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E-Bilanz; Veröffentlichung der Taxonomien 6.9 vom 1. April 2025

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BMF, Schreiben v. 10.06.2025, IV C 6 - S 2133-b/00064/002/006, BStBl I 2025, 1450

Hiermit wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.9) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen (Wirtschaftsjahr 2026 oder 2026/2027). Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2025 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2025 oder 2025/2026 verwendet werden.

Die Übermittlungsmöglichkeiten mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2025 und für Echtfälle ab Mai 2026 gegeben sein.

Die einzelnen Änderungen in den Taxonomien ergeben sich aus dem ebenfalls unter www.esteuer.de eingestellten Änderungsnachweis.

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 vom 2. Dezember 2024 (BGBl 2024 I 2024 Nr. 387) wurden § 5b Absatz 1, §51 Absatz 4 Nummer 1b und § 52 Absatz 11 EStG geändert. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem31. Dezember 2024 beginnen, ist der Inhalt der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) jeweils einschließlich der unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.

Die Verpflichtung gilt für die Kerntaxonomie, die Ergänzungstaxonomien und die Spezialtaxonomien. Sie gilt für alle an die Finanzverwaltung übermittelbaren Bilanzarten. Dies sind im Einzelnen:

  • Jahresabschluss
  • Umwandlungsbilanz, zugleich Jahresabschluss
  • Eröffnun...

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