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Warenterminbörse für den Agrarhandel in Hannover: Behandlung von Warentermingeschäften

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OFD Hannover, Verfügung v. 25.2.1999, S 7100 - 435 - StO 352/S 7150 c - 1 - StO 351/S 7160 - 102 - StH 532

Für die umsatzsteuerliche Behandlung von Warentermingeschäften der Warenterminbörse (WTB) für den Agrarhandel in Hannover gelten folgende Grundsätze:

Ein Termingeschäft ist ein Vertrag über die Lieferung oder Abnahme von Waren (Warentermingeschäft, Terminkontrakt, etc.), der erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt wird. Der dann zu entrichtende Gegenwert wird entweder bereits bei Vertragsabschluß vereinbart oder bestimmt sich auf Grund der börsenmäßig festgestellten Kurse. Terminmärkte enthalten ein ausgeprägtes spekulatives Element, da die Verkäufer im Zeitablauf fallende Preise erwarten, die Käufer dagegen mit steigenden Preisen rechnen.

 

1. Future-Kontrakte

 

1.1 Allgemeines

Ein Future (= Terminkontrakt) ist ein rechtlich bindender Vertrag, bei der sich der Marktteilnehmer verpflichtet, zu einem bestimmten, zukünftigen Termin eine bestimmte Art und Menge eines Gutes zu kaufen oder zu verkaufen. Der Käufer eines Futures zählt dem Verkäufer des Futures einen Preis, der sich aus der Marktlage im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses ergibt. Dieser Preis ist nicht identisch mit dem Preis, zu dem die Ware später einmal geliefert und abgenommen werden muß.

Vertragspartner der Future-Kontrakte auf der einen Seite ist immer die WTB-Clearing-Bank (WTC). Sie garantiert die Erfüllung der Kontrakte.

Die Future werden an der Börse gehandelt.

Die weitaus meisten Future-Kontrakte werden während ihrer Lieferzeit wieder veräußert. Nur ein geringer Teil aller Kontrakte führt zur tatsächlichen Leistung.

Lieferorte sind im voraus bestimmte Lagerhäuser, mit denen feste vertragliche Beziehungen seitens der Börse bestehen. Das autorisierte Lagerhaus stellt Lagerscheine aus, die ihrem Inhalt nach...

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