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EuGH, Verfahren C-125/24 - eingegangen am 03.05.2024

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Schlagwörter

Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, Steuerbefreiung, Wiedereinfuhr, Nichterfüllung der Gestellungspflicht nach dem Zollkodex, Zollkodex

Kläger

AA

Beklagter

Allmänna ombudet hos Tullverket

Rechtsfrage (Thema)

Sind Art. 143 Abs. 1 Buchst. e der Mehrwertsteuerrichtlinie und Art. 86 Abs. 6 und Art. 203 des Zollkodex der Union so auszulegen, dass sowohl die materiellen als auch die formalen Voraussetzungen, die in Art. 203 genannt sind, erfüllt sein müssen, damit eine Befreiung von den Einfuhrabgaben und damit eine Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Wiedereinfuhr zu gewähren ist, wenn eine Zollschuld nach Art. 79 des Zollkodex wegen Nichterfüllung der Gestellungspflicht gemäß Art. 139 Abs. 1 des Zollkodex entstanden ist?

Normenkette

EGRL 112/2006 Art. 143 Abs. 1 Buchst. e; EUV 952/2013 Art. 86 Abs. 6; EUV 952/2013 Art. 203

Verfahrensgang

Högsta förvaltningsdomstol (Schweden) (Beschluss vom 13.02.2024)

Status des Verfahrens

Erledigt durch Urteil vom 12.06.2025; veröffentlicht am 24.06.2025

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