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Warentermingeschäfte, Warenterminbörse für den Agrarhandel

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OFD Frankfurt, Verfügung v. 3.5.2007, S 7100 A - 141 - St 11

Für die umsatzsteuerliche Behandlung von Warentermingeschäften der Warenterminbörse (WTB) für den Agrarhandel in Hannover gelten folgende Grundsätze:

 

1. Future-Kontrakte

 

1.1 Allgemeines

Der Future ist ein rechtlich bindender Vertrag, der das Preisniveau bestimmt, zu dem der zugrunde liegende Basiswert an einem definierten, in der Zukunft liegenden Datum gekauft oder verkauft werden muss.

Vertragspartner der Future-Kontrakte auf der einen Seite ist immer die WTB-Clearing-Bank (WTC). Sie garantiert die Erfüllung der Kontrakte.

Die Futures werden an der Börse gehandelt. Der Käufer eines Futures zahlt dem Verkäufer des Futures einen Preis, der sich auf der Marktlage im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses ergibt. Dieser Preis ist nicht identisch mit dem Preis, zu dem die Ware später einmal geliefert und abgenommen werden muss.

Die weitaus meisten Future-Kontrakte werden während ihrer Lieferzeit wieder veräußert. Nur ein geringer Teil aller Kontrakte führt zur tatsächlichen Lieferung.

Lieferorte sind im Voraus bestimmte Lagerhäuser, mit denen feste vertragliche Beziehungen seitens der Börse bestehen. Das autorisierte Lagerhaus stellt Lagerscheine aus, die ihrem Inhalt nach standardisiert sind. Diese Lagerscheine sind Wertpapiere, die ihrerseits gehandelt werden können.

Die Ausübung eines Future-Kontraktes geschieht in folgender Weise: Zu einem festgelegtem Zeitpunkt, etwa 20 Tage vor dem Liefertermin, werden die Inhaber von Future-Kontrakten aufgefordert, eine besondere Erklärung abzugeben, ob sie liefern wollen (Short Future) oder Lieferung wünschen (Long Future). Bis zu diesem Zeitpunkt bestehe eine Verpflichtung zur Lieferung oder zur Abnahme in keiner Weise.

Erst mit der Erklärung des Inhabers der Short-Position geht di...

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