FinMin Hessen, Erlaß v. 11.12.2013, S 1980 A - 033 - II 24
Das BMF hat mit dem BMF-Schreiben vom 2.12.2013 (BStBl 2013 I S. 1506) eine Gestaltung geschildert, bei der mittels Bondstripping künstlich Zinserträge und Verluste generiert werden und die Zinserträge unter Einbindung einer inländischen Investmentaktiengesellschaft (InvAG) und einer luxemburger „société d'investissement à capital variable” (SICAV) nach dem Schachtelprivileg des (alten) DBA-Luxemburg 1958/73/2009 steuerfrei gestellt werden sollen. Das BMF bittet darum, bei vergleichbaren Gestaltungen die in dem Schreiben dargestellte Rechtsauffassung zu vertreten.
Die Rechtsauffassung des BMF ist auf einen speziellen Einzelfall zugeschnitten, der verschiedene Gestaltungen kombiniert. Sie ist nicht auf sämtliche bekannten Gestaltungen im Zusammenhang mit ausländischen Investmentvermögen des Gesellschaftstyps unter Ausnutzung des DBA-Schachtelprivilegs übertragbar.
Die Gestaltungsvarianten haben in ihrer Grundstruktur gemeinsam, dass der Steuerpflichtige unter Berufung auf das DBA-Schachtelprivileg (bisher regelmäßig Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Luxemburg 1958/73/2009) die Auffassung vertritt, die Ausschüttung eines ausländischen Investmentvermögen des Gesellschaftstyps (regelmäßig eine SICAV oder (belgische) BEVEK) an eine inländische Kapitalgesellschaft (der Steuerpflichtige in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder eine vorgeschaltete KGaA bzw. InvAG) sei in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Entsprechende Sachverhalte sind aufgrund der besonderen Bedeutung weiterhin vorzulegen.
Ergänzend zu dem vorbezeichneten BMF-Schreiben ist bei allen Gestaltungsvarianten zu prüfen, ob die gewünschte Freistellung der Ausschüttungen eines ausländischen Investmentvermögen des Gesellschaftstyps an eine inländische...