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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium   21.01.2026 4 Wochen testen

Zusammenfassung Begriff Als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet man die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Dabei ist der Leiharbeitnehmer verpflichtet – unter Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum ...mehr

Arbeitnehmer steht an Fließband und scannt Pakete

Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) ist die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeit- oder Leiharbeit bezeichnet.mehr

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Infografik aus Haufe Finance Office Premium   13.03.2026 4 Wochen testen

Die interaktive Grafik stellt die Vertragsverhältnisse bei Arbeitnehmerüberlassungen im Vergleich zu Werk- und Dienstverträgen übersichtlich dar und zeigt darüber hinaus die Abgrenzungskriterien auf.mehr

Infografik aus Haufe Finance Office Premium   13.03.2026 4 Wochen testen

Kurzbeschreibung Die interaktive Grafik stellt die Vertragsverhältnisse bei Arbeitnehmerüberlassungen im Vergleich zu Werk- und Dienstverträgen übersichtlich dar und zeigt darüber hinaus die Abgrenzungskriterien auf. Infografik Infographic Wichtiger Hinweis Klicken Sie für nähere Informationen zu den jeweiligen ...mehr

Infografik aus Haufe Finance Office Premium   13.03.2026 4 Wochen testen

Infographic Wichtiger Hinweis Klicken Sie für nähere Informationen zu den jeweiligen Rechtsverhältnissen auf eines der beiden Schaubilder.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium   21.01.2026 4 Wochen testen

In der Praxis von besonderer Bedeutung ist die Abgrenzung der Leiharbeit von einem Werk- oder Dienstvertragsverhältnis. Die Unterschiede dieser Vertragsbedingungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Bei einer Arbeitnehmerüberlassung werden Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung an einen Dritten überlassen. Sie werden in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium   21.01.2026 4 Wochen testen

1.1 Erlaubnispflicht Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, grundsätzlich einer Erlaubnis . Diese stellt sicher, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium   21.01.2026 4 Wochen testen

Grundsätzlich ist eine Arbeitnehmerüberlassung auch ins Ausland möglich. Handelt es sich um eine Entsendung innerhalb der EU/ bzw. des EWR-Raumes, müssen die Meldebestimmungen (EU-Entsenderichtlinie) beachtet werden. Fehlt es an der erforderlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, so liegt keine Entsendung vor ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium   24.06.2025 4 Wochen testen

Nicht jede Form des Fremdpersonaleinsatzes ist eine Arbeitnehmerüberlassung i. S. d. AÜG. So ist der Einsatz von Arbeitnehmern unterschiedlicher Unternehmen in einem gemeinsamen Betrieb z. B. keine Arbeitnehmerüberlassung. Er unterliegt daher nicht den Restriktionen des AÜG. Gleiches gilt bei dem Einsatz von ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium   24.06.2025 4 Wochen testen

Nach § 9 Abs. 1 AÜG ist der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer insbesondere dann unwirksam, wenn keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis vorliegt, die Arbeitnehmerüberlassung entgegen § 1 Abs. 1 Sätze 5 und 6 AÜG nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wird und der Leiharbeitnehmer nicht konkretisiert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium   21.01.2026 4 Wochen testen

Nach § 1 Abs. 1 Satz 4 AÜG hat die Überlassung von Arbeitnehmern vorübergehend zu erfolgen. Es gilt im Grundsatz eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.[1] D. h., ein Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Entleiher überlassen; ein Entleiher darf ...mehr

Tabelle Werkvertrag - Zeitarbeit
Infografik   21.07.2020   Vergleich zwischen Werkvertrag und Zeitarbeit

Immer wieder werden Zeitarbeit und Werkverträge gleichgesetzt. Dabei bestehen gerade aus Arbeitnehmersicht und in der Frage der Verantwortlichkeit für die Arbeits(schutz)bedingungen erhebliche Unterschiede zwischen einem Werkvertrag und einer Arbeitnehmerüberlassung. Die vorliegende Matrix fasst die Unterschiede übersichtlich zusammen.mehr

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium   21.01.2026 4 Wochen testen

Begriff Als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet man die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Dabei ist der Leiharbeitnehmer verpflichtet – unter Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum Verleiher –, für ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium   23.12.2020 4 Wochen testen

Die Risiken einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung sind beträchtlich. Bei einer rechtlichen Wertung des Vertragsverhältnisses als Arbeitnehmerüberlassung wird nach § 10 Abs. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher (Auftraggeber/Generalunternehmer) fingiert. Daraus folgt, dass der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium   21.01.2026 4 Wochen testen

Bei bestimmten Verstößen gegen das AÜG sind die Verträge zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer grundsätzlich unwirksam. Dies kann zur Folge haben, dass zum Schutz des Leiharbeitnehmers (unwiderleglich) ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher fingiert wird, wie bei einem Verstoß gegen die Erlaubnispflicht. Daneben sind ...mehr