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Bildschirmarbeitsplatz

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Zusammenfassung

 
Begriff

Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und mit mindestens einem Bildschirmgerät, einer Arbeitsfläche sowie ggf. einem Arbeitsstuhl (Mobiliar) und sonstigen Arbeitsmitteln (z. B. einem Telefon) ausgestattet sind (§ 2 Abs. 5 ArbStättV).

Etwa die Hälfte aller Beschäftigen in Deutschland verbringt einen erheblichen Teil der Arbeitszeit am Bildschirmarbeitsplatz. Dabei handelt es sich um eine Tätigkeit, die grundsätzlich der physiologischen Disposition des Menschen schlecht angepasst ist und daher ein erkennbar hohes Risiko für Gesundheitsprobleme mit sich bringt. Daher sind alle Unternehmen aufgerufen, die Arbeitsbedingungen an Bildschirmarbeitsplätzen so zu gestalten, dass Beschäftigte langfristig möglichst unbeeinträchtigt arbeiten können und Ressourcenverluste vermieden werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Im staatlichen Arbeitsschutzrecht sind Bildschirmarbeitsplätze in der Arbeitsstättenverordnung ArbStättV verankert:

§ 2 Begriffsbestimmungen, Punkte 5 – 7

Anhang Punkt 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

Details werden in der ASR A6 "Bildschirmarbeitsplätze" geregelt.

Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) werden der Stand der Technik und die erforderliche praktische Umsetzung in folgenden Veröffentlichungen beschrieben:

  • DGUV-R 115-401 "Branche Büroarbeit"
  • DGUV-I 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze Leitfaden für die Gestaltung"
  • DGUV-I 215-441 "Büroraumplanung" und andere

1 Was ist ein Bildschirmarbeitsplatz?

1.1 Abgrenzung zu anderen Arbeitsplätzen

Nach § 2 Abs. 5 ArbStättV ist ein Bildschirmarbeitsplatz immer dann gegeben, wenn in einem Arbeitsraum ein üblicher Schreibtischarbeitsplatz mit einem Bildschirmgerät genutzt wird, wobei unter Bildschirmgerät weit gefasst die Kombination von einem Rechner mit entsprechender Software und Ein- und Ausgabeeinri...

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