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Dienstwagen / Sozialversicherung

Norbert Minn
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1 Geldwerter Vorteil des privat genutzten Dienstfahrzeugs

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig.[1] Die Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung verweisen ausdrücklich auf die Vorschriften des Steuerrechts.[2] Somit wird der geldwerte Vorteil für die Sozialversicherung nach den gleichen Grundlagen (Listenpreismethode oder Aufzeichnungsmethode) ermittelt wie im Steuerrecht.

[1] § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV.
[2]

S. Dienstwagen, 1-%-Regelung,

s. Dienstwagen, Fahrtenbuch.

2 Beitragsfreiheit bei pauschaler Besteuerung

Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung in Höhe von 15 % für Fahrtkostenzuschüsse bzw. für geldwerte Vorteile aus der Überlassung eines Firmenfahrzeugs[1] führt dazu, dass diese Entgeltbestandteile nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt hinzuzurechnen sind.[2] Sie sind jedoch dann beitragspflichtig, wenn der Arbeitgeber vom Regelbesteuerungsverfahren Gebrauch macht.

 
Praxis-Beispiel

Ermittlung des beitragspflichtigen Anteils bei pauschaler Versteuerung

Ein Arbeitnehmer erhält zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Firmenfahrzeug, dessen Listenpreis inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer 36.000 EUR beträgt. Die einfache Entfernung beträgt 25 km. Es werden nachweislich 15 Fahrten im Monat zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durchgeführt.

Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

 
Geldwerter Vorteil für die Privatnutzung (1 % von 36.000 EUR) 360,00 EUR
Monatlicher geldwerter Vorteil nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG
(0,03 % von 36.000 EUR) × 25 km
270,00 EUR
Möglicher pauschalbesteuerungsfähiger Abzugsbetrag nach § 9 Abs. 2 EStG bei 15 Fahrten im Monat und damit zu pauschalierender geldwerter Vorteil nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG; wobei Entfernungspauschale gem. § 9 Abs. 1 und 2 EStG zur A...

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