Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Einkommensteuerrechtliche Behandlung des Nießbrauchs bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen Überholt durch BMF Schreiben v. 24.7.1998

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

BMF, Schreiben v. 23.11.1983, IV B 1 - S 2253 - 90/83, BStBl I 1983 S. 508

Bezug: Besprechung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14. bis 16. September 1983 (ESt V/83 – TOP 2) und vom 19. bis 21. Oktober 1983 (ESt VI/83 – TOP 3)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die einkommensteuerrechtliche Behandlung des Nießbrauchs bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen die folgenden Grundsätze:

 

I. Allgemeines

 

1. Zurechnung von Einkünften

1

Die einkommensteuerrechtliche Zurechnung von Einkünften erfordert, daß der Steuerpflichtige, bei dem sie erfaßt werden sollen, in seiner Person die gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Einkunftsart nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 13 bis 24 EStG erfüllt (BFH-Urteile vom 22. Juni 1977 – BStBl II S. 836 und vom 13. Mai 1980 – BStBl 1981 II S. 295 ff., vgl. BFH-Gutachten vom 18. Februar 1959 – BStBl III S. 263). Der Steuerpflichtige muß also die ihm zuzurechnenden Einkünfte erwirtschaften (BFH-Urteil vom 5. Juli 1978 – BStBl 1979 II S. 40), indem er selbst oder durch eine Hilfsperson wirtschaftliche Chancen nutzt, Leistungen erbringt, ändert oder verweigert, wobei ihn Erfolg oder Mißerfolg dieses Handelns treffen (= Bewirtschaftungs- und Dispositionsbefugnis im eigenen Namen und auf eigenes Risiko). So erzielt Einkünfte i. S. des § 21 EStG derjenige, der mit den Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte i. S. des § 21 Abs. 1 EStG an andere zur Nutzung gegen Entgelt überläßt (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1983 – BStBl II S. 502).

 

2. Nießbrauchbestellung zwischen nahen Angehörigen

2

Bürgerlich-rechtliche Gestaltungen zwischen nahen Angehörigen sind steuerrechtlich nur dann anzuerkennen, w...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Geurts, EStG § 18 Selbständige Arbeit / 11.1.1 Betriebseinnahmen
    1
  • Frotscher/Geurts, EStG § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei ... / 4.1 Allgemeines
    1
  • Geschenke / 5 Wertbestimmung
    1
  • IFRS 01 - Erstmalige Anwendung der International Financi ... / [IAS 1]
    1
  • Schadensersatz / 1.4 Schadensersatz wegen Diskriminierung
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 21 Besondere Vorschrift ... / 11.3 Rechtsbehelfsverfahren
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 20 [Theater, Orch ... / 2.2 Andere Unternehmer
    1
  • Verhaltenskodex: Wichtiges Element für das Compliance-Ma ... / 2 Beteiligungsrechte des Betriebsrats
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Praxis-Tipp: Entgeltliche Bestellung eines Nießbrauchs an einem Mietwohngrundstück
Taschenrechner Hausmodell Geld
Bild: Fotolia

Stellt die Gegenleistung des Nießbrauchberechtigten für die Bestellung eines Nießbrauchs Anschaffungskosten für den Erwerb eines Wirtschaftsguts dar, die im Wege der AfA nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG zu berücksichtigen ist, oder handelt es sich um das Entgelt für eine Nutzungsüberlassung i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG?


BFH Kommentierung: AfA bei "verlängertem Vorbehaltsnießbrauch"
Detached house within a settlement
Bild: Corbis

Wird eine mit einem Vorbehaltsnießbrauch belastete Immobilie mit Zustimmung des Nießbrauchers gegen eine andere Immobilie in der Weise ausgetauscht, dass dem Nießbraucher an der neuen Immobilie wiederum ein Nießbrauch eingeräumt wird, und trägt der Nießbraucher wirtschaftlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Ersatzimmobilie, so setzt sich der Vorbehaltsnießbrauch an der erworbenen Immobilie fort (verlängerter Vorbehaltsnießbrauch).


BFH: Ablösung eines unentgeltlichen Nießbrauchs nicht steuerbar
Taschenrechner vor Bilanzen, Geld und Lesebrille
Bild: mauritius images / McPhoto/Bilderbox / Alamy

Die entgeltliche Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchrechts an einem GmbH-Anteil ist nicht einkommensteuerbar, wenn dem Nießbrauchberechtigten durch die Übertragung kein wirtschaftliches Eigentum mehr an dem GmbH-Anteil zusteht. Die Ablösungszahlung ist dann eine nicht steuerbare Vermögensumschichtung.


Haufe Shop: E-Rechnung wird zur Pflicht
E-Rechnung_Whitepaper_3D
Bild: Haufe Online Redaktion

Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich zum 1.1.2025 stellt eine wesentliche Neuerung für viele Unternehmen dar.


Einkommensteuerrechtliche Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und VerpachtungÜberholt durch BMF, Schreiben v. 24.7.1998
Einkommensteuerrechtliche Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und VerpachtungÜberholt durch BMF, Schreiben v. 24.7.1998

  BMF, Schreiben v. 15.11.1984, IV B 1 – S 2253 – 139/84, BStBl I 1984 S. 561 Bezug: Sitzung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder am 2. bis 4. Oktober 1984 (ESt VII/83) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren