Der Begriff des "geldwerten Vorteils" spielt in der Entgeltabrechnung im Zusammenhang mit Weiterbildungsmaßnahmen eine große Rolle. Lohnsteuerrechtlich wird ein solcher Vorteil gern aberkannt, um eine Versteuerung zu verhindern. Arbeitsrechtlich sehen Unternehmen dagegen einen solchen Vorteil, um eine Rückzahlungsklausel wirksam zu ermöglichen. Wie gehen Sie in Ihrem Unternehmen vor?

Das Weltwirtschaftsforum hat am 15.01. seinen „Global Risks Report“ für 2025 veröffentlicht. Was sehen Sie aktuell als die größten Risiken für Ihre Geschäftstätigkeit?
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Ab 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für viele Unternehmen Pflicht. Großzügige Übergangsfristen erleichtern jedoch die Umstellung. Sind Sie bereits vorbereitet?
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Nach Teilnahme an der Umfrage sehen Sie die Verteilung der bisherigen Stimmen.
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Schlagworte zum Thema:  Weiterbildung, Geldwerter Vorteil