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TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher exp ... / 4.6.3 Technische Lüftung (Raumlüftung)

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(1) Technische Lüftung ist der Austausch von Raumluft mit Frischluft durch gezielte technische Mittel z. B. durch Ventilatoren oder Luftinjektoren raumlufttechnischer Anlagen. In der Regel besteht eine raumlufttechnische Anlage u. a. aus Zu- und Abluftanlage. Werden nicht sowohl Zuluft als auch Abluft technisch gefördert, werden ersatzweise ausreichend dimensionierte Abluft- oder Zuluftöffnungen benötigt.

 

(2) Lufttechnische Anlagen müssen aus Gründen des Explosionsschutzes bezüglich der Luftführung folgenden Anforderungen genügen:

 

1.

Die Ansaugung von Frischluft erfolgt aus einem ungefährdeten Bereich. Wird aus besonderen Gründen Zuluft aus Bereichen mit Explosionsgefährdung (Zonen) entnommen, sind zusätzliche Explosionsschutzmaßnahmen z. B. Einsatz von Gaswarneinrichtungen erforderlich, um eine Erhöhung der Gefährdung zu vermeiden.

 

2.

Die Luftführung in Räumen soll so gewählt werden, dass die vorhandene Bewegungsrichtung der zu verdünnenden oder abzuführenden Luftströme unterstützt wird. Sofern die Luftbewegung nicht durch Thermik bestimmt wird, erfolgt die Anordnung der Öffnungen von Zu- und Abluftanlage in Abhängigkeit von der Dichte der freigesetzten Gefahrstoffe (Öffnung der Absauganlage bodennah bei Schwergasverhalten, Öffnung der Absauganlage deckennah bei Leichtgasverhalten).

 

3.

Querlüftung

 

4.

Ausreichende Abdeckung des Raums durch die Anordnung von An- und Absaugöffnungen

 

5.

Vermeiden von Kurzschlüssen und Totzonen

 

6.

gefahrlose Abführung der belasteten Abluft

 

7.

Fortluft- und Außenluftöffnungen müssen so zueinander angeordnet sein, dass die Fortluft nicht wieder in den Raum zurückgeführt wird (Abluftwiedereintritt, "lüftungstechnischer Kurzschluss", "Re-Entrainment").

Die Luftführung kann z. B. durch Nebelfreisetzung ("Rauchröhrchen") sichtbar gemacht und...

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