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Pfändbarkeit von Jahressonderzahlungen

Haufe Redaktion
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Leitsatz

Die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD/VKA ist keine „Weihnachtsvergütung” i.S.v. § 850a Nr. 4 ZPO und deshalb nach dieser Vorschrift auch nicht teilweise pfändungsfrei.

Sachverhalt

Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem Jahr 2000 beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der TVöD/VKA Anwendung. Mit der Vergütung für den Monat November 2013 erhielt der Kläger die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD/VKA i.H.v. 3.386,66 EUR brutto, woraus sich ein Gesamtnettobetrag i.H.v. 4.154,61 EUR ergab. Aufgrund einer vorliegenden Pfändung hatte die Beklagte 1.212,16 EUR netto an einen Pfändungsgläubiger abgeführt. Die Beklagte hatte hierbei die Jahressonderzahlung nicht als teilweise unpfändbar i.S.v. § 850a Nr. 4 ZPO angesehen; ansonsten hätte sich für den Kläger ein um 349,43 EUR netto höherer Auszahlungsbetrag ergeben. Der Kläger, der die Auffassung vertritt, bei der Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD/VKA handele es sich um eine Weihnachtsvergütung i.S.v. § 850a Nr. 4 ZPO, sodass diese in Höhe eines Betrags von 500,00 EUR unpfändbar sei, klagte auf Auszahlung der Differenz.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg. In Anlehnung an das Urteil des BAG vom 14.3.2012 (10 AZR 778/10) hat das BAG erneut entschieden und klargestellt, dass die Jahressonderzahlung kein nach § 850a Nr. 4 ZPO (teilweise) unpfändbarer Bezug ist. Zwar erging das frühere Urteil für den garantierten Anteil der Sparkassensonderzahlung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 TVöD BT-S; nach Auffassung des Gerichts kann für die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD/VKA nichts anderes gelten; denn die Tarifregelungen sind hinsichtlich der maßgeblichen Anspruchsvoraussetzungen und damit hinsichtlich ihres fehlenden Charakters als "Weihnachtsvergütung" i.S.v. § 850a Nr. 4 ZPO identisch. Das Gericht führte weiter aus, dass...

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BAG 10 AZR 233/15
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Entscheidungsstichwort (Thema) Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD/VKA. Weihnachtsvergütung iSv. § 850a Nr. 4 ZPO. Jahressonderzahlung. Pfändbarkeit Orientierungssatz Die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD/VKA ist keine ...

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