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Vermietung und Verpachtung von Gebäuden zur Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern

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OFD Frankfurt/M, Verfuegung v. 13.04.2023, S 7168 A-015-St 16

Infolge der gestiegenen Zahl von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern vermieten oder verpachten vermehrt Unternehmer Gebäude an die öffentliche Hand oder die Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften.

1. Langfristige Vermietung oder Verpachtung

Die Verträge werden meist langfristig, d.h. länger als sechs Monate, abgeschlossen. Dabei ist auf die Laufzeit der Verträge abzustellen und nicht auf die Dauer des tatsächlichen Aufenthalts der untergebrachten Personen. Auch wenn sich der Miet- oder Pachtzins nach der tatsächlichen Belegung (der Anzahl der jeweils untergebrachten Personen) richtet, liegt keine kurzfristige Vermietung oder Verpachtung vor, wenn der Vertrag insgesamt über mehr als sechs Monate oder unbefristet abgeschlossen wurde.

1.1 Ausschließliche Wohnraumüberlassung

Wird ausschließlich Wohnraum überlassen, sind die Umsätze aus dieser Leistung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei.

1.2 Wohnraumüberlassung zusammen mit der Erbringung weiterer Dienstleistungen

1.2.1 Nebenleistungen

Als übliche Nebenleistungen, die wie die Hauptleistung der Vermietung oder Verpachtung zu besteuern sind, können insbesondere angesehen werden:

  • Bereitstellung von Mobiliar
  • Versorgung der Einrichtung mit Strom, Wasser und Wärme
  • Reinigung der allgemeinen Außen- und Innenbereiche
  • Hausmeisterservice

Auch ein pauschaler Abnutzungszuschlag, der vom Mieter gezahlt wird, da er keine Renovierung der angemieteten Räume vorzunehmen hat, ist wie die eigentliche Vermietungsleistung zu besteuern.

1.2.2 Bewirtschaftung von Gemeinschaftsunterkünften

Werden weitere Leistungen erbracht, die üblicherweise nicht im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung von Räumlichkeiten stehen, so sind diese als einheitliche Leistung zu b...

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    Vermietung von Gebäuden zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen und Asylbewerbern (zu § 4 Nr. 12 UStG)

      Kommentar Aufgrund steigender Zahlen von Kriegsflüchtlingen und Asylbewerbern werden wieder vermehrt Gebäude zur Unterbringung der Personen von der öffentlichen Hand oder Betreibern von Gemeinschaftsunterkünften angemietet. In Einzelfällen werden nicht ...

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