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Tabelle Werkvertrag - Zeitarbeit
Infografik   21.07.2020   Vergleich zwischen Werkvertrag und Zeitarbeit

Immer wieder werden Zeitarbeit und Werkverträge gleichgesetzt. Dabei bestehen gerade aus Arbeitnehmersicht und in der Frage der Verantwortlichkeit für die Arbeits(schutz)bedingungen erhebliche Unterschiede zwischen einem Werkvertrag und einer Arbeitnehmerüberlassung. Die vorliegende Matrix fasst die Unterschiede übersichtlich zusammen.mehr

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Arbeitnehmer steht an Fließband und scannt Pakete

Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) ist die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeit- oder Leiharbeit bezeichnet.mehr

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Infografik Zeitarbeit in Deutschland
Infografik   01.08.2019   Zeitarbeit in Deutschland

Im vergangenen Jahr waren durchschnittlich eine Million Menschen in Zeitarbeit beschäftigt - rund 32.000 weniger als im Vorjahreszeitraum.  Der Anteil der Zeitarbeiter an allen Arbeitnehmern in Deutschland verringerte sich von 2,8 auf 2,6 Prozent, liegt damit aber immer noch auf hohem Niveau.mehr

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium   21.01.2026 4 Wochen testen

Zusammenfassung Begriff Als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet man die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Dabei ist der Leiharbeitnehmer verpflichtet – unter Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum ...mehr

Entscheidung aus Haufe Finance Office Premium   08.11.2022 4 Wochen testen

Entscheidungsstichwort (Thema) Arbeitnehmerüberlassung. Verlängerung der Überlassungshöchstdauer aufgrund eines Tarifvertrags der Entleiherbranche. Anspruch auf Übernahme eines Leiharbeitnehmers durch den Entleiher aufgrund Betriebsvereinbarung Leitsatz (amtlich) 1. Eine nach Maßgabe des § 1 Abs. 1b Satz 3 und Satz 5 ...mehr

Infografik aus Haufe Finance Office Premium   13.03.2026 4 Wochen testen

Die interaktive Grafik stellt die Vertragsverhältnisse bei Arbeitnehmerüberlassungen im Vergleich zu Werk- und Dienstverträgen übersichtlich dar und zeigt darüber hinaus die Abgrenzungskriterien auf.mehr

Infografik aus Haufe Finance Office Premium   13.03.2026 4 Wochen testen

Kurzbeschreibung Die interaktive Grafik stellt die Vertragsverhältnisse bei Arbeitnehmerüberlassungen im Vergleich zu Werk- und Dienstverträgen übersichtlich dar und zeigt darüber hinaus die Abgrenzungskriterien auf. Infografik Infographic Wichtiger Hinweis Klicken Sie für nähere Informationen zu den jeweiligen ...mehr

Infografik aus Haufe Finance Office Premium   13.03.2026 4 Wochen testen

Infographic Wichtiger Hinweis Klicken Sie für nähere Informationen zu den jeweiligen Rechtsverhältnissen auf eines der beiden Schaubilder.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium   21.01.2026 4 Wochen testen

In der Praxis von besonderer Bedeutung ist die Abgrenzung der Leiharbeit von einem Werk- oder Dienstvertragsverhältnis. Die Unterschiede dieser Vertragsbedingungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Bei einer Arbeitnehmerüberlassung werden Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung an einen Dritten überlassen. Sie werden in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium   21.01.2026 4 Wochen testen

1.1 Erlaubnispflicht Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, grundsätzlich einer Erlaubnis . Diese stellt sicher, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium   21.01.2026 4 Wochen testen

Grundsätzlich ist eine Arbeitnehmerüberlassung auch ins Ausland möglich. Handelt es sich um eine Entsendung innerhalb der EU/ bzw. des EWR-Raumes, müssen die Meldebestimmungen (EU-Entsenderichtlinie) beachtet werden. Fehlt es an der erforderlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, so liegt keine Entsendung vor ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium   21.01.2026 4 Wochen testen

Begriff Als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet man die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Dabei ist der Leiharbeitnehmer verpflichtet – unter Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum Verleiher –, für ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Haufe Finance Office Premium   20.12.2018 4 Wochen testen

OFD Frankfurt, Verfügung v. 20.12.2018, S 7107 A - 001 - St 110 Bezug: HMdF-Erlass vom 22.11.2018, S7107 A-007-II5b Machen juristischen Personen des öffentlichen Rechts von der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 UStG Gebrauch und führen die bisherige Besteuerungssystematik fort (vgl. ofix: UStG/2/43), richtet sich die ...mehr

Entscheidung aus Haufe Finance Office Premium   21.03.2023 4 Wochen testen

Entscheidungsstichwort (Thema) Erste Tätigkeitsstätte bei Leiharbeitnehmern Leitsatz (redaktionell) 1. „Ortsfeste betriebliche Einrichtungen” im Sinne des § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG sind räumlich zusammengefasste Sachmittel, die der Tätigkeit des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium   21.01.2026 4 Wochen testen

Nach § 1 Abs. 1 Satz 4 AÜG hat die Überlassung von Arbeitnehmern vorübergehend zu erfolgen. Es gilt im Grundsatz eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.[1] D. h., ein Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Entleiher überlassen; ein Entleiher darf ...mehr