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Einrichtung eines Online-Verfahrens zur Erteilung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

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OFD Düsseldorf, Verfügung v. 4.11.2005, o. Az.

Das BMF hat darüber unterrichtet, dass beim Bundesamt für Finanzen (BfF) ein Web-Service eingerichtet wurde, durch den es Unternehmen, die bei einem FA umsatzsteuerlich erfasst sind, ermöglicht wird, online einen Antrag auf Erteilung einer USt-IdNr. zu stellen. Hierfür steht ab sofort auf der Internetseite des BfF (www.bff-online.de) ein Online-Formular zur Verfügung, in das der Antragsteller – je nach Rechtsform des Unternehmens – unterschiedliche Identifikationsmerkmale eingeben muss. Die Angaben des Antragstellers werden nach der elektronischen Übermittlung sofort mit dem beim BfF vorhandenen Datenbestand abgeglichen. Soweit der die USt-IdNr. beantragende Unternehmer im Datenbestand des BfF enthalten ist, erhält er unmittelbar einen Online-Bescheid über die Bearbeitung seines Antrags. Die Bekanntgabe der neu zugeteilten oder der bereits bestehenden gültigen USt-IdNr. erfolgt ausschließlich auf dem Postweg, an die Anschrift, unter der der Antragsteller im Datenbestand des BfF gespeichert ist. Von einer unmittelbaren Bekanntgabe der USt-IdNr. im Online-Verfahren wurde abgesehen, um Fälle von missbräuchlicher Beantragung und anschließender missbräuchlicher Verwendung von USt-IdNrn. ausschließen zu können.

Auch bei diesem neuen Verfahren besteht die Möglichkeit, dass steuerliche Vertreter für ihre Mandanten einen Antrag auf Erteilung einer USt-IdNr. stellen. Die schriftliche Bekanntgabe der neu zugeteilten oder der bereits bestehenden gültigen USt-IdNr. erfolgt jedoch in diesen Fällen unmittelbar an die im Datenbestand des BfF gespeicherte Anschrift des Unternehmers.

Der neu eingerichtete Web-Service auf der Internetseite des BfF steht täglich in der Zeit von 4.30 Uhr bis 23.00 Uhr zur Verfügung, so dass Unternehmer die Möglic...

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