Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Lotteriesteuer, Besteuerung von Gewinnsparvereinen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

LSF Sachsen v. 19.2.2018, 213 - S 4830/1/1-2018/6472

Das sogenannte Gewinnsparen als eine Kombination von Sparen und Lotterie erfüllt die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 17 RennwLottG. Zum Einsatz im lotteriesteuerrechtlichen Sinne gehört neben dem Auslosungsbeitrag (dem Losbeitrag) auch der auf den Sparanteil entfallende Zinsverzicht.

Als offener oder verdeckter Einsatz kommt jede Leistung (oder jeder Vermögensvorteil) in Betracht, die der Teilnehmer dem Veranstalter einer Lotterie als Entgelt für die Einräumung einer Gewinnhoffnung gewähren muss. Erforderlich, aber auch genügend ist dabei, dass die Leistung (oder Hingabe des Vermögensvorteils) unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme an der Lotterie ist. Nach den Teilnahmeregeln für das Gewinnsparen kann regelmäßig ein zur Teilnahme berechtigendes Los nur derjenige erwerben, der bereit ist, neben dem Losbeitrag auch den Sparanteil zu zahlen. Die Hingabe diese Sparanteils und (vorübergehend) unverzinsliche Belassung auf einem Sammelkonto der jeweiligen Bank ist somit unabdingbare Teilnahmevoraussetzung für die Verlosung. Bestandteil des Einsatzes im lotteriesteuerrechtlichen Sinne ist dabei nicht etwa der Sparbeitrag als solcher, d.h. in Höhe seines Nennwerts, da die Bank zu dessen Rückzahlung verpflichtet ist. Vielmehr besteht der Einsatz darin, dass der Sparer insoweit auf anderweitige Nutzung seiner Ersparnisse zugunsten der Bank verzichtet hat. Der Wert dieser unterlassenen Alternativanlage der Ersparnisse ist im Schätzwege zu ermitteln.

Mit rechtskräftigem Urteil vom 18.5.2017, Az.: 11 K 3070/144 hat das Finanzgericht Köln die Vorgaben in der Verfügung vom 14.5.2012, Az. S 4830-15/2-213 (nicht im AIS) zur Schätzung des als verdeckten Einsatz zu berücksichtigenden Zinsverzichts für nicht sachgerecht befund...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Bilanzfragen sicher gelöst: Rechnungslegung - Einzelabschluss
    Handbuch der Rechnungslegung_Einzelabschluss online
    Bild: Haufe Shop

    Alle handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung und Prüfung – fundiert kommentiert, praxisnah aufbereitet. Mit 7.600 Gerichtsentscheidungen und über 2.000 Verwaltungsvorschriften. Inklusive Spezialfragen zu E-Bilanz, Factoring & IFRS. Jetzt kostenlos testen.


    Rennwett- und Lotteriegesetz / § 17 Bemessungsgrundlage
    Rennwett- und Lotteriegesetz / § 17 Bemessungsgrundlage

      (1) 1Die Sportwettensteuer bemisst sich nach dem geleisteten Wetteinsatz abzüglich der Sportwettensteuer. 2Der geleistete Wetteinsatz umfasst sämtliche Aufwendungen des Wettenden zur Teilnahme an der Wette nach § 16.  (2) Ein Wetteinsatz, der ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren