Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Fahrtkostenzuschuss

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zusammenfassung

 
Begriff

Für die lohnsteuerliche Behandlung von Fahrtkostenzuschüssen des Arbeitgebers für die Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist zu unterscheiden zwischen

  • Fahrtkostenersatz bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und
  • Fahrtkostenersatz für die übrigen Fahrzeuge, insbesondere den eigenen Pkw.

Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind steuerfrei. Für die übrigen Fahrtkostenzuschüsse, insbesondere wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Kosten der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Pkw ersetzt, liegt hingegen weiterhin steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.

Anstelle der individuellen Besteuerung nach den ELStAM kann der Arbeitgeber die Fahrtkostenzuschüsse bis zur Höhe der Entfernungspauschale pauschal mit 15 % versteuern. Steuerfreie und pauschal besteuerte Fahrtkostenzuschüsse mindern den Werbungskostenabzug des Arbeitnehmers. Seit 2019 können Arbeitgeberleistungen (Sachbezüge und Zuschüsse) im Zusammenhang mit Jobtickets und Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr alternativ mit dem Pauschsteuersatz von 25 % pauschal versteuert werden. Bei dieser Pauschalierung wird auf eine Anrechnung auf die abzugsfähigen Werbungskosten in der persönlichen Steuererklärung verzichtet.

Fahrtkostenzuschüsse anlässlich einer Auswärtstätigkeit oder für Familienheimfahrten sind regelmäßig steuer- und beitragsfrei.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Zu beachten ist § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (Mitbestimmung des Betriebsrats). Sofern vorhanden, sind einschlägige Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen anzuwenden.

Bei der Gewährung greifen die Grundsätze des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes und zur Mitbestimmung des Betriebsrats (BAG, Urteil v. 11.8.1998, AZR 39/97; BAG, Beschluss v. 23.1.2008, 1 ABR 82/06).

Lohnsteuer: Für die Lohnsteuerpauschalierung ist § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG maßgebend. Durch den Verweis auf § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG wird klargestellt, dass nur die als Entfernungspauschale ansatzfähigen Beträge oder die tatsächlich höheren Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel unter die Pauschalierungsregelung fallen. Nähere Erläuterungen enthält das BMF-Schreiben v. 18.11.2021, IV C 5 - S 2351/20/10001 :002, BStBl 2021 I S. 2315. Die Steuerfreiheit für Arbeitgeberzuschüsse und geldwerte Vorteile bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln ab 2019 ergibt sich aus § 3 Nr. 15 EStG sowie den ergänzenden Verwaltungsanweisungen des BMF-Schreibens v. 15.8.2019, IV C 5 - S 2342/19/10007 : 001, BStBl 2019 I S. 875. Die monatliche Freigrenze von 50 EUR für Sachbezüge, z. B. Fahrkarten, regelt § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Für verbilligte oder kostenlose Fahrkarten bei Beschäftigten von öffentlichen Verkehrsbetrieben kommt der Rabattfreibetrag von 1.080 EUR nach § 8 Abs. 3 EStG infrage.

Sozialversicherung: Die Zurechnung der vom Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geleisteten Fahrtkostenzuschüsse zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung ergibt sich aus § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Die Beitragsfreiheit von lohnsteuerfreien (Sach-)Zuwendungen ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Satz 1 SvEV. Die Ausnahmeregelung für pauschal versteuerten Fahrtkostenersatz und deren Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung ist in § 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV geregelt.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Jobticket, zusätzlich zum Entgelt gewährt frei frei
Fahrtkostenzuschuss für Fahrten Whg. - erste Tätigkeitsstätte mit anderen Verkehrsmitteln oder Dienstwagen pflichtig pflichtig
Pauschalierung der Fahrten Whg. - erste Tätigkeitsstätte mit anderen Verkehrsmitteln mit 15 % pauschal frei
Pauschalierung der Fahrten Whg. - erste Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit 25 % ohne Anrechnung auf Entfernungspauschale pauschal frei
Fahrtkostenzuschuss bei Dienstreisen frei frei
Fahrtkostenzuschuss für Auszubildende zur Berufsschule frei frei
 
Praxis-Beispiele
  • Pauschalierte Lohnsteuer: Fahrtkostenzuschuss für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Pauschalierte Lohnsteuer: Fahrtkostenzuschuss bei Nutzung des eigenen Kraftfahrzeugs
  • Pauschalierte Lohnsteuer: Jobticket: Wahlrecht zwischen Steuerfreiheit und Pauschalierung

Arbeitsrecht

1 Anspruchsgrundlage

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss. Die Kosten für die Fahrt von der Wohnung zur ersten Arbeitsstätte gehören zum privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers und sind grundsätzlich von diesem zu tragen.[1]

Als Anspruchsgrundlage kommen individuelle arbeitsvertragliche Vereinbarungen, tarifvertragliche Regelungen sowie Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen in Betracht. Denkbar sind auch Ansprüche, die aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und aus betrieblicher Übung hergeleitet werden.

Der Fahrtkostenzuschuss kann als freiwillige Leistung des Arbeitgebers gewährt werden. In diesem Fall müssen die Vorgaben zu Freiwilligkeitsvorbehalten eingehalten werden. Notwendig ist hierfür entweder eine eigene Klause...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.303
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    730
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    675
  • Erholungsbeihilfen
    650
  • Fahrtkostenzuschuss
    581
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    570
  • Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele
    490
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    480
  • Abfindungen: Lohnsteuer und Beiträge / Sozialversicherung
    457
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    434
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    423
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    417
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    416
  • Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs
    406
  • Jubiläumszuwendung
    399
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund
    386
  • Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen
    382
  • Urlaubsabgeltung
    376
  • Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber / 4.2.2 Kilometerpauschalen
    363
  • Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG / 4.1 Allgemeine Bestimmungen
    354
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Keine steuerfreie Arbeitgebererstattung: Keine Taxikosten für den Arbeitsweg
Taxi_Schild_Reisekosten_DSC0652
Bild: Michael Bamberger

Die Aufwendungen für Taxifahrten können nicht als Fahrtkosten zur Arbeit über die Entfernungspauschale hinaus geltend gemacht werden. Auch eine steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber als Jobticket scheidet aus.


Basiswissen: Crashkurs Betriebliches Eingliederungsmanagement
Crashkurs Betriebliches Eingliederungsmanagement
Bild: Haufe Shop

Der Crashkurs gibt eine Einführung in das Thema BEM und zeigt, wie die herausfordernden Gespräche nach Krankheit für alle Seiten erfolgsversprechend verlaufen können. Die Autorin bietet Gesprächsvorschläge und zahlreiche Praxisbeispiele.


Fahrtkostenzuschuss / Zusammenfassung
Fahrtkostenzuschuss / Zusammenfassung

 Begriff Für die lohnsteuerliche Behandlung von Fahrtkostenzuschüssen des Arbeitgebers für die Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist zu unterscheiden zwischen Fahrtkostenersatz bei Benutzung öffentlicher ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren