.2025 4 Wochen testen

Nicht jede Form des Fremdpersonaleinsatzes ist eine Arbeitnehmerüberlassung i. S. d. AÜG. So ist der Einsatz von Arbeitnehmern unterschiedlicher Unternehmen in einem gemeinsamen Betrieb z. B. keine Arbeitnehmerüberlassung. Er unterliegt daher nicht den Restriktionen des AÜG. Gleiches gilt bei dem Einsatz von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   14.03.2025 4 Wochen testen

Werden die vorgenannten Vorgaben der Arbeitnehmerüberlassung nicht erfüllt, kann dies weitreichende Konsequenzen haben, die jedoch divergieren nach Art und Schwere des Verstoßes. Generell stellen Verstöße gegen das AÜG Ordnungswidrigkeiten dar. § 16 AÜG sieht insofern einen detaillierten Katalog vor. Sie können aber ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   24.06.2025 4 Wochen testen

Nach § 9 Abs. 1 AÜG ist der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer insbesondere dann unwirksam, wenn keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis vorliegt, die Arbeitnehmerüberlassung entgegen § 1 Abs. 1 Sätze 5 und 6 AÜG nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wird und der Leiharbeitnehmer nicht konkretisiert ...mehr