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Verkauf von im Ausland geschaffenen Kunstwerken im Inland: beschränkte Steuerpflicht

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OFD Frankfurt, Verfügung v. 19.2.2004, S 2300 A - 24 - St II 2.03

Es ist die Frage gestellt worden, ob der Verkauf von im Ausland geschaffenen Kunstwerken (z.B. Gemälde oder Skulpturen) im Inland zu Einkünften nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG führt. Hierzu wird folgende Auffassung vertreten:

 

1. Verkauf der Kunstwerke im Inland durch den Künstler

Die Veräußerung von im Ausland geschaffenen Kunstwerken im Inland führt bei den verkaufenden ausländischen Künstlern, die die Kunstwerke im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit i.S. des § 18 EStG geschaffen haben, zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG.

Der von dieser Vorschrift erfasste Tatbestand des inländischen Verwertens einer selbstständigen Arbeit ist in einem solchen Fall erfüllt.

Die ESt wird regelmäßig durch den Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG erhoben.

Soweit der Bundesrepublik Deutschland nach einem DBA für die vorgenannten Einkünfte das Besteuerungsrecht nicht zusteht, wird dem beschränkt steuerpflichtigen Künstler auf Antrag gem. § 50d Abs. 1 EStG die Abzugssteuer erstattet bzw. kann der Steuerabzug durch den Vergütungsschuldner unterlassen werden, wenn das Bundesamt für Finanzen dem beschränkt steuerpflichtigen Vergütungsgläubiger (ausländischer Künstler) die Freistellung nach dem DBA bescheinigt hat (§ 50d Abs. 2 EStG).

 

2. Ankauf der Kunstwerke im Ausland durch eine inländische Galerie und anschließender Verkauf im Inland

Der ausländische Künstler unterliegt mit seinen erzielten Einkünften aus dem Verkauf der Kunstwerke nicht der beschränkten Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Unter Verwerten einer selbstständigen Arbeit (§ 18 EStG) ist ein Vorgang zu verstehen, bei dem sich die Tätigkeit nicht in der Arbeitsleistung erschöpft, sondern ein körperliches oder geistiges...

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