Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Neuregelungen des Wohnungsbau-Prämienverfahrens: Auszahlungsverfahren und Prämienrückforderungen für Prämienanträge vor 1996

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

BMF, Schreiben v. 29.4.1997, IV B 6 - S 1961 - 2/97

Im Zusammenhang mit den Neuregelungen des Wohnungsbau-Prämienverfahrens für Bausparfälle haben sich Fragen zum Auszahlungsverfahren sofort fälliger Prämien und zur Zuständigkeit für die Rückforderung von Prämien ergeben.

Bei der Frage zum Auszahlungsverfahren geht es um Prämienfälle der Sparjahre vor 1996, bei denen die Wohnungsbauprämie mit der Festsetzung sofort fällig wird. Dies ist der Fall bei Prämien auf Bausparverträge, die vor dem 1.1.1992 abgeschlossen wurden, aber auch bei Verträgen späteren Datums, wenn bei Weiterleitung des Prämienantrags die Sperrfrist schon abgelaufen oder der Bausparvertrag bereits zugeteilt oder über den Bausparvertrag unschädlich verfügt ist.

Nach § 10 Abs. 1 WoPG 1996 ist die Prämie für Sparjahre vor 1996 nach § 4 WoPG i.d.F. des Gesetzes zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung vom 15.12.1995 durch das Wohnsitz-FA des Sparers festzusetzen. Die Gesetzesbegründung zu § 10 Abs. 1 WoPG 1996 weist darauf hin, daß die Auszahlung auch für Sparjahre vor 1996 nach dem neuen Verfahren erfolgen soll. Für die Vielzahl der Fälle, in denen die Wohnungsbauprämie bei Festsetzung durch das FA nicht sofort fällig ist, soll demnach im neuen und einfacheren Verfahren der Prämienanmeldung durch die Bausparkassen ausgezahlt werden.

Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden der Länder, der zugestimmt wird, ist es jedoch bei sofortiger Fälligkeit der Wohnungsbauprämie zweckmäßig, mit Festsetzung der Prämie zugleich den Prämienbetrag im bisherigen Verfahren an die Bausparkasse zu überweisen, die die Prämie dann dem Bausparer sofort auszahlen kann. Dieses Verfahren soll bundesweit einheitlich gelten. Wegen der beschleunigten Auszahlung der sofort fälligen Prämien dürfte dies auch im Interes...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Bild: Haufe Shop

    Ob Digital Finance/CFO4.0, E-Invoicing oder Robotic Accounting - das Buch greift verschiedene Facetten der digitalen Transformation im Finanz- und Rechnungswesen auf. Es zeigt, wie Handlungsbedarf frühzeitig erkannt, die Umsetzung praxistauglicher Strategien und der Einsatz generativer KI vorangetrieben werden können.


    Wohnungsbau-Prämiengesetz / § 4a Prämienverfahren im Fall des § 2 Abs. 1 Nr. 1
    Wohnungsbau-Prämiengesetz / § 4a Prämienverfahren im Fall des § 2 Abs. 1 Nr. 1

      (1) 1Bei Aufwendungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 hat die Bausparkasse auf Grund des Antrags zu ermitteln, ob und in welcher Höhe ein Prämienanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren