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Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2010

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OFD Koblenz, Verfügung v. 16.10.2009, S 2365 A - St 32 2

 

I. Rechtliche Grundlagen

Für die Bearbeitung der Lohnsteuer-Ermäßigungsanträge 2010 sind die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes – EStG 2002 – i.d.F. vom 19.10.2002 (BStBl 2002 I S. 1209), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform vom 10.8.2009 (BGBl 2009 I S. 2702) zu beachten.

Außerdem sind

  • Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1990 – LStDV 1990 – vom 10.10.1989 (BStBl 1989 I S. 405), zuletzt geändert durch Art. 2 des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13.12.2006 (BStBl 2007 I S. 28),
  • die Lohnsteuer-Richtlinien 2008 – LStR 2008 – vom 10.12.2008 (BStBl 2008 I Sonder-Nr. 1/2007), insbesondere die R 39.1 bis R 39a. 3 LStR 2008 und die Hinweise im Amtlichen Lohnsteuer-Handbuch 2009 (LStH 2009),
  • die Einkommensteuer-Richtlinien 2005 – EStR 2005 – vom 16.12.2005 (BStBl 2005 I Sonder-Nr. 1/2005) sowie die Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 – EStÄR 2008 – vom 18.12.2008 (BStBl 2008 I S. 1017) und Hinweise im Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch 2008 (EStH 2008)
  • sowie die einschlägigen Verfügungen (ESt-Kartei, Rundverfügungen)

zu beachten.

Für die Durchführung des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens 2010 wird auf Folgendes besonders hingewiesen:

 

1. Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 EStG)

Mit dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20.4.2009 (BStBl 2009 I S. 536) wird die Gesetzeslage zur Entfernungspauschale von 2006 rückwirkend ab 1.1.2007 fortgeführt. Die Entfernungspauschale ist hiernach wieder uneingeschränkt ab dem ersten Entfernungskilometer mit 0,30 EUR zu berücksichtigen. Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden bei allen Steuerpflichtigen angesetzt, soweit diese die Entfernungspauschale übersteigen...

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