Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

StEntIG 1999/2000/2002: Anpassung des Investitionszulagengesetzes 1996 und des Fördergebietsgesetzes an Entscheidung der Europäischen Kommission

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

OFD Berlin, Verfügung v. 15.3.1999, St 441 - S 2056 - 04/98

Durch Art. 4 und 5 StEntIG 1999 vom 19.12.1998 (BStBl 1999 I S. 81, 116) sind das InvZulG 1996 und das FördGebG an die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 20.5.1998 in dem Hauptprüfverfahren zum „Gemeinschaftsrahmen betreffend staatliche Investitionsbeihilfen für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse” angepaßt worden § 2 Satz 2 Nr. 4 und § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Satz 1 InvZulG 1996 und § 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 1 a Satz 3 Nr. 3 FördGebG). Danach dürfen keine Investitionszulagen nach dem InvZulG 1996 und keine Sonderabschreibungen nach dem FördGebG für bestimmte Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gewährt werden, die nach dem 2.9.1998 abgeschlossen worden sind. Bei Investitionen in Berlin (West) gilt dieser Förderausschluß bereits dann, wenn mit den Investitionen nach dem 31.12.1995 begonnen worden ist. Vom gesetzlichen Förderausschluß betroffen sind Investitionen, die in Nr. 1.2 zweiter oder dritter Gedankenstrich oder in Nr. 2 des Anhangs der Entscheidung der Europäischen Kommission 94/173/EG vom 22.3.1994 (vgl. Anlage zum BMF-Schreiben vom 18.9.1998, IV B 3 - S 2056 - 129/98 (BStBl 1998 I S. 1132), genannt sind.

Sollten sich im Einzelfall bei der Abgrenzung der hiernach von der Förderung ausgeschlossenen Investitionen Anwendungs- und Auslegungsschwierigkeiten ergeben, sind diese mit den für die Land- und Forstwirtschaft zuständigen Landesministerien (in Berlin: Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe) zu klären. In diesen Fällen ist das zuständige Landesministerium über die OFD Berlin und die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin im Wege der Amtshilfe nach § 111 AO um eine entsprechende Stellungnahme zu bitten. Das...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Bilanzfragen sicher gelöst: Rechnungslegung - Einzelabschluss
    Handbuch der Rechnungslegung_Einzelabschluss online
    Bild: Haufe Shop

    Alle handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung und Prüfung – fundiert kommentiert, praxisnah aufbereitet. Mit 7.600 Gerichtsentscheidungen und über 2.000 Verwaltungsvorschriften. Inklusive Spezialfragen zu E-Bilanz, Factoring & IFRS. Jetzt kostenlos testen.


    Vertrag über die Arbeitswei... / Art. 93 (ex-Artikel 73 EGV)
    Vertrag über die Arbeitswei... / Art. 93 (ex-Artikel 73 EGV)

    Mit den Verträgen vereinbar sind Beihilfen, die den Erfordernissen der Koordinierung des Verkehrs oder der Abgeltung bestimmter, mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes zusammenhängender Leistungen entsprechen.

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren